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Konfliktsituationen im Verkehr

der "Raserparagraph" umfasst ja auch sog. "Alleinrennen" oder den Versuch "eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Ob er sich dabei "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" verhalten hat müsste man eben nachweisen.

Gabs nicht mal den Fall dieses Milliardärs der dreihundert-irgendwas oder so gefahren ist, bei dem man ermittelt aber das dann verworfen hat?

Wenn es da was gegen den Fahrer geben würde wäre doch schon ermittelt worden.
 
Den ausreichenden Abstand musst du trotzdem einhalten.
Die Frage war ja, warum die KI diese Paragraphen als Quelle nutzt, was halt Quatsch ist.
Und eigentlich wollte ich mit der Frage nur darauf hinweisen, für wie sinnvoll ich solche KI-Texte halte.
 
Kann nur für mich sprechen und da greift das klassische Sprichwort: "wie es in den Wald hineinschallt so schallt es auch wieder heraus."
Wenn mich Autofahrer sinnlos schneiden, vor einer Kreuzung oder Ampel überholen um vermeintlich Zeit zu sparen, dann sehe ich es absolut nicht ein mich hinten einzuordnen sondern fahre bewusst wieder nach vorne.
Den Fall habe ich nicht beschrieben.
Aber egal, Hauptsache man kann sein Fehlverhalten irgendwie „rechtfertigen“.
 
von Seiten der Radfahrer auch viel gegen die Akzeptanz der 1,5 m Abstandsregelung getan wird.
Dann verstehe ich dich hier falsch, aber es ging eben wie ich schon schrieb um "ich kann nur für mich selbst sprechen".

Ich glaube kaum das sich viele bewusst in Gefahr begeben, und manchmal kennt man eben wirklich vielleicht nicht was vorher gewesen ist.
 
Man muss Autofahren nicht verbieten und Fehlverhalten gibt es auf allen Seiten.
Hier habe ich mal ein Video herausgesucht was das Grundproblem verdeutlicht, nämlich die Einstellung der Verkehrsteilnehmer zu Sicherheit und Risiko:


Der Typ bezeichnet sich als Luxusauto - Händler, macht aber sein Geld vermutlich eher durch seinen Youtube - Content, und fährt auf einer öffentlichen Autobahn 413 kmh,

Das zweite Video ist dann noch haarsträubender, denn dort rechtfertigt er seine Aktion und betont, wie sicher und vorsichtig er doch vorgegangen ist:


Das viel größere Problem ist aber, dass er mit dieser lebensgefährlichen Aktion durchkommt und es rechtlich keinerlei Konsequenzen für ihn gibt.

Der öffentliche Raum ist keine Rennstrecke für Influencer, wer 413 auf einer deutschen Autobahn fährt nimmt den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf und sollte den Führerschein erst einmal eine Weile abgeben, Das gleiche gibt es natürlich auch von Radfahrern, ein bekannter Influencer rast mit Affenzahn die Tauernstraße runter, den richtigen Kick geben dann die zahlreichen Autos die er dabei überholt.

Ach hier das gleiche Schema wie beim Auto-Influencer Omid:
Eine spektakuläre Action wird ins Netz gestellt, es gibt entsprechende Reaktionen, danach gibt es dann noch ein Rechtfertigungsvideo wo diese Möchtegern - Stuntmänner ihre Videos rechtfertigen: "War alles sehr sehr sicher, ich habe dies und das und jenes gemacht, hab nie andere Leute gefährdet, Leute glaubt mir doch einfach!"
1) im Gegensatz zu den Dränglern und zu-knapp-Überholern bewegt er sich im legalen Rahmen - wenn man das nicht will, muß man sich für eine Änderung der Gesetze stark machen
2) solche Videos sind show - falls Du genau zugehört hast, spricht er an einer Stelle, daß "plötzlich der Spot da war" - ja, genau! Dir ist schon klar, daß bei so einem Video einen Haufen weitere Fahrzeuge dabei sind, deren Aufgabe es ist, die Kilometer voraus bereits gesichtet und abgeklärt zu haben? Du siehtst auch, wie er ganz offensichtlich über längere Zeit eine Geschwindigkeit konstant beibehält, um dann irgendwann (wir sehen natürlich nicht die langweilige Szene, in der er mit einem der Spotter spricht, und man ihm mitteilt, daß die Strecke frei ist) Vollgas zu geben?
3) StVO ungleich "öffentlicher Raum", das nur am Rande
4) er hat primär seinen Tod in Kauf genommen - seine Sache. Autoraser, die in Innenstädten Rennen austragen, Autofahrer, die Radfahrer mit Minimalabstand überholen, gefährden vor allem Dritte
5) insbesondere wurde kein besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer - Fußgänger, Radfahrer, Rollifahrer etc. gefährdet

