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Licht am Rennrad: Die Regeln der StVZO

Was mich verwundert ist die Tatsache dass in D ein blinkendes Rücklicht anders wie bei mir in Ö nicht erlaubt ist. Gerade das blinken hat m. M. nach einen Sicherheitsgewinn und die Leuchtdauer ist wesentlich länger.
“Irgendwo blinkt was“ und “ah, dort ist ein Radfahrer“ sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Im Straßenverkehr willst du nicht nur bemerken dass irgenwo irgendwas ist sondern auch verstehen wo, ob und in welche Richtung es sich sich bewegt. Darin schlagen sich Blinkspielereien überhaupt nicht gut. (noch schlimmer sind nur Stirnlampen, da weisst du mitunter wirklich erst nachdem du vorbei bist ob du mit dem Jogger zusammenstößt oder nicht)
 

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Re: Licht am Rennrad: Die Regeln der StVZO
So lange man das Blinklicht an den Helm macht ist es auch in D legal als Zusatzbeleuchtung, nun am Rad angebracht ist es nicht erlaubt. Echt stupid.
Hab hier schon gelesen, dass es an der Satteltasche auch okay ist, weil nicht direkt am Rad ...
Im Straßenverkehr willst du nicht nur bemerken dass irgenwo irgendwas ist sondern auch verstehen wo, ob und in welche Richtung es sich sich bewegt. Darin schlagen sich Blinkspielereien überhaupt nicht gut.
Oder es führt gerade dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer langsamer werden und erstmal schauen, was da ist?
 
Träum weiter... Wenn es so wäre würde es in der Weihnachtsdekozeit zum völligen Stillstand kommen.
Das Argument stammt nicht von mir, es wurde hier schon mehrfach so genannt. Finde es nicht abwegig.

(edit: außerdem berichten sehr, sehr viele, die sich ein blinkendes Licht zugelegt haben, dass sie seitdem vorsichtiger überholt werden)
 
Hab hier schon gelesen, dass es an der Satteltasche auch okay ist, weil nicht direkt am Rad ...

Oder es führt gerade dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer langsamer werden und erstmal schauen, was da ist?
Nein, die Satteltasche ist am Rad befestigt, also wie Lampe am Rad vor dem Gesetzgeber.

Am einfachsten ist es eine STVO Rücklampe an die Satteltasche oder Stütze zu packen und ein Licht mit Blinkfunktion an den Helm.
 
Was mich verwundert ist die Tatsache dass in D ein blinkendes Rücklicht anders wie bei mir in Ö nicht erlaubt ist. Gerade das blinken hat m. M. nach einen Sicherheitsgewinn und die Leuchtdauer ist wesentlich länger.

Da ich in der Nähe zu D wohne muss ich immer mein Rücklicht umschalten wenn ich da radln gehe.
Ich als Radfahrer finde blinkende Lichter ziemlich nervig, irritiert mich irgendwie. Bei Helligkeit gehts ;) aber im Dunkeln finde ich das anstrengend. Vereinzelt geht es, aber wenn Scharen von Radfahrern unterwegs sind, mag ich das nicht. Noch schimmer als blinkende Rücklichter sind blinkende Frontscheinwerfer.
 
Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.

Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchtung meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.

Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.

Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.

Hier die Vorgabe:

Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.

Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:

a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;

b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;

c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.
Das kann ich leider bestätigen, ich fahre einen A6 neuestes Modell mit so einem Assistenten und der blendet bei Radfahrern nie ab.
 
Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.

Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchtung meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.

Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.

Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.

Hier die Vorgabe:

Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.

Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:

a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;

b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;

c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.
Seit mein Fahrradlicht auch Fernlicht hat, blendet der Gegenverkehr immer brav ab - das Fernlicht der Lupine ist aber auch Hölle ... :D
 
Erschwerend kommen dann ja noch linksseitige Radwege außerorts hinzu, da muss ich teilweise auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, weil ich nichts mehr sehe.
YEEP, kann ich auch ein Lied von singen. Und dann gibt es noch die imponierende Variante, dass der Radweg ziemlich genau um das Maß tiefer als die Straße liegt, dass mensch eigentlich aus der Dauerblendung (durch Abblendlicht) nicht mehr herauskommt.
 
