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Prügel angedroht!

AW: Prügel angedroht!

dann mal so: die 35 km/h auf dem radweg und dann über die fahrbahn bei rot.....
im gegensatz zum kollegen sieht es der richter eher etwas anders:

§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

zumal das hier auf dem rad mit 35 km/h schwer zu begründen ist ;)

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

nicht falsch verstehen, dein verhalten gegenüber dem kfz-führer war/ist vorbildlich, was er sich erlaubt hat absolut indiskutabel.
da wäre es hält ärgerlich, wenn du dich durch ein paar "unglückliche formulierungen" selbst in bedrängniss bringst.

kennst keinen der sich etwas in der materie auskennt?

mfg
frank

Ich habe im Protokoll die Geschwindigkeit natürlich runter gesetzt, aber selbst wenn, dann bekomme ich vielleicht ein kleines Bußgeld wg. zu schnellen Fahrens, ist mir die Sache allemal wert. Ich glaube nicht, dass das eine Rolle spielt, denn die Ampel hätte auch umspringen können, als ich gerade beim Überqueren der Strasse war, hätte für den Volldeppen genauso rot ausgesehen. Die Anzeige ist raus und nun heißt es abwarten.

Danke für die Zustimmung, zu meinem Verhalten, werde es jetzt immer beherzigen, wenn noch einmal so eine Situation ansteht. Sehen MTB's eigentlich so viel bulliger aus, mit dem hatte ich noch nie so eine Situation, kaum fahre ich 2 Wochen nen Crosser, wollen mich alle Autofahrer auf die Stoßstangen nehmen. :rolleyes:

Werde euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Gruß
Gerd
 
AW: Prügel angedroht!

Hallo,,

@GerdS

im großen und ganzen bin ich zufrieden mit Dir! :)
Nur der das nahe heranfahren war imho nicht gut. Ich würde (mache) es so:
Wenn wie in Deinem Fall der Weg absolut versperrt ist, halte 10 - 20 Meter vorher an und schiebe Dein Rad bist Du ca. 3-5 Meter von ihm entfernt bist.
Falls er von sich aus näher als 3 Meter kommt ruf ihm ein energisches HALT! oder STOP! entgegen.
So hast Du einen gewissen Sicherheitsabstand und er kann
Dich nicht (sofort) umschubsen oder bespucken.
Dann fragst Du höflich nach seinem Begehr!
Kommt es zu einem Gespräch, erkläre wie Du die Situation erlebt hast.
Falls er dann trotzdem auf Dich losgeht, wozu er noch mehr Agression bräuchte als im vorliegenden Fall,
hast Du eine Distanz die Dir eine Chance zum reagieren gibt.

Klingt lustig, aber das muß ich wohl üben, hat son bisschen den Touch eines Frauenselbstverteidigungskurses. :cool:
Gruß
Gerd
 
AW: Prügel angedroht!

Ich hab auch schon Leuten hinterhergerufen und Gestikuliert, na klar ärgere ich mich aber was solls.
Ich nehm auch ab und an den Leuten/Radfahren, die Vorfahrt ist keine böse Absicht aber gleich so auszurasten ist echt arm. Mir wollte auch schon mal einer "was soll das Quatsch gleich das Fresse polieren". Ich bin ausgestiegen gefragt ob er mir was sagen möchte habe mich entschuldigt und ihn darauf hingewiesen das er auf der falschen Seite fährt. Er sah seinen Fehler RELATIV SCHNELL ein (20cm kleiner als ich) und fuhr weiter.
Ich hatte Glück stellt euch vor ihr kommt an so einen Psycho, der nicht aussteigt sondern euch mit dem auto umknallt.
Ich versuche eigentlich die Hände am Lenker zu lassen, bevor ich Stinkie und Co. zeig, irgendwann kommt auch bei mir ein größerer.
!!!!!!No Violence!!!!!!!!
Bestimmendes Ruhiges Auftreten bringt einiges und Abstand zum Gegenüber halten falls es ernst wird. (Was wir nicht hoffen wollen) immer mit dem Schlimmsten rechnen wenn nix passiert, Glück gehabt, und wenn was ist ist man drauf vorbereitet. Und in Gruppen fahren!!!

Es bringt viel wenn man einen Deeskalationskurs besucht. Man lernt Leute zu lesen.
 
