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Konfliktsituationen im Verkehr

Also, was Engstellen angeht, da sehe ich einen riesigen Unterschied zum Überholen. Wenn ich als Radfahrer an einer Engstelle weiterfahre und dann "nur" 50cm Abstand zu einem entgegenkommenden Auto habe, "obwohl" der Gegenverkehr Vorfahrt hat, dann ist das doch kein Problem. Das sind die Abstände zueinander, die man auch bei Auto vs Auto auf etlichen normalen Straßen hat, da sind zwischen den jeweiligen Außenspiegeln auch oft keine 50cm Platz, und keiner glaubt, es würde gleich gefährlich werden.

Fahre ich per Rad mit zB 50cm an einem entgegenkommenden Auto vorbei, dann heißt das nicht mal ansatzweise, dass ich damit gleichzeitig sage, dass 1,5m Abstand beim Überholen unnötig sind. Denn wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer entgegen kommen, dann sehen BEIDE, was Sache ist und sehen, dass man problemlos aneinander vorbeikommt. Beim Überholen aber weiß der Radler lange Zeit nicht, wie viel Platz er links noch hat, und der Überholende sieht nicht genau, was vor dem Rad ist und ob das Rad evlt. einen kleinen Schlenker machen muss - da sind 50-100cm Zusatzabstand lebensrettend.

Natürlich sollten es nicht nur 10-20cm Abstand sein, mit dem man bei einer Engstelle in den Gegenverkehr fährt. Und falls die Engstelle wegen parkenden Autos zustande kommt, würde ICH das nicht riskieren, weil da ja jederzeit ne Autotüre aufgehen könnte. Oftmals kann man solche Situationen auch gar nicht verhindern - hier in Köln zb gibt es etliche kleine Wohnstraßen, auf denen die Autos auf einer Fahrbahnseite parken dürfen (ohne Markierung, nur per Schild am Anfang der Straße kommuniziert), so dass nur Platz für ein Auto plus maximal 1m übrig bleibt. Wenn ich da per Rad langfahre und erst danach ein Auto am anderen Ende in die Straße einbiegt, bin ich halt schon da - und beide sehen, dass es passt. Ich bete dann nur, dass keine Tür eines parkenden Autos aufgeht... ;) Wenn sich da zwei Auto entgegenkommen, muss einer halt kurz in eine Einfahrt ausweichen.
 
oft sieht man auch ob jemand im geparkten auto sitzt
ansonsten halt die geschwindigkeit anpassen

gilt natürlich auch für die entgegenkommenden autofahrer
 
Hier mal ein Beispiel aus der Schweiz - Strafmaß offenbar an der Grenze zur Lächerlichkeit.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ein RICHTIG hartes strafrechtliches Urteil, also Gefängnis usw. bei so was wirklich sinnvoll ist. Hier geht es ja um etwas, wo jemand gedankenlos und sich selbst überschätzend, vlt. auch jenseits von jeglichem Realitätssinn unterwegs war. Das Fahren unter Drogen verhindert man IMHO nicht, indem man darauf hofft, dass das entsprechende Klientel schon mal von Fällen gehört hat, bei denen jemand wegen eines Unfalls unter Drogeneinfluss schon mal 2 Jahre im Knast war.

Aber die IMHO richtige Strafe kommt ja sicher noch dazu - ich vermute mal, dass ein zivilrechtlicher Prozess separat verhandelt werden wird, wo dann hoffentlich das kommt, was Leute, die etwas eher aus Fahrlässigkeit machen, in der Regel viel mehr trifft: Kostenübernahme für alles, inklusive hypothetischer Gehälter für Jobs, die nun nicht mehr möglich sind.
 
Das ist aber auch i.d.R. eine eher hypothetische Strafe. Das Schmerzensgeld und die weiteren entstandenen Kosten kannst du vermutlich auch mit Schweizer Gehältern nicht bezahlen.
Das ist ja egal, es geht nicht darum, dass der Täter halt den Rest seines Lebens für seine im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt und DAS dann wirklich eine Strafe für ihn ist. Nebenbei, aber das ist ein anderes Thema, finde ich, dass staatliche Fonds die Differenz übernehmen sollten, falls der Täter zu wenig Geld hat.
 
