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Konfliktsituationen im Verkehr

Das wäre ja eine sehr arbeitnehmerfreundliche GmbH die sich wegen einem Strafzettel schützend vor den Mitarbeiter stellt und lieber selbst die Strafe zahlt. Gibts das? und wenn ja, wie viele?
Hast Du verstanden, worum es geht?

Wenn das Fahrer*innen nicht zu ermitteln ist, haftet die Halterin (i.d.F.d. GmbH). Das passiert oft genug.

Beispiel?
1%-Karre und Haushaltsmitglieder*innen dürfen auch damit fahren.
Das Arbeitnehmer*innen muss Familienangehörige nicht belasten, ist selbst aber nicht gefahren.
Fahrer*innen nicht zu ermitteln.
xy GmbH haftet.

Und das dann bei 10.000 oder mehr Autos pro GmbH. Merkste selbst, oder?
 
ich find ja auch, dass es manchmal etwas seltsam wirkt und man denkt "lass doch gut sein und fahr einfach weiter".
Andererseits fahr ich halt nur zum Hobby, such mir meinen Strecken aus und fahr wenig innerstädtische Radwege. Da ist man als Pendler vielleicht irgendwann etwas weniger gelassen und irgendwann kommt eben der Punkt, an dem man sich den ganzen Quatsch nicht mehr gefallen lassen will und man nicht immer zurückstecken will. Von außen denkt man sich dann "fahr halt mal drum rum", aber es ist im Alltag eben oft nicht "mal" sondern, "ständig".

Unabhängig davon wie sympathisch sie ist: das Anliegen teile ich absolut. Es kann nicht sein, dass Gefährdungen im Straßenverkehr oftmals wegen angeblich mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werde. Der Straßenverkehr ist öffentlich, ich hab sehr großes Interesse daran, dass dort niemand vorsätzlich gefährdet wird.
Guter Kommentar. Sich über alles und jedes aufzuregen hilft einmal selbst auch nicht weiter.

Es gibt ja wie so häufig im Leben viele Grauzonen. Manchmal ist es einfach etwas Unachtsamkeit oder man hat etwas falsch eingeschätzt, so dass es keine 1,5 sondern 1,2 Meter Überholabstand sind. Ist für einen als Radfahrer (aber auch als E-Scooter oder Fussgänger) im Ergebnis ggf. trotzdem wenig erfreulich. Mit den 30 cm weniger Überholabstand werden die meisten Radfahrer je nach Situation aber umgehen können. Wo da die Grenze gezogen wird ist natürlich ein ganz anderes Thema, der Gesetzgeber hat es halt bei 1,5 Metern innerorts definiert.
Leider kennen wir aber auch alle aus diversen Vorfällen diejenigen, die es vorsätzlich praktizieren. Da gibt es dann auch immer wieder Verhaltensweisen, bei denen Radfahrer mit nur wenigen cm Abstand bei sehr hohen Geschwindigkeiten überholt werden und schwerste Unfälle billigend in Kauf genommen werden. Sind die gleichen, die einem die Vorfahrt nehmen und dabei einen noch blöde angrinsen und den Mittelfinger zeigen. Oder mit Vollgas rechts abbiegen, obwohl sie einen gerade 2 Sekunden vorher überholt haben.

Und das alles mit entsprechenden Ankündigungen. Ich hatte eben noch ein älteres Video aus dem Sat1-Frühstücksfernsehen erleben dürfen, bei dem am Ende zig Kommentare von Radhassern eingeblendet wurden: "Runter mit den Idioten von der Straße", "ich fahr die platt" und ähnliches.
Da können mir noch so viele Diesel-Dieter mit Kennzeichen für Radfahrer und ähnlichem ankommen, da kämpfen Radfahrer mit ungleichen Waffen und sind solchen Mitmenschen ausgeliefert.
Wenn Verrückte draußen mit nem Messer oder sonstwas meinen den dicken Max markieren zu können wird da inzwischen auch kurzer Prozess gemacht. Nur mit dem Auto darf man das und lacht sich auf dem Sofa kaputt, weil man es den doofen Radfahrern mal wieder so richtig gezeigt hat.

