Bin kein Jurist, aber mit der Nicht-Übernahme des Rades gibt der Leasingnehmer, trotz einer verdeckten "Teileigentümerschaft" für den Leasingzeitraum, eine eindeutige Willenserklärung ab, das Rad am Ende der Laufzeit des Leasingvetrages nicht übernehmen zu wollen. Unabhängig von dieser...