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Licht - Bikepacking - Recht

holgig

Der Servicemän
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Hallo Reisende,
wir radeln in zwei Wochen von München nach Venedig.
Wir haben jeweils ein MTB mit Strassenbereifung und als Licht Batterieleuchten mit.

Formell wäre das schon im strengen Deutschland bei Rädern über XX-kg doch schon nicht zulässig. Da müssten doch STVO zugelassene Beleuchtung, also Dynamo dran.

Wie ist das in Österreich und Italien?

Danke schonmal für Hinweise
 
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Hilfreichster Beitrag geschrieben von schmadde

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Hallo Reisende,
wir radeln in zwei Wochen von München nach Venedig.
Wir haben jeweils ein MTB mit Strassenbereifung und als licht Batterieleuchten mit.

Formell wäre das schon im strengen Deutschland bei Rädern über XX-kg doch schon nicht zulässig. Da müssten doch STVO zugelassene Beleuchtung, also Dynamo dran.
StVZO zugelassen müssen sie sein, die Dynamopflicht ist schon seit ein paar Jahren abgeschafft. Die Mitführpflicht bei Tageslicht ist auch Geschichte, also falls Ihr ausschliesslich bei Tageslicht fahrt, ginge in Deutschland auch gar kein Licht.

Wie ist das in Österreich und Italien?
In Österreich ist IIRC nur ein blendfreies Licht vorgeschrieben, anders als in Deutschland ist hinten ein Blinklicht erlaubt. Die italienischen Vorschriften kenne ich nicht.

Grundsätzlich sollte man aber mit ein Deutschland zugelassenen Scheinwerfern und Rücklichtern nirgends ein Problem haben, da die Deutschen Vorschriften am strengsten in der EU (vermutlich sogar weltweit) sind.

An StVZO-Konformität würde ich an Eurer Stelle auch großen Wert legen, da die Vorschriften Blendfreiheit garantieren und ein Mindestmaß an Brauchbarkeit und Qualität. Was keine K-Nummer hat ist in aller Regel Kernschrott oder im Straßenverkehr nicht sinnvoll nutzbar bzw. gefährlich für alle anderen.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von schmadde

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Ich mach' mir da immer wieder einen Kopf und gebe dann irgendwann auf und halte mich möglichst an die StVZO - man wird es nie allen Ländern recht machen. Brauchst nur in Österreich ein Garmin Rücklicht kaufen und darfst das dann in D nicht verwenden.....
 
Das sind schonmal gute Hinweise.

Klar, wir fahrn nur bei Tageslicht. Die Erfahrung zeigt aber das man gelegentlich genötigt ist doch mal abends 3-5km zu nem Restaurant zu fahren weil in Unterkunftnähe nix is. Das prüfen wir zwar inzwischen auch schon vorher mit G.Maps usw. ... aber die Realität :) ..naja.
 
Naja, ne Lampe mitzunehmen ist schon sinnvoll. kann ja auch immer mal was dazwischen kommen und man kommt in die Dunkelheit (Straßensperrung, Panne, Durchhänger, Gegenwind, Fehlplanung). In der Praxis hatte ich noch nie ein Problem mit egal welchem Licht in IT oder AT - und bin in beiden Ländern schon sehr oft rumgefahren.
 
in IT gilt seit 2021, dass auch tagsüber ein Vorder- u. Rücklicht auch am RR montiert sein muss, Rückstrahler an den Pedalen und Klingel wohl auch...
in Ö gibt's Ausnahmen in der StVO für Rennräder, da brauchst du am Tag bzw. bei guter Sicht gar nix (würde trotzdem nicht unbeleuchtet durch einen Tunnel fahren)
 
Tja, das mit den Strahlern hab ich auch gesehn. Gilt auch in Deutschland.

Demnach müsste jedes Rad (auch Renn und MTB) vorne einen weißen Reflektor und hinten einen Roten haben.
Und Reflektoren an Pedalen. Auch tagsüber. Die sehe ich bei den üblichen Klick-Systemen aber nicht ...
 
in IT gilt seit 2021, dass auch tagsüber ein Vorder- u. Rücklicht auch am RR montiert sein muss, Rückstrahler an den Pedalen und Klingel wohl auch...
Soweit mir Google verrät galt das auch schon lange vor 2021, ebenso wie in Deutschland früher. 2021 wurde lediglich präzisiert, dass in Tunneln Licht angemacht werden muss.
Tja, das mit den Strahlern hab ich auch gesehn. Gilt auch in Deutschland.

Demnach müsste jedes Rad (auch Renn und MTB) vorne einen weißen Reflektor und hinten einen Roten haben.
Nicht müsste - muss.

Und Reflektoren an Pedalen. Auch tagsüber.
Und in den Laufrädern je zwei Speichenreflektoren. Insgesamt 10 (früher 11), und ja, die auch tagsüber.

Die sehe ich bei den üblichen Klick-Systemen aber nicht ...
Für SPD und SPD SL gibt's zumindest in der Theorie Optionen.
 
Soweit mir Google verrät galt das auch schon lange vor 2021, ebenso wie in Deutschland früher. 2021 wurde lediglich präzisiert, dass in Tunneln Licht angemacht werden muss.
So stehts auf dem Papier. In der Realität reicht aktives Rücklicht.
 
Die StVZO kennt keine Gewichtsgrenze. Es ist also egal, ob das Rad 5 kg oder 20 kg wiegt.
Nicht mehr. Bis vor kurzem war Batterielicht nur an Rennrädern unter 11kg erlaubt. Meinen "Alltagscrosser" hab ich damals deswegen genau knapp unter dieses Limit getunt. Mittlerweile hat der allerdings einen Dynamo bekommen, sind gut geworden die Dynamo Lösungen.
 
Soo, nun hab ich die Räder doch ein wenig nachgerüstet.

Reflektoren vorne sind Stücke von Refelktionsbändern (ursprünglich für Schulkinder). Die klemmen sich selbst ums Steuerrohr. Dort wo eh Rahmenschutz gegen Bremsleitung und Schaltzug notwendig ist.;)

Hinten hat meins eh nen kleinen roten Reflektor am Leicht-Gepäckträger. Das andere bekommt nen kleinen direkt über der Bremsscheibe an der Sitzstrebe angeklemmt.
Meine Frau fährt Plattform Pedale mit Spikes drinne, die haben auch Reflektoren.

Schätze wir sind damit die noch am besten ausgerüsteten Nicht-E-Bikes :D
 
Reflektoren vorne sind Stücke von Refelktionsbändern (ursprünglich für Schulkinder). Die klemmen sich selbst ums Steuerrohr. Dort wo eh Rahmenschutz gegen Bremsleitung und Schaltzug notwendig ist.;)
Das ist löblich und erhöht vermutlich auch die Sicherheit. Aber legal wirds dadurch nicht. Das Gesetz verlangt KBA-Zulassung mittels K-Nummer und Wellenlinie für jeden Reflektor.
 
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