AW: Prügel angedroht!

Ich glaube nicht, dass das eine Rolle spielt, denn die Ampel hätte auch umspringen können, als ich gerade beim Überqueren der Strasse war, hätte für den Volldeppen genauso rot ausgesehen.

Das ist nicht ganz zutreffend. Je schneller du auf die Ampel zufährst, desto früher ist der "Point of no return - ääähh - stop" erreicht. Wenn du also z.B. bei Tempo 20 auf eine Ampel zufährst, kannst du vielleicht noch bei 10m Entfernung halten, wenn sie auf rot umspringt. Bei Tempo 30 nur noch bei 20m Entfernung. Wenn du jetzt weiterfährst, hat die Ampel bei Tempo 30 schon länger rot gezeigt als bei Tempo 20 wenn du am Übergang bist. Lernt man alles in der Fahrschule, wobei ich die Faustformeln schon nicht mehr weiß ....
 
AW: Prügel angedroht!

wieso bringt eine anzeige nichts?
solche leute ticken nicht einmal aus, sie sind i.d.r. so gestrickt.
selbst wenn es "nur" eine ordnungswidrigkeit "hängen" bleibt, bekommt er dann aber punkte (ab 40 euro). beim nächsten vorfall wird eine auskunft vom kba eingeholt. steht da schon was in der richtung drin ist er ein "wiederholungstäter", das bußgeld wird herauf gesetzt. neue punkte, alte verfallen nicht.
bei solchen leuten dauert es nicht alzu lange bis das konto voll ist, es sei denn, man zeigt sie nicht an, "weil es sich ja nicht lohnt" ;)

mfg
frank

Wenn es denn nur so wäre, wenigstens in der Regel. Ich könnte mit eingestellten Verfahren inzwischen meinen Radkeller tapezieren. Der Typ muss sein Verhalten nur bestreiten, schon ist er raus. Keine Zeugen, Ausage gegen Ausage, kein öffentliches Interesse, bla bla.
Hat der Autofahrer einen oder mehere Beifahrer kann man eine Anzeige erst recht knicken.

Letzte Woche hat mich ein Typ mit mit einer Kehrmaschine sogar über eine Fussgängerüberführung über die Autobahn verfolgt.:rolleyes:
Leider hatte ich meinen Hund dabei. Um den nicht zu gefährden, habe ich darauf verzichtet, ihm die Kehrmaschine wegzunehmen.


tröööööööööööt

nicht ganz so der herr ;)
die strafanzeige wird eingestellt, aber das verfahren an den sachbearbeiter zurückgegeben, wenn im sachverhalt ordnungswidrigkeiten enthalten sind (kreuzt der sabearbeiter bei der stellung der anzeige an). bei diesen geht es nicht um öffentliches interesse und dergleichen.
das ganze wird dann als ordnungswidrigkeit bearbeitet und nach abschluss der ermittlungen an die zuständige bußgeldstelle abgegeben.
somit ist das mit den punkten und einem bußgeld noch lange nicht vom tisch.
nur erhälst du vom ausgang dieses verfahrens keine nachricht ;)
aus diesem grund geht der anzeigensteller oft davon aus, dass nichts herumgekommen ist.

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

Vielleicht kapier ich auch irgendwas nicht? Ich krieg immer Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft?

Schon eine Weile her, überholt mich ein beladener Langholztransporter bei fast gerader, breiter und freier, gut ausgebauter Landstrasse mit ca. 80/90 Kmh so dicht, das ich bei der geringsten falschen Bewegung einen Holzsplitter im Ellenbogen gehabt hätte.:mad:
Ich nehme die Verfolgung auf, der nächste Ort ist nicht weit, man weis ja nie. Im Ort treffe ich auf eine Frau mit Hund, der ist der LKW aufgefallen weil er mit hoher Geschwindigkeit durch den Ort gedonnert ist. Fahrzeugart, Farbe, Beladung und Zeit hatte ich mir gemerkt, den Nahmen der Firma konnte mir die Frau sagen.
Kennzeichen ablesen war wegen dem Tempo nicht drin, ausserdem war ich damit beschäftigt, mein RR irgendwie wieder in Geradeausfahrt zu bringen.
Anzeige erstattet, einige Zeit später, Anruf der Polizei: Ob der LKW mit einem Ladekran ausgestattet war oder nicht? Wer ausser James Bond, kann sich solche Details in dieser Situation merken?
Von der betreffenden Firma fuhren (angeblich?) zu dieser Zeit zwei gleichartige LKWs auf dieser Strecke. Verfahren eingestellt, reine Zeitverschwendung für mich.:mad::mad:
 