Das ist ja egal, es geht nicht darum, dass der Täter halt den Rest seines Lebens für seine im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt und DAS dann wirklich eine Strafe für ihn ist. Nebenbei, aber das ist ein anderes Thema, finde ich, dass staatliche Fonds die Differenz übernehmen sollten, falls der Täter zu wenig Geld hat.
Im weiteren Sinn passt das von mir heute erlebte dazu:
Schmaler Schutzstreifen am Rand, Autofahrer überholt bis an die Linie ranfahrend
Kurz danach deutlich breiterer Schutzstreifen - der Autofahrer nutzt den ganz selbstverständlich schön mit
300 Meter später kommt eine große Ampelkreuzung, ich stehe neben ihm und merke an, dass er den Führerschein wohl im Lotto gewonnen habe. Antwort: A******h. Nun ja.
Die absolute Krönung war aber die Flasche Bier, die er dabei in der Hand hielt.

Was man beim Autofahren halt so macht.

Viertel Stunde später innerhalb weniger Meter zwei schon etwas ältere Damen, die mit ihrem Auto beide ohne Licht unterwegs waren. Ich habe beide auch darauf angesprochen. Bei der ersten pöbelte die Beifahrerin noch rum, beide brauchten locker eine Minute um richtig ihr Licht einzuschalten, so Lichtschalter sind halt auch sehr komplex zu bedienen. Soll mir einer nochmal dumm kommen "die Radfahrer fahren alle ohne Licht".

2. Fahrt dieses Jahr und schon wieder genügend Bekloppte unterwegs.
 
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ein RICHTIG hartes strafrechtliches Urteil, also Gefängnis usw. bei so was wirklich sinnvoll ist. Hier geht es ja um etwas, wo jemand gedankenlos und sich selbst überschätzend, vlt. auch jenseits von jeglichem Realitätssinn unterwegs war. Das Fahren unter Drogen verhindert man IMHO nicht, indem man darauf hofft, dass das entsprechende Klientel schon mal von Fällen gehört hat, bei denen jemand wegen eines Unfalls unter Drogeneinfluss schon mal 2 Jahre im Knast war.

Aber die IMHO richtige Strafe kommt ja sicher noch dazu - ich vermute mal, dass ein zivilrechtlicher Prozess separat verhandelt werden wird, wo dann hoffentlich das kommt, was Leute, die etwas eher aus Fahrlässigkeit machen, in der Regel viel mehr trifft: Kostenübernahme für alles, inklusive hypothetischer Gehälter für Jobs, die nun nicht mehr möglich sind.
das Zivilrecht bleibt stumpf, wenn nix zu holen ist... und es geht bei Strafe schlicht nicht darum, ob das Dritte abschreckt - das irritiert mich auch immer wieder bei Urteilsbegründungen in Schland, wo dann "zur Abschreckung" ein Exempel statuiert wird - das ist falsch! Es geht, verdammt noch mal, um SÜHNE! Diese dumm-hedonistische Person hat das Leben einer anderen Person mal so eben absolut ZERSTÖRT! Und dafür ein paar Jahre gesiebte Luft zu atmen, hift der zukünftigen Rollisportlerin nicht, aber es heißt STRAFE, und solches Verhalten gehört bestraft!
Im übrigen, Deine Ausführungen bezüglich fehlender Abschreckung stimmen für Junkies - diese Frau aber ist vermutlich eher chronische Konsumentin, die aber sozial integriert ist, vermutlich einen Job hat etc., kein chronisch an Hepatitis erkrankter Junkie, der sich mit Gelegenheitsdiebstählen den nächsten fix erklaut - die schreckt man in der Tat mit gar nichts ab!
Und, ja, es hilft Betroffenen, wenn sie wissen, daß die Person, die ihr Leben leichtsinnig zerstört hat, bestraft wird!
Die Forderung der Staatanwaltschaft irritiert, insbesondere in einem Land, wo man durchaus für eine reine Geschwindigkeitsübertretung ohne Unfall, ohne Nötigung, in den Bau einfahren kann...
 
Das ist aber auch i.d.R. eine eher hypothetische Strafe. Das Schmerzensgeld und die weiteren entstandenen Kosten kannst du vermutlich auch mit Schweizer Gehältern nicht bezahlen.
ist alles Schall und Rauch, wenn nix zu holen ist, und laufen kann die junge Dame davon auch nicht... ist also leider, wie Du sagst, hypothetisch....
 
