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Konfliktsituationen im Verkehr

Ich meine nicht so was wie "Kunde will nicht zahlen". Ich rede nur von Fällen mit körperlichen Schäden und den Folgen von körperlichen (oder psychischen) Dauerschäden. Aber eben nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei anderen Fällen, in denen es strafrechtlich als Schuld des "Täters" festgestellt wird. Ich nehme Anführungsstriche, da ich "Täter" mit klarer Absicht verbinde, es aber auch viele Fälle gibt, wo es einfach nur Dummheit, Fehleinschätzung oder Unaufmerksamkeit oder so was ist.


Man müsste das gesetzlich regeln, dass eine Versicherung das bezahlen muss, oder halt einen Fond einrichten, in den Versicherungen allgemein was einzahlen. Und es geht ja auch nur um die Beträge, die der "Täter" nicht bezahlen kann. Es geht nicht darum, dass eine Versicherung per se ALLES bezahlt - dann wäre der zivilrechtliche Schadenersatz ja keine Strafe mehr.

Eben deswegen würde ein Fond Sinn machen. Bei Dingen, in denen KFZ eine Rolle spielen, könnte dafür dann zumindest ein Teil durch eine Abgabe der Autoversicherer dienen. Ist aber nur so eine Idee, von mir aus kann man es auch rein steuerfinanziert machen.
In der CH mußte man früher eine Versicherungsmarke auf jedes Velo kleben, kostete, meine ich, vier CHF; damit waren genau solche Situation, daß man als Velofahrer jemanden umnietet, abgedeckt. Mittlerweile haben die meisten Menschen eine Privathaftpflicht, und diese Marken wurden abgeschafft.
Wenn wir so etwas regeln wollen, dann wäre vermutlich eine "breite" mandatorische Privathaftpflicht der einfachste Weg... und, ja, ich habe so eine Privathaftpflicht, obwohl ich versicherungsmäßig Minimalist bin....
 
Hallo,
Deine Einwände gehen am Thema vorbei - es geht nicht darum, ob überhaupt schon einmal jemand so bestraft wurde, und auch in der CH ist es, wie in Schland, üblich, daß für Ersttäter eher maximale Geldstrafen verhängt werden.
Es geht darum, und das kannst Du mühelos ergooglen, daß man in der CH für ein "Raserdelikt" - was explizit KEIN "Rennen", und KEINE Gefährdung Dritter einschließt, sondern nur auf die Geschwindigkeit abzielt - für bis zu vier Jahren einfahren KANN, und hier wird eine üble Täterin mit bedingten 10 Monaten gestreichelt.
Dein Einwand geht am Thema vorbei ;) denn Du vergleichst ein einzelnes Urteil mit einem Maximalmaß. Wenn, dann müsstest du konkrete Raserurteile mit dem Fall vergleichen ODER das Maximalmaß für Rasen mit dem Maximalmaß für schwere Körperverletzung unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr.



Zu Deinem letzten Absatz: ist jemand, der, rein hypothetisch, mit spottern die Straße vor sich aufklärt, und dann mit +60km/h (Landstraße) oder +80km/h (Autobahn) dann eine freie Strecke frühmorgens bei bester Sicht und furztrochenen Verhältnissen "rast", wirklich "krimineller" als jemand, der im Wissen eines mit Drogis durchgefeierten Wochenendes sich nicht nur selbst ans Steuer setzt, sondern dann auch noch mit dem Handy/Natel (ist ja eine Schweizerin...) rumdaddelt?!?
Ich finde das Rasen je nach dem sogar schlimmer. Der Raser in deinem Beispiel riskiert das mit völlig klarem Kopf und völlig bewusst, er plant das ganze sogar, das ist richtig kriminelle Energie. Und Spotter können auch was übersehen, und was ist bei Autobahnen mit dem Gegenverkehr, in den der Raser im Falle eines Unfalles reinfliegen könnte? Solche Leute mit Schniedelkomplex sollen auf ne Rennstrecke gehen, da können die das gerne machen.

Wenn jemand wiederum zugedröhnt fährt, hängt es sehr vom Einzelfall ab. Manche machen das immer wieder und lernen es einfach nicht, und die wissen auch, dass sie dazu neigen, vollgedröhnt ins Auto zu steigen - die gehören SEHR hart bestraft, das kann dann auch Vorsatz sein. Andere sind vlt nur selten mal dicht, oder sind es zwar oft, haben unter Drogeneinfluss aber noch nie vorher mal was Dummes getan und konnten in dem einen Fall dann nicht mehr halbwegs klar urteilen - das ist dann viel eher Fahrlässigkeit und keine (kriminelle) Absicht.

