• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

1. Saison - 1. Unfall

Ich werds im Hinterkopf behalten, Danke!

Ist eine dauerhafte Krankschreibung nötig, oder "reicht" es, wenn ich immer wieder zum Arzt laufe für eine Untersuchung?

Ich kann nicht den ganzen Tag "nutzlos" zu Hause rum gammeln..
 
Dauerhafte AU ist schon besser...Ich würde mir vielleicht noch eine Woche geben und in der Zeit nochmal zum Unfallchirurg zur Untersuchung gehen. Dann weitersehen ob man zur Diagnostik noch etwas braucht.
 
Dann sollen die ein MRT machen. Das ist für die Familienplanung völlig ungefährlich.
Das sollte aber vorher mit der eigenen Krankenversicherung geklärt werden. MRT in dem Bereich kostet ca. 500 € und wenn es dafür keine medizinische Indikation gibt, läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
... Ich wurde aufgefordert, einen beigelegten Bogen auszufüllen:

"Wir haben erfahren, dass bei dem Unfall Gegenstände beschädigt wurden. Zur Regulierung benötigen wir einen Nachweis zum Umfang und Höhe des Schadens. In den meisten Fällen ist eine Besichtigung nicht notwendig, wenn Sie uns Bilder und einen möglichst detaillierten KV zu den Reparaturkosten schicken. Bitte senden Sie uns auch, wenn vorhanden, Anschaffungsrechnungen der Sachen zu oder teilen Sie uns mit, wann, wo und zu welchem Preis Sie diese erworben haben."

Und dann noch was wegen Schmerzensgeld, ob ich einwillige, dass die sich Daten von meinem Arzt ziehen dürfen, oder ob ich das selbst übermitteln möchte (reicht dazu die Krankenmeldung?) ...
Das hört sich doch schon mal ganz konstruktiv an.

Für ein Schmerzensgeld reicht die Krankschreibung nicht aus. Erforderlich ist ein (möglichst ausführliches) ärztliches Attest mit Angaben zu den festgestellten Unfallschäden, deren Auswirkungen und den ärztlich gebotenen Heilungsmaßnahmen. Ebenso wie die Werkstatt den KV, wird auch der Arzt das nicht kostenlos machen, aber auch diese Kosten hat die Gegenseite zu erstatten. Die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht ist notwendig.

Aber selbstverständlich sollte der Arzt nicht direkt an die Gegenseite berichten, sondern der Anwalt sollte das Attest beim Arzt anfordern und dann an die Versicherung geben. Der gute Anwalt wird dabei natürlich darauf achten, dass das Attest für den Zweck brauchbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird er vor der Weitergabe ggf. beim Arzt nachhaken. Und natürlich hat jede Korrespondenz mit der Versicherung über den Anwalt zu laufen. Dafür ist er ja da und dafür wird er bezahlt. Die Versicherungen beachten das auch, wenn sie wissen, dass ein Anwalt eingeschaltet ist läuft das auch von deren Seite über den Anwalt.
 
Zunächst wird der eigene Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, soweit eine Haftung des Gegners eindeutig ist (Kostenübernahme).

1. Man füllt keinen Fragebogen des gegnerischen Versicherers aus. Das ist kontraproduktiv. Jeglicher Schriftverkehr wird über den RA geführt. Man sollte keinesfalls den Bogen ausfüllen und zurückschicken, bevor man zum RA geht.

2. Eine Werkstatt erstellt kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag. Bei einem Gutachten ist der Vertrauensschutz des Geschädigten in die Richtigkeit des Gutachtens gegeben. Bei einem KVA nicht. Das ist ein großer Unterschied. Darüber kann man deutlich mehr schreiben als hier in der gegebenen Kürze.
----------
Ich ergänze hier mal, weil das Problem in Beitrag #104 doch noch angesprochen wurde.

Es gibt eine ständige Rechtsprechung des BGH, nach der der Geschädigte in die Richtigkeit des von ihm eingeholten Gutachtens vertrauen darf.
Es geht also um das zentrale Problem Vertrauensschutz. Einen solchen Vertrauensschutz kann man auch selbst durch unkluge Vorgehensweise selbst zerstören.

