• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Hi,
folgender Radweg ist nicht wirklich absurd, aber die Beschilderung bzw. die Bemalung eines unschuldigen Radwegs zieht sich über Kilometer hin. (L1082 zwischen Bachhagel und Ballmertshofen im schwäbisch-fränkischen Niemandsland)
Anhang anzeigen 1785774
Anhang anzeigen 1785775

Upps, Schilder vergesen...:
Anhang anzeigen 1785776

Aber sonst top: neu, kaum verschwenkt, rollt gut!

Gruß
Markus
Da fragt man sich wirklich, wer sich sowas einfallen lässt - und wer das unwidersprochen ausführt, da werden ja auch Arbeitszeit und Material vergeudet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige

Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Bevor man sich aufregt, sollte man - wie immer eigentlich im Leben - einfach mal nett und höflich nachfragen. Oftmals wissen diejenigen, die sich mit den Verwaltungsvorschriftten und der StVO Auskennenden gar nicht, was die Kollegen in Orange da vielleicht ohne Böswilligkeit aufgestellt haben. Man glaubt gar nicht, wie schnell man eine positive Antwort und Umsetzung erreichen kann.
 
Sowas ähnliches gibt es bei mir auch (Böblingen). Ich vermute aber, dass zumindest hier einfach niemand das "Radfahrende frei"-Schild abmontiert hat, nachdem der "echte" Radweg dazugekommen ist bzw. auf die Straße verlegt wurde.

1779794659611.png
 
Soweit ich weiß. müsste ein benutzungspflichtiger Radweg „straßenbegleitend“ sein und damit auch an den Vorfahrtsregelungen dieser Straße teilhaben. Diese Beschilderung versucht das zu umgehen.
Sollte man meinen.. Aber ERA 2010 sieht das leider anders (9.3.2)
Der Fußgänger- und/oder Radverkehr parallel zur übergeordneten Straße soll aus Sicherheitsgründen in derRegel nicht bevorrechtigt über die untergeordnete Straße geführt werden. Die Führung über die untergeordnete Straße soll vielmehr etwa 6,00 m abgesetzt vom Rand der übergeordneten Straße über den Fahrbahnteiler erfolgen. Die Wartepflicht soll durch Verkehrszeichenverdeutlicht werden, eine Furtmarkierung oder Einfärbung ist dann nicht zulässig (Bild 75).
Wieder eine dieser dämlichen Empfehlungen die den Radverkehr sicherer machen soll...

Im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs oderbei einmündenden Straßen mit geringer Verkehrsbelastung kann der Radverkehr auch bevorrechtigt überdie untergeordnete Straße geführt werden. Dann sollendie Furten möglichst nur 2,00 m, keinesfalls weiter als4,00 m vom Rand der übergeordneten Straße abgesetztwerden (vgl. Bild 76)

Bei den Bildern von @Bluesboy01 hätte ich aber auch eher den zweiten Teil im Kopf...
 
Hi,
folgender Radweg ist nicht wirklich absurd, aber die Beschilderung bzw. die Bemalung eines unschuldigen Radwegs zieht sich über Kilometer hin. (L1082 zwischen Bachhagel und Ballmertshofen im schwäbisch-fränkischen Niemandsland)
Anhang anzeigen 1785774
Anhang anzeigen 1785775

Upps, Schilder vergesen...:
Anhang anzeigen 1785776

Aber sonst top: neu, kaum verschwenkt, rollt gut!

Gruß
Markus
1. Bild: Da hat jemand die Schilder um 90° verdreht aufgestellt
2. Bild: Mit Vorfahrt achten endet der Radweg. Sollte eine Pflicht beabsichtigt sein, müsste das Fahrradwegschild erneut aufgestellt werden. Leider ist es teilweise üblich bei kreuzenden Landwirtschaftlichen Wegen ein Vorfahrt achten für die Fahrräder auf dem Fahrradweg aufzustellen.
3. Bild: Keine Ahnung was das soll. Wahrscheinlich haben sich die, die die Fahrbahnmarkierungen machen, gedacht, eine Kreuzung vorher (Bild 2) haben sie es so gemacht, jetzt machen sie es hier auch so.
 
Die Führung über die untergeordnete Straße soll vielmehr etwa 6,00 m abgesetzt vom Rand der übergeordneten Straße über den Fahrbahnteiler erfolgen
Wieder so ein "Soll". Oft sind die Radwege nicht abgesetzt, trotzdem sind sie nicht vorfahrtsberechtigt.
Da suchen sich die Verantwortlichen genau das auf der Empfehlung raus, was ihnen in den Kram passt, und unterschlagen den Rest.
 
Thema Beschilderung:

Ich hatte diese Fotos vor einiger Zeit schon mal gepostet, bisher hat sich an den Situationen vor Ort nichts getan:

Nachdem man den Geh-/Radweg und die Bushaltestellen entlang einer Landstraße saniert hatte wurde auch die Beschilderung "aktualisiert".
Bei insgesamt vier Haltestellen ist nun dieses Konstrukt zu sehen:
Der Geh-/Radweg ist grundsätzlich benutzungspflichtig.
Wenige Meter vor den Haltestellen allerdings, wird die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben, nur um wenige Meter hinter den Haltestellen wieder angeordnet zu werden.
Welcher Gehirnakrobat hat denn da bitte "gedacht", dass Radfahrer für die paar Meter nun alternativ auf die vielbefahrene Landstraße wechseln dürfen?