Ich bin selbst einmal vor vielen Jahren von einer schweizerischen Zivilstreife ... .... Der Richter hat diese Einlassungen bestätigt, aber eben auch ausgeführt, daß allein die massive Geschwindigkeitsüberschreitung ein schweres Delikt darstellte. Am Ende kam mich mit einer fetten Geldbusse und zweimonatigem Fahrverbot aus der Sache 'raus...
Und wo ist da jetzt das Problem, außer dass Du bis zum Urteil Schiss hattest und dass Raser in der Schweiz halt allgemein recht hart bestraft werden? Nach Beweisaufnahme ist doch eine normale Strafe dabei rausgekommen. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass irgendwo GANZ plötzlich ein 80er Schild auftaucht und man da nicht mehr rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren kann, wenn man so aufmerksam fährt, wie es der Straßenverkehr erfordert. Gerade wenn man weiß, wie streng die Regeln in der Schweiz sind.

Außerdem wäre es interessant, was jemand für eine Strafe bekommen würde, der von der Streife bei der Kontrolle als zugedröhnt erkannt wird. Soweit ich es recherchieren konnte, bekommt man schon beim Nachweis, dass man vlt. nen Tag vorher was genommen hat, 3 Monate Führerschein weg und Bußgeld, also mehr als Du bekommen hast.

Fazit: Für mich stimmen da einfach die Verhältnisse nicht - reine Geschwindigkeitsübertretungen ohne jeden Schaden werden knüppelhart geahndet, aber wer jemanden vorsätzlich zum Krüppel fährt, kommt erstaunlich glatt aus der Sache 'raus...
Du unterstellt da jetzt halt Vorsatz - das Gericht hat das vermutlich anders gesehen.
 
In der Schweiz kann man vier Jahre einfahren, nur weil man rast? ^^ Wurde jemand schon mal so bestraft? Denn die Frage ist ja nicht, wie hoch die Höchststrafe ist, sondern was in der Praxis wirklich entschieden wurde.

Eventuell dient das mögliche Raserei-Strafmaß eher zu Abschreckung. Ich hab da einen Fall gefunden, wo jemand 188 statt 100 fuhr und dann statt Gefängnis nur eine Geldstrafe bekam, weil er vorher unauffällig war. https://www.watson.ch/schweiz/justi...t-bestaetigt-leichtere-strafe-fuer-ersttaeter In der Schweiz spielt es offenbar schon eine große Rolle, dass an sich jeder weiß, dass 100 das Limit ist und ansonsten eine hohe Strafe drohen kann, aber für eine SEHR hohe Strafe muss man wohl echt extrem krass fahren. Kann es sein, dass die möglichen 4 Jahre nur für so was wie "Organisiertes illegales Rennen durch mehrere Orte" verhängt werden würde?

Man kann allerdings - unabhängig von den Folgen - den Unterschied zwischen dem aktuellen Urteil und dem maximalen Raser-Strafmaß eventuell so erklären: Wer so richtig rast, obwohl er weiß, wie streng es in der Schweiz ist, der weiß, was er tut und ist krimineller als jemand, der sich zudröhnt und dann, vlt. ohne dass er noch richtig urteilen kann, trotzdem Auto fährt. Wäre ne Erklärung, unabhängig davon, ob man es für richtig hält.
Hier kann man etwas dazu lesen
https://www.comparis.ch/carfinder/autofahren/raserdelikt-schweiz
Da steht aber nicht, wieviele Raser tatsächlich 4 Jahre eingefahren sind.
 
Hier kann man etwas dazu lesen
https://www.comparis.ch/carfinder/autofahren/raserdelikt-schweiz
Da steht aber nicht, wieviele Raser tatsächlich 4 Jahre eingefahren sind.
Da steht allerdings jetzt nicht explizit, dass ALLEIN das Rasen auch ohne Unfall 4 Jahre bringen kann, was Igor ja behauptet. Stimmt das denn überhaupt? Bin nicht ganz sicher, ob er da immer korrekt informiert ist - sein Verstoß, den er schilderte, hätte nämlich laut dem, was ich im Netz zum Thema Raser in der Schweiz gefunden habe, so oder so keine Haft bedeutet. Dafür hätte er mindestens +40km/h innerorts fahren müssen und nicht "nur" 119 statt 80. Da das eine Autobahn war, könnte es sogar sein, dass selbst +40km/h noch nicht für eine mögliche Haft gereicht hätten, und ohne vorige Vergehen wäre es sowieso nicht zu einer Haft gekommen.
 
