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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

bzw. nicht umsetzbar. Der Bereich hinter dem Wartehäuschen dürfte Privatgrund sein und selbst wenn man sich mit dem Eigentümer einigen würde führt der Radweg direkt an der Eingangstür vorbei.
Wäre ein Tausch nicht denkbar? Der Platz vor dem Häuschen ist ja für Leute und Radfahrer gedacht, die da nicht halten und vorbei reisen.
Einfach Häuschen nach vorne fast an den den Gehsteig Rand und den Rad/Gehweg hinten am Häuschen vorbei, wo jetzt das Häuschen selbst steht.
Und fertich.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Auch wenn ich bei meinen Hausrunden die Chancen nutze, Radwege zu vermeiden, gibt es doch die ein- oder andere Absurdität. Auf diese hier wurde ich erst aufmerksam, als mich das erste Mal in 28 Jahren ein Autofahrer darauf aufmerksam machte ("Raadweek!")
Situation: Man fährt auf einer Kreisstraße nach einer Abfahrt mit ~ Tempo 50 an dieser Kreuzung vorbei
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und bleibt natürlich auf der Straße. Warum sollte man bremsen und in den Wirtschaftsweg einbiegen?
Ca. 200 Meter weiter gibt es dann aber dieses Schild
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Hier wird der Wirtschaftsweg zum Rad/Fußgängerweg. Wie man die 3 Meter hohe Böschung hinaufkommen soll, ist unklar.
O.k., man könnte die nächste Gelegenheit ca. 300 Meter weiter ergreifen. Problem: Dort ist der Weg zu Ende und man muss wieder auf die Straße...
 
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Hier haben sie den Radweganteil publikationsträchtig von 0,0012 % auf 0,0013% erhöht und ein Jahr lang oder länger an einem einseitigen Radweg (im Bild links) gebaut. Ich bin nun zum ersten Mal daran vorbeigekommen. Kommt man von rechts, blickt man auf eine geschlossene Leitplanke. Kommt man aus der Richtung wie auf dem Foto und befindet sich auf dem Radweg, kann man gar nicht nach rechts abbiegen. Eine wahrliche planerische Meisterleistung.
 
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Hier haben sie den Radweganteil publikationsträchtig von 0,0012 % auf 0,0013% erhöht und ein Jahr lang oder länger an einem einseitigen Radweg (im Bild links) gebaut. Ich bin nun zum ersten Mal daran vorbeigekommen. Kommt man von rechts, blickt man auf eine geschlossene Leitplanke. Kommt man aus der Richtung wie auf dem Foto und befindet sich auf dem Radweg, kann man gar nicht nach rechts abbiegen. Eine wahrliche planerische Meisterleistung.
Das ist wahrscheinlich der Fachkräftemangel, von dem alle reden....
 
Viele Radwege sind einfach nicht für den Rennradler geeignet, z.B. bei der Auffahrt zu diesem ein ,wenn auch niedriger, Randstein, den man im flachen Winkel überwinden muss.
Bei mir in der Ecke ein Staatsstrassen begleitender Wirtschaftsweg, der blaue Lollie erst nach einem km,
kurz bevor sich Straße und Wirtschaftsweg trennen…..
 
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Hier haben sie den Radweganteil publikationsträchtig von 0,0012 % auf 0,0013% erhöht und ein Jahr lang oder länger an einem einseitigen Radweg (im Bild links) gebaut. Ich bin nun zum ersten Mal daran vorbeigekommen. Kommt man von rechts, blickt man auf eine geschlossene Leitplanke. Kommt man aus der Richtung wie auf dem Foto und befindet sich auf dem Radweg, kann man gar nicht nach rechts abbiegen. Eine wahrliche planerische Meisterleistung.
Einfache Lösung: Ein "Durchfahrt für Radfahrer verboten"-Schild an die Straße rechts, Problem erledigt... Wo man nicht reindarf, muss man ja auch nicht hinkommen können...