  • Ein Kostenvoranschlag ist kein Gutachten. => kein Vertrauensschutz
  • Man lässt nie, nicht, niemals zu, dass der Versicherer einen Gutachter auswählt und sendet. Ist man mit dem Gutachten nicht einverstanden, weil zugunsten des Versicherers niedrig kalkuliert wurde, dann wird man selbst ein Gutachten einholen, welches vermutlich höher ausfällt. Nun hat man zwei Gutachten und weiß als Geschädigter nicht, welches richtig ist. => kein Vertrauensschutz.
  • Es kommt bei Pkw Schäden vor, dass der Versicherer einen Gutachter sendet und der Geschädigte keine Kopie des Gutachtens erhält, dies meist bei unerkannten Vorschäden.

3. Wir Juristen machen die Höhe des Schmerzensgeldes (auch - und nicht unwesentlich) an der AU-Dauer fest. Es wäre dumm, auf eine AU-Schreibung zu verzichten, selbst wenn man Kind, Schüler, Student, Rentner oder Hausfrau ist. Genau so dumm wäre es, sich selbst aus dem Krankenhaus, wo man sich zur Beobachtung befindet, selbst "entlässt" um dann nicht einmal eine Folgebehandlung durch einen Arzt durchzuführen. Dann geht der Versicherer erst einmal aus, dass der Verletzte praktisch keine Verletzungen hatte, jedenfalls keine Einschränkungen im Alltag vorlagen.
Für nicht Berufstätige gibt es hier den Begriff "fiktive AU". Den Begriff sollte der dokumentierende Arzt kennen. Das ist dummerweise nicht so. Reihenweise bekommt man die Rückmeldung, dass man bei einem Studenten eine AU nicht feststellen könne, da Studenten keinem Beruf nachgehen. Da sollten Ärzte nochmal nachsitzen. Dokumentieren lernt man erst nach dem Studium in der Praxis.
Man kann, wenn es unbedingt notwendig ist, die AU Schreibung abkürzen. Das sollte der Arzt wie folgt dokumentieren:
"Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz unverzichtbar. Auf eigenen Wunsch endet die AU zum xx.xx.2020. Die AU wäre ansonsten gegeben bis zum xx.xx.2020."

4. Nie, nicht, niemals entbindet man den Versicherer von der Schweigepflicht.
Atteste fordert immer nur der eigene RA an.

5. Helm...
Tja, da gehen die Meinungen der Richter auseinander. Einerseits ist der Helm immer zu ersetzen, da Schutzkleidung. Unser LG Duisburg rechnet per Dreisatz auf 7 Jahre Lebensdauer herunter. Andere Gerichte sprechen den Neuwert zu.

6. ADAC Autoversicherung
Unter Juristen ist das ein "nogo". Einerseits setzt man sich für die Autofahrer, Radfahrer und die mobile Bevölkerung ein. Andererseits fischt man im Lager der Gegenseite.
Das Thema könnte man sehr lange diskutieren. Ich halte nichts von diesem Produkt.
Entweder vertritt ein Politiker den Wähler oder aber Lobbyinteressen.
Die ADAC Autoversicherung würde ich mit Gerhard Schröder vergleichen.

7. Gutachterkosten werden ersetzt, wenn sie oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Die ist von Gericht zu Gericht verschieden. Bei uns jedenfalls > 1.000€. Bei Totalschaden ist das unabhängig von der Bagatellgrenze. Es besteht das Risiko, auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.
Diesbezüglich berät Dich Dein Rechtsanwalt. Dafür bekommt er Geld.

8. Kosten für einen Kostenvoranschlag sind zu ersetzen, auch wenn die Versicherer das gern anders sehen.
Bei der Schadenbeschreibung ist das allerdings immer ein Totalschaden (Schaltauge gebrochen - bei Alu und verbogenem Schaltwerk kein Wunder). Allein das "Umschrauben" nicht defekter Teile auf einen vergleichbaren Rahmen dürfte den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Hier siehe oben bei 7.

9. Bitte werft hier nicht Wiederbeschaffungswert und andere Werte wie "Zeitwert" durcheinander.

10. Es gibt bei Schäden eine 130% Rechtsprechung. Irgendwas mit 20% über Wiederbeschaffungswert (wie oben geschrieben) gibt es nicht.