Da steht allerdings jetzt nicht explizit, dass ALLEIN das Rasen auch ohne Unfall 4 Jahre bringen kann, was Igor ja behauptet. Stimmt das denn überhaupt? Bin nicht ganz sicher, ob er da immer korrekt informiert ist - sein Verstoß, den er schilderte, hätte nämlich laut dem, was ich im Netz zum Thema Raser in der Schweiz gefunden habe, so oder so keine Haft bedeutet. Dafür hätte er mindestens +40km/h innerorts fahren müssen und nicht "nur" 119 statt 80. Da das eine Autobahn war, könnte es sogar sein, dass selbst +40km/h noch nicht für eine mögliche Haft gereicht hätten, und ohne vorige Vergehen wäre es sowieso nicht zu einer Haft gekommen.
Ich finde es ziemlich klar:

"1. Wer gilt in der Schweiz als Raser?​

Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Das ist so im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 Abs. 3) geregelt.

Geahndet werden etwa gefährliche Überholmanöver, Driften, unbewilligte Rennen mit Motorfahrzeugen und die krasse Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Bei diesen Geschwindigkeitsübertretungen greift das Rasergesetz:

  • Mindestens 40 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.
  • Mindestens 50 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.
  • Mindestens 60 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.
  • Mindestens 80 km/h, wo die erlaubte Geschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

2. Wie werden Raser in der Schweiz bestraft?​

Raserinnen und Raser gelten als Verbrecher. Es drohen harte Konsequenzen.

Bei einem Raserdelikt erfolgen zwingend eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe – und ein Fahrausweisentzug. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden.

Dabei gilt grundsätzlich:

  • Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Bedingte Freiheitsstrafen sind bis zu zwei Jahren möglich.
  • Fahrausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Fürs Wiedererlangen brauchen Sie ein positives verkehrspsychologisches Gutachten.
  • Bei Wiederholung ist der Fahrausweis für mindestens zehn Jahre weg.

Mildere Strafen sind möglich​

Seit einer Gesetzesanpassung im Jahr 2023 sind unter bestimmten Voraussetzungen mildere Strafen möglich. Neu hat das Gericht mehr Spielraum bei der Verurteilung von Raserdelikten, wenn eine dieser Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Täterin oder der Täter hat in der Vergangenheit noch kein gravierendes Verkehrsdelikt begangen.
  • Die Person hat aus achtenswerten Beweggründen gehandelt.
Dann kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängen. In diesem Fall ist auch ein verkürzter Fahrausweisentzug von einem Jahr möglich."

Die Frage ist halt im diskutierten Fall, ob ein Zudröhnen mit Drogen vor dem Fahren und Handydaddeln beim Fahren als Vorsatzt bewertet wird.
 
Außerdem muss man sich klar sein, dass Raser in der Schweiz nicht 250km/h auf einer gut gefüllten Autobahn mit LKW rechts neben sich heisst, sondern wie hier im Beispiel halt schon 120km/h auf einer vermutlich leeren AB. Sonst wäre es nämlich aufgefallen, dass alle ausnahmslos direkt in die Bremsen steigen... Selbst wenn man ein Schild übersehen hat, fällt in der CH jede Temporeduzierung direkt auf, weil alle bremsen...

Schweizer und Autofahren sind halt so ne Sache. Als es mal ne Zeit lang über 140km/h, ggf auch nur zu bestimmten Uhrzeiten oder halt mit Füllstandsmessung abhängig, wenn leer, diskutiert wurde, war der allgemeine Aufschrei: "NEIN, wie KANN MAN NUR so unverantwortlich rasen"... (es ging um 140km/h auf leeren ABs...)
 