In diesem Forum wurde übrigens nicht nur ich dafür rasiert, daß wir ein Video von einem Vokuhila-biker nicht so toll fanden, wo er ganz offensichtlich Autofahrer massiv nötigt, um möglichst viele clickbaits zu generieren - Du hast ja dankenswerterweise darauf hingewiesen, daß es auch solche Radfahrer gibt.

Das Hauptproblem sind nicht solche Videos, und auch nicht solche Fahrer, sondern die vielen abgelenkten Autofahrer, die in einem Radfahrer keinen schutzwürdigen Menschen, sondern ein Hindernis sehen.
Die Sache ist ganz einfach: ich stelle mir jeden Radfahrer und jeden Fußgänger gleichsam als "Auto" vor, also als etwas, was größer ist. Wer konsequent Radfahrer so überholt, wie er Autos überholt, vermeidet viele Probleme.
 
Meiner Ansicht nach schon.
Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot, auch wenn ich über 200 fahre.
Wenn er aber mit über 400 kmh unterwegs ist und dieses Rechtsfahrgebot nicht einhalten kann oder will, weil z.B. bei 400 kmh ein zügiger Fahrstreifenwechsel nicht Beherrschbar ist, dann ist seine Fahrt nicht legal.

Der Youtuber hätte auch eine Rennstrecke mieten können und dort seine 413 kmh fahren können, aber hätte das jemand interessiert? Clicks erzielt sein Video da er es auf einer öffentlichen Straße vollzieht, er macht also eine Art "Stunt" im Straßenverkehr und gefährdet damit andere Vrekehrsteilnehmer...

Wenn so etwas keinen Führerscheinentzug bedingt, was dann?
Guter Einwand! Allein, warum soll er sicht auf einer leeren Autobahn daran halten, wenn die Chance, daß hinter ihm jemand durch sein Nichteinhalten des Rechtsfahrgebot genötigt wird, gegen null gehen, und gleichzeitig jeden Tag tausende von Mittelspurschleichern behindert werden?
Ich bin ja selbst track days gefahren - es gibt eigentlich keine Rennstrecke, auf der man auch nur annähernd so hohen Geschwindigkeiten erreichen kann - denn Motorsport meint eben nicht Höchstgeschwindigkeit, sondern möglichst schnell um einen möglichst schwierigen Kurs herum. Bei track days mit der Art Fahrzeug, die ich viele Jahre gefahren bin (Lotus Exige etc. gweichtsmäßig abgespeckt und getunt, d.h. 850-1000kg; um die 400-500 PS) bewegt man sich typischerweise zwischen 80-180km/h, mit top speed auf langen Graden von vielleicht 240 - völlig andere Art, zu fahren. Die häufigsten Gangwechsel sind zwischen 2 und 3...
Er könnte allerdings bestimme Hochgeschwindigkeitskurse, die keine Rennstrecken, sondern Teststrecken sind, mieten - so, wie das "Top Gear" mal gemacht hat...
 
der "Raserparagraph" umfasst ja auch sog. "Alleinrennen" oder den Versuch "eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Ob er sich dabei "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" verhalten hat müsste man eben nachweisen.