Das ist ja egal, es geht nicht darum, dass der Täter halt den Rest seines Lebens für seine im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt und DAS dann wirklich eine Strafe für ihn ist. Nebenbei, aber das ist ein anderes Thema, finde ich, dass staatliche Fonds die Differenz übernehmen sollten, falls der Täter zu wenig Geld hat.
In der Tat ist es sehr speziell, daß die Möglichkeiten, wenigstens in einem Zivilprozeß Genugtuung zu erlangen, ganz wesentlich davon abhängen, ob diejenige, die einen umnietet, auch Geld/Sachwerte/Vermögen hat... nur: wer soll so einen Fond füttern? Alle Autofahrer? Oder alle Steuerzahler?
 
In der Tat ist es sehr speziell, daß die Möglichkeiten, wenigstens in einem Zivilprozeß Genugtuung zu erlangen, ganz wesentlich davon abhängen, ob diejenige, die einen umnietet, auch Geld/Sachwerte/Vermögen hat... nur: wer soll so einen Fond füttern? Alle Autofahrer? Oder alle Steuerzahler?
Ich meine einen Fond nicht nur bei Verkehr, sondern allen gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen einem Geschädigten gegenüber. Daher zahlen das alle Steuerzahler bzw. die Strafgelder aus Prozessen könnten da reinfließen anstatt in den Staatshaushalt, und dann wird man sehen können, ob noch weitere Mittel nötig sind. Ich mein: Mal angenommen der Täter kann nicht zahlen, und deswegen ist das Opfer dann auf soziale Hilfszahlungen angewiesen, dann kostet das ja auch Steuerzahler-Geld...

Je nach Fall könnte man auch prüfen, ob eine Versicherung ebenfalls zahlt. Nen Blechschaden zahlt die Autoversicherung, dann könnte man es auch so regeln, dass sie auch einen körperlichen Schaden finanziell ausgleichen muss.
 
das Zivilrecht bleibt stumpf, wenn nix zu holen ist... und es geht bei Strafe schlicht nicht darum, ob das Dritte abschreckt - das irritiert mich auch immer wieder bei Urteilsbegründungen in Schland, wo dann "zur Abschreckung" ein Exempel statuiert wird - das ist falsch! Es geht, verdammt noch mal, um SÜHNE! Diese dumm-hedonistische Person hat das Leben einer anderen Person mal so eben absolut ZERSTÖRT! Und dafür ein paar Jahre gesiebte Luft zu atmen, hift der zukünftigen Rollisportlerin nicht, aber es heißt STRAFE, und solches Verhalten gehört bestraft!
Im übrigen, Deine Ausführungen bezüglich fehlender Abschreckung stimmen für Junkies - diese Frau aber ist vermutlich eher chronische Konsumentin, die aber sozial integriert ist, vermutlich einen Job hat etc., kein chronisch an Hepatitis erkrankter Junkie, der sich mit Gelegenheitsdiebstählen den nächsten fix erklaut - die schreckt man in der Tat mit gar nichts ab!
Und, ja, es hilft Betroffenen, wenn sie wissen, daß die Person, die ihr Leben leichtsinnig zerstört hat, bestraft wird!
Die Forderung der Staatanwaltschaft irritiert, insbesondere in einem Land, wo man durchaus für eine reine Geschwindigkeitsübertretung ohne Unfall, ohne Nötigung, in den Bau einfahren kann...

Für dich mag der Hautsinn einer Strafe im Sühnedenken liegen. Das deutsche Strafrecht sieht das - glücklicherweise - nicht so. Es sollen verschiedene Zwecke verfolgt werden. Ob das immer vollständig gelingt, ist eine andere Frage. Jedoch bin zumindest ich froh, dass sowohl general-, als auch spezialpräventive Zwecke (jeweils negativ, als auch positiv) Sinn und Zweck einer Strafe sind. Dein Standpunkt stellt - für mich auch glücklicherweise - eine Mindermeinung dar. Lies dich bei Interesse gerne rechtsgeschichtlich und straftheorethisch ein.
 
