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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ich kenne eine Stelle, dort hat man extra eine "Querungshilfe" gebaut. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat man auf 50 km/h reduziert (nein, ist nicht innerorts, sondern außerorts):

Querungshilfe.png

Ich habe mich trotzdem beschwert, weil man dort Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) für die Fahrbahn geschildert hat. Es wäre viel sicherer, wenn von Osten kommende Radfahrer dort gar nicht queren, sondern auf der Straße fahren würden. Aber keine Chance.

Mein Tipp für dich: Beschwere dich unbedingt, wenn an solchen Stellen keine Geschwindigkeitsreduzierung gilt. Die entsprechenden Stellen, auf die du dich beziehen kannst, habe ich ja genannt.
 
Ich kenne eine Stelle, dort hat man extra eine "Querungshilfe" gebaut. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat man auf 50 km/h reduziert (nein, ist nicht innerorts, sondern außerorts):

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Ich habe mich trotzdem beschwert, weil man dort Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) für die Fahrbahn geschildert hat. Es wäre viel sicherer, wenn von Osten kommende Radfahrer dort gar nicht queren, sondern auf der Straße fahren würden. Aber keine Chance.

Mein Tipp für dich: Beschwere dich unbedingt, wenn an solchen Stellen keine Geschwindigkeitsreduzierung gilt. Die entsprechenden Stellen, auf die du dich beziehen kannst, habe ich ja genannt.
Hast du dich auch auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht berufen dass eine generelle Radwegebenutzungspflicht unzulässig ist? (BVerwG 3 C 42/09)
Bei einer Landstraße dürfte der Verkehr ja nicht so stark sein und somit die Hürden ja etwas höher sein, dass er überhaupt Benutzungspflichtig sein darf!
 
Sehe ich nicht so. Aus der Verwaltungsvorschrift (Hervorhebung von mir):
Und? Kennst du ein Beispiel wo anlässlich eines Radwegseitenwechsels ein
VZ 274-70 angebracht ist? Ich kenne keins. Beobachtung vorwiegend in Bayern, mag sein dass das in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.

Stattdessen gibt's eine “Querungshilfe“ die einen selbst bei kilometerweit freier Straße auf unter Fußgängertempo zwingt wenn man nicht blind nach Gehör fahren möchte. Und auf die dazugehörige Verkehrsinsel passt dann noch nicht mal ein Fahrrad. Aber die “besondere Gefährdung“ die Autofahrer damit belästigen könnte dass sie mal kurz den Tempomat rausnehmen müssten scheint damit aus Amtssicht vom Tisch zu sein. Die gleichen Ämter übrigens, denen es bis vor kurzem eigentlich gar nicht erlaubt gewesen wäre ohne “besondere Gefährdung“ verpflichtende Radwege auszuschildern.
 
Hast du dich auch auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht berufen dass eine generelle Radwegebenutzungspflicht unzulässig ist? (BVerwG 3 C 42/09)
Gab's da nicht vor ca drei Jahren eine Novelle die explizit Radwegebenutzungspflicht ohne besondere Gefahr erlaubt hat, weil es wohl tatsächlich mal ein paar Radfahrer gewagt hatten das einzuklagen?
 
Gab's da nicht vor ca drei Jahren eine Novelle die explizit Radwegebenutzungspflicht ohne besondere Gefahr erlaubt hat, weil es wohl tatsächlich mal ein paar Radfahrer gewagt hatten das einzuklagen?
Denke mit §45 Abs.9 Satz 4 hat man das mittlerweile geregelt, aber wenn man das Landratsamt mal auf das Urteil hinweist kann das ja nicht schaden, noch mehr blaue Lollis können sie ja kaum aufstellen
 
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Hast du dich auch auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht berufen dass eine generelle Radwegebenutzungspflicht unzulässig ist? (BVerwG 3 C 42/09)
Nein, da ich es nicht kannte oder es womöglich durch Gesetzesanpassungen inzwischen überholt ist. Außerdem habe ich auf eine Klage vorm VG verzichtet, da mir der Aufwand die Sache nicht wert war.

Bei einer Landstraße dürfte der Verkehr ja nicht so stark sein und somit die Hürden ja etwas höher sein, dass er überhaupt Benutzungspflichtig sein darf!
Doch, es wurde auf eine sehr hohe Verkehrsbelastung verwiesen.
 
Ausserdem sind Verwaltungsakte wie Verkehrszeichen auch bei Rechtswidrigkeit gültig bis sie zurück genommen werden/durch Verwaltungsgericht kassiert werden.