Dem schließe ich mich an. Anderes Auto, gleiches Problem. Ich benutze den Assi daher nicht.
Prima, da wird (sehr zielführend) seit Jahrzehnten an jedem Verformungsmillimeter bei Crashtests soviel passiver Insassenschutz herausgekitzelt, dass die Karren bald 3t wiegen, aber mit der Lichttechnik werden sich die 'anderen' Verkehrsteilnehmer schon arrangieren …. Interessante Prios :rolleyes:
 
Erschwerend kommen dann ja noch linksseitige Radwege außerorts hinzu, da muss ich teilweise auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, weil ich nichts mehr sehe.
Mir hilft da, wenn ich eine Mütze mit kleinem Schirm unterm Helm habe. Da kann man dann leicht den Kopf senken, sodass das Schirmchen vorm Autolicht schützt. Man kann den Kopf dabei aber hoch genug halten, dass man für die eigene Fahrt weit genug schauen kann. Probier das mal aus, für mich ist das ein kleines Teil mit großer Wirkung.
 
Zuletzt bearbeitet:
YEEP, kann ich auch ein Lied von singen. Und dann gibt es noch die imponierende Variante, dass der Radweg ziemlich genau um das Maß tiefer als die Straße liegt, dass mensch eigentlich aus der Dauerblendung (durch Abblendlicht) nicht mehr herauskommt.
Ich dachte schon nur in meiner Region sind die Wege so besch***** geplant. xD

Aber scheint ein allgemeines Problem zu sein.
 
Doch dich, sonst hättest du nicht geantwortet.
🙈 was ist denn mit dir los? Ich sage dir, wie meine Erfahrung und die von bisher allen hier ist, deren Berichte ich gelesen habe. Wegen der Polizei musst du dir also wahrscheinlich keine Sorgen machen und brauchst nicht umschalten. Vielleicht hilft dir der Hinweis ja. Es bleiben dann noch eventuelle Versicherungsprobleme ...
Es ging also nicht darum, ob es mich interessiert, sondern ob sich jemand in D an deinem blinkenden Varia stören wird. War das unklar?
 
Prima, da wird (sehr zielführend) seit Jahrzehnten an jedem Verformungsmillimeter bei Crashtests soviel passiver Insassenschutz herausgekitzelt, dass die Karren bald 3t wiegen, aber mit der Lichttechnik werden sich die 'anderen' Verkehrsteilnehmer schon arrangieren …. Interessante Prios :rolleyes:
Frag mal einen LKW Fahrer was die von den Fernlicht Assistenten halten...
Die meisten Radfahrer sind ja eher mit Funzeln unterwegs, die werden von den Sensoren/Software nicht als Fahrlicht erkannt. Am meinem Touran reagiert der Sensor aber schon wenn man mit einer stärkeren Lampe entgegenkommt. Selber ausprobiert aber die ist dann in Dland nicht mehr StVo konform.
Da müsste man eine andere Kommunikation herstellen.
 
Frag mal einen LKW Fahrer was die von den Fernlicht Assistenten halten...
Die meisten Radfahrer sind ja eher mit Funzeln unterwegs, die werden von den Sensoren/Software nicht als Fahrlicht erkannt. Am meinem Touran reagiert der Sensor aber schon wenn man mit einer stärkeren Lampe entgegenkommt. Selber ausprobiert aber die ist dann in Dland nicht mehr StVo konform.
Da müsste man eine andere Kommunikation herstellen.
Klar gibt es auch starke Lampen, bzw Lampen mit Fernlicht, die StVZO konform sind.

https://www.rennrad-news.de/news/lupine-sl-nano-af-test/

Es muss aber auch nicht ganz so teuer sein, die Supernova Airstream-2 dürfte auch jedes Auto zum abblenden bringen - mit StVZO Zulassung

https://supernova-lights.com/products/airstream-2

Klar sind ca 175,- (im Online Shop) für die Airstream viel Geld aber wenn ich damit gefährliche Situationen vermeiden kann, ist es mir das schon wert.
 
Ich habe diverse Lupine Lampen unter anderem die SL-AF. Auch hier schaltet mein A6 (neuestes Modell) nicht ab wenn die Lampe korrekt eingestellt ist. Erst mit Volllicht an der Lupine blendet das Matrix-LED Licht ab.
 
Ich habe diverse Lupine Lampen unter anderem die SL-AF. Auch hier schaltet mein A6 (neuestes Modell) nicht ab wenn die Lampe korrekt eingestellt ist. Erst mit Volllicht an der Lupine blendet das Matrix-LED Licht ab.
Kann man über den Remote Schalter am Hebel super einfach und schnell steuern. Mit der Supernova muss ich es direkt einmal testen, wie sich mein QLED da verhält …
 
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