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Mist gebaut

@Zerga : Man kann den Blutalkoholspiegel aus Abbauvorgängen von Alkohol noch mehere Tage bis Wochen (!!!!) am Tag X berechnen. Je länger dieser zurückliegt umso ungenauer, aber immer noch soweit genau, dass es rechtlich verwertbar wäre.
Beispiel: besoffen mit dem Auto an den Baum fahren und flüchten. Zwei Tage später klingelt die Polizei (wenn man schon lange wieder nüchtern ist) und nimmt einen mit zur Blutentnahme. Ist jetzt nicht alltäglich, kann aber passieren.

Hab ich echt keine Ahnung von, aber reichts nicht, da einen drüberzutrinken um die Werte zu versauen? Oder einfach zu behaupten, amn hätte exakt nach dem Unfall vor Schreck einen getrunken?

Klingt für mich nicht belastbar, immerhin muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass man zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand...
 
Klingt für mich nicht belastbar, immerhin muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass man zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand...
das nochmal einen trinken funktioniert nur bedingt. einerseits gibt es abbauprodukte, die erst nach zb. 20h entstehen. diese werden gerne zur auswertung genommen da alkohol sehr flüchtig ist.

andererseits nehmen viele dann auch was anderes zum gegentrinken. denn man kann aufgrund der zusammensetzung der abbaustoffe auch genau ermitteln, was du getrunken hast. funtioniert gut bei unreinen stoffen wie obstler (mit viel methanol). schlecht bei wodka, da sehr rein.
hab in dem seminar viel fürs leben gelernt :-D
 
Die Nachtrunkbehauptung ist grundsätzlich die effektivste Verteidigungsstrategie zur Vermeidung einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Vor allem, wenn zwischen Tatbegehung und Blutentnahme ein längerer Zeitraum vergangen ist. Rückrechnungsmodelle und auch die Begleitstoffanalyse sind völlig fruchtlos, sofern der Beschuldigte bzw. Angeklagte weiß, wie eine nicht zu widerlegende Nachtrunkbehauptung auszusehen hat. Dazu will ich mich hier nicht äußern, aber ein halbwegs sachkundiger Verteidiger wird seinem Mandanten entsprechende Hinweise erteilen.
 
Die Nachtrunkbehauptung ist grundsätzlich die effektivste Verteidigungsstrategie zur Vermeidung einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Vor allem, wenn zwischen Tatbegehung und Blutentnahme ein längerer Zeitraum vergangen ist. Rückrechnungsmodelle und auch die Begleitstoffanalyse sind völlig fruchtlos, sofern der Beschuldigte bzw. Angeklagte weiß, wie eine nicht zu widerlegende Nachtrunkbehauptung auszusehen hat. Dazu will ich mich hier nicht äußern, aber ein halbwegs sachkundiger Verteidiger wird seinem Mandanten entsprechende Hinweise erteilen.

Für mich ist die Diskussion auch nur vom akademischen Interesse und du hast aus guten und nachvollziehbaren Gründen darauf verzichtet hier eine Anleitung zu geben. Ich kann nachvollziehen, dass meine Frage zu der Diskussion hier geführt hat, weil ich mir Sorgen wegen einer für mich hohen Geldstrafe gemacht habe. Im Nachhinein betrachtet ist das auch nicht wirklich konsistent mit anderen Überlegungen von mir.
Die moralische Einstellung der betroffenen Personen ist für das Gesetz unerheblich. Das muss auch so sein, denn jeder oder die meisten Menschen wollen ja Rechtssicherheit. Gesetze sollen gelten, auch wenn die moralische Einstellung von Personen ihnen zuwider laufen. Wenn das für andere gelten soll, dann muss ich auch wollen, dass es für mich gilt. Also gleichermaßen für alle in einem Rechtsstaat. Wenn dies nicht im überwiegenden Maß gewährleistet wäre, dann würde auch die Pflicht aller Mitglieder des Rechtsstaates in Frage stehen, den Gesetzen zu folgen. Andersherum: Wenn ein Gesetz im großen Maße nicht realisiert wird, warum sollte ich mich dann verpflichtet fühlen, das Gesetz zu befolgen ?
Allerdings scheint es für andere Menschen relevant zu sein, welche moralische Schuld ein Gesetzesverstoß mit sich bringt und ob sie dann bereit sind eine Aussetzung der Sanktionierung zu akzeptieren und dennoch allgemein wollen, dass Gesetze gelten. Natürlich klingt diese Aussage erstmal widersprüchlich aber man überlege sich folgendes:
Wir können meinen Fall problemlos gedanklich dramatisieren. Angenommen ich hätte ein kleines Kind oder eine schwangere Frau mitgeschädigt. (Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sowas hätte passieren können scheint mir sehr gering, aber theoretisch wäre das möglich gewesen und deswegen habe ich meine Konsequenzen daraus gezogen) Die Reaktionen hier wären wohl ganz anders ausgefallen und die Diskussion, ob man das Gesetz "austricksen" kann wären vermutlich nicht entstanden. Das Argument scheint mir plausibel zu sein und unterstützt meine These, dass andere Menschen auf die Anwendung einer Regel (Sanktionierung) bereit sind zu verzichten, oder eben nicht, in Abhängigkeit von der moralischen Last der Tat.
In anderer aber ähnlicher Form scheint das ja auch in die Gesetzgebung berücksichtigt zu werden. Das äußert sich m.E. im Strafmaß.

Naja, genug von meiner laienhaften Rechtsphilosophie. Ich bin nur froh, dass ich keinen anderen verletzt habe. Und im Zweifelsfall will ich, dass solche Vergehen sanktioniert werden.
 
Wieder was gelernt, dankedanke.


Hauptsache ist, du bist auf dem Wege der Genesung und hast fürs Leben gelernt :) Der Rest ist auch hättehättefahrradkette...
 
Hab ich echt keine Ahnung von, aber reichts nicht, da einen drüberzutrinken um die Werte zu versauen? Oder einfach zu behaupten, amn hätte exakt nach dem Unfall vor Schreck einen getrunken?

Klingt für mich nicht belastbar, immerhin muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass man zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand...
Ist aber schlecht für den Leumund;) Wer, nachdem er einen Unfall gebaut hat, oder einfach so zur Blutentnahme geladen wurde, erstmal einen kippen muss.....
 
Mist gebaut hat doch jeder schon!
Du bist mit einem "blauen Auge" davon gekommen und das war's dann. Wichtig ist, ob man was draus lernt. Wünsche weiterhin alles Gute!
 
Mist gebaut hat doch jeder schon!
Du bist mit einem "blauen Auge" davon gekommen und das war's dann. Wichtig ist, ob man was draus lernt. Wünsche weiterhin alles Gute!

Danke dir !

Genau genommen bin ich mit einem roten Auge davon gekommen ;) Der Bluterguss im Auge geht nur ganz langsam weg. Ich habe mir jetzt auch eine neuen Helm bestellt und trage den auch konsequent. Zwar sind die einzigen Kopfverletzungen bei einem alkoholbedingten Unfall enstanden als, ich meine Hände mal so gar nicht benutzt habe um den Sturz abzufangen, aber mit etwas Pech kann sowas auch im nüchternen Zustand ins Auge gehen. Und noch mehr Narben wollte ich eigentlich nicht sammeln :D
 
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