Würde daher sagen, es kann heut jemand einen blauen Lolli in den Straßengraben stellen und wenn keiner sich beschwert, darf dir die Rennleitung Bußgeld aufdrücken...

Alles für den "Schutz" der schwachen Verkehrsteilnehmer...

Sehr geil auch in dem Urteil, dass auf besondere Gefährdung durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitung verwiesen wird... Hm was könnte man da nur machen???
 
ja, übel diese Mini-Ampelanlagen. Leider bin ich bei so einer schon mal bei Rot drüber gefahren und zwar als die neu angebracht worden war. Vorher war klar, dass man sich an den großen Ampeln für die "Auto-"Fahrbahn orientierte und dazu natürlich noch, dass nicht gerade einer abbiegen wollte. Das Üble und Irritierende ist an dem Bild auch gut zu erkennen. Diese kleine Fahrradampel ist Abseits vom Radweg und zeigt in eine Richtung als wenn es um die Einfahrt in die Querstraße ginge. Dazu ist bei diesen extra Ampeln nie klar ob der Hauptverkehr auf der Straße nicht doch noch abbiegen kann, d.h. man muss zur eigenen Sicherheit doch über die Schulter nach hinten schauen -- dazu die Unebenheiten der Überquerung nicht übersehen etc. sonst ist ein Sturz vorprogrammiert.
Es ist übrigens deutlich zu sehen, dass diese Mini-Ampel einfach an einen vorhanden Pfahl nachträglich angebracht wurde -- was mich fatal an solch nutzungspflichtige Radwege erinnert bei denen nicht klar ist was wohl zuerst da war: der Radweg oder der Mast/Pfahl auf diesem Weg.
Mein Urteil steht damit schon lange fest: es sind typische Maßnahmen mit denen sich die eigentlich Verantwortlichen aus der Verantwortung stehlen wollen. Und dabei versuche ich noch nicht mal an das sonst Naheliegende zu denken und das ist, wenn es um Geld geht.
Es gibt jede Menge ähnlicher Maßnahmen -- man muss nur die Augen aufmachen. Noch etwas Farbe übrig, dann mal einen Streifen am Straßenrand markieren, aber ohne auch nur das Geschwindigkeitslimit zu verringern, als wenn die Straße automatisch breiter werden würde. Dazu animiert man die Autofahrer ungebremst dicht zu überholen (d.h. ich unterstelle da sogar Vorsatz), denn sie halten sich ja dabei an den weißen Strich -- ganz so als wenn die einschlägigen Verwaltungsgerichtsurteile dazu, dass auch bei "regulären" Radstreifen der notwendige Seitenabstand eingehalten werden muss, unbekannt wären.
So wie ich diese Miniampeln kenne, dienen die in erster Linie dazu, dass Radler einige Sekunden vor den Autos Grün bekommen und somit die Gefahr von Rechtsabbiegern und totem Winkel reduziert wird. In Frankreich sind solche Radlerampeln übrigens völlig normal.
 
Die Ampel, an der der Radfahrer mit dem blauen Rennrad nicht hielt, steht offenbar für eine Radweg-Querung der Nibelungenallee zwischen Fachhochschule Frankfurt und Nibelungenplatz, s. roter Pfeil. Radfahrer in dem Film kommen von links oben der Karte. Die Polizei lauerte in der Nordendstraße am Restaurant Schandis, s. Pol.

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Die kleine Fahrradampel steht dann 300 m weiter an der Riesenkreuzung B8/B3 mit der Friedberger Landstraße.
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Alter Falter, diese Mini Ampeln, die da versteckt am Rand steht, hab ich ja überhaupt nicht gesehen.

Wieso steht die denn da einige Meter hinter dem Haltebalken und überhaupt völlig deplatziert. Also da käm ich überhaupt nicht drauf, dass die für mich gilt, wenn ich da am Haltebalken auf der Strasse (!) stehe...
 
Wieso steht die denn da einige Meter hinter dem Haltebalken
die steht da, damit sie auch von Leuten, die hier "indirekt linksabbiegen" (also von links kommen und geradeaus wollen) gesehen werden kann (siehe auch die Pfeile). es gibt ja noch einen Haltebalken.

ob das alles so Sinn macht - andere Frage...
 
die steht da, damit sie auch von Leuten, die hier "indirekt linksabbiegen" (also von links kommen und geradeaus wollen) gesehen werden kann (siehe auch die Pfeile). es gibt ja noch einen Haltebalken.

ob das alles so Sinn macht - andere Frage...
Du meinst Radfahrer, die aus der Friedberger Landstraße weiter in die Rothschildallee/B8 (gen Osten) fahren wollen? Könenn die aus dem Winkel das Lichtsignal überhaupt sehen?