Du unterstellt da jetzt halt Vorsatz - das Gericht hat das vermutlich anders gesehen.
ich muß da nix unterstellen; ich bin auch nicht alleine mit der Meinung, daß Alkohol und andere Rauschdrogen eben nicht strafmildernd, sondern eher verschärfend bewertet werden sollten. Sie hat sich Drogen zugeführt, und wer dann Auto fährt, und auch noch am Natel rumspielt, handelt grob fahrlässig. Wer nicht über so viel Reflektionsvermögen verfügt, dann wenigstens mal das Natel liegen zu lassen, sollte kein Auto führen.
Ist auch wurst - ich bin kein Jurist, und ich halte auch nicht viel von Jura und Juristen ... ein notwendiges Übel halt...
 
Außerdem muss man sich klar sein, dass Raser in der Schweiz nicht 250km/h auf einer gut gefüllten Autobahn mit LKW rechts neben sich heisst, sondern wie hier im Beispiel halt schon 120km/h auf einer vermutlich leeren AB. Sonst wäre es nämlich aufgefallen, dass alle ausnahmslos direkt in die Bremsen steigen... Selbst wenn man ein Schild übersehen hat, fällt in der CH jede Temporeduzierung direkt auf, weil alle bremsen...

Schweizer und Autofahren sind halt so ne Sache. Als es mal ne Zeit lang über 140km/h, ggf auch nur zu bestimmten Uhrzeiten oder halt mit Füllstandsmessung abhängig, wenn leer, diskutiert wurde, war der allgemeine Aufschrei: "NEIN, wie KANN MAN NUR so unverantwortlich rasen"... (es ging um 140km/h auf leeren ABs...)
Hallo, sorry, das ist schlicht falsch! Du must, um als "Raserdelikt" geahndet zu werden, auf der Autobahn mit mehr als 80 km/h als erlaubt fahren, also auf einer ansonsten nicht regulierten AB 200km/h, nix 120...
Das Problem in der CH auf der Autobahn sind eher nicht die Raser, sondern das vollständige Ignorieren des Rechtsfahrgebotes einerseits, und das Ignorieren von Spiegeln andererseits. Trotzdem fährt es sich dort meistens entspannter als in Schland.
 
Ich finde es ziemlich klar:

"1. Wer gilt in der Schweiz als Raser?​

Als Raserin oder Raser gilt, wer vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Das ist so im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 Abs. 3) geregelt.

Geahndet werden etwa gefährliche Überholmanöver, Driften, unbewilligte Rennen mit Motorfahrzeugen und die krasse Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.

Eben, das schlichte Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um einen bestimmten Betrag definiert das Delikt als "Raserdelikt", genau so, wie ich schrieb.
Und genau dafür KANN - und für die Bewertung ist irrelevant, ob das auch wirklich passiert - eine unbedingte Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren ausgesprochen werden.
Wenn dann eine mit Drogen vollgedröhnte Autofahrerin auch noch am Natel spielt (bis hier ist ja noch kein Verbrechen geschehen), UND dann AUF DIE RADSPUR fährt, und dafür mit vermutlich weniger als 10 Monaten bedingt davonkommt, stößt mir das sauer auf - die hat einen Menschen zum Krüppel gefahren!
 
Ich finde es ziemlich klar:

Ich finde es eigentlich nicht klar. Da wird definiert, ab wann man ein Raser ist. Es wird aber nicht klar, ob das Strafmaß auch noch zusätzlich davon abhängt, ob bei dem, was einen zum Raser definiert, etwas passiert oder nicht. Es steht nirgends, dass das Höchstmaß auch für Fälle ohne Unfall möglich ist oder ob, wenn man die Raser-Bedingungen erfüllt, zu den 4 Jahren nochmal mehr dazukommen kann.

bzw anders gefragt: WENN was passiert, kommt dann ein anderes Gesetz zum Einsatz mit anderen Strafen, und dann ist man plötzlich kein Raser mehr?

Außerdem ist die Frage, für welche Fälle die 4 Jahre gedacht sind. Es kann ja sein, dass das noch nie vorkam, oder dass es um Leute geht, die schon 3x in Haft waren und trotzdem weitermachen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man ohne vorige Vergehen 4 Jahre bekommen kann ohne Unfall oder Gefährdung, außer vlt man organisiert ein größeres illegales Straßenrennen und macht dabei mit.