Ich meine einen Fond nicht nur bei Verkehr, sondern allen gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen einem Geschädigten gegenüber. Daher zahlen das alle Steuerzahler bzw. die Strafgelder aus Prozessen könnten da reinfließen anstatt in den Staatshaushalt, und dann wird man sehen können, ob noch weitere Mittel nötig sind. Ich mein: Mal angenommen der Täter kann nicht zahlen, und deswegen ist das Opfer dann auf soziale Hilfszahlungen angewiesen, dann kostet das ja auch Steuerzahler-Geld...

Je nach Fall könnte man auch prüfen, ob eine Versicherung ebenfalls zahlt. Nen Blechschaden zahlt die Autoversicherung, dann könnte man es auch so regeln, dass sie auch einen körperlichen Schaden finanziell ausgleichen muss.
oha, das wird dann sehr sehr weit - ich denke nicht, daß ich will, daß mit meinen Steuergeld der Streit z.B. zwischen Handwerker und Kunde finanziell beigelegt wird!
Wenn, dann nur für Schäden gegen Leib und Leben, wie in diesem Fall...
Es ist sicher zu prüfen, ob die junge Dame Schadensersatzansprüche gegen die generische Kaskoversicherung durchsetzten kann - nur die mag "grobe Fahrlässigkeit" - Drogen+Handyspielerei - konstatieren, und dann ist es schwierig. Die Frau muß also gegen die Fahrerin zivilrechtlich klagen. Mit dem Titel kann sie dann Druck machen - woher das Geld kommt, aus der Privatschatulle oder von der Kaskoversicherung, das sollte nicht das Problem der Geschädigten sein müssen...
 
Für dich mag der Hautsinn einer Strafe im Sühnedenken liegen. Das deutsche Strafrecht sieht das - glücklicherweise - nicht so. Es sollen verschiedene Zwecke verfolgt werden. Ob das immer vollständig gelingt, ist eine andere Frage. Jedoch bin zumindest ich froh, dass sowohl general-, als auch spezialpräventive Zwecke (jeweils negativ, als auch positiv) Sinn und Zweck einer Strafe sind. Dein Standpunkt stellt - für mich auch glücklicherweise - eine Mindermeinung dar. Lies dich bei Interesse gerne rechtsgeschichtlich und straftheorethisch ein.
Zunächst einmal bedeutet Mehrheitsmeinung mitnichten, daß diese der Wahrheit näherliegt.
Im übrigen kennt auch das deutsche Strafrecht die Sühne, zum einen als Sühneversuch/außergerichtliche Einigung, zum anderen als Sühnetheorie, nach der die Strafe dazu dient, den Täter mit der Rechtsordnung/Gesellschaft wieder zu versöhnen.
Ich bin nicht alleine mit der Meinung, daß die Strafe auch für den Täter wichtig ist, weil sie, wie ja oben ausgeführt, Werkzeug ist, um sich wieder mit der Gesellschaft zu versöhnen. Ich habe selbst einmal eine Riesenblödheit begangen, und WAR FROH UM DIE STRAFE. Ich habe also den Strafbefehl akzeptiert (kein Gerichtsverfahren, war ja nicht "wirklich kriminell"), weil ich nach Begleichen der Strafe für mich mental mit der Tat abschließen konnte - der Geschädigte war entschädigt, ich war versöhnt, weil ich Sühne leistete.

Es ist vollkommen wurst, was Du oder ich für den Hauptzweck einer Strafe erachten - was mich v.a. irritiert, ist, daß in einem Land, wo man für bis zu vier Jahren einfahren kann für "Raserdelikte" ohne Schaden, also einfach massiv zu schnelles Fahren ohne Unfall, eine Frau, die hochgradig fahrlässig gehandelt hat, hier mit einer lächerlichen Strafe von 10 Monaten bedingt (CHer Terminologie) auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt davonkommt. Hier stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht, und darum ging es mir.
 
oha, das wird dann sehr sehr weit - ich denke nicht, daß ich will, daß mit meinen Steuergeld der Streit z.B. zwischen Handwerker und Kunde finanziell beigelegt wird!
Wenn, dann nur für Schäden gegen Leib und Leben, wie in diesem Fall...
Ich meine nicht so was wie "Kunde will nicht zahlen". Ich rede nur von Fällen mit körperlichen Schäden und den Folgen von körperlichen (oder psychischen) Dauerschäden. Aber eben nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch bei anderen Fällen, in denen es strafrechtlich als Schuld des "Täters" festgestellt wird. Ich nehme Anführungsstriche, da ich "Täter" mit klarer Absicht verbinde, es aber auch viele Fälle gibt, wo es einfach nur Dummheit, Fehleinschätzung oder Unaufmerksamkeit oder so was ist.

