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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Nö, aber bevor der Autofahrer die Bierwerbung durchgelesen hat, hat der Dich im dunklen Loch erwischt und totgefahren! Und danach heißt es, Radfahrer ohne Licht....
Tempo 30 ist da. Fährt man da auch mit dem Schweizer Armeerad locker. Außerdem Pendelstrecke, da permanentes Licht mit Nabendynamo an. Aber Schwarzbräu ist lecker, die veranstalten sogar ein Fahrradrennen jedes Jahr https://www.rv-phoenix.de/2023/11/30/49-schwarzbraeu-strassenpreis-2024-3-schwarzbraeu-classic/ 😁
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Beide Hände am Lenker, drübergebrettert, Lenker verrissen und komplett auf die linke Breitseite gedonnert: Hände trotz Langfingerhandschuhe beide auf, Knöchel auf und geprellt, Hüfte auf und geprellt.
🤮
Ich bin bei sowas schon mal für zwei Tage im Krankenhaus gelandet, war nach Kopfaufprall mit einfachem Helm 10 Minuten weg - lt GPS. Entgegen anderslauternder Gerüchte, hatte das aber wahrscheinlich keine Langzeitfolgen. Ich hatte auch einen Cut in der Augenbraue, Arm und Hüfte stark geprellt. War glücklicherweise kein Asphalt.
Seitdem bin ich - wann immer es kalt, nass, dunkel und/oder rutschig ist - nur mit Protektoren, Downhillhelm usw unterwegs bin. Dafür werde ich hier regelmäßig belächtelt, stehe ich aber drüber. Deinen Crash hättest du dann aber ohne körperliche Blessuren weggesteckt. Zum Oberschenkelhals- oder Ellenbogenbruch fehlt dann manchmal nicht viel.
Protektorenhandschuhe werde ich mir nach deinem Bericht auch noch zulegen.
 
Einer meiner "Lieblingsradwege". Vorher gibt es keinen und man darf normal auf der Fahrbahn fahren. Dieser Radweg endet an der Ampel, die im Hintergrund mitten auf dem Weg steht und wird danach auch nicht weitergeführt. Es gibt am Überweg rechts auch nur eine Fußgängerstreuscheibe.

Der geneigte Radfahrer wird hier also verpflichtet, sich im flachen Winkel auf dieses Konstrukt zu begeben und kann dann zusehen, wie er sich an der nächsten Kreuzung wieder in den fließenden Verkehr einordnet.

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Das ist für mich ein gutes Beispiel, wo die Benutzung nicht zumutbar ist und ich auf der Straße bleiben darf:

https://hamburg.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht
Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen.

Für mich ist da keines der Kriterien erfüllt :)
 
Das ist für mich ein gutes Beispiel, wo die Benutzung nicht zumutbar ist und ich auf der Straße bleiben darf:

https://hamburg.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht
Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen.

Für mich ist da keines der Kriterien erfüllt:)
Das Problem ist, dass da trotzdem ein Lolli steht. Kann man dagegen vorgehen , aber das kostet Zeit und Nerven. Und auch Radfahrer sind nicht alle gleich, manche fahren lieber auf so etwas als auf der Straße...
 
In Schwerte letzte Woche gesehen, leider kein Foto gemacht und bei Google StreetView sieht man das nur von einer Kreuzung aus:
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Der Radweg auf der Fahrbahn endet da bei dem Schild "Gehweg/Fahrrad frei", wahrscheinlich damit man nicht mit dem Rad auf der Straße unter der Unterführung fährt...

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Das ist dort aber nun gar nicht benutzungspflichtig, denn das aufgemalte Rad auf dem Weg zählt ja nicht, oder?

Schwerte hat für solche Regelungen offenbar ein Händchen. Als ich da noch dort lebte bin ich häufig die Ostberger Str. gen Süden gefahren (jetzt müsst ich es eh, da am Freischütz Radfahrverbot ist).

An dieser Stelle kommt eine 20m lange Unterführung. Aufgrund der Abfahrt kann man da als Rennradfahrer locker 50 km/h runter kommen, sonst problemlos auch 30 kmh.

Hinter der Ampel soll direkt rechts der Radweg durch die Unterführung beginnen, weil die Durchfahrt auf der Straße gar verboten ist. Das Schild hängt aber direkt an der Brücke und wird bei Anfahrt noch vom Baum verdeckt, keine Chance das vorher zu erkennen.
Der Radweg führt dann halbwegs gut zwischen Parkstreifen und Gehweg weiter.

PS: Bei der Ansicht der Gegebenheiten hab ich gesehen, dass wenn man die Ostberger Str. gen Norden fahren möchte (?), links ein Radweg in die Wallachei geht...kein Plan wo man da überhaupt hin kommt...

