Zu der für Einfuhren aus Drittländern (Länder, die nicht der EU angehören) anfallenden Einfuhrumsatzsteuer von 19% muß zur Berechnung der Gesamtabgabenlast zusätzlich der jeweilige Zolltarif hinzugerechnet werden; für Fahrradteile sind dies 4,7%, für komplette Fahrräder sind es 15%, mit denen sich die Gesamtabgaben erhöhen würden (Angabe ohne Anspruch auf Richtigkeit; der Tarif könnte sich seit meiner letzten Einfuhr geändert haben). Zu beachten ist, daß die Versandkosten zum Warenwert addieren und somit die Abgabenbelastung erhöhen.
Von Versuchen, Zollbeamte hinter das Licht zu führen, ist dringend abzuraten; bei einem meiner letzten Besuche im für mich zuständigen Zollamt durfte ich als Augenzeuge erleben, wie ein Staatsbürger, der sich offensichtlich zuvor für schlau gehalten hatte und ebenso offensichtlich bei guter Laune war, beim Vorzeigen eines manipulierten
ebay-Ausdruckes mit seinem Machwerk aufflog. Ob das ihm angekündigte Ermittlungsverfahren wegen Betruges und die durch den Betrugsfall verdoppelte Abgabenlast im Nachhinein die versuchte Ersparnis wert war, bezweifle ich stark.
Im Übrigen würde ich vor dem Kauf kontrollieren, ob die Einfuhr der Gegenstände in Länder der Europäischen Union nicht etwa verboten ist, etwa wegen der Gefahr, die aufgrund ihrer technischen Geringwertigkeit für den Benutzer von ihnen ausgeht (Fahrräder und -teile des franz. Herstellers Peugeot wären hier beispielsweise zu nennen), aufgrund von „Markenpiraterie” (Markenfälschungen: Laufräder aus China oder Sonnenbrillen aus der Türkei als Ursprungsländer) oder aufgrund von Bestimmungen des Artenschutzes (
Lenkerband aus Schlangenhaut oder Schuhe aus dem Leder geschützter Tierarten).
Den Warenverkehr mit Schweizern habe ich bislang als schwierig und nervenbelastend erlebt; auf der Seite des Schweizer Zolles wird immer ein regelrechtes Drama aufgeführt; vielfache Vorkehrungen sind vom EU-wohnhaften Versender zu erfüllen (einmal erlebt: für das Versenden eines Paketes in die Schweiz war die Verwendung von Packpapier Vorschrift, gefordert war eine durchgehende Paketkordel mit nur einem Knoten, auf der Wachssiegel von allen 6 Seiten anzubringen waren, kein Klebefilm war erlaubt).
Eine weitere Problematik ist die der Bezahlung; scheidet PayPal aus, was ich aus der Sicht des schweizerischen Verkäufers sehr gut verstehen könnte, müßte die Bezahlung per Überweisung erfolgen, für die zuvor jedoch die Frage der Übernahme der Bankgebühren geklärt werden müßte; Schweizer Banken berechnen für die Wertstellung von Überweisungen aus dem Ausland Gebühren, ebenso tun dies deutsche Bankhäuser bei eingehenden Überweisungen aus der Schweiz.