Es ist sicher zu prüfen, ob die junge Dame Schadensersatzansprüche gegen die generische Kaskoversicherung durchsetzten kann - nur die mag "grobe Fahrlässigkeit" - Drogen+Handyspielerei - konstatieren, und dann ist es schwierig.
Man müsste das gesetzlich regeln, dass eine Versicherung das bezahlen muss, oder halt einen Fond einrichten, in den Versicherungen allgemein was einzahlen. Und es geht ja auch nur um die Beträge, die der "Täter" nicht bezahlen kann. Es geht nicht darum, dass eine Versicherung per se ALLES bezahlt - dann wäre der zivilrechtliche Schadenersatz ja keine Strafe mehr.
Die Frau muß also gegen die Fahrerin zivilrechtlich klagen. Mit dem Titel kann sie dann Druck machen - woher das Geld kommt, aus der Privatschatulle oder von der Kaskoversicherung, das sollte nicht das Problem der Geschädigten sein müssen...
Eben deswegen würde ein Fond Sinn machen. Bei Dingen, in denen KFZ eine Rolle spielen, könnte dafür dann zumindest ein Teil durch eine Abgabe der Autoversicherer dienen. Ist aber nur so eine Idee, von mir aus kann man es auch rein steuerfinanziert machen.
 
Es ist vollkommen wurst, was Du oder ich für den Hauptzweck einer Strafe erachten - was mich v.a. irritiert, ist, daß in einem Land, wo man für bis zu vier Jahren einfahren kann für "Raserdelikte" ohne Schaden, also einfach massiv zu schnelles Fahren ohne Unfall, eine Frau, die hochgradig fahrlässig gehandelt hat, hier mit einer lächerlichen Strafe von 10 Monaten bedingt (CHer Terminologie) auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt davonkommt.
In der Schweiz kann man vier Jahre einfahren, nur weil man rast? ^^ Wurde jemand schon mal so bestraft? Denn die Frage ist ja nicht, wie hoch die Höchststrafe ist, sondern was in der Praxis wirklich entschieden wurde.

Eventuell dient das mögliche Raserei-Strafmaß eher zu Abschreckung. Ich hab da einen Fall gefunden, wo jemand 188 statt 100 fuhr und dann statt Gefängnis nur eine Geldstrafe bekam, weil er vorher unauffällig war. https://www.watson.ch/schweiz/justi...t-bestaetigt-leichtere-strafe-fuer-ersttaeter In der Schweiz spielt es offenbar schon eine große Rolle, dass an sich jeder weiß, dass 100 das Limit ist und ansonsten eine hohe Strafe drohen kann, aber für eine SEHR hohe Strafe muss man wohl echt extrem krass fahren. Kann es sein, dass die möglichen 4 Jahre nur für so was wie "Organisiertes illegales Rennen durch mehrere Orte" verhängt werden würde?

Man kann allerdings - unabhängig von den Folgen - den Unterschied zwischen dem aktuellen Urteil und dem maximalen Raser-Strafmaß eventuell so erklären: Wer so richtig rast, obwohl er weiß, wie streng es in der Schweiz ist, der weiß, was er tut und ist krimineller als jemand, der sich zudröhnt und dann, vlt. ohne dass er noch richtig urteilen kann, trotzdem Auto fährt. Wäre ne Erklärung, unabhängig davon, ob man es für richtig hält.
 
Zunächst einmal bedeutet Mehrheitsmeinung mitnichten, daß diese der Wahrheit näherliegt.
Im übrigen kennt auch das deutsche Strafrecht die Sühne, zum einen als Sühneversuch/außergerichtliche Einigung, zum anderen als Sühnetheorie, nach der die Strafe dazu dient, den Täter mit der Rechtsordnung/Gesellschaft wieder zu versöhnen.
Ich bin nicht alleine mit der Meinung, daß die Strafe auch für den Täter wichtig ist, weil sie, wie ja oben ausgeführt, Werkzeug ist, um sich wieder mit der Gesellschaft zu versöhnen. Ich habe selbst einmal eine Riesenblödheit begangen, und WAR FROH UM DIE STRAFE. Ich habe also den Strafbefehl akzeptiert (kein Gerichtsverfahren, war ja nicht "wirklich kriminell"), weil ich nach Begleichen der Strafe für mich mental mit der Tat abschließen konnte - der Geschädigte war entschädigt, ich war versöhnt, weil ich Sühne leistete.