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Das ist für mich ein gutes Beispiel, wo die Benutzung nicht zumutbar ist und ich auf der Straße bleiben darf:

https://hamburg.adfc.de/artikel/radwegbenutzungspflicht
Damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgewiesen werden kann, muss dieser nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gewisse Mindestkriterien erfüllen. Diese Kriterien spiegeln die Erkenntnis wider, dass nicht jeder Radweg sicher zu befahren ist. Die Kriterien sind u.a. mindestens 1,50 m Breite, eindeutige, sichere und stetige Führung, einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, Sicherheitsabstand zu parkenden Autos und anderen Hindernissen.

Für mich ist da keines der Kriterien erfüllt:)
Du musst genau genommen trotzdem den Weg benutzen aufgrund blauem Lolli, darfst dann aber im Nachgang gerne dagegen vorgehen.
Ist hier aber keine 30er Zone, sondern nur ein 30er Schild. Ich weiß, dass z. B. auf diversen Dashcam-Youtube-Kanälen dauernd von 70er Zone usw. gesprochen wird. Eine Zone ist aber de jure was komplett anderes als ein Straßenabschnitt(!), auf dem X km/h gilt.
 
Einer meiner "Lieblingsradwege". Vorher gibt es keinen und man darf normal auf der Fahrbahn fahren. Dieser Radweg endet an der Ampel, die im Hintergrund mitten auf dem Weg steht und wird danach auch nicht weitergeführt. Es gibt am Überweg rechts auch nur eine Fußgängerstreuscheibe.

Der geneigte Radfahrer wird hier also verpflichtet, sich im flachen Winkel auf dieses Konstrukt zu begeben und kann dann zusehen, wie er sich an der nächsten Kreuzung wieder in den fließenden Verkehr einordnet.

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Den bin ich früher jeden morgen gefahren. Man muss dazu sagen, dass der Radweg dahinter geradeaus nicht-benutzungspflichtig fortgeführt wird. Aus den Gründen, dass der ein paar Absenkungen hat und im Harakiri Modus zwischen Fahrbahn und den Masten geführt wird. Er führt dich dann auch in interessanter Art und Weise auf die B7 zurück. Umgekehrt von der B7-kommend hier hoch ist aber genauso kacke. Die Streuscheiben an der ganzen Kreuzung sind komplett Müll.
Tatsächlich hat er mich aber mit meinem Cross-Bike weniger gestört. Da finde ich das Stück zwischen Graf-Recke-Straße und B8 bekloppter, da du dort merkbar Verkehrsteilnehmer 2. Klasse bis (über 5 Ampeln, um den Straßenverlauf zu folgen)
Edit: Also bspw. aus der Grunerstraße der B7 folgen willst, musst du erst über die Ampel 1, um auf den linksseitigen Schotter-Radweg kommen - bei Regen mit richtig fetten Pfützen. An der Kreuzung zur Graf-Recke-Straße musst du wieder zurück auf die rechte Seite über Ampel 2. Dann, um der B7 zu folgen via Ampeln 3&4 über die Graf-Recke-Straße (sind nicht parallel geschaltet). Und dann über die Otto-Peteresen-Straße via Ampel 5 (zwei Ampeln, aber synchron geschaltet). Dann darfst du über den Rechtsabbieger der Otto-...-Straße wieder zurück auf die B7 - alles "Benutzungspflichtig". Fährst du einfach wie die Autos, hast du eine Ampel (die erste reine Fußgängerampel, kriegt man mit dem richtigen Tempo immer grün)

Edit 2: Boah tat das gut sich mal auszukotzen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gilt nur in Zonen.

Gibt schon so Perlen in Düsseldorf. Auch B8, Haltestelle Lindemannstraße.
Erst von Slalom-Hochbordradweg runter auf den schmalsten Radfahrstreifen der Welt.

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Dann an der nächsten Einmündung zurück auf's Hochbord in diese Pausenhofmalerei.
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Womit der Ortsunkundige nicht rechnen kann: Wenn du dem folgst und einfach geradeaus möchtest, landest du auf einem reinen Gehweg :mad:.
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ich habe noch zwei Erfahrungen parat. Dank Streetview habe ich die Stellen auch wieder gefunden, da ich auf dem Rad nicht angehalten habe um zu fotografieren.


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hier besteht der Weg auf beiden Seiten aus Schotter/Kies auf sandigem Untergrund.

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Der Streifen rechts ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen gedacht und teilweise auch so beschildert. Hier an dieser Stelle steht dieses Schild, hinten am Schild mit den Richtungsangaben ist es wieder als Geh- und Radweg beschildert. In die umgekehrte Richtung übrigens genau so.
 
ich habe noch zwei Erfahrungen parat. Dank Streetview habe ich die Stellen auch wieder gefunden, da ich auf dem Rad nicht angehalten habe um zu fotografieren.
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hier besteht der Weg auf beiden Seiten aus Schotter/Kies auf sandigem Untergrund.
Schotter/Kies ist extra für MTB/Gravelbiker, ggf. für Marathon plus, gemacht :D. Rennräder und ähnliche Schmalbereifte dürfen auf die Hauptfahrbahn, oder? Tempo 70 ist aber nicht so ohne.
 
