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Rote Ampeln

lingam_mann

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Da die Polizei mir leider immer mehr auf die Nerven geht, habe ich mich gefragt, wie man als Radfahrer an einer Ampel ohne Gelbphase halten soll. Schließlich kann man nicht ohne Reaktionszeit und Bremsweg von 40kmh auf 0 bremsen... Ich meine die Ampeln, die für den Radweg und Füßgängerweg gelten. Sofern ich weiß, muss ein Radweg ohne das blaue Schild ohnehin nicht benutzt werden? Habe ich hier in der Stadt jedenfalls auch noch nie gesehen.
 
Da die Polizei mir leider immer mehr auf die Nerven geht, habe ich mich gefragt, wie man als Radfahrer an einer Ampel ohne Gelbphase halten soll. Schließlich kann man nicht ohne Reaktionszeit und Bremsweg von 40kmh auf 0 bremsen... Ich meine die Ampeln, die für den Radweg und Füßgängerweg gelten. Sofern ich weiß, muss ein Radweg ohne das blaue Schild ohnehin nicht benutzt werden? Habe ich hier in der Stadt jedenfalls auch noch nie gesehen.
Das ist richtig, ist kein blauer Lolli vorhanden musst du dort nicht fahren.
Mal davon abgesehen, halte ich es für recht gewagt über einen innerstädtischen Radweg mit 40 km/h drüber zu brettern. (So verstehe ich jedenfalls deinen Post).
 
Ab wann fährt man denn nun bei rot? Es gab genügend Situationen, wo ich selbst bei 20 km/h nicht rechtzeitig sicher bremsen konnte. Oder muss man mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man eine Ampel fährt :eek:.
 
Man muss aber nicht 40 fahren, um mit diesem Ärgernis komfrontiert zu werden, 20 reichen locker.
Ich frage mich auch immer, welcher Dödel auf die Idee gekommen ist, Ampeln für Radler gelbfrei zu machen bzw. zu denken, die Fußgängerampel würde reichen.
Schon Tempo 15, was angeblich das Tempo ist, mit dem Verkehrsplaner beim Radler rechnen (wozu steigt man dafür überhaupt aufs Rad?), ist zuviel, um beim Umschalten auf Rot noch halbwegs vernünftig bremsen zu können.
Immerhin beträgt der Anhalteweg (Reaktion+Brems) da bereits runde sieben Meter, bei Tempo 25 sind es bereits tunde 14 Meter.
"Angepasste Geschwindigkeit" kann dann nur noch Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Das ist doch absurd.

Ich löse das Problem für mich inzwischen so, dass ich Strecken mit so geführten Radwegen meide, wo ich nur kann.
 
(...)
Schon Tempo 15, was angeblich das Tempo ist, mit dem Verkehrsplaner beim Radler rechnen (wozu steigt man dafür überhaupt aufs Rad?)...
:D:daumen:
Ich löse das Problem für mich inzwischen so, dass ich Strecken mit so geführten Radwegen meide, wo ich nur kann.
Genauso mache ich das auch. Zumal die "Radwege" ja meist noch andere tolle Schikanen eingebaut haben.

In anderen Ländern gibt's übrigens sogar für Fußgänger Gelbpasen. Sogar ein grünes Blinklicht würde ja eigentlich reichen.
Edit: ich sehe grade, in Düsseldorf soll's sowas als Versuch auch geben:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/einzigartig-gelb-fuer-fussgaenger-aid-1.1135731
und: "Resonanz durchwegs positiv"...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:

1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.

2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.

Wer die Regeln im Original nach lesen will: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html


An vielen Stellen (zumindest hier am Niederrhein) hat man als Radfahrer jetzt plötzlich doch Gelb, weil eben die Fahrzeugampel gilt und nicht mehr die Fußgängerampel. Doch man muss sehr aufpassen, viele wissen das nicht dazu gehören auch Verwaltungen. Ich habe schon Ampeln gesehen, wo man als Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad/Gehweg eigentlich Grün hat (nur Fußgänger hätten Rot) und gleichzeitig eine Pfeilampel das abbiegen darüber erlaubt hat. Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe solche Gesetze udn Ausnahmen und Übergangsregelungen und all die damit verbundene Unwissenheit aller Beteiligten.
Am Ende bleibt einem ja wenig anderes übrig, als zu tun, was man für richtig und sicher hält, wohlwissend, dass es vermutlich gegen das Gesetz ist.
Möge sich der Gesetzgeber gehackt legen.
 