Es ist vollkommen wurst, was Du oder ich für den Hauptzweck einer Strafe erachten - was mich v.a. irritiert, ist, daß in einem Land, wo man für bis zu vier Jahren einfahren kann für "Raserdelikte" ohne Schaden, also einfach massiv zu schnelles Fahren ohne Unfall, eine Frau, die hochgradig fahrlässig gehandelt hat, hier mit einer lächerlichen Strafe von 10 Monaten bedingt (CHer Terminologie) auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt davonkommt. Hier stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht, und darum ging es mir.
Aus ehrlichem Interesse: Kennst du denn bei dem von dir zitierten und beschriebenen Fall den vollständigen Urteilstext und falls ja, könntest du bitte die Fundstelle verlinken?

Meine Erfahrung ist, dass (zumindest aus meiner Erfahrung - und ich lese beruflich bedingt viele Urteile) in den Urteilsbegründungen durchaus dezidiert abgewogen wird und die jeweiligen Argumente gewichtet werden (natürlich gibt es auch da Ausnahme - wie überall im Leben).

Das jetzt losgelöst von der hiesigen konkreten Diskussion: Ich mache mir mein Bild nie anhand der Presseartikel, sondern anhand des vollständigen Urteils (sofort veröffentlicht). Eigentlich ist aber auch das nicht ausreichend und es brauchte den persönlichen Eindruck einer mündlichen Verhandlung. Wieder der Bogen zum konkreten Fall: Ohne Detailkenntnisse würden mir abstrakt gedacht zig juristische (und legitime) Gründe einfallen, warum ein solches Urteil ganz anders ausfällt, als bei rudimentäre Fallkenntnis anzunehmen...
 
Aus ehrlichem Interesse: Kennst du denn bei dem von dir zitierten und beschriebenen Fall den vollständigen Urteilstext und falls ja, könntest du bitte die Fundstelle verlinken?

Meine Erfahrung ist, dass (zumindest aus meiner Erfahrung - und ich lese beruflich bedingt viele Urteile) in den Urteilsbegründungen durchaus dezidiert abgewogen wird und die jeweiligen Argumente gewichtet werden (natürlich gibt es auch da Ausnahme - wie überall im Leben).

Das jetzt losgelöst von der hiesigen konkreten Diskussion: Ich mache mir mein Bild nie anhand der Presseartikel, sondern anhand des vollständigen Urteils (sofort veröffentlicht). Eigentlich ist aber auch das nicht ausreichend und es brauchte den persönlichen Eindruck einer mündlichen Verhandlung. Wieder der Bogen zum konkreten Fall: Ohne Detailkenntnisse würden mir abstrakt gedacht zig juristische (und legitime) Gründe einfallen, warum ein solches Urteil ganz anders ausfällt, als bei rudimentäre Fallkenntnis anzunehmen...
sorry, Du willst, daß ich Dir meinen Strafbefehl offenbare? Oder um welchen Fall geht es Dir? Bei dem hier diskutieren CHer Fall hat die Staatsanwaltschaft 10 Monate "bedingt" beantragt, ein Urteil ist wohl noch nicht gefallen. Du kannst über den link im Forum weitersuchen, da der Name der Geschädigten vollständig wiedergegeben ist.
Im übrigen, zum Rechtssystem in Schland: https://www.achgut.com/artikel/untergeschobene_beweise_in_deutschland_nicht_unbedingt_strafbar
Sorry, so eine Rechtsordnung ist fundamental falsch! Nur, weil der Beklage ja schuldig sein könnte, dürfen ihm gefälschte "Beweismittel" ohne strafrechtliche Konsequenz untergeschoben werden? Damit ist das Prinzip der Unschuldsvermutung aufgehoben, und wir sind der Willkür von z.B. Polizisten hilflos ausgeliefert!
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Schweiz kann man vier Jahre einfahren, nur weil man rast? ^^ Wurde jemand schon mal so bestraft? Denn die Frage ist ja nicht, wie hoch die Höchststrafe ist, sondern was in der Praxis wirklich entschieden wurde.