2025-03-20 15.16.03-1.jpg

2025-03-20 15.15.10-1.jpg
 
Naja, bei "Fahrrad frei" gilt Schrittgeschwindigkeit.
Das ist mit Sicherheit der Hintergedanke: An den Haltestellen sollen Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Die Beschilderung ist aber das falsche Instrument, das zu erreichen, weil sie im Grunde etwas anderes fordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]

Im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs oderbei einmündenden Straßen mit geringer Verkehrsbelastung kann der Radverkehr auch bevorrechtigt überdie untergeordnete Straße geführt werden. Dann sollendie Furten möglichst nur 2,00 m, keinesfalls weiter als4,00 m vom Rand der übergeordneten Straße abgesetztwerden (vgl. Bild 76)

[...]
...was ja in den meisten Fällen tatsächlich die bessere und sicherere Lösung ist: Nah an der Hauptstraße (übergeordnet) und somit von den dort fahrenden und eventuell abbiegenden Fahrzeugen gut sichtbar.
Und die auf der Nebenstraße (untergeordnet) kommenden Fahrzeugen müssen an der Stelle Vorrang gewähren, an der sie es sowieso für die Fahrzeuge auf der Hauptstraße tun müssen.
 
Naja, bei "Fahrrad frei" gilt Schrittgeschwindigkeit.

Nur Wenige werden das wohl wissen (oder überhaupt so langsam fahren können😄). Und selbst wenn... daran halten wird sich letztendlich doch sowieso keiner. Schon gar nicht bei so überschaubaren Begebenheiten.

Aber in der Theorie ist es geregelt, egal wie dämlich unnütz es erscheint oder vielleicht sogar auch ist.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir in Deutschland niemals den allseits geforderten Bürokratieabbau auch nur ansatzweise auf die Reihe bringen werden können.
Jm2c🤷
 
Nur Wenige werden das wohl wissen
Darum geht es doch nicht. Es geht um die Absicherung vor Klagen gegen die Gemeinde.

In einer idealen Welt brauchte es überhaupt keine Schild, weil jeder weiß, dass er da vorsichtig sein muss.
Aber macht doch einmal einen Vorschlag, wie es besser geht, und nicht nur meckern.
Mein Vorschlag, Radweg hinter Wartehäuschen führen. Aber das ist wieder teuerer und bürokratisch
Wobei die ganze Haltestelle nur so vor Bürokratie strotzt. Erhöhter Bordstein für leichteren Ein- und Ausstieg, geriffelte Pflasterstreifen, damit Blinde den Buseinstieg finden,...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Vorschlag, Radweg hinter Wartehäuschen führen. Aber das ist wieder teuerer und bürokratisch
bzw. nicht umsetzbar. Der Bereich hinter dem Wartehäuschen dürfte Privatgrund sein und selbst wenn man sich mit dem Eigentümer einigen würde führt der Radweg direkt an der Eingangstür vorbei.
 
bzw. nicht umsetzbar. Der Bereich hinter dem Wartehäuschen dürfte Privatgrund sein und selbst wenn man sich mit dem Eigentümer einigen würde führt der Radweg direkt an der Eingangstür vorbei.
Es sieht nach Neubau der Haltestelle aus. Da hätte man die Haltestelle auch dahin verlegen können, wo mehr Platz ist. -> teurer.
 
Die Haltestelle wurde doch verlegt. Sogar dahn wo jetzt mehr Platz ist.
Hier die "Vorher-"Bilder:
Ah, okay. Die Gegend dort sieht so aus, als ob da nur zweimal am Tag drei Leutchen ein- und aussteigen würden. Also nicht bei jedem Halt 30 Menschen, die sich an der Haltestelle knubbeln. Da ergibt das Schild doch irgendwie Sinn, wenn man fast immer problemlos durchradeln kann.
 
Ah, okay. Die Gegend dort sieht so aus, als ob da nur zweimal am Tag drei Leutchen ein- und aussteigen würden. Also nicht bei jedem Halt 30 Menschen, die sich an der Haltestelle knubbeln. Da ergibt das Schild doch irgendwie Sinn, wenn man fast immer problemlos durchradeln kann.
Nun ja, immerhin hält dort von 6:31 Uhr bis 17:31 Uhr jede Stunde ein Bus.
Sonst hätte man schon mal hinterfragen können/dürfen/müssen, ob ein Neubau der Haltestelle mit dem Aufwand sich für die 3,5 Fahrgäste am Tag "lohnt".
 
Wobei die ganze Haltestelle nur so vor Bürokratie strotzt. Erhöhter Bordstein für leichteren Ein- und Ausstieg, geriffelte Pflasterstreifen, damit Blinde den Buseinstieg finden,...
Sollen die doch zusehen, wie sie zurechtkommen. Was müssen Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Krücken oder Sehbehinderte auch Bus fahren. Können die nicht zu Hause bleiben?
:mad:
 
Sollte man meinen.. Aber ERA 2010 sieht das leider anders (9.3.2)
Der Fußgänger- und/oder Radverkehr parallel zur übergeordneten Straße soll aus Sicherheitsgründen in derRegel nicht bevorrechtigt über die untergeordnete Straße geführt werden. Die Führung über die untergeordnete Straße soll vielmehr etwa 6,00 m abgesetzt vom Rand der übergeordneten Straße über den Fahrbahnteiler erfolgen. Die Wartepflicht soll durch Verkehrszeichenverdeutlicht werden, eine Furtmarkierung oder Einfärbung ist dann nicht zulässig (Bild 75).
Wieder eine dieser dämlichen Empfehlungen die den Radverkehr sicherer machen soll...

.........
Erstaunlicherweise passiert es mir nicht selten, dass Autofahrer an solchen Stellen auf die Ihnen gewährte Vorfahrt verzichten, vermutlich, weil es sich dort einfach "richtiger" anfühlt, auch den Fahrradfahrer vorzulassen, oder vielleicht auch, weil Ihnen dieses (typisch deutsche) Konstrukt der umgekehrten Vorfahrt in dem Moment gar nicht bekannt/bewusst ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück