Zuerst einmal sollte man unterscheiden wann überhaupt welche Ampel gilt. Nach STVO ist das gar nicht so leicht. Es gilt grundsätzlich erst einmal die Ampel für den Fahrzeugverkehr. Davon gibt es aber Ausnahmen:
1) Ampel mit Symbol für Radfahrer (egal ob einzeln oder in Kombination mit dem Symbol für Fußgänger): Diese gelten für Radfahrer auf Radverkehrsanlagen. Besteht für diese keine Benutzungspflicht kann man also auf der Fahrbahn evt. eine längere Grünphase haben, aber springt diese Ampel etwas früher auf Grün, hat man da dann nichts von auf der Fahrbahn.
2) Damit das ganze nicht zu einfach zu durchschauen ist kommt jetzt noch eine Ausnahme, die aber zeitlich befristet ist: Wenn es keine Ampel für Radfahrer gibt UND die Furten aneinander grenzen, dann gilt ausnahmsweise die Fußgängerampel für Radfahrer. Ein Trick um sich das ganze wenigstens etwas zu vereinfachen: gibt es drei gestichelte Linien, grenzen die Furten aneinander. Bei zwei oder vier Linien grenzen sie nicht aneinander (zwei: nur eine Furt, vier: Raum zwischen den Furten). Diese Ausnahme gilt aber auch nur wenn Radverkehrsanlagen vorhanden sind. Also kann eine Aufhebung der Benutzungspflicht (Radweg mit 240 oder 241 zu Gehweg + Radfahrer frei) das ganze ändern. Das richtig böse an dieser "Übergangsregelung" (Ablaufdatum wurde schon aufgeschoben) ist aber, es macht im Gegensatz zu 1) egal wo ein Radfahrer fährt. Bei einem nicht nutzungspflichtigen oder gerade nicht nutzbarem Weg (Baustelle, Falschparker) müsste man also auf der Fahrbahn anhalten, wenn Fußgänger: Rot, Fahrverkehr: grün. Das könnte schnell gefährlich werden.
Wer die Regeln im Original nach lesen will:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
An vielen Stellen (zumindest hier am Niederrhein) hat man als Radfahrer jetzt plötzlich doch Gelb, weil eben die Fahrzeugampel gilt und nicht mehr die Fußgängerampel. Doch man muss sehr aufpassen, viele wissen das nicht dazu gehören auch Verwaltungen. Ich habe schon Ampeln gesehen, wo man als Radfahrer auf einem gemeinsamen Rad/Gehweg eigentlich Grün hat (nur Fußgänger hätten Rot) und gleichzeitig eine Pfeilampel das abbiegen darüber erlaubt hat. Aber auch ohne Pfeil gibt es noch oft die Unsitte, das wenn Fußgänger Rot haben viele einfach ab biegen weil sie glauben Radfahrer müssten dann auch warten.