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Garmin Varia RearVue 820 StVZO: Radar-Update erkennt Fahrzeuggrößen

weiß jemand wo die Unterschiede beim 820er sind, bei der normalen internationalen Version?
Echt jetzt 😮
Unterschied international vs. StVZO?

 
Ist das richtig mit 25 bzw. 5 Lumen Dauerlicht?
Noch ein Grund mehr die StVZO Version im Regal liegen zu lassen. Auch weil lediglich 6 Stunden mehr Akku Laufzeit zur Verfügung stehen, von der Sichtweite ganz zu schweigen.
 
Echt jetzt 😮
Unterschied international vs. StVZO?

also ist die STVZO Version wieder nicht zu gebrauchen , warum ist das immer so ? Ist ja beim Lupine Rotlicht PRO dasselbe da kauft sich auch niemand der darüber Bescheid weiß bzw. etwas tiefer technisch sich Informiert hat oder generell mehr vom Thema Radfahren etc. versteht auch niemals diese stark eingeschränkten STVZO Versionen

Warum sind diese STVZO Versionen für Freizeit / Hobby Radler immer so stark eingeschränkt , OK das blinken würde ich ja noch nachvollziehen können (das stelle ich auch außer am Tag ab) aber diese extremen Lumen Beschränkung macht wirklich keinen Sinn, den damit ist es im Sommer als Tagfahrlicht nicht Nutzbar , 5 Lumen sind bei Sonnenlicht einfach quatsch, da kannst, es auch aus lassen da ist kein Unterschied , 5 Lumen ist am Tag einfach unsichtbar.
 
Ist das richtig mit 25 bzw. 5 Lumen Dauerlicht?
Noch ein Grund mehr die StVZO Version im Regal liegen zu lassen. Auch weil lediglich 6 Stunden mehr Akku Laufzeit zur Verfügung stehen, von der Sichtweite ganz zu schweigen.
Ja normal kauft sich auch niemand STVZO Versionen da wertloser Technik Müll , man bekommt diese leider auch nicht upgedatet auf die Vollversion also keine Möglichkeit aus einem einfachen STVZO Funzelchen eine richtige Vollversion zu basteln, also lieber direkt Finger weg

wüsste auch ehrlich nicht, was diese STVZO Versionen für einen Sinn ergeben und warum diese überhaupt so stark immer eingeschränkt werden (bis auf das geblinke was ich noch nachvollziehen kann)
 
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Die StVO Regeln haben schon ihren Sinn.
Damit soll verhindert werden daß andere Verkehrsteilnehmer durch Blendung beeinträchtigt werden. Ich persönlich nutze auch das 515 statt des 516 aber erkenne durchaus den Sinn hinter den StVO Regeln und versuche andere nachts nicht mit dayflash zu nerven oder noch schlimmer
: mit extrem hellen, nicht zugelassenen, Lampen von vorne zu blenden.
 
Die StVO Regeln haben schon ihren Sinn.
Damit soll verhindert werden daß andere Verkehrsteilnehmer durch Blendung beeinträchtigt werden. Ich persönlich nutze auch das 515 statt des 516 aber erkenne durchaus den Sinn hinter den StVO Regeln und versuche andere nachts nicht mit dayflash zu nerven oder noch schlimmer
: mit extrem hellen, nicht zugelassenen, Lampen von vorne zu blenden.

Wo waren diese Regeln als flächendeckend Xenon Lampen, teilweise schlecht ausgerichtet, in KFZ eingebaut wurden. Da ist man schonmal geblendet in ein schwarzes Loch gefahren.
 
Die StVO Regeln haben schon ihren Sinn.
Damit soll verhindert werden daß andere Verkehrsteilnehmer durch Blendung beeinträchtigt werden. Ich persönlich nutze auch das 515 statt des 516 aber erkenne durchaus den Sinn hinter den StVO Regeln und versuche andere nachts nicht mit dayflash zu nerven oder noch schlimmer
: mit extrem hellen, nicht zugelassenen, Lampen von vorne zu blenden.
sorry, das ist BS! So lange Leute stundenlang vor mir auf der Autobahn mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte mit 160km/h herfahren können, und solange jedes gescheite Rücklicht an einem Auto deutlich mehr Lichtleistung hat, ist das einfach historisch gewachsener Blödsinn aus der Zeit, wo Seitenläufer-Dynamos und Funzellicht Standard waren. Und, ja, natürlich muß ein per se weniger gut sichtbarer Verkehrsteilnehmer wie ein Radfahrer im Vergleich zum wesentlich größeren Auto eher heller beleuchtet werden, um diesen Nachteil auszugleichen.
Im übrigen ist mir die Gesundheit meiner Kinder, Frau und mir wichtiger als sklavisches Leben absurder Gesetze. Bin auch noch nie von der Rennleitung wegen "illegaler" Lichter angehalten worden - die sind meist ganz pragmatisch, und freuen sich, daß jemand mit Licht unterwegs ist.
 