Eben, das schlichte Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um einen bestimmten Betrag definiert das Delikt als "Raserdelikt", genau so, wie ich schrieb.
Und genau dafür KANN - und für die Bewertung ist irrelevant, ob das auch wirklich passiert - eine unbedingte Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren ausgesprochen werden.
Wenn dann eine mit Drogen vollgedröhnte Autofahrerin auch noch am Natel spielt (bis hier ist ja noch kein Verbrechen geschehen), UND dann AUF DIE RADSPUR fährt, und dafür mit vermutlich weniger als 10 Monaten bedingt davonkommt, stößt mir das sauer auf - die hat einen Menschen zum Krüppel gefahren!

Natürlich stößt das einem sauer auf. Aber wieso der Vergleich zu einer MÖGLICHEN Raserstrafe? Das ist IMHO Quatsch. Außerdem ist sehr wohl schon vor dem Fahren auf die Radspur ein Verbrechen passiert, nämlich das Fahren unter Drogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es eigentlich nicht klar. Da wird definiert, ab wann man ein Raser ist. Es wird aber nicht klar, ob das Strafmaß auch noch zusätzlich davon abhängt, ob bei dem, was einen zum Raser definiert, etwas passiert oder nicht. Es steht nirgends, dass das Höchstmaß auch für Fälle ohne Unfall möglich ist oder ob, wenn man die Raser-Bedingungen erfüllt, zu den 4 Jahren nochmal mehr dazukommen kann.

bzw anders gefragt: WENN was passiert, kommt dann ein anderes Gesetz zum Einsatz mit anderen Strafen, und dann ist man plötzlich kein Raser mehr?

Außerdem ist die Frage, für welche Fälle die 4 Jahre gedacht sind. Es kann ja sein, dass das noch nie vorkam, oder dass es um Leute geht, die schon 3x in Haft waren und trotzdem weitermachen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man ohne vorige Vergehen 4 Jahre bekommen kann ohne Unfall oder Gefährdung, außer vlt man organisiert ein größeres illegales Straßenrennen und macht dabei mit.
Es ist definiert, wann man ein Raser ist.
Die möglichen Strafen sind gelistet
Mögliche Gründe für mildere Strafen sind genannt.
Wenn man nicht die Gerichtsverhandlung durch einen Multiple Choise Test ersetzen möchte, ist das schon ganz schön detailliert...
 
Worin liegt der Objektive Unterschied zwischen "ich setzte mich hinters Steuer, rase und gefährde Leben" zu "ich dröhne mich mit Drogen zu und setze mich hinters Steuer und gefährde Leben, weil ich nicht mehr fahrtauglich bin"?

Die Konsequenz: Unfälle mit Personenschaden hat man in beiden Fällen.

Und @Igor Kraputnik stört sich am unterschiedlichen Strafmaß, was ich durchaus nachvollziehen kann.
 
Es ist definiert, wann man ein Raser ist.
Die möglichen Strafen sind gelistet
Es ist aber IMO dabei nicht klar, ob im Falle eines Unfalles härtere Strafen möglich sind (4 Jahre wären dann nämlich eher milde) oder ob die 4 Jahre ALLEIN fürs Rasen möglich sind.

Und nochmal: FALLS es wirklich auch für Rasen ohne Unfall 4 Jahre möglich sind: Gab es es überhaupt schon mal so einen Fall? Höchststrafen werden ja vor allem bei neueren Gesetzen idR recht hoch angesetzt, damit am Ende nicht mal ein ungewöhnlich krasser Fall dafür sorgt, dass das im Vergleich zu einem anderen, bereits zuvor mit dem Höchstmaß bestraften Fall, lächerlich mild wirkt.
 
Worin liegt der Objektive Unterschied zwischen "ich setzte mich hinters Steuer, rase und gefährde Leben" zu "ich dröhne mich mit Drogen zu und setze mich hinters Steuer und gefährde Leben, weil ich nicht mehr fahrtauglich bin"?
Wenn jemand plant und weiß, dass er zugedröhnt nicht mehr fahrtauglich ist, dann ist der Unterschied nicht mehr vorhanden. Aber die Frage ist, ob man plant, sich zuzudröhnen und dann zu fahren, oder ob man was einschmeißt und die Sache völlig falsch einschätzt WEIL man zugedröhnt ist. Plant man die Sache, dann wäre da kein Unterschied zu einem bewussten Rasen.

Ansonsten halte ich das bewusste Rasen für krimineller und vorsätzlich, und das mit Drogen eher als Dummheit und Fehleinschätzung. Das Problem bei Drogen ist ja auch, dass es passieren kann, dass man die Wirkung im Vorfeld nicht kannte. Ich selber nehme daher keine Drogen, habe das auch noch nie gemacht.