Ich hätte da einen DERZEIT absurd benutzungspflichtigen Radweg und die Frage, ob ich den trotzdem nutzen müsste. Es geht um ein Teilstück mit ca. 600m, bei dem es leicht bergab geht kurz vor einem Kölner Vorort. Man kommt von einem ordentlichen Radweg, muss dann bei einem Kreisverkehr rüber auf die andere Seite und dann links entlang der Straße fahren. Das legen die Schilder nahe, weil rechts lang nur ein reiner Fußweg ist.
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Nach ca. 200m kommt man auch an einem bewohnten Teil der Strecke vorbei. Ich bin da 10 mal vorbei, 2x kam ein Auto und hat natürlich nicht mit Verkehr von rechts gerechnet - ist aber nix passiert, weil ich so fahre, dass ich auf Sicht bremsen kann.
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Dann fängt eine lange Linkskurve entlang eines Waldes an, das sind dann gute 300m. Auf dem Foto ist alles gut: Der Weg ist breit, da können 2-3 Leute nebeneinander laufen, und trotzdem komm ich vorbei, und man kann die Kurve gut genug einsehen - man kann zwar nicht Vollgas fahren, aber so 40 km/h sind gefahrlos drin.
Screenshot 2026-06-02 214244.png


ABER: Seit 2 Wochen ist die Vegetation vom Wald dermaßen in den Weg reingewachsen, dass man - wenn einem ein Rad entgegen kommt, mit dem Reifen so 10cm Abstand vom Bordstein fahren muss, wenn man nicht will, dass das Gegenüber mit dem Lenker in die Büsche kommt. Das wäre ja noch okay, WENN das keine Kurve wäre und man daher nun nur noch vielleicht 20m vorausschauen kann. Beim letzten Mal sind mir da ein E-Bike und 2 E-Roller (die zum Draufstehen) entgegengekommen, jeweils um die 20 km/h, und die sind mächtig ins Straucheln gekommen, weil sie wohl nicht mit Gegenverkehr auf ihrem Weg gerechnet haben. Ich selber bin da eh schon mit angezogener Bremse runter - ohne Bremse wären das locker nach 100m 30 km/h und später 40km/h.

Frage: wäre das ein Fall, in dem ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, wenn ich sage, dass der Weg unzumutbar bin und daher doch die Straße nehme? oder ist das einfach Pech, und man muss halt gaaanz langsam fahren? Fürs Rennradfahren wäre die Straße definitiv sicherer, da kann man mit sportlichem Pedalieren locker mit 45-50 runter und würde auch nur in einem geringen Maße stören, weil es ja keine mehreren km sind.
 
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Da auch Autofahrer auf Sicht fahren müssen und jederzeit bremsbereit sein müssen, wird es mit der Unzumutbarkeit wohl schwierig. Die Fraage ist aber, ob Dich da überhaupt jemand anhalten würde.

Was Du aber auf jeden Fall machen solltest, ist den Zustand bei der entsprechenden Gemeinde/Landkreis zu melden. Gibt in vielen Gegenden Mängelmelder-Apps und meine Erfahrungen sind damit bisher durchaus positiv.
 
Bild 1 zeigt eine ziemlich wirre Beschilderung. Auf der rechten Seite nur Fußweg. Links ein Radwegschild in einer Richtung, die fast nahelegt, dass es einfach nur verdreht wurde...
Wenn ich mir nur dieses Bild anschaue, dann fahre ich als Radfahrer aus dem Kreisverkehr auf der Straße raus (weil rechts neben der Straße nur ein Fußweg ist), aber ich es gibt keine Querungsmöglichkeite auf die linke Seite (falls dort wirklich ein Radweg in dieselbe Richtung verläuft)
 
Bild 1 zeigt eine ziemlich wirre Beschilderung. Auf der rechten Seite nur Fußweg. Links ein Radwegschild in einer Richtung, die fast nahelegt, dass es einfach nur verdreht wurde...
Wenn ich mir nur dieses Bild anschaue, dann fahre ich als Radfahrer aus dem Kreisverkehr auf der Straße raus (weil rechts neben der Straße nur ein Fußweg ist), aber ich es gibt keine Querungsmöglichkeite auf die linke Seite (falls dort wirklich ein Radweg in dieselbe Richtung verläuft)
Dazu kommt, der Weg von rechts nach links ist für Fußgänger mit Fahrrad frei.
Da frage ich mich, ob der rechte Weg vorher überhaupt ein benutzungspflichtiger Radweg ist.
 