"Angepasste Geschwindigkeit" kann dann nur noch Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Das ist doch absurd.
Klar ist das absurd, aber laut den Buchstaben des Gesetzes ist es tatsächlich so, das gilt: Angepasste Geschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit.
Die StVO ist halt leider nicht von Radfahrern geschrieben worden.
 
... Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.
Selbst wenn Fußgänger Grün haben, wird gerne "einfach abgebogen"; gerne noch mit entsprechender Gestik zum Kopf, bleibt der Fußgänger mal nicht stehen. So 'ne Kreuzung hatte ich an meinem früheren Wohnort - da gab's im Ampelphasenrythmus immer denselben Konflikt Fußgänger <->abbiegender Autoverkehr.

MfG
KLR
 
Die STVO muss auch nicht von Radlern geschrieben werden, sie muss nicht mal für Radler geschrieben werden.
Mir würde es reichen, die Bedingungen durchschnittlicher Radler würden überhaupt mitbedacht.
Aber wenn Tempo 15 als normales Radlertempo angenommen wird, kann ich mich vor Lachen kaum halten.
Und das nicht, weil ich ja so'n irrer Speedy-Rennradler bin, sondern weil das mein Sohn (5 Jahre alt) mit seinem 18''-Rad in der Ebene schon toppt.
 
Immerhin beträgt der Anhalteweg (Reaktion+Brems) da bereits runde sieben Meter, bei Tempo 25 sind es bereits tunde 14 Meter.
"Angepasste Geschwindigkeit" kann dann nur noch Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Das ist doch absurd.

Man lese mal was Gelb denn laut STVO bedeutet:
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Das heißt eigentlich, hätten das Problem auch PKW Fahrer. Nur da wird es einfach ignoriert und auch nie bestraft. Es ist ja sogar allgemein üblich bei Gelb nochmal kräftig Gas zu geben um noch drüber zu kommen. Wenn man es ganz genau nimmt müsste man auch mit dem Auto mit Schritttempo an die Haltelinie fahren und erst wenn man da bei grün drüber ist wieder schneller fahren.
 
Man lese mal was Gelb denn laut STVO bedeutet:


Das heißt eigentlich, hätten das Problem auch PKW Fahrer. Nur da wird es einfach ignoriert und auch nie bestraft. Es ist ja sogar allgemein üblich bei Gelb nochmal kräftig Gas zu geben um noch drüber zu kommen. Wenn man es ganz genau nimmt müsste man auch mit dem Auto mit Schritttempo an die Haltelinie fahren und erst wenn man da bei grün drüber ist wieder schneller fahren.
Da wo ich aufgewachsen bin, heisst gelb:
4. Gelbes Licht bedeutet:
a. wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können.

Scheint aber in D auch mittlerweile häufiger so gehandhabt zu werden:
Zitat aus dem Verkehrsfachblatt "Der Spiegel" :D
Doch die Regelung läßt sich in der Praxis nicht immer streng einhalten, besonders wenn die Ampel vor einem heranpreschenden Kraftfahrer plötzlich von "Grün" auf "Gelb" wechselt. Das gesetzlich vorgeschriebene "Anhalten" hängt in einem solchen Fall nicht nur vom Reaktionsvermögen des Fahrers ab, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit und von der Entfernung des Fahrzeugs zur Verkehrsampel. Ein Autofahrer, der mit den erlaubten 50 km/st auf eine mit Ampeln bestückte Kreuzung zufährt, legt je Sekunde eine Strecke von 14 Metern zurück.

Die Zeitspanne von etwa einer Sekunde räumen die Verkehrsrichter den Autofahrern als Reaktionszeit ein - vom Erblicken des Ampelfarbzeichens bis zur Betätigung der Bremse. Das bedeutet: Ein Wagen, der sich knapp 14 Meter vor der Ampel befindet, die plötzlich "Gelb" zeigt, kann (und muß) seinen Wagen nicht mehr zum Halten bringen - er muß (und darf) die Kreuzung noch überqueren.