Die Konsequenz: Unfälle mit Personenschaden hat man in beiden Fällen.

Und @Igor Kraputnik stört sich am unterschiedlichen Strafmaß, was ich durchaus nachvollziehen kann.
Ich nicht, weil er einfach mal eben das Höchstmaß als Vergleich ranzieht. Ich vergleich ja auch nicht EIN Urteil wg. ner gebrochenen Nase bei einer Schlägerei mit dem Höchstmaß für Steuerhinterziehung oder so. Falls er einen Fall als Beispiel hat, bei dem jemand nur wegen Rasen, ohne vorige Vergehen, eine härtere Strafe bekommen hat als die Drogenbraut, dann könnte man eher drüber reden. An sich müsste man aber sogar eher einen Fall nehmen, bei dem jemand ohne Drogen jemanden angefahren und schwerstverletzt hat und dabei zu schnell war.

Und was eben noch dazukommt war das, was ich ganz zu Beginn schrieb: Man könnte die rein strafrechtliche Seite auch relativ milde abhandeln, eben WEIL man weiß, dass die Frau vermutlich den Rest ihres Lebens für ihren Fehler zivilrechtlich bezahlt. Ein Raser zahlt seine Strafe und sitzt die Fahrsperre ab, in krassen Fällen vlt auch Knast, und dann ist die Sache erledigt.

Es ist nämlich, zumindest hier in D, durchaus üblich, dass man beim strafrechtlichen Strafmaß auch beachtet, ob der Schuldige ggf. schon indirekt anderweitig bestraft ist oder wird. Fährt ein Familienvater betrunken und tötet bei einem Unfall seine eigenen im Auto sitzenden 2 Kinder, wird das Urteil milder ausfallen als wenn es zwei fremde Kinder auf der Straße waren.
 
Ist auch wurst - ich bin kein Jurist, und ich halte auch nicht viel von Jura und Juristen ... ein notwendiges Übel halt...
...zugleich äußerst du dich zu juristischen Themen (nicht nur hier) aber recht - positiv ausgedrückt - meinungsstark und oft. Zumindest bzgl. des deutschen Rechts ist da - tut mir Leid - recht viel Meinung und wenig Wissen dabei.
 
Ich finde es eigentlich nicht klar. Da wird definiert, ab wann man ein Raser ist. Es wird aber nicht klar, ob das Strafmaß auch noch zusätzlich davon abhängt, ob bei dem, was einen zum Raser definiert, etwas passiert oder nicht. Es steht nirgends, dass das Höchstmaß auch für Fälle ohne Unfall möglich ist oder ob, wenn man die Raser-Bedingungen erfüllt, zu den 4 Jahren nochmal mehr dazukommen kann.

bzw anders gefragt: WENN was passiert, kommt dann ein anderes Gesetz zum Einsatz mit anderen Strafen, und dann ist man plötzlich kein Raser mehr?

Außerdem ist die Frage, für welche Fälle die 4 Jahre gedacht sind. Es kann ja sein, dass das noch nie vorkam, oder dass es um Leute geht, die schon 3x in Haft waren und trotzdem weitermachen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man ohne vorige Vergehen 4 Jahre bekommen kann ohne Unfall oder Gefährdung, außer vlt man organisiert ein größeres illegales Straßenrennen und macht dabei mit.



Natürlich stößt das einem sauer auf. Aber wieso der Vergleich zu einer MÖGLICHEN Raserstrafe? Das ist IMHO Quatsch. Außerdem ist sehr wohl schon vor dem Fahren auf die Radspur ein Verbrechen passiert, nämlich das Fahren unter Drogen.
sorry, ich bin 'raus, weil Du nur noch Wortklauberei betreibst. Ein Mitforist hat Dir den Gesetzestext verlinkt, und aus dem geht klar hervor, daß es bereits eine hinreichende Bedingung für die Qualifikation als "Raserdelikt" ist, daß man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um einen definierten Betrag überschreitet. Sorry, case closed, nix zu diskutieren, ist genauso, wie ich es schon davor schrieb.
Was dann RechtsREALITÄT ist, ist irrelevant - der Gesetztestext läßt eine Gefängnisstrafe bis vier Jahren für ein Raserdelikt zu, und ein "Raserdelikt" erfüllt man bereits, wenn man z.B. auf der Autobahn 80km/h über der erlaubten Geschwindigkeit - also 120km/h oder weniger - fährt.
Was Dein letzer Satz soll, erschließt sich vermutlich nicht einmal Dir - was soll das? Hast Du Dir denn den Anklagetext besorgt? Selbst aus den Zeitungsartikeln geht hervor, daß beide Aspekte von der Staatsanwaltschaft gewürdigt wurden, und trotzdem werden nur 10 Monate "bedingt" gefordert...
 