AW: Prügel angedroht!

das strafverfahren wurde eingestellt und darüber bekommst du einen bescheid.
enthält der sachverhalt ordnungswidrigkeiten, wird er von der sta an den sachbearbeitenden beamten zurück gegeben. dieser fertig eine ordnungswidrigkeitenanzeige und gibt den vorgang an die zuständige bußgeldstelle ab. diese entscheidet dann ob ein bußgeld verhängt wird oder nicht.
von diesem verfahren erfährst du nichts. es sei denn, du wirst anwaltschaftlich vertreten und dein anwalt beantragt akteneinsicht ;)

nun klar?

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

Ja.

Aber damit fördert man ganz massiv den weitverbreitetten Eindruck, es geschieht nichts.:rolleyes: Wer kann das wollen?

setzte den verwaltungsaufwand dazu in relation. das wäre eine unmenge von zusätzlichen schreiben, arbeitszeit, porto.
zudem gibt es noch das datenschutzgesetz ;)

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

setzte den verwaltungsaufwand dazu in relation. das wäre eine unmenge von zusätzlichen schreiben, arbeitszeit, porto.
zudem gibt es noch das datenschutzgesetz ;)

mfg
frank

Richtig. Aber Vertrauen in das Recht halte ich für wichtiger, denn: Vertrauen in das Recht = mehr Anzeigen solcher Fälle = mehr Strafen für solche Vergehen = weniger Vergehen = weniger Gefährdung für uns arme Radfahrer:heul: = weniger Verwaltungsaufwand = weniger Kosten. ;);)

Klingt vielleicht naiv, aber einen Versuch ist es wert.
 
AW: Prügel angedroht!

Richtig. Aber Vertrauen in das Recht halte ich für wichtiger, denn: Vertrauen in das Recht = mehr Anzeigen solcher Fälle = mehr Strafen für solche Vergehen = weniger Vergehen = weniger Gefährdung für uns arme Radfahrer:heul: = weniger Verwaltungsaufwand = weniger Kosten. ;);)

Klingt vielleicht naiv, aber einen Versuch ist es wert.

nö, ist nicht naiv.
frag doch mal beim statistischen bundesamt in bad ems an, die wissen wieviele verkehrsverstöße geahndet, wieviele punkte und geldbußen verhängt wurden.

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

Hallo rr-mtb-radler,

das strafverfahren wurde eingestellt und darüber bekommst du einen bescheid.

mfg
frank

Du scheinst Ahnung zu haben und wach bist Du auch noch?! (Oder ein anderer "Auskenner")
Ich glaube zu wissen, frage aber lieber nach. :)
Freegeeh:
Wenn ich jmd. bei der Polizei anzeige, z. B. wegen Verkehrsgefährdung müssen die doch die Anzeige aufnehmen und zur Sta. weiterleiten, oder?!
Ein abschmettern des aufnehmden Polizeibeamten oder seiner Kollegen (Ablage P:o) ist nicht statthaft, oder?!

Und selbst eine langsame Sta. sollte so einen Fall nach einem Jahr bearbeitet haben. Oder kann das auch 2 . dauern?
Selbst wenn z. B. die Ermittlungen zu nichts führen ..drölfundneunzig Alibis, hat kein Auto, falsches Kz. müsste man doch ein Einstellungsbescheid von der Sta. bekommen, oder?!

GerdS schrieb:
Klingt lustig, aber das muß ich wohl üben, hat son bisschen den Touch eines Frauenselbstverteidigungskurses.

Hallo Gerd,

das ist (leider :()nicht so lustig wie es sich anhört. Im Extremfall kann es Dir eine gebrochene Nase oder ein Messer zw. den Rippen ersparen. :eek:
Selbst in Deinem Fall:
Lieber nach Frauenverteidigungsrichtlinien (sind das welche?!:ka: )handeln, als sich anspucken lassen....
Nächstes Mal weißt Du es besser: Im Normalfall rechnet man nicht mit so was weger soner Lappalie.
Disclaimer:
Ich will Dich nicht anmeckern oder Ähnliches.:wink2::wink2:;)


Danke u. Gruss

ok.
 
