Hallo Grimster,
ich habe mit meine Anwalt telefoniert, und der sagt, das nach §170 Absat 2 kein ausreichender Tatverdacht das Strafverfahren gegen mich wegen sachbeschädigung nicht eröffnet wurde. Mein Anwalt glaubt deshalb das ich gute chancen auf einen Vergleich habe.
Zu Allen, die auch...