Gabs nicht mal den Fall dieses Milliardärs der dreihundert-irgendwas oder so gefahren ist, bei dem man ermittelt aber das dann verworfen hat?
Wenn ich mich recht entsinne, konnte auch der tschechische Millio/Milliardär nachweisen, daß er "Spotter" hatte, die die Strecke für ihn aufgeklärt hatten, und daß er ausweislich der on-board-Videos niemanden gefährdet hat. Der fuhr, wenn ich mich recht entsinne, 417km/h...
 
Den ausreichenden Abstand musst du trotzdem einhalten. Aber die Richtgeschwindigkeit wird hier geregelt https://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html
Das dieses Gesetz von 1978 stammt sagt auch schon einiges, damals war der Verkehr geringer und die Höchstgeschwindigkeit vieler Fahrzeuge auch.
Naja, die gefahrene mittlere Geschwindigkeit war dafür eher höher; heutzutage kann man eher selten auch nur 140 fahren. Übrigens waren auch Reifen, Bremsen und passive Sicherheit auf einem ganz anderen Niveau. Dafür starben ja auch pro gefahrenen Autobahnkilometer deutlich mehr Menschen als heute. Heutzutage muß man sich echt Mühe geben, in einem modernen Auto im Alleinunfall unter 100km/h draufzugehen (Bäume etc. ausgenommen)...
 
Guter Einwand! Allein, warum soll er sicht auf einer leeren Autobahn daran halten, wenn die Chance, daß hinter ihm jemand durch sein Nichteinhalten des Rechtsfahrgebot genötigt wird, gegen null gehen, und gleichzeitig jeden Tag tausende von Mittelspurschleichern behindert werden?
Ich sehe natürlich deinen Punkt, das Fehlverhalten anderer rechtfertigt in der Regel aber nicht das eigene. Das sollte kein Argument sein 😉
 
Ich sehe natürlich deinen Punkt, das Fehlverhalten anderer rechtfertigt in der Regel aber nicht das eigene. Das sollte kein Argument sein 😉
Du hast recht - allein: das wäre bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit... und im Sinne einer Güterabwägung war es sicher klug, trotz Spottern und gut geplanter Fahrt (Strecke/Uhrzeit/Wetter....) einfach stur ganz links zu brettern.
Ich finde so etwas übrigens überhaupt nicht cool oder faszinierend - was gibt es langweiligeres, als konstant schnell zu fahren? Mein Auto hat ja einen limiter, der bei so 258km/h GPS-Tacho den Ladedruck 'rausnimmt, und ich hatte noch nie das Gefühl, ich müßte dieses Limit im Steuergerät 'rausprogrammieren lassen - viele mit dem gleichen Motor machen das wohl... Den Spaß hat man offen fahrend auf einer kurvigen Bergstraße, nicht im stur schnell geradeausbolzen... ist ja fast wie beim Radfahren
:cool:
 
Dann verstehe ich dich hier falsch, aber es ging eben wie ich schon schrieb um "ich kann nur für mich selbst sprechen".

Ich glaube kaum das sich viele bewusst in Gefahr begeben, und manchmal kennt man eben wirklich vielleicht nicht was vorher gewesen ist.
Ich versuche es nochmal: eine ganze Reihe geparkter Fahrzeuge auf der linken Fahrbahnseite in mir entgegengesetzter Fahrtrichtung. Der Gegenverkehr ist damit wartepflichtig und muss Vorrang gewähren.
Viele in meiner Gegend dort entgegen kommende Radfahrer (und eScooter Fahrer sowieso) fahren einfach weiter, da die Restfahrbahnbreite für ein paar Zentimeter Abstand zwischen den Außenspiegeln von geparkten und entgegen kommenden Fahrzeugen ausreicht. Ein paar Zentimeter Abstand sind offensichtlich vollkommen ausreichend, solange man selber nicht Anhalten und Warten muss.
Da die paar Zentimeter Abstand im Gegenverkehr von Radfahrern offensichtlich als völlig ausreichend angesehen werden, ist die Argumentation warum es beim Überholt werden durch KFZ dann 1,5 m Abstand sein müssen, ziemlich „schwierig“.