PS: Ah, jetzt erkenn und versteh' ich die Verkehrsführung an der Stelle. Die Linksabbieger schwenken erst nach rechts, schön in den anderen Radverkehr, um dann nach links, entsprechend dem angezeigten Signal, über die Straße fahren zu dürfen.

Es geht auch nur minimal komplizierter.
 
Kompliziert, aber erst mal besser als nichts.
Allein mit Farbe und Radampeln eine Radlerfurt zu gestalten ist doch besser als in diesem KFZ-Gewimmel Rad zu fahren oder eben die Fußgängerüberwege schiebend zu benutzen.
Der nächste Schritt muss die Verdrängung des Autoverkehrs aus den Innenstädten sein: "Pendler müssen draußen leider bleiben." Dienstwagenprivileg abschaffen. Für den Rest Tempo 30. Fahrspuren für das Rad.
 
Der nächste Schritt muss die Verdrängung des Autoverkehrs aus den Innenstädten sein: "Pendler müssen draußen leider bleiben." Dienstwagenprivileg abschaffen. Für den Rest Tempo 30. Fahrspuren für das Rad.

Genau - Städte den Stadtbewohnern!
Die dummen Landeier solle gefälligst zu Hause bleiben und nicht den wertvollen Platz in der Stadt beanspruchen, der ist nur für die Bewohner da!

Oder welche Geisteshaltung steckt da dahinter?

Auf jeden Fall ganz schön asoziale Einstellung!🤬
 
Genau - Städte den Stadtbewohnern!
Die dummen Landeier solle gefälligst zu Hause bleiben und nicht den wertvollen Platz in der Stadt beanspruchen, der ist nur für die Bewohner da!

Oder welche Geisteshaltung steckt da dahinter?

Auf jeden Fall ganz schön asoziale Einstellung!🤬
Na, es sollte eigentlich schon so sein, dass auch primär die Anwohner über Regelungen in der Stadt entscheiden sollten!
Bestes Beispiel gibt es ja gerade in Stuttgart: Dort wurde mit großer Bürgerbeteiligung innerhalb des Innenstadtrings eine Tempo 20-Zone mit Fahrradstraßen beschlossen, nur dass dann eine Online-Petition, bei der auch Auswärtige abstimmen konnten, das ganze erst einmal gestoppt haben!
Ich drücke den Stuttgartern dennoch die Daumen dass dies noch klappt!

https://www.echo24.de/baden-wuertte...sse-fussgaengerzone-cityring-zr-91439940.html
 
Na, es sollte eigentlich schon so sein, dass auch primär die Anwohner über Regelungen in der Stadt entscheiden sollten!
Bestes Beispiel gibt es ja gerade in Stuttgart: Dort wurde mit großer Bürgerbeteiligung innerhalb des Innenstadtrings eine Tempo 20-Zone mit Fahrradstraßen beschlossen, nur dass dann eine Online-Petition, bei der auch Auswärtige abstimmen konnten, das ganze erst einmal gestoppt haben!
Ich drücke den Stuttgartern dennoch die Daumen dass dies noch klappt!

https://www.echo24.de/baden-wuertte...sse-fussgaengerzone-cityring-zr-91439940.html
Das ist in erster Linie dem politischen Willen der Entscheidungsträger im Stadt-/Gemeinderat geschuldet. In KA z.B. werden seit Jahren immer mehr Fahrradstraßen und Tempo 30-Zonen eingerichtet. Aus dem Bauch heraus würde ich schätzen, dass mittlerweile 70-80% des Stadtgebiets Tempo 30 hat. Ich kann mich nicht erinnern, dass mich da irgendjemand um meine Meinung gefragt hat (um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ich finde das Konzept ziemlich gelungen). Der motorisierte Verkehr ist auch noch nicht zusammengebrochen. (Wenn ich das KIT-Trikot deines Avatars richtig deute, dürftest du das ja aber selbst wissen).
 
Der Landbewohner wird trotz miserabelsten Anbindung an das ÖPNV Netz genötigt in die Stadt zu kommen, z.B. zu Behörden. Warum sollte er also nicht mitentscheiden dürfen?
 
Weil normalerweise ja noch nicht mal die unmittelbarer betroffenen Stadtbewohner mitentscheiden?
Genau so wie anders herum halt auch. Oder wie lange dürften Stadtbewohner am WE noch die umliegenden Landstriche mit Ausflugsverkehr überschwemmen, wenn die Landbewohner da das letzte Wort hätten?
 
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