gümmeler
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Bis anhin galt in der Schweiz eine Meldepflicht bei einer Abwesenheit von mehr als 5 Tagen. Neu ist, dass per Mitte März ein Radsportler seine Abwesenheit vom 1. April bis 30. Juni gemeldet haben musste, jeweils für den Zeitraum von 8 bis 18 Uhr.
Dies heute in der Zeitung gelesen in Zusammenhang mit Thomas Frischknecht (CH-Crosser und Biker).
Ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch in anderen Länder gilt.
Wo bleibt da die Privatsphäre? Bei allem Verständnis für den Kampf gegen Doping wird das allerdings für mich unverständlich. Ein Häftling mit Urlaub muss sich vermutlich weniger bei den Instanzen melden.
Gümmeler
Dies heute in der Zeitung gelesen in Zusammenhang mit Thomas Frischknecht (CH-Crosser und Biker).
Ich gehe davon aus, dass diese Regelung auch in anderen Länder gilt.
Wo bleibt da die Privatsphäre? Bei allem Verständnis für den Kampf gegen Doping wird das allerdings für mich unverständlich. Ein Häftling mit Urlaub muss sich vermutlich weniger bei den Instanzen melden.
Gümmeler