Dazu kommt, der Weg von rechts nach links ist für Fußgänger mit Fahrrad frei.
Da frage ich mich, ob der rechte Weg vorher überhaupt ein benutzungspflichtiger Radweg ist.
Es ist kein benutzungspflichtiger Radweg auf der rechten Seite:
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Daher würde ich auf der Straße fahren bis zum Kreisel und müsste dann direkt an der Ausfahrt des Kreisels nach links auf den Radweg wechseln ohne irgendeine Querungshilfe. Gefährlich, da bis zum Stillstand abbremsen, ohne von hinten von einem Auto überfahren zu werden? Ich würde mich da auf "nicht zumutbar" berufen und vorerst weiter die Straße benutzen nach dem Kreisel.
 
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Es ist kein benutzungspflichtiger Radweg auf der rechten Seite:
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Daher würde ich auf der Straße fahren bis zum Kreisel und müsste dann direkt an der Ausfahrt des Kreisels nach links auf den Radweg wechseln ohne irgendeine Querungshilfe. Gefährlich, da bis zum Stillstand abbremsen, ohne von hinten von einem Auto überfahren zu werden? Ich würde mich da auf "nicht zumutbar" berufen und vorerst weiter die Straße benutzen nach dem Kreisel.
Also, vor dem Kreisel nehme ich lieber den Weg, denn das ist ein recht langes Stück entlang der Straße, wo die Leute dann gerne 100 fahren, obwohl da Tempo 70 ist. Der Weg rechts von der Straße ist manchmal etwas ruppelig, aber dafür gut getrennt, teils hinter einer Leitplanke, und er ist auf den ca 1,3km vor dem Kreisverkehr für "Radfahrer frei" gekennzeichnet.

Wegen der baulichen Trennung des Weges von der Straße bis zum Kreisverkehr kann ich aber nicht zB 100m vor dem Kreisverkehr bereits auf die Straße wechseln, um dann gut sichtbar für Autos durch den Kreisverkehr zu fahren. D.h. entweder ich fahr über 1km auf der Straße, wo viele Rasen, oder ich muss halt auf dem Weg um den Kreisverkehr herum fahren bis zu der Mündung, wo ich dann auf die Straße wechsle oder den Weg links entlang der Straße nehme.

Und was die Schilder angeht: Für mich wirkt das so, als wäre der Weg, der dann links an der Straße langgeht, UND der Weg, der vom Kreisverkehr nach links führt, beide gemeint. Wenn Du nämlich nicht rechtsrum, sondern linksrum durch den Kreisverkehr fährst, kommst Du auf dieses Schild zu:
Screenshot 2026-06-03 111503.png


Wenn du nach dem Schild rechts und dann den Weg links weiterfährst, kommst Du halt auf den Weg, den ich beschrieben hab und wo man dann 600-700m links und zu großen Teilen nah an der Waldvegetation entlangfährt. Wenn Du nach dem Schild links fährst, geht es zu einer ehemaligen Zeche. Ich deute das so, dass das Schild für beide mögliche Richtungen gilt und die Gemeinde sich da halt Schilder sparen wollte.

@prince67 Der Weg, von dem man vor dem Kreisverkehr herkommt, ist bei der vorigen Mündung mit "Radfahrer frei" gekennzeichnet, davor wiederum mit blauem Rad-Fußweg. D.h. von der Pflicht geht es in ein "darf" über. Das Stück von der letzten Mündung bis zum Kreisverkehr sind ca 1,3km.