sorry, das ist BS! So lange Leute stundenlang vor mir auf der Autobahn mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte mit 160km/h herfahren können, und solange jedes gescheite Rücklicht an einem Auto deutlich mehr Lichtleistung hat, ist das einfach historisch gewachsener Blödsinn aus der Zeit, wo Seitenläufer-Dynamos und Funzellicht Standard waren. Und, ja, natürlich muß ein per se weniger gut sichtbarer Verkehrsteilnehmer wie ein Radfahrer im Vergleich zum wesentlich größeren Auto eher heller beleuchtet werden, um diesen Nachteil auszugleichen.
Im übrigen ist mir die Gesundheit meiner Kinder, Frau und mir wichtiger als sklavisches Leben absurder Gesetze. Bin auch noch nie von der Rennleitung wegen "illegaler" Lichter angehalten worden - die sind meist ganz pragmatisch, und freuen sich, daß jemand mit Licht unterwegs ist.

Die haben auch keine Möglichkeit dies an Ort und Stelle zu messen. Ich habe mal 2 bei uns nachgefragt wie sie eigentlich den Abstand von überholenden KFZ messen wollen. Antwort war, können sie nicht.
 
Wo waren diese Regeln als flächendeckend Xenon Lampen, teilweise schlecht ausgerichtet, in KFZ eingebaut wurden. Da ist man schonmal geblendet in ein schwarzes Loch gefahren.
Auch da. Und von umtriebigen Selbstumrüstern vielleicht auch gerne gebrochen worden, sicherlich nicht ohne Forumsdiskussionen im damals noch etwas jüngeren Web die sich ganz ähnlich lesen wie diese hier 🙄

(eine ganz andere Diskussion ist die dass die erlaubte Blendung bei Kfz leider viel zu hoch angesetzt ist - ich gehe davon aus dass das daran liegt dass der Schwellwert festgelegt wurde zu einem Zeitpunkt als man noch nicht sonderlich genaue Optiken gebaut hat, d.h. es gab immer ein paar vergleichsweise helle Flecken über dem Horizont und man ist davon ausgegangen dass der Regelfall also außerhalb des hellsten Flecks deutlich dunkler ist. Aber die Regel kann eben nur die Spitze limitieren, und da hatte man eben einen Wert genommen bei dem man eben en bisschen Pech gehabt hat falls einen genau die Spitze erwischt und der Rest passt. Heute mit modernen Optiken wird von links bis rechts alles präzise mit dem zugespammt was früher als Ausnahmefall erlaubt war.)
 
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Sorry, die Argumentation mit den Xenon Lampen und das mit der Nebelschlussleuchte ist auch bloß Whataboutism in Reinform.
Danke, ich wollte es auch gerade schreiben. Seine Argumentation ist haarsträubend

solange jedes gescheite Rücklicht an einem Auto deutlich mehr Lichtleistung hat,
Lichtleistung hat nichts mit Beleuchtungsstärke zu tun. Was soll denn diese unsinnige Referenz hier?

Und natürlich greifen die gleichen Argumente wie beim Frontlicht, dass Rücklichter nicht blenden dürfen.
natürlich muß ein per se weniger gut sichtbarer Verkehrsteilnehmer wie ein Radfahrer im Vergleich zum wesentlich größeren Auto eher heller beleuchtet werden, um diesen Nachteil auszugleichen
Wirre Logik
 
Danke, ich wollte es auch gerade schreiben. Seine Argumentation ist haarsträubend


Lichtleistung hat nichts mit Beleuchtungsstärke zu tun. Was soll denn diese unsinnige Referenz hier?

Und natürlich greifen die gleichen Argumente wie beim Frontlicht, dass Rücklichter nicht blenden dürfen.

Wirre Logik
ist doch eindeutig und nix wirr ,

was sollen diese 5 Lumen bei der STVZO Version und kein Bremslicht ?

also ist die STVZO Version für wissende Käufer überhaupt nicht käuflich, da absolut keinen Sinn, da die normale Version ja gleich viel kostet und sogar günstiger ist da im Ausland die Preise meist besser sind , habe es schon für 279€ gesehen , denke da ist Ostern sicher mal was drin für ca. 250€
 
Die StVO Regeln haben schon ihren Sinn.
Damit soll verhindert werden daß andere Verkehrsteilnehmer durch Blendung beeinträchtigt werden.
Diese StVO Regel aber aus meiner Sicht nicht. Überall auf der Welt sind blinkende Rücklichter erlaubt. Nur innerhalb Deutschlands wird man davon angeblich geblendet. Was ein Unsinn. Als ob genau die 84 Mio. Deutschen im Bundesgebiet empfindlichere Augen hätten als die anderen 8 Mrd. Menschen auf der Welt.
 