AW: Prügel angedroht!

Hallo rr-mtb-radler,



Du scheinst Ahnung zu haben und wach bist Du auch noch?! (Oder ein anderer "Auskenner")
Ich glaube zu wissen, frage aber lieber nach. :)
Freegeeh:
Wenn ich jmd. bei der Polizei anzeige, z. B. wegen Verkehrsgefährdung müssen die doch die Anzeige aufnehmen und zur Sta. weiterleiten, oder?!
Ein abschmettern des aufnehmden Polizeibeamten oder seiner Kollegen (Ablage P:o) ist nicht statthaft, oder?!

Und selbst eine langsame Sta. sollte so einen Fall nach einem Jahr bearbeitet haben. Oder kann das auch 2 . dauern?
Selbst wenn z. B. die Ermittlungen zu nichts führen ..drölfundneunzig Alibis, hat kein Auto, falsches Kz. müsste man doch ein Einstellungsbescheid von der Sta. bekommen, oder?!



nun mal vorsichtig formulieren :rolleyes:
du gibst einen sachverhalt zur anzeige. ob in richtung einer ordnungswidrigkeit oder eines straftatbestandes ermittelt wird, entscheidet der sachbearbeiter, bzw. sein vorgesetzter.
ist es strittig, wird mit der sta rücksprache gehalten, bzw. der sachverhalt zur entscheidung schriftlich vorgelegt.

wird ein strafverfahren eingeleitet bekommt der anzeigende AUF WUNSCH einen einstellungsbescheid der sta zugesandt.
wird dies auf dem entsprechenden formular nicht angekreuzt, macht das die sta auch nicht (zumindest in rhld.-pf.).

wird der vorgang an die bußgeldstelle abgegeben, bekommst du keinen bescheid.

eine anzeige ablehnen geht auch, wenn offensichtlich kein vorwerfbarers/strafbares handeln vorliegt. zb. du willst einen anzeigen, weil sein pfeifen dich beim spazierengehen nervt. da wird ein eintrag ins tätigkeitsbuch gemacht und gut ist.

ansonsten muss das bearbeitet werden. ob das weiter verfolgt wird oder nicht, entscheidet nicht die polizei.
in der brd haben wir gewaltenteilung ;)

frag doch mal höflich beim sachbearbeiter an, was aus dem vorgang geworden ist.

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

nun mal vorsichtig formulieren :rolleyes:
du gibst einen sachverhalt zur anzeige. ob in richtung einer ordnungswidrigkeit oder eines straftatbestandes ermittelt wird, entscheidet der sachbearbeiter, bzw. sein vorgesetzter.

Erstmal Danke für Deine Aufklärung für einen juristischen Laien. Hoffentlich muss ich keinen Nachtzuschlag zahlen..:duck:
Verzeihung wenn ich ein wenig auf der Leitung stehe.
Habs begriffen, gl.....gl...glaube ich...:o

ist es strittig, wird mit der sta rücksprache gehalten, bzw. der sachverhalt zur entscheidung schriftlich vorgelegt.


ansonsten muss das bearbeitet werden. ob das weiter verfolgt wird oder nicht, entscheidet nicht die polizei.
in der brd haben wir gewaltenteilung ;)

frag doch mal höflich beim sachbearbeiter an, was aus dem vorgang geworden ist.

mfg
frank

So ähnlich habe ich es mir gedacht. Der aufnehmende Beamte war relativ pampig.
Ich habe aber kein Aktenz. o. Ä. und wurde auch nicht gefragt.
Ich habe den Verdacht, das die Anzeige nicht weitergeleitet wurde. Der Fall ist über ein Jahr her.

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht:
1.http://www.polizei-beratung.de/rat_...ruch/ablauf_des_strafverfahrens/strafanzeige/
2. http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Vielen Dank, mal schauen was ich da mache.

Gruss

ok.
 
AW: Prügel angedroht!

Erstmal Danke für Deine Aufklärung für einen juristischen Laien. Hoffentlich muss ich keinen Nachtzuschlag zahlen..:duck:
Verzeihung wenn ich ein wenig auf der Leitung stehe.
Welcher Sachbearbeiter?
Der von der Polizei oder von der Sta.?