Logisch - es gibt auch genügend Radfahrer, die noch Schwächere => Fussgänger rücksichtslos gefährden, die liegen häufig dann aber auch selbst fies auf der Nase und können sich nicht einfach aus dem Staub machen, weil sie ja genügend Panzerstahl um sich rum haben. Trotzdem braucht`s die auch nicht.

Sorry, auf die o.g. habe ich einfach absolut keinen Bock mehr drauf.
 
Guter Kommentar. Sich über alles und jedes aufzuregen hilft einmal selbst auch nicht weiter.

Es gibt ja wie so häufig im Leben viele Grauzonen. Manchmal ist es einfach etwas Unachtsamkeit oder man hat etwas falsch eingeschätzt, so dass es keine 1,5 sondern 1,2 Meter Überholabstand sind. Ist für einen als Radfahrer (aber auch als E-Scooter oder Fussgänger) im Ergebnis ggf. trotzdem wenig erfreulich. Mit den 30 cm weniger Überholabstand werden die meisten Radfahrer je nach Situation aber umgehen können. Wo da die Grenze gezogen wird ist natürlich ein ganz anderes Thema, der Gesetzgeber hat es halt bei 1,5 Metern innerorts definiert.
Leider kennen wir aber auch alle aus diversen Vorfällen diejenigen, die es vorsätzlich praktizieren. Da gibt es dann auch immer wieder Verhaltensweisen, bei denen Radfahrer mit nur wenigen cm Abstand bei sehr hohen Geschwindigkeiten überholt werden und schwerste Unfälle billigend in Kauf genommen werden. Sind die gleichen, die einem die Vorfahrt nehmen und dabei einen noch blöde angrinsen und den Mittelfinger zeigen. Oder mit Vollgas rechts abbiegen, obwohl sie einen gerade 2 Sekunden vorher überholt haben.

Und das alles mit entsprechenden Ankündigungen. Ich hatte eben noch ein älteres Video aus dem Sat1-Frühstücksfernsehen erleben dürfen, bei dem am Ende zig Kommentare von Radhassern eingeblendet wurden: "Runter mit den Idioten von der Straße", "ich fahr die platt" und ähnliches.
Da können mir noch so viele Diesel-Dieter mit Kennzeichen für Radfahrer und ähnlichem ankommen, da kämpfen Radfahrer mit ungleichen Waffen und sind solchen Mitmenschen ausgeliefert.
Wenn Verrückte draußen mit nem Messer oder sonstwas meinen den dicken Max markieren zu können wird da inzwischen auch kurzer Prozess gemacht. Nur mit dem Auto darf man das und lacht sich auf dem Sofa kaputt, weil man es den doofen Radfahrern mal wieder so richtig gezeigt hat.

Logisch - es gibt auch genügend Radfahrer, die noch Schwächere => Fussgänger rücksichtslos gefährden, die liegen häufig dann aber auch selbst fies auf der Nase und können sich nicht einfach aus dem Staub machen, weil sie ja genügend Panzerstahl um sich rum haben. Trotzdem braucht`s die auch nicht.

Sorry, auf die o.g. habe ich einfach absolut keinen Bock mehr drauf.
Verständlich, aber das Problem würdest du nur in den Griff bekommen, wenn du der Strasse fern bleibst oder das Autofahren verbietest. Es wird keine höhere Instanz oder Gewalt kommen, um dich vor den Deppen im Auto zu retten. Wenn Du keine expliziten Zeugen hast, die eine klare Absicht des Autofahrers bezeugen, hast Du keine Chance, egal wie sehr du im Recht sein magst. Ja, ich finde es auch erschreckend, wenn Leute solche Schei**e von sich geben, aber ich hoffe, dass niemand wirklich einen Radfahrer vorsätzlich mit dem Auto abschiessen will und das nur blöde Sprüche (natürlich auf anonymer Basis) sind. Völlig Ausschliessen kann man das allerdings nicht.
 
Ich muss leider feststellen, dass es in meiner Gegend von Seiten der Radfahrer auch viel gegen die Akzeptanz der 1,5 m Abstandsregelung getan wird.
Für viele Radfahrer ist es hier inzwischen völlig normal, bei Gegenverkehr durch Autos und geparktem Fahrzeug auf der Seite des Radfahrers eben nicht mehr zu warten und Vorrang zu gewähren, sondern weiter zu fahren. Da reichen dann 10 cm vom Lenkerende zum geparkten und 20 cm zum entgegenkommenden Fahrzeug völlig aus.
Und ja, das passiert so oft, dass es eben „viele“ am besten beschreibt.
 
Ich muss leider feststellen, dass es in meiner Gegend von Seiten der Radfahrer auch viel gegen die Akzeptanz der 1,5 m Abstandsregelung getan wird.
Für viele Radfahrer ist es hier inzwischen völlig normal, bei Gegenverkehr durch Autos und geparktem Fahrzeug auf der Seite des Radfahrers eben nicht mehr zu warten und Vorrang zu gewähren, sondern weiter zu fahren. Da reichen dann 10 cm vom Lenkerende zum geparkten und 20 cm zum entgegenkommenden Fahrzeug völlig aus.
Und ja, das passiert so oft, dass es eben „viele“ am besten beschreibt.
shitstorm in 3, 2, 1, ... 🤣 🍿
 
Diese Konflikte sind unlösbar und es wird sie immer geben, da auf beiden Seiten jede Menge Idioten. Die Rechtslage zu den Abständen beim Überholen ist klar und soll den "schwächeren" Radfahrer schützen, ist aber nutzlos, weil sich kaum jemand dran hält und Verstösse so gut wie nie nachweisbar sind. Man muss irgendwie damit leben und hoffen, nicht umgenagelt zu werden. Ich versuche immer, ruhig zu bleiben, schaffe es aber auch nicht immer. Initiativen o.ä. bringen nichts, solange man sich die Strasse teilen muss, bleibt das Konfliktpotenzial.
Amen!
Es läuft ja schon seit längerem dieses Projekt, wo man sich selbst eine Ultraschallsensorik mit GPS-Positionsfeststellung ans Rad friemeln kann, was dann wohl sehr genau die Abstände mißt.
So was in einem Radarrücklicht mit dashcam-Funktion würde dann zumindest sauber dokumentieren. Bleibt das schon erwähnte Problem mit Fahrer- vs. Halterhaftung.
Ich für mich muß sagen, daß ich froh bin, als Landei zu leben, und auch mit dem Rennrad mit Ausnahme kurzer Transferstücke, die mich dann auch auf Bundesstraßen führen, eher auf Nebenwegen unterwegs zu sein.
Das, was ich in den letzten Tagen auf YT bezüglich städtischem Radverkehr gesehen habe, jagt einem schlicht eine Heidenangst ein...
 
Ich muss leider feststellen, dass es in meiner Gegend von Seiten der Radfahrer auch viel gegen die Akzeptanz der 1,5 m Abstandsregelung getan wird.
Für viele Radfahrer ist es hier inzwischen völlig normal, bei Gegenverkehr durch Autos und geparktem Fahrzeug auf der Seite des Radfahrers eben nicht mehr zu warten und Vorrang zu gewähren, sondern weiter zu fahren. Da reichen dann 10 cm vom Lenkerende zum geparkten und 20 cm zum entgegenkommenden Fahrzeug völlig aus.
Und ja, das passiert so oft, dass es eben „viele“ am besten beschreibt.
Das ist durchaus richtig, und es gibt auch deutlich Schlimmeres...
So lange der Radfahrer dadurch nicht Fußgänger oder andere Radfahrer, sondern "nur" Autofahrer gefährdet, ist das aber immer noch asymmetrisch zu der umgekehrten Situation - hier spielen Irre primär mit ihrem Leben, bei den Autofahrern ist ja m.E. das Hauptproblem, daß sie eben keine "skin in the game" haben.
 
