Ich wollte eigentlich nur diese kleine Begebenheit erzählen, damit man weiß, dass das Versprechen des taggleichen Versandes mit Vorsicht zu genießen ist und man gut überlegen solte, ob man sich davon wesentlich in seiner Kaufeintscheidung beeinflussen sollte.
Ich wiederhole einfach noch einmal meine Frage:
Es ist immer leicht, eine Sache zu kritisieren. Du hast ja durchaus auch einen Grund, weshalb du dich an bike24 wendest. Aber geh doch mal einen Schritt weiter und werde konstruktiv: Wie hättest Du denn reagiert?
Vielleicht bist du mit deinen zwei Anschreiben zu diesem einen Thema durchaus auch daran beteiligt, dass deine Energieriegel mehr kosten als bei der Konkurrenz. Denn ob dir jetzt eine KI antwortet oder ein Mensch die passenden Textbausteine zusammensucht - in beiden Fällen entstehen Kosten, die wirtschaftlich gedeckt werden wollen.
Das ist eine sehr seltsame Vorstellung, wie unsere Marktwirtschaft und der Wettbewerb unter Unternehmen funktioniert und was er für uns Konsumenten bedeutet. Demnach wäre es für uns Konsumenten das Beste, die Verbraucherzentrale und jegliche Reklamationen zu verbieten, weil deiner Ansicht nach die Befassung damit zu Kosten für die Unternehmen führt.
Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall und führen irreführende Leistungsversprechen dazu, dass Konsumenten mehr bezahlen als andernfalls:
Bike24 hat das Leistungsversprechen des taggleichen Versandes gegeben, um sich einen Wettbewerbsvorteil, einen sogenannten komparativen Konkurrenzvorteil, vor anderen Anbietern des gleichen Produktes oder vergleichbarer Produkte zu verschaffen. Das ist soweit ersteinmal zulässig und auch Motor des Fortschritts.
Dadurch kann Bike24 ggf. höhere Preise realisieren als anderen Anbieter, die dieses Versprechen nicht abgeben, weil dieses immaterielle Versprechen des taggleichen Versandess für Kunden tatsächlich ein zusätzlicher Kaufanreiz sein kann, sich für Bike24 zu entscheiden. Und so werden Wettbewerber unter Druck gesetzt ebenfalls besser zu werden (oder günstiger zu sein, um trotz späterer Versendung für den Verbraucher trotzdem attraktiv zu sein).
Das
deutsche Wettbewerbsrecht verbietet jedoch die Beeinflussung der Fähigkeit des Verbrauchers eine informierte Entscheidung zu treffen durch irreführende Werbung. Weil dann der Verbraucher (aufgrund der Beeinflussung durch irreführende Werbung) eine Entscheidung trifft, die er andernfalls, i. d. F. in Kenntnis, dass gar nicht taggleich versendet wird, nicht getroffen hätte und dann vielleicht beim günstigeren aber langsameren Anbieter gekauft hätte oder aber Bike24 statt dieses irreführenden Leistungsversprechens die Preise senken müsste, um mit den günstigeren aber langsameren Anbietern mithalten zu können.
Ich glaube gerne, dass Pannen etc. vorkommen können, insbesondere wenn DHL ins Spiel kommt. (Wer hätte nicht schon einmal tagelang auf sein Paket gewartet, weil DHL es verbummelt hat).
Aber hier wurde noch nicht einmal der Versandprozess begonnen und das zeigt, dass dieses Leistungsversprechen des taggleichen Versandes offenbar nicht belastbar ist.
@Rewel: Ich habe den Begriff des "vorsätzlich" in dem Beitrag oben gestrichen, da es mir darum nicht geht, sondern um die Irreführung und für die ist der Vorsatz unerheblich. Oder meinst du, Bike24 hat dieses Leistungsversprechen, um deren Einhaltung sie sich nicht bemüht haben, versehentlich abgegeben? Diese Mitteilung des taggleichen Verandes auf der Bestellseite wurde doch programmiert. Und wie der Beitrag von B24_Peter zeigt, haben sie das ja auch ernst gemeint. Irreführend" ist dieses Leistungsversprechen demnach egal, ob sie es vorsätzlich oder aus anderen Gründen nicht einghalten haben, weil dieses Leistungsversprechen Bestandteil meiner Kaufentscheidung war.