...zugleich äußerst du dich zu juristischen Themen (nicht nur hier) aber recht - positiv ausgedrückt - meinungsstark und oft. Zumindest bzgl. des deutschen Rechts ist da - tut mir Leid - recht viel Meinung und wenig Wissen dabei.
bekanntes Muster - ohne konkrete Beispiele wird ad hominem "argumentiert", weil ich nicht "wenig Wissen" habe, sondern schlicht ein anderes Rechtsverständnis. Die Juristerei ist keine Wissenschaft, sondern ein Werkzeug, und dazu noch ein lausiges - zwei Richter, drei Meinungen - ist so, hat nix mit mir, sondern mit dem Rechtssystem zu tun. Insofern finde ich das stupende Verfahren bei z.B. Überschreiten der erlaubten Geschwindigkeit in der CH, wie ich es ja als Betroffener selbst erlebt habe, schon fast wohltuend - xx km/h zu schnell=YY Strafe. Ist wenigsten willkürarm, im Gegensatz zu deutschen Verkehrsgerichten, wo in beide Richtungen abenteuerliche Urteile zustande kommen.
Anekdote zum Schluß: Ich war einmal als Mitkläger in einem Zivilprozeß vor Gericht, der Richter sagte feixend zu den Schöffen, daß er ja keine Ahnung vom Sachverhalt haben müsse... so hat er auch geurteilt, so daß wir in die nächste Instanz ziehen mußten - obwohl die Faktenlage inklusive zweier Gutachten etc. p.p. glasklar war, hat die stinkende Faulheit dieses Typen uns ein paar tausend Euro gekostet... man hat mit der Narrenfreiheit der Richter nach den Erfahrungen der Nazizeit zu sehr in die andere Richtung übertrieben...
 
sorry, ich bin 'raus, weil Du nur noch Wortklauberei betreibst. Ein Mitforist hat Dir den Gesetzestext verlinkt, und aus dem geht klar hervor, daß es bereits eine hinreichende Bedingung für die Qualifikation als "Raserdelikt" ist, daß man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um einen definierten Betrag überschreitet.
Das ist klar, aber der Punkt ist, dass Du nicht ein Einzelurteil zu einem Unfall mal eben mit einem Höchstmaß einer anderen Vergehenskategorie vergleichen kannst.

Es geht aus dem Text nicht hervor, ob reines Rasen ohne Unfall und Gefährdung wirklich 4 Jahre geben kann und wenn ja: Für welchen Fall. Es kann beispielsweise sein, dass die bis zu 4 Jahre nur dazu dienen, völlig uneinsichtige Mehrfachtäter 4 Jahre wegsperren zu KÖNNEN. Denn für solche Idioten wären wiederum Gesetze, bei denen maximal 2 Jahre möglich sind, zu lasch. Dann würde ich es auch völlig in Ordnung finden, dass jemandem 4 Jahre drohen. Es kann ja nicht sein, dass jemand zB schon 10 mal jeweils 1-2 Jahre einsaß und immer weiter macht und dann immer wieder "nur" 2 Jahre bekommen kann, weil das Gesetz nicht "mehr" hergibt.

Du stellst es aber so dar: Jemand fährt einen mit Drogen zum Krüppel und kriegt nicht mal Haft, aber Raser können - nur weil sie schnell fahren - 4 Jahre einsitzen. Das geht so nicht - wenn überhaupt, dann müsstest Du das Höchstmaß für Körperverletzung unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr mit der Raserstrafe vergleichen, aber nicht EINEN Fall mit einem Höchstmaß. Ich könnte vermutlich ebenso gut Fälle finden, in denen jemand zu schnell fuhr und einen umgenietet hat, keine Haft bekommen hat, und dann sagen "Für Fahren mit Drogen kann es 3 Jahre geben - wo ist da bitte die Relation??!?!?" - das wäre aber ebenso unsinnig.