Da ist man als Pendler vielleicht irgendwann etwas weniger gelassen und irgendwann kommt eben der Punkt, an dem man sich den ganzen Quatsch nicht mehr gefallen lassen will und man nicht immer zurückstecken will. Von außen denkt man sich dann "fahr halt mal drum rum", aber es ist im Alltag eben oft nicht "mal" sondern, "ständig".
Ich bin Städtependlerin und bin eher von "regt sich über alles auf" zu mehr Gelassenheit gekommen.
Letztendlich, wie schon gesagt wurde, kann man vieles nicht ändern, aber ich kann ändern, wie ich es an mich heranlasse.
Mir ist irgendwann bewusst geworden, dass mir das Rumärgern und gedanklich in der Situation bleiben nicht gut getan hat und dass ich mir damit einfach keinen Gefallen tu.
Klar, die wirklich gefährlichen Situationen sind was anderes, wobei ich die glücklicherweise kaum erlebe.
Ansonsten schüttel ich kurz den Kopf, falls ich überhaupt reagiere, und dann ist die Situation nämlich auch schnell wieder vergessen.
 
Hast Du verstanden, worum es geht?

Wenn das Fahrer*innen nicht zu ermitteln ist, haftet die Halterin (i.d.F.d. GmbH). Das passiert oft genug.

Beispiel?
1%-Karre und Haushaltsmitglieder*innen dürfen auch damit fahren.
Das Arbeitnehmer*innen muss Familienangehörige nicht belasten, ist selbst aber nicht gefahren.
Fahrer*innen nicht zu ermitteln.
xy GmbH haftet.

Und das dann bei 10.000 oder mehr Autos pro GmbH. Merkste selbst, oder?
Naja,
dagegen gibt es Klauseln in Dienstwagenverträgen - da kann sich bei den Firmen, bei denen ich solche Verträge kenne, der Mitarbeiter nicht einfach auf "weiß nicht, muß keine Familienangehörigen belasten" herausreden. Gibt auch häufig noch weitere Klauseln - u.a. mußte auch ich eine Kopie meines Führerscheins dem AG meiner Frau zukommen lassen, damit meine Frau mich als Fahrer eintragen lassen konnte; mandatorische Sicherheitstrainings etc.
"10,000 oder mehr" - ja, die Firma meiner Frau ist so groß, daß sie a) die Fahrzeuge nicht least, sondern zu Sonderkonditionen einkauft. Der MA kann das Fahrzeug dann 'rauskaufen - nicht wirklich interessant - oder es wird weiterverkauft. b) die Fahrzeuge NICHT VERSICHERT SIND. Ähnlich wie früher bei der "Post" haftet die Firma - es ist aufgrund der schieren Menge an Fahrzeugen günstiger, selbst als quasi-Versicherung zu agieren, da man aufgrund der Größe keine Risikoballung hat, und den Mittelsmann ausschaltet....
 
Verständlich, aber das Problem würdest du nur in den Griff bekommen, wenn du der Strasse fern bleibst oder das Autofahren verbietest. Es wird keine höhere Instanz oder Gewalt kommen, um dich vor den Deppen im Auto zu retten. Wenn Du keine expliziten Zeugen hast, die eine klare Absicht des Autofahrers bezeugen, hast Du keine Chance, egal wie sehr du im Recht sein magst. Ja, ich finde es auch erschreckend, wenn Leute solche Schei**e von sich geben, aber ich hoffe, dass niemand wirklich einen Radfahrer vorsätzlich mit dem Auto abschiessen will und das nur blöde Sprüche (natürlich auf anonymer Basis) sind. Völlig Ausschliessen kann man das allerdings nicht.
Man muss Autofahren nicht verbieten und Fehlverhalten gibt es auf allen Seiten.
Hier habe ich mal ein Video herausgesucht was das Grundproblem verdeutlicht, nämlich die Einstellung der Verkehrsteilnehmer zu Sicherheit und Risiko:


Der Typ bezeichnet sich als Luxusauto - Händler, macht aber sein Geld vermutlich eher durch seinen Youtube - Content, und fährt auf einer öffentlichen Autobahn 413 kmh,

Das zweite Video ist dann noch haarsträubender, denn dort rechtfertigt er seine Aktion und betont, wie sicher und vorsichtig er doch vorgegangen ist:


Das viel größere Problem ist aber, dass er mit dieser lebensgefährlichen Aktion durchkommt und es rechtlich keinerlei Konsequenzen für ihn gibt.