Steigerung (die zugegebenermaßen nur 1x vorgekommen ist): kommt Dir ein breites Lastenrad entgegen, für das der Platz dann halt nicht reicht. Man wird dadurch zum Anhalten genötigt. Der Fahrer des Lastenrades quert die Fahrbahn und setzt die Fahrt auf dem Gehsteig fort.
So ungefähr wie hier, nur halt mit geparkten Fahrzeugen:
 
, ist die Argumentation warum es beim Überholt werden durch KFZ dann 1,5 m Abstand sein müssen, ziemlich „schwierig“.
Eigentlich Nein, vergleichbar auch hier mit Hammer und Nagel. Die Kontrolle hat hier der Radfahrer. Wenn er selber überholt wird, dann nicht.
Ich würd mich aber definitiv auch nicht so verhalten.

Bei mir häuft es sich momentan ulkigerweise, dass ich in solchen Situationen brav in Lücken fahre, dann aber sofort Lichthupe vom Auto kommt, dass ich weiterfahren soll.
Was ist da los. 😂
 
Da die paar Zentimeter Abstand im Gegenverkehr von Radfahrern offensichtlich als völlig ausreichend angesehen werden
Kenne natürlich das von dir beschriebene Verhalten und möchte es nicht verteidigen.

In meiner Wahrnehmung macht es einen deutlichen Unterschied, ob ich wenig Platz zwischen geparktem und entgegenkommenden Auto habe, wo ich die Situation zu jeder Zeit im Blick haben kann oder ob mich ein Auto knapp überholt. Dort fühlt man sich deutlich schneller ausgeliefert und gefährdet.

Da die paar Zentimeter Abstand im Gegenverkehr von Radfahrern offensichtlich als völlig ausreichend angesehen werden, ist die Argumentation warum es beim Überholt werden durch KFZ dann 1,5 m Abstand sein müssen, ziemlich „schwierig“.
Schon allein deshalb dürfte diese Schlussfolgerung „schwierig“ sein. Ganz zu schweigen, dass aus dem Verhalten einiger (zugegeben: nicht weniger) auf Radfahrer im Allgemeinen pauschalisiert wird. Da wird sich Opa auf dem Damenrad aber freuen, so sicher wie der sich in den Gegenverkehr wirft. 😄😉
 
Kenne natürlich das von dir beschriebene Verhalten und möchte es nicht verteidigen.

In meiner Wahrnehmung macht es einen deutlichen Unterschied, ob ich wenig Platz zwischen geparktem und entgegenkommenden Auto habe, wo ich die Situation zu jeder Zeit im Blick haben kann oder ob mich ein Auto knapp überholt. Dort fühlt man sich deutlich schneller ausgeliefert und gefährdet.
In der Tat, mir geht es genau so. Das unangehme am engen Überholen ist ja, daß man selbst die Sache nicht gut im Blick hat. Trotzdem: mich nervt das auch kolossal, daß Autofahrer z.B. wg. parkenden Fahrzeugen auf ihrer Seite durchaus warten, wenn ich mit dem Auto entgegenkomme, aber einfach 'reinbrettern, wenn ich auf dem Fahrrad fahre. Ich mache da auch einfach nicht mehr so Platz wie früher, daß ich mich an den Bordstein quetsche - im schlimmsten Fall stehen wir dann halt beide.
 
Ich versuche es nochmal: eine ganze Reihe geparkter Fahrzeuge auf der linken Fahrbahnseite in mir entgegengesetzter Fahrtrichtung. Der Gegenverkehr ist damit wartepflichtig und muss Vorrang gewähren.
ist da keine geregelte parkfläche
parken die einfach auf der straße?
 
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