, case closed, nix zu diskutieren, ist genauso, wie ich es schon davor schrieb.
Was dann RechtsREALITÄT ist, ist irrelevant - der Gesetztestext läßt eine Gefängnisstrafe bis vier Jahren für ein Raserdelikt zu, und ein "Raserdelikt" erfüllt man bereits, wenn man z.B. auf der Autobahn 80km/h über der erlaubten Geschwindigkeit - also 120km/h oder weniger - fährt.
Häh? Was hattest Du in Mathe? Wenn Du auf der Autobahn 120 fährst und damit 80 km/h drüber wärst, dann dürfte man ja auf der Autobahn nur 40 fahren ^^ Oder versteh ich Dein Beispiel falsch?
Was Dein letzer Satz soll, erschließt sich vermutlich nicht einmal Dir - was soll das? Hast Du Dir denn den Anklagetext besorgt? Selbst aus den Zeitungsartikeln geht hervor, daß beide Aspekte von der Staatsanwaltschaft gewürdigt wurden, und trotzdem werden nur 10 Monate "bedingt" gefordert...
Weiß ich jetzt, was du meinst. Du hast doch geschrieben "Wenn dann eine mit Drogen vollgedröhnte Autofahrerin auch noch am Natel spielt (bis hier ist ja noch kein Verbrechen geschehen) " - doch, das Fahren unter Drogen ist schon geschehen, das IST ein Straftat. Mehr hab ich ja nicht gesagt.
 
Leute, Leute, was geht denn hier ab? Strafen, Schweiz, Drogen, jede Menge Juristisches. Alles für die Katz, ich verweise auf mein altes Post, Die Konflikte bleiben, Lösungen nicht in Sicht. Kühlen Kopf behalten auf beiden Seiten, Extremisten sind auf beiden Seiten sehr gefährlich, aber auch die wird es immer geben. Spannend war letztens in Freiburg, dass einem auf Glatteis gestürztem Radfahrer von einem Autofahrer geholfen wurde, während die tollen Radlerkollegen ignorant vorbeifuhren. Und jetzt kommt's, der Helfer fuhr einen AMG GT Sportwagen... Nicht alle Vorurteile greifen immer...
 
Leute, Leute, was geht denn hier ab? Strafen, Schweiz, Drogen, jede Menge Juristisches. Alles für die Katz, ich verweise auf mein altes Post, Die Konflikte bleiben, Lösungen nicht in Sicht. Kühlen Kopf behalten auf beiden Seiten, Extremisten sind auf beiden Seiten sehr gefährlich, aber auch die wird es immer geben. Spannend war letztens in Freiburg, dass einem auf Glatteis gestürztem Radfahrer von einem Autofahrer geholfen wurde, während die tollen Radlerkollegen ignorant vorbeifuhren. Und jetzt kommt's, der Helfer fuhr einen AMG GT Sportwagen... Nicht alle Vorurteile greifen immer...
Für mich ist das sowieso klar. Ich bin stets zuvorkommend (im Sinne von "mal einen vorbeilassen", nicht im Sinne von "als erster durchkommen" ;) ) und nehme niemandem ernsthaft was übel, außer ich vermute Absicht/Egoismus. Und ich denke auch nie in "DIE Autofahrer" oder "DIE Radfahrer". Eine gewisse die krtische Masse übersteigende Quote an dummen Arschlöchern sowie unaufmerksamen Träumern ist in beiden Gruppen vorhanden. :D

Heute zb "Konflikt", aber als Folge dann 2x lächelnde Leute. Ich suchte ein Geschäft, gurkte daher per Rad mit 10 km/h den Gehweg lang, als eine ca 30m lange Engstelle wegen eines Baugerüstes kam. Ich fuhr rein, da kommt ein Mann um die Ecke und geht auch rein - ich halte an, Fuß auf den Boden, er bleibt stehen, winkt "fahr ruhig, komm schon". Ich fahre, "Danke", er "kein Thema" - vermutlich wusste er auch selber, dass es für uns beide umständlicher gewesen wäre, wenn ich das Rad schiebe, dann passt man nämlich erst recht nicht aneinander vorbei... Unsere Arschloch-Brüder aus dem Paralleluniversum hätten es eher so gemacht: Ich fahre mit 20 km/h wild klingelnd und diabolischem Blick auf ihn zu, er wiederum macht sich breit und brüllt "absteigen, Du HuSo, das ist ein Bürgersteig!!!!" :D
 
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