So kamen denn auch die Gerichte immer häufiger zu der Ansicht, daß die starre Bestimmung des Paragraphen 2 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung großzügig ausgelegt werden müsse. Zwei richterliche Entscheidungen (der Oberlandesgerichte Oldenburg und Celle) besagten, daß das gelbe Farbzeichen für Verkehrsteilnehmer in der vorher freien Richtung nur dann "Halt" bedeuten könne, wenn das Anhalten "noch ohne Gefahr" möglich sei. Andernfalls heiße "Gelb": "Beschleunigt weiterfahren".

Naja, wär vielleicht mal wieder einfacher, einfach das Gesetz dahingehend zu ändern, dass es sinnvoll wäre :rolleyes:...

(edit: hier die Quelle: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42625810.html)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:

1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.

2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.

Da es keine verpflichtende Führerscheinprüfung für Radfahrer gibt, sind solche Regelungen zu komplex und tragen nicht zur Verkehrssicherheit bei. Bei manchem Szenario müßte ich wahrscheinlich kurz halten, um Zeit zum Verstehen der Regelung zu haben - trotz oder wegen der vor längerer Zeit bestandenen Führerscheinprüfung.
 
Also meine persönliche Statistik meint, diese Diskussion käme ca. 3 Monate zu spät (da war das Sommerloch).
Mit doch mehr als 3km Stadtverkehr die Woche habe ich seltenst das beschriebene Problem. Dafür allerdings täglich (auch mehrfach) das Erlebnis, an roten Ampeln wartend (natürlich an solchen, die netterweise zu passenden Zeitpunkten umgesprungen sind) sowohl von Radfahrern, wie auch Fußgängern überholt zu werden. Allerdings (zumindest gefühlt) in den letzten Jahren weniger Rennradfahrer im Schlusssprint, als Verkehrsteilnehmer, denen man instinktiv Stützräder reichen möchte.
 
Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:

1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.

2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.

Wer die Regeln im Original nach lesen will: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html


An vielen Stellen (zumindest hier am Niederrhein) hat man als Radfahrer jetzt plötzlich doch Gelb, weil eben die Fahrzeugampel gilt und nicht mehr die Fußgängerampel. Doch man muss sehr aufpassen, viele wissen das nicht dazu gehören auch Verwaltungen. Ich habe schon Ampeln gesehen, wo man als Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad/Gehweg eigentlich Grün hat (nur Fußgänger hätten Rot) und gleichzeitig eine Pfeilampel das abbiegen darüber erlaubt hat. Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.
Ich sage ja immer: "Über den nicht-motorisierten Verkehr machen sich die Verantwortlichen nur am Rande Gedanken. Wenn die beim motorisierten Verkehr so schlampig wären wie bei Fußgängern und Radfahrern, dann gäbe es ständig Unfälle. Als Radfahrer ist man ständig darauf angewiesen, seinen Verstand einzuschalten und zu überlegen, was ist sicher. Ein besonderes Beispiel bietet die verlinkte StVO Nr. 5:
Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Man beachte den letzten Satz! Was ist, wenn Grün auf Rot wechselt, während Rad Fahrende die Fahrbahn überfahren? Weil es hier nicht erwähnt ist, darf ich davon ausgehen, dass der Rad Fahrende stehen zu bleiben hat!?:(
Damit wäre dann wohl auch die Frage des TE beantwortet: Wenn Grün auf Rot umspringt, sofort bremsen und so schnell wie möglich stehen bleiben, zur Not auch mitten auf der Fahrbahn. Warten bis es wieder grün wird. Wie im Film "Rain Man" dargestellt, nur eben mit dem Rad.
Vielleicht doch lieber den gesunden Menschenverstand nutzen.
 
Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Man beachte den letzten Satz! Was ist, wenn Grün auf Rot wechselt, während Rad Fahrende die Fahrbahn überfahren? Weil es hier nicht erwähnt ist, darf ich davon ausgehen, dass der Rad Fahrende stehen zu bleiben hat!?:(

Rot ordnet an, Halt VOR der Kreuzung. Sobald man nicht mehr vor der Kreuzung ist, ist egal was die Ampel zeigt, man hat dann weiter zu fahren.
 
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