11. Alle Wegekosten dokumentieren. Ansonsten wird man mit 25€ Kostenpauschale abgespeist. Jeder Kilometer mit dem Auto kann mit 0,30€ angesetzt werden. Termine beim RA, beim Gutachter, Radladen, Fahrzeit mit 10-15€/Stunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ui, Danke für die ganzen ausführlichen Infos!

ich bin derzeit leider wirklich unverzichtbar im Büro, da meine Vertretung bereits seit längerem krankheitsbedingt ausgefallen ist und ich gerade zwei Baustellen gleichzeit betreue.

Ich könnte versuche eine Woche ins Homeoffice zu wechseln, wird aber denk ich schwierig.

wenn das unter Punkt 3 eine Alternative wäre, wie ich etwas mehr Schmerzensgeld raus bekomme und gleichzeitig arbeiten kann, würde ich das zur Not in Erwägung ziehen.

Die Bewertungen zur ADAC Versicherungen bei Google lassen mich Angst und bange werden...

ich reiche den Brief morgen beim Anwalt ein. Das Gutachten zum Rad sollte morgen Mittag vorliegen, das müsste auch schnell gegangen werden, die Schaltung ist nach innen Richtung Felge gebogen, Rahmen schief, Felge schief.. (und Schaltauge gebrochen).
 
MRT ist zur Knochendiagnostik nicht besonders gut geeignet...
Aha? Bei meiner aktuellen Becken- und Schambeinfraktur wollte man nach Röntgen und CT ursprünglich ein MRT machen um weitere Risse auszuschließen. Bei meiner Mutter wurde vor ein paar Jahren, nach Röntgen und CT, erst mit dem MRT entdeckt dass sie eine Wirbelfraktur hatte, bis dahin war man von einer Prellung ausgegangen. Kann das MRT doch nicht soo verkehrt dafür sein.
Das sollte aber vorher mit der eigenen Krankenversicherung geklärt werden. MRT in dem Bereich kostet ca. 500 € und wenn es dafür keine medizinische Indikation gibt, läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn ein Arzt das anfordert, sollte die Indikation doch wohl gegeben sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte aber vorher mit der eigenen Krankenversicherung geklärt werden. MRT in dem Bereich kostet ca. 500 € und wenn es dafür keine medizinische Indikation gibt, läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn die Ärzte erstmal sagen sie wollen in dem Bereich definitiv nicht röntgen, dann müssen trotzdem diagnostische Mittel einsetzen welche dann auch eine medizinische Indikation haben.

Man sucht sich dann das MRT schließlich nicht aus Spaß aus, wäre nicht die persönliche Entscheidung sondern basiert auf einer medizinischen Anforderung.
 
Hallo,

ich werde am Montag noch einmal zum Arzt gehen, mal gucken was seine nächsten Schritte sind.

Ich kann mein Fahrrad gleich wieder holen, am Telefon sagte man mir nur, es sei ein Totalschaden.

Haben die nun trotzdem den Wert ermittelt, oder wie darf ich mir das vorstellen?

Mit dem KV und dem Schreiben der Versicherung werd ich dann von dort direkt beim Anwalt vorbei schauen und das dort abgeben.
 
1. Man füllt keinen Fragebogen des gegnerischen Versicherers aus. Das ist kontraproduktiv. Jeglicher Schriftverkehr wird über den RA geführt.

2. Eine Werkstatt erstellt kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag. Bei einem Gutachten ist der Vertrauensschutz des Geschädigten in die Richtigkeit des Gutachtens gegeben. Bei einem KVA nicht. Das ist ein großer Unterschied. Darüber kann man deutlich mehr schreiben als hier in der gegebenen Kürze.

