Der Defensivnotstand (§ 228 BGB) ist ein Rechtfertigungsgrund, der es erlaubt, eine fremde Sache zu beschädigen oder zu zerstören, wenn von dieser eine gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter ausgeht und diese Maßnahme zur Abwendung der Gefahr erforderlich und verhältnismäßig ist, wobei bei...