Diese StVO Regel aber aus meiner Sicht nicht. Überall auf der Welt sind blinkende Rücklichter erlaubt. Nur innerhalb Deutschlands wird man davon angeblich geblendet. Was ein Unsinn. Als ob genau die 84 Mio. Deutschen im Bundesgebiet empfindlichere Augen hätten als die anderen 8 Mrd. Menschen auf der Welt.
Denke aus diesem Grund wird das auch nicht weiter geahndet außer mit einer leichten Ordnungswidrigkeit von 15€ und das ist so extrem selten, dass es keiner merken wird, wenn man aller 10 bis 20 Jahre mal 10€ zahlen muss
 
Diese StVO Regel aber aus meiner Sicht nicht. Überall auf der Welt sind blinkende Rücklichter erlaubt. Nur innerhalb Deutschlands wird man davon angeblich geblendet. Was ein Unsinn. Als ob genau die 84 Mio. Deutschen im Bundesgebiet empfindlichere Augen hätten als die anderen 8 Mrd. Menschen auf der Welt.
Nein, Blinken hat nichts mit Blenden zu tun! Das Blinkverbot besteht nicht nur in Deutschland sondern auch in einigen anderen Ländern. Die Argumentation ist, das Blinken für Warnsignale vorbehalten ist. Ich sehe dieses Argument/Begründung als eher schwach (siehe weiter oben).

was sollen diese 5 Lumen bei der STVZO Version und kein Bremslicht ?
Was willst du mit der Lumenangabe? Du hast scheinbar auch noch nicht verstanden, was diese Angabe von Lumen bedeutet und wann diese sinnvoll ist. Das Garmin wird vermutlich einen sehr bescheidenen engen Abstrahlwinkel haben und deshalb ist bei 5 Lumen schluss mit lustig.

Einfache Laserpointer haben auch nicht mehr Lumen, aber ein Vielfaches an Helligkeit, da das Licht nicht weit abstrahlt sondern auf einen Punkt bündelt.
die STVZO Version für wissende Käufer überhaupt nicht käuflich, da absolut keinen Sinn, da die normale Version
Wenn die Polizei doch mal anhält und genauer schaut, dürfte dich die Nutzung wohl ein Bussgeld kosten. Und wer weiss, inzwischen ist man da nicht mehr so kulant, wenn es Geld in die klammen Kassen spült.
 
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Nein, Blinken hat nichts mit Blenden zu tun! Das Blinkverbot besteht nicht nur in Deutschland sondern auch in einigen anderen Ländern. Die Argumentation ist, das Blinken für Warnsignale vorbehalten ist. Ich sehe dieses Argument/Begründung als eher schwach (siehe weiter oben).


Was willst du mit der Lumenangabe? Du hast scheinbar auch noch nicht verstanden, was diese Angabe von Lumen bedeutet und wann diese sinnvoll ist. Das Garmin wird vermutlich einen sehr bescheidenen engen Abstrahlwinkel haben und deshalb ist bei 5 Lumen schluss mit lustig.

Einfache Laserpointer haben auch nicht mehr Lumen, aber ein Vielfaches an Helligkeit, da das Licht nicht weit abstrahlt sondern auf einen Punkt bündelt.

Wenn die Polizei doch mal anhält und genauer schaut, dürfte dich die Nutzung wohl ein Bussgeld kosten. Und wer weiss, inzwischen ist man da nicht mehr so kulant, wenn es Geld in die klammen Kassen spült.
ja sagte ja es gibt dann ein Bußgeld ca. 15€ bis 30€ was aber so extremst selten ist das es im Grunde keine Rolle spielt , lieber überlebe ich unbeschadet die Radel Runden als mir um die 15€ aller 10 Jahre sorgen zu machen, (wichtig ist immer 1 besser 2 Funktionsfähige STVO Lichter noch dabei zu haben sonst könnten die im EXTEMSTEN Fall sogar die Weiterfahrt untersagen)
 
wichtig ist immer 1 besser 2 Funktionsfähige STVO Lichter noch dabei zu haben sonst könnten die im EXTEMSTEN Fall sogar die Weiterfahrt untersagen)
Für mich unwichtig. Rennrad fahre ich ausschließlich im Hellen und das Varia ist dann ebefalls ausschließlich im Blinkmodus bei Annäherung unterwegs.
Für Fahrten im Dunkeln habe ich ein StVzO Rad.
 
ja sagte ja es gibt dann ein Bußgeld ca. 15€ bis 30€ was aber so extremst selten ist das es im Grunde keine Rolle spielt , lieber überlebe ich unbeschadet die Radel Runden als mir um die 15€ aller 10 Jahre sorgen zu machen, (wichtig ist immer 1 besser 2 Funktionsfähige STVO Lichter noch dabei zu haben sonst könnten die im EXTEMSTEN Fall sogar die Weiterfahrt untersagen)
Wenn dir Sichtbarkeit wichtig ist, dann solltest du nicht dieses Garmin kaufen. Das eingebaute Rücklicht von dem Garmin scheint eben nur sehr gebündelt das Licht abzugeben. Dann kaufst du dir eher das Rotlicht Pro von Lupine oder ähnliches. Das hat mit StVZO Zulassung 120 Lumen. Das sieht man schon an der Bauform, das es viel mehr Licht in die Breite abgibt.
Oder anders gesagt, die Rücklichtfunktion beim Garmin hier ist eher bescheiden, egal ob als STVZO oder Internationale Version.
 
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