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Der Streifen rechts ist als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Richtungen gedacht und teilweise auch so beschildert. Hier an dieser Stelle steht dieses Schild, hinten am Schild mit den Richtungsangaben ist es wieder als Geh- und Radweg beschildert. In die umgekehrte Richtung übrigens genau so.
Diese Straße ist Ausdruck der allein auf KFZ ausgerichteten Verkehrsplanung. Die Seitenstreifen waren sicherlich nicht für Geh- und Radverkehr gedacht. Gehen dort Sonntags etwa Leute spazieren? Hätte man gewollt, hätte man die Autofahrbahn nach links gesetzt und die Leitplanke als Trennung zum Geh- und Radweg 2,50 oder 2,70 m nach links gesetzt.
 
Schotter/Kies ist extra für MTB/Gravelbiker, ggf. für Marathon plus, gemacht :D. Rennräder und ähnliche Schmalbereifte dürfen auf die Hauptfahrbahn, oder? Tempo 70 ist aber nicht so ohne.
Mit entsprechender Bereifung bestimmt kein Problem, mit meinen 28-mm-Schlappen schier unmöglich da heil durchzukommen. Ich muss auch dazu sagen, dass es ein Industrie- bzw. Hafengebiet ist. Für mich war das damals der Weg um zum Rhein und über die nächste Rheinbrücke nach Frankreich zu kommen. Ich vermute mal, dass dort pro Tag eine einstellige Zahl an Fahrrädern durchfährt. Auf der Straße ist die Anzahl der LKW sehr hoch.

Diese Straße ist Ausdruck der allein auf KFZ ausgerichteten Verkehrsplanung. Die Seitenstreifen waren sicherlich nicht für Geh- und Radverkehr gedacht. Gehen dort Sonntags etwa Leute spazieren? Hätte man gewollt, hätte man die Autofahrbahn nach links gesetzt und die Leitplanke als Trennung zum Geh- und Radweg 2,50 oder 2,70 m nach links gesetzt.

In die Gegenrichtung zur fotografierten Richtung mit Fahrrad auf diesem Weg zu fahren ist alles andere als angenehm.
Der touristische Rad- und Fußweg ist auf der anderen Seite des Flusses, besteht aber auch hier aus Schotter bzw. Forst/Feldweg.
Ich könnte über diesen "Radweg" noch weiter schimpfen ...
 
Diese Straße ist Ausdruck der allein auf KFZ ausgerichteten Verkehrsplanung. Die Seitenstreifen waren sicherlich nicht für Geh- und Radverkehr gedacht. Gehen dort Sonntags etwa Leute spazieren? Hätte man gewollt, hätte man die Autofahrbahn nach links gesetzt und die Leitplanke als Trennung zum Geh- und Radweg 2,50 oder 2,70 m nach links gesetzt.
Aber wie soll denn dann der Autofahrer die schöne Landschaft genießen, wenn er da nicht einfach mal kurz rechts ranfahren kann und für paar Minuten parken?
-Die Antwort auf deine Frage, wenn du sie dem zuständigen Straßenbauamt stellen würdest.
 
Aber wie soll denn dann der Autofahrer die schöne Landschaft genießen, wenn er da nicht einfach mal kurz rechts ranfahren kann und für paar Minuten parken?
-Die Antwort auf deine Frage, wenn du sie dem zuständigen Straßenbauamt stellen würdest.
Bei so einer Antwort käme meine Erwiderung: Für Scherze bin ich immer zu haben. Aber jetzt im Ernst: Darf ein Autofahrer rechts der breiten ununterbrochenen Linie ohne Not halten? Auf Geh- und Radwegen jedenfalls nicht. Der Bauamtsleiter möge mir eine offizielle Antwort geben und meine ursprüngliche Frage beantworten, was mit den Widersprüchen bei der Beschilderung geschehen wird.
Die Ausgestaltung der Trasse und der Schutz von Fußgängern zu Fuß gehenden und Radfahrenden wäre dann die politische Sache. Das ist ja die Ausrede der Techniker, die auch berechtigt ist. Der Techniker soll seine Sache jedenfalls ordentlich machen oder den Fachmann fragen :D.
 
In die Gegenrichtung zur fotografierten Richtung mit Fahrrad auf diesem Weg zu fahren ist alles andere als angenehm.
Der touristische Rad- und Fußweg ist auf der anderen Seite des Flusses, besteht aber auch hier aus Schotter bzw. Forst/Feldweg.
Ich könnte über diesen "Radweg" noch weiter schimpfen ...
Das Radfahren nah neben einer Leitplanke ist noch weniger toll. Bundesstraße. Es scheint ja eine Ballerstrecke für Autos zu sein. Deswegen ist die Beschilderung ja so absurd bzw. abwegig.
Der Radfahrer kann wählen zwischen Schotter drüben oder erhöhte Lebensgefahr hier. In solchen Situationen wähle ich, wenn es geht, lieber den Schotter, auch mit 28-mm-Reifen. Aber wann kommt man zur nächsten Brücke....?
 
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