Eventuell dient das mögliche Raserei-Strafmaß eher zu Abschreckung. Ich hab da einen Fall gefunden, wo jemand 188 statt 100 fuhr und dann statt Gefängnis nur eine Geldstrafe bekam, weil er vorher unauffällig war. https://www.watson.ch/schweiz/justi...t-bestaetigt-leichtere-strafe-fuer-ersttaeter In der Schweiz spielt es offenbar schon eine große Rolle, dass an sich jeder weiß, dass 100 das Limit ist und ansonsten eine hohe Strafe drohen kann, aber für eine SEHR hohe Strafe muss man wohl echt extrem krass fahren. Kann es sein, dass die möglichen 4 Jahre nur für so was wie "Organisiertes illegales Rennen durch mehrere Orte" verhängt werden würde?

Man kann allerdings - unabhängig von den Folgen - den Unterschied zwischen dem aktuellen Urteil und dem maximalen Raser-Strafmaß eventuell so erklären: Wer so richtig rast, obwohl er weiß, wie streng es in der Schweiz ist, der weiß, was er tut und ist krimineller als jemand, der sich zudröhnt und dann, vlt. ohne dass er noch richtig urteilen kann, trotzdem Auto fährt. Wäre ne Erklärung, unabhängig davon, ob man es für richtig hält.
Hallo,
Deine Einwände gehen am Thema vorbei - es geht nicht darum, ob überhaupt schon einmal jemand so bestraft wurde, und auch in der CH ist es, wie in Schland, üblich, daß für Ersttäter eher maximale Geldstrafen verhängt werden.
Es geht darum, und das kannst Du mühelos ergooglen, daß man in der CH für ein "Raserdelikt" - was explizit KEIN "Rennen", und KEINE Gefährdung Dritter einschließt, sondern nur auf die Geschwindigkeit abzielt - für bis zu vier Jahren einfahren KANN, und hier wird eine üble Täterin mit bedingten 10 Monaten gestreichelt.
Zu Deinem letzten Absatz: ist jemand, der, rein hypothetisch, mit spottern die Straße vor sich aufklärt, und dann mit +60km/h (Landstraße) oder +80km/h (Autobahn) dann eine freie Strecke frühmorgens bei bester Sicht und furztrochenen Verhältnissen "rast", wirklich "krimineller" als jemand, der im Wissen eines mit Drogis durchgefeierten Wochenendes sich nicht nur selbst ans Steuer setzt, sondern dann auch noch mit dem Handy/Natel (ist ja eine Schweizerin...) rumdaddelt?!?
Ich bin selbst einmal vor vielen Jahren von einer schweizerischen Zivilstreife auf der Berner Stadtautobahn mit 119km/h gemessen worden - die zweigt von der Autobahn, wo vorher 120km/h erlaubt war, ab, und dann kommt da plötzlich ein 80er Schild. Ich war durch beruflich existentielle Probleme meiner Frau in Gedanken versunken, und habe das Schild nicht gesehen => stur mit knapp 120km/h weiter. Mir drohte dort eine "bedingte" Gefängnisstrafe, und v.a. eine Eintragung ins Vorstrafenregister, und da ich gerade mitten im Habilitationsverfahren war, wäre eine Vorstrafe extrem übel gewesen. Also sackteuren Verkehrsanwalt genommen; der ließ das volle Video vorführen, und konstatierte, daß ich niemanden genötigt oder gefährdet habe, und als einziger auf dem Videomaterial erkennbarer Verkehrsteilnehmer das Rechtsfahrgebot respektiert und auch vom Blinker korrekt Gebrauch gemacht habe. Der Richter hat diese Einlassungen bestätigt, aber eben auch ausgeführt, daß allein die massive Geschwindigkeitsüberschreitung ein schweres Delikt darstellte. Am Ende kam mich mit einer fetten Geldbusse und zweimonatigem Fahrverbot aus der Sache 'raus...
Fazit: Für mich stimmen da einfach die Verhältnisse nicht - reine Geschwindigkeitsübertretungen ohne jeden Schaden werden knüppelhart geahndet, aber wer jemanden vorsätzlich zum Krüppel fährt, kommt erstaunlich glatt aus der Sache 'raus...
 
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