So ähnlich habe ich es mir gedacht. Der aufnehmende Beamte war relativ pampig.
Ich habe aber kein Aktenz. o. Ä. und wurde auch nicht gefragt.
Ich habe den Verdacht, das die Anzeige nicht weitergeleitet wurde. Der Fall ist über ein Jahr her.

Ich habe mich ein wenig schlau gemacht:
1.http://www.polizei-beratung.de/rat_...ruch/ablauf_des_strafverfahrens/strafanzeige/
2. http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

Vielen Dank, mal schauen was ich da mache.

Gruss

ok.



ich bin auch kein jurist, "nur" polizeibeamter. aus diesem grund ist das hier auch keine rechtsverbindliche auskunft :D
nachtzuschlag fällt weg, ich habe urlaub. :aetsch:


sorry, es ist schon früh/spät.
den aufnehmende polizeibeamte meinte ich, bzw. derjenige der den vorgang zur sachbearbeitung zugeteilt bekommt.

zum verhalten des kollegen sage ich nichts, ich war da nicht dabei.
wie ich es mache, bzw. auf meiner dienststelle gehandhabt wird, habe ich geschrieben.

die erklärung bei wikipedia deckt sich ja mit meiner aussage. ist natürlich viel ausführlicher und deutlicher geschrieben und alle möglichkeiten dargestellt.

in deinem speziellen fall könnte ich auch nur spekulieren, was ja keinem helfen würde.
nur soviel, die polizei "lebt" von fallzahlen. wenn du zu der anzeige noch einen beschuldigten lieferst, wäre das eine geklärte straftat, egal ob sie eingestellt wird oder nicht. statistisch somit besonderst wertvoll :rolleyes:.
das läßt keiner "unter den tisch fallen".

mfg
frank
 
AW: Prügel angedroht!

Moin moin,
so, gestern kam die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wurde wg. mangelnden, öffentlichen Interesses eingestellt. Also, für mich steht eins fest, nächstes Mal gibt es gleich was an die Backen, wenn so ein Typ mir komisch kommt. Wahrscheinlich besteht nur öffentliches Interesse, wenn die Story gut genug ist, um bei RTL gezeigt zu werden. Ich bin stinksauer, damit öffnet man solchen Typen doch Tür und Tor. Kann mir jemand sagen, ob der Typ wenigstens über den Vorgang informiert wurde, das wäre wenigstens ein kleiner Schuß vor den Bug?
:confused::cool:
frustrierte Grüße
Gerd
 
AW: Prügel angedroht!

Der SA wäre zu fragen, wie oft einer sich so aufführen muss, bis öffentliches Interesse besteht, und ob die Bedrohung von Mitmenschen zum normalen Alltagsverhalten gehört. Die Öffentlichkeit könnte den Eindruck bekommen, da seien einige Leute zu faul zum Arbeiten.
 
AW: Prügel angedroht!

Wie schön war da die Zeit der "Rahmenpumpen". Die waren zwar nicht so sehr stabil, aber man hatte doch das Gefühl einen Knüppel dabei zu haben. Mit einer Minipumpe (okay, die sind ja schon praktisch) wird man ja nur ausgelacht :D:D:D:D

Grüßle

Chris

Ich habe eine "Zefal HPX 4", zur Gänze aus Alu und etwa 58cm lang. Wenn ich den metallenen Ventil-Feststeller ausklappe, habe ich damit das Pumpwerkzeug in eine fürchterliche Hiebwaffe verwandelt.

Die Zefal "HPX" ist der Rennkompressor für das Rahmendreieck :daumen:
 
AW: Prügel angedroht!

Eingestellt? Da könnt ich kotzen...was muß man sich bieten lassen, dass der Staatsanwalt gleich was tut? Bringt da ne zivilrechtliche Anzeige überhaupt noch was? Wahrscheinlich nicht, wenn die strafrechtliche eingestellt wurde, oder?


Da bleib ich bei meiner Devise, wenn mir einer so blöd kommt wie in diesem Fall, provozieren bis sich der Ggenüber nicht mehr beherrschen kann, den ersten Hieb aushalten und ihm dann eine reichen, die sich gewaschen hat :D hat schon mal funktioniert, zählt aber als Notwehr (zumindest in diesem Fall) und bei meiner Statur ist der Gegenüber der Gezeichnetere gewesen.
 
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