3. Wir Juristen machen die Höhe des Schmerzensgeldes (auch - und nicht unwesentlich) an der AU-Dauer fest. Es wäre dumm, auf eine AU-Schreibung zu verzichten, selbst wenn man Kind, Schüler, Student, Rentner oder Hausfrau ist.
Für nicht Berufstätige gibt es hier den Begriff "fiktive AU". Den sollte der dokumentierende Arzt kennen. Das ist dummerweise nicht so. Reihenweise bekommt man die Rückmeldung, dass man bei einem Studenten eine AU nicht feststellen könne, da Studenten keinem Beruf nachgehen. Da sollten Ärzte nochmal nachsitzen. Dokumentieren lernt man erst nach dem Studium in der Praxis.
Man kann, wenn es unbedingt notwendig ist, die AU Schreibung abkürzen. Das sollte der Arzt wie folgt dokumentieren:
"Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz unverzichtbar. Auf eigenen Wunsch endet die AU zum xx.xx.2020. Die AU wäre ansonsten gegeben bis zum xx.xx.2020."

4. Nie, nicht, niemals entbindet man den Versicherer von der Schweigepflicht.
Atteste fordert immer nur der eigene RA an.

5. Helm...
Tja, da gehen die Meinungen der Richter auseinander. Einerseits ist der Helm immer zu ersetzen, da Schutzkleidung. Unser LG Duisburg rechnet per Dreisatz auf 7 Jahre Lebensdauer herunter. Andere Gerichte sprechen den Neuwert zu.

6. ADAC Autoversicherung
Unter Juristen ist das ein "nogo". Einerseits setzt man sich für die Autofahrer, Radfahrer und die mobile Bevölkerung ein. Andererseits fischt man im Lager der Gegenseite.
Das Thema könnte man sehr lange diskutieren. Ich halte nichts von diesem Produkt.
Entweder vertritt ein Politiker den Wähler oder aber Lobbyinteressen.
Die ADAC Autoversicherung würde ich mit Gerhard Schröder vergleichen.

7. Gutachterkosten werden ersetzt, wenn sie oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Die ist von Gericht zu Gericht verschieden. Bei uns jedenfalls > 1.000€. Bei Totalschaden ist das unabhängig von der Bagatellgrenze. Diesbezüglich berät Dich Dein Rechtsanwalt. Dafür bekommt er Geld.

8. Kosten für einen Kostenvoranschlag sind zu ersetzen, auch wenn die Versicherer das gern anders sehen.
Bei der Schadenbeschreibung ist das allerdings immer ein Totalschaden (Schaltauge gebrochen - bei Alu und verbogenem Schaltwerk kein Wunder). Allein das "Umschrauben" nicht defekter Teile auf einen vergleichbaren Rahmen dürfte den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Hier siehe oben bei 7.

9. Bitte werft hier nicht Wiederbeschaffungswert und andere Werte wie "Zeitwert" durcheinander.

10. Es gibt bei Schäden eine 130% Rechtsprechung. Irgendwas mit 20% über Wiederbeschaffungswert (wie oben geschrieben) gibt es nicht.

11. Alle Wegekosten dokumentieren. Ansonsten wird man mit 25€ Kostenpauschale abgespeist. Jeder Kilometer mit dem Auto kann mit 0,30€ angesetzt werden. Termine beim RA, beim Gutachter, Radladen, Fahrzeit mit 10-15€/Stunde.
z. Pkt. 11 habe ich schon meinen Senf da gelassen (zwar ohne Betrag KM Pauschale..) ;-). Bin mir aber nicht sicher, ob der TE das verstanden hat/gelesen hat. Spätestens jetzt hoffentlich... .

Aber Deine Tipps .. :daumen:
 
Hab ich, ich schreibe alles mit :)
Kommt echt, trotz Anwalt, ganz schön was zusammen..

Zur Fahrzeit hab ich noch eine Frage:

Ich bin bisher nur 41 Km gefahren (habe nur jeweils die Hinfahrt angegeben?)
Kommen dazu noch irgendwie Aufenthaltsdauer oder so dazu? Im Krankenhaus war ich z.B 4 Stunden, beim Hausarzt 2, beim Anwalt eine halbe..
 
Zuletzt bearbeitet:
Entgangene Freizeit ist kein Vermögensschaden.
Argument ex § 651n II BGB
Nur dort ist bei einer Urlaubsreise ausnahmsweise bei nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine Entschädigung in Geld verlangen.
 
Zurück
Oben Unten