Der öffentliche Raum ist keine Rennstrecke für Influencer, wer 413 auf einer deutschen Autobahn fährt nimmt den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern billigend in Kauf und sollte den Führerschein erst einmal eine Weile abgeben, Das gleiche gibt es natürlich auch von Radfahrern, ein bekannter Influencer rast mit Affenzahn die Tauernstraße runter, den richtigen Kick geben dann die zahlreichen Autos die er dabei überholt.

Ach hier das gleiche Schema wie beim Auto-Influencer Omid:
Eine spektakuläre Action wird ins Netz gestellt, es gibt entsprechende Reaktionen, danach gibt es dann noch ein Rechtfertigungsvideo wo diese Möchtegern - Stuntmänner ihre Videos rechtfertigen: "War alles sehr sehr sicher, ich habe dies und das und jenes gemacht, hab nie andere Leute gefährdet, Leute glaubt mir doch einfach!"
 
Welche rechtlichen Konsequenzen sollte es das auch geben?

Ich will das ja nicht gutheißen aber ne juristische Handhabe gibt es da nicht.
Mir würde da §1 STVO einfallen:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
 
Wenn kenn Tempolimit vorhanden gilt 130km/h Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und baulich entsprechenden Bundesstrassen.
Bei einem Unfall ohne Tempolimit auf der Autobahn droht dem Fahrer trotz fehlendem Verbot eine
Mithaftung, wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, weil er das Risiko erhöht hat, was zu einer anteiligen Schadensübernahme führen kann. Selbst wenn der andere Unfallbeteiligte den Fehler gemacht hat (z.B. Spurwechsel), kann die überhöhte Geschwindigkeit als Mitverschulden gewertet werden, da der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit möglicherweise vermieden worden wäre. Die genaue Quote hängt vom Einzelfall ab, aber Gerichte weisen oft 20-30 % zu, wenn die Richtgeschwindigkeit erheblich überschritten wurde.

Gesetzliche Grundlage & Haftung:
  • Richtgeschwindigkeit 130 km/h: Auf deutschen Autobahnen gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 StVO, § 4 StVO).
  • Erhöhte Betriebsgefahr: Wer die Richtgeschwindigkeit deutlich übersteigt, erhöht die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs, was bei einem Unfall zu einer Mithaftung führt.
  • Beweislast: Der Fahrer, der die Richtgeschwindigkeit überschritten hat, muss beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h nicht vermeidbar gewesen wäre, um einer Mithaftung zu entgehen.
  • Urteile: Gerichte sehen eine Überschreitung von 30 km/h (also 160 km/h) als erheblich an und sprechen oft eine Mithaftung von 25 % zu, selbst wenn der Unfallgegner grob fehlerhaft handelte.

Folgen im Schadensfall:
  • Teilkostenübernahme: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nicht den vollen Schaden, sondern nur einen Teil.
  • Eigene Kosten: Der Fahrer muss einen Teil der Schäden selbst tragen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld).
  • Versicherungsschutz: Auch der eigene Versicherungsschutz kann betroffen sein, da die Versicherung Leistungen kürzen kann.
Fazit: Auch ohne offizielles Tempolimit ist auf der Autobahn eine hohe Geschwindigkeit riskant, da eine Mithaftung bei einem Unfall droht. Wer die Richtgeschwindigkeit deutlich übersteigt, haftet anteilig, selbst wenn der Unfallgegner den Hauptfehler begangen hat.

