Der Vorwurf der Willkür ist unangebracht, es gab offensichtlich eine Tatsachenentscheidung, aus welchen Gründen auch immer.
Mögen die Beteiligten nachdenken, was die Forderung nach „keine Willkür“, in ihrem Sinne, in der Praxis bedeutet. Dort gibt es geschriebene Regeln, manche wenig sinnvoll...