@01goeran Rechtlich geht es mir nicht darum, dass mich da jemand anhalten würde, sondern was wäre, falls es kracht. ;)
 
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Und was die Schilder angeht: Für mich wirkt das so, als wäre der Weg, der dann links an der Straße langgeht, UND der Weg, der vom Kreisverkehr nach links führt, beide gemeint. Wenn Du nämlich nicht rechtsrum, sondern linksrum durch den Kreisverkehr fährst, kommst Du auf dieses Schild zu:
Das denke ich auch.
Hinter dem Schild erahnt man auch ein "Vorfahrt gewähren" Schild und dieses wird für die Querung der Straße gegen die Richtung des Kreisverkehrs sein. Darum wird das Schild nicht verdreht sein.
dass es einfach nur verdreht wurde...
Für Klarheit würde sorgen, wenn unter dem Schild noch Richtungspfeile in beiden Richtungen wären.
 
Und was die Schilder angeht: Für mich wirkt das so, als wäre der Weg, der dann links an der Straße langgeht, UND der Weg, der vom Kreisverkehr nach links führt, beide gemeint. Wenn Du nämlich nicht rechtsrum, sondern linksrum durch den Kreisverkehr fährst, kommst Du auf dieses Schild zu:
Ich werde es nie verstehen, wie man auf die Idee kommt.

Das ist ein ganz allgemeines Problem von Radfahrern. Jeder schimpft, dass er in einem Kreisverkehr gegenüber den KFZ Vorfahrt gewähren muss. Gleichzeitig fährt aber fast jeder Radfahrer mit absoluter Selbstverständlichkeit auf dem Radweg in verkehrter Richtung um den Kreisverkehr.
 
Ich werde es nie verstehen, wie man auf die Idee kommt.

Das ist ein ganz allgemeines Problem von Radfahrern. Jeder schimpft, dass er in einem Kreisverkehr gegenüber den KFZ Vorfahrt gewähren muss. Gleichzeitig fährt aber fast jeder Radfahrer mit absoluter Selbstverständlichkeit auf dem Radweg in verkehrter Richtung um den Kreisverkehr.
Das liegt hier aber auch an der Ausführung. Hier wirkt der Radweg nicht so, dass er zum Kreisverkehr gehört.
 
Das denke ich auch.
Hinter dem Schild erahnt man auch ein "Vorfahrt gewähren" Schild und dieses wird für die Querung der Straße gegen die Richtung des Kreisverkehrs sein. Darum wird das Schild nicht verdreht sein.
Es ist auch so, dass nach ca 150m, wenn man denn dann den Weg links an der Straße langfährt, ein bebauter Bereich mit Radwegschild kommt und nach einer Straßenmündung dann ein Rad-Fußweg-Schild - ich gehe daher davon aus, dass die Pflicht schon ab dem Kreisverkehr gemeint ist. Ansonsten müsste man von der Bundesstraße auf Höhe, wo links dann das Radwegschild kommt, quer rüberziehen...

Für Klarheit würde sorgen, wenn unter dem Schild noch Richtungspfeile in beiden Richtungen wären.
Genau .

@dopero In dem Fall hier ist das völlig okay, und es geht nicht darum, dass man dann den halben oder 3/4 vom Kreisverkehr linksrum fährt, sondern folgendes:
Screenshot 2026-06-03 130222.png

Meine Strecke ist die in Pink. Aber wenn jemand von oben kommt und dann auch dahin , wo ich ich langfahre, muss er entweder den grünen Pfad folgen und ZWEImal eine Mündung mit JE zwei Fahrbahnen kreuzen, bei der er dann auch zweimal per Schulterblick nach links hinten schauen muss, oder aber er nimmt Türkis, weil er auch beim Zufahren auf den Kreisverkehr das entsprechende Schild schon sehen kann, und muss nur EINE einzige Fahrbahn kreuzen, bei der sich Rad und eventuelles KFZ auch ständig in die Augen sehen - ich glaube, in dem Fall wirst Du das dann schon verstehen, warum man (10m lang) linksrum fährt ;) Es kann natürlich sein ,dass man theoretisch für die paar Meter absteigen müsste, aber das würden glaub ich selbst 99% der Autofahrer als lächerlich erachten, zumal dann die Fahrbahn länger blockiert ist als wenn man einfach fährt.
 
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