Wenn’s kracht dann kann das trotzdem Konsequenzen haben:
https://www.adac.de/news/urteil-unfall-autobahn/
https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/zahlt-die-versicherung/zu-hohe-geschwindigkeit/#:~:text=Kein Tempolimit, keine Schuld am,Schaden, sondern nur einen Teil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche rechtlichen Konsequenzen sollte es das auch geben?

Ich will das ja nicht gutheißen aber ne juristische Handhabe gibt es da nicht.
Meiner Ansicht nach schon.
Auf der Autobahn gilt das Rechtsfahrgebot, auch wenn ich über 200 fahre.
Wenn er aber mit über 400 kmh unterwegs ist und dieses Rechtsfahrgebot nicht einhalten kann oder will, weil z.B. bei 400 kmh ein zügiger Fahrstreifenwechsel nicht Beherrschbar ist, dann ist seine Fahrt nicht legal.

Der Youtuber hätte auch eine Rennstrecke mieten können und dort seine 413 kmh fahren können, aber hätte das jemand interessiert? Clicks erzielt sein Video da er es auf einer öffentlichen Straße vollzieht, er macht also eine Art "Stunt" im Straßenverkehr und gefährdet damit andere Vrekehrsteilnehmer...

Wenn so etwas keinen Führerscheinentzug bedingt, was dann?
 
Ich will das ja nicht gutheißen aber ne juristische Handhabe gibt es da nicht.
der "Raserparagraph" umfasst ja auch sog. "Alleinrennen" oder den Versuch "eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Ob er sich dabei "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" verhalten hat müsste man eben nachweisen.

Gabs nicht mal den Fall dieses Milliardärs der dreihundert-irgendwas oder so gefahren ist, bei dem man ermittelt aber das dann verworfen hat?
 
Ich muss leider feststellen, dass es in meiner Gegend von Seiten der Radfahrer auch viel gegen die Akzeptanz der 1,5 m Abstandsregelung getan wird.
Für viele Radfahrer ist es hier inzwischen völlig normal, bei Gegenverkehr durch Autos und geparktem Fahrzeug auf der Seite des Radfahrers eben nicht mehr zu warten und Vorrang zu gewähren, sondern weiter zu fahren. Da reichen dann 10 cm vom Lenkerende zum geparkten und 20 cm zum entgegenkommenden Fahrzeug völlig aus.
Und ja, das passiert so oft, dass es eben „viele“ am besten beschreibt.
Kann nur für mich sprechen und da greift das klassische Sprichwort: "wie es in den Wald hineinschallt so schallt es auch wieder heraus."
Wenn mich Autofahrer sinnlos schneiden, vor einer Kreuzung oder Ampel überholen um vermeintlich Zeit zu sparen, dann sehe ich es absolut nicht ein mich hinten einzuordnen sondern fahre bewusst wieder nach vorne.

Finde es immer wieder genial wie Räder mit Autos bei dem Thema auf eine Stufe gestellt werden.

Wer den Unterschied zwischen 1,5m Sicherheitsabstand wenn ein Auto einen Radfahrer überholt nicht kennt, und zwischen einem Radfahrer der an einem Auto vorbei möchte, nicht sieht, dem braucht man es auch ehrlich gesagt nicht versuchen zu erklären, ist wohl aussichtslos und nur Teil des eigentlich viel größeren Problems. Gegenseitige Rücksichtnahme und vorausschauendes Fahren.

Wenn man sinnlos und bestenfalls noch zu Eng vor einer sowieso roten Ampel sich vorbeidrückt, würde ich am liebsten direkt noch einen Spiegel für die Sammlung mitnehmen. ;)

Ist aber immer das selbe wenn es um das Thema Rad vs. Auto geht.

Radfahrer hat mal das gemacht!

Autofahrer hat aber mal das gemacht!

Alle doof.
 
Mir würde da §1 STVO einfallen:
"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Es ist nun aber nichts passiert, somit keine rechtliche Handhabe. Missachtung des Rechtsfahrgebot ist lediglich ne OW.
 
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