taunuskriecher
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Bevor hier Zweifel aufkommen: Ich will bestimmt nicht, dass man mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt und wir brauchen das auch nicht eingehender zu diskutieren.Rot ordnet an, Halt VOR der Kreuzung. Sobald man nicht mehr vor der Kreuzung ist, ist egal was die Ampel zeigt, man hat dann weiter zu fahren.
Fragen wirft es trotzdem auf. "Halt vor der Kreuzung" steht in Abs. 2 Nr. 1. Gilt dass dann auch für die Ausführungen in Abs. 2 Nr. 5? Ich bin kein Jurist, wie sieht das rechtssystematisch aus? Wenn es gilt, warum muss man es dann für die "zu Fuß gehenden" gesondert erwähnen und für die "Rad fahrenden" nicht, die in eben jener Nr. 5 auch behandelt werden?
Egal wie ... meine Kernaussage wird m.E. bestätigt: Den nicht-motorisierten Verkehr behandelt man auf allen Ebenen stiefmütterlich, der muss selbst sehen, wo er bleibt.