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Licht am Rennrad: Die Regeln der StVZO

Boah , wieviel sinnfreies dumm getippe...Es hört wohl nie auf. Dieser von mir noch eines obendrauf.
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Danke für alle sachlichen Beiträge...P.
 
Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.

Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchtung meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.

Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.

Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.

Hier die Vorgabe:

Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.

Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:

a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;

b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;

c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.

Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchten meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.

Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.

Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.

Hier die Vorgabe:

Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.

Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:

a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;

b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;

c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.
Problem hatte ich gestern auch. Da auch die Höhe geregelt ist, könnte es sogar sein, dass du gar nicht erkannt wirst mit Licht am Lenker. Ich musste in den direkten Sichtbereich fahren und winken, nicht schön.
 
Mal davon abgesehen das man gut beraten ist gut Sichtbar zu sein hab ich ein ganz anderes Problem beim Pendeln mit dem Rad.

Fahre ich mit meiner korrekt eingestellten STVO konformen Beleuchten meinen täglichen 19km Arbeitsweg "außerorts" blenden mich ständig PKW mit Fernlichtassistenten. Aber so richtig das man nichts mehr sieht.
Dem Ganzen kann man mit einer zu hoch eingestellten weiteren Lampe im Tippbetrieb Abhilfe schaffen, dann blendet der AutoAssistent meist ab.

Weil mich das aufgeregt hat habe ich eine Anfrage an das Kraftfahrbundesamt gestellt um die Technischen Anforderungen dieser Systeme zu verstehen.

Tatsächlich finde ich das sehr bescheiden das aufgrund eines entgegenkommende PKW bereits auf 400m Entfernung abgeblendet werden muss aber bei einem Fahrrad wenn überhaupt erst bei 75Meter.

Hier die Vorgabe:

Die Beantwortung Ihrer Frage liegt außerhalb der dem Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gesetzlich übertragenen Zuständigkeiten. Für die Überwachung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sind die Landesbehörden (Polizei, Ordnungsämter, Technische Prüfstellen und Zulassungsbe-hörden) zuständig.

Die Anforderungen an eine ADB-Schaltung (automatische Fernlichtschaltung) sind in der UN-Regelung Nr. 48 unter Punkt 6.1.9.3. ff beschrieben und festgelegt.
6.1.9.3.1.2. Das Sensorsystem muss auf einer geraden ebenen Straße folgendes feststellen können:

a) ein entgegenkommendes Kraftfahrzeug in einer Entfernung von mindestens 400 m;

b) ein vorausfahrendes Kraftfahrzeug oder einen aus Kraftfahrzeug und Anhänger bestehenden Zug in einer Entfernung von mindestens 100 m;

c) ein entgegenkommendes Fahrrad in einer Entfernung von mindestens 75 m; die Beleuchtung besteht aus einer weißen Leuchte mit einer Helligkeit von 150 cd, einer leuchtenden Fläche von 10 cm2 ± 3 cm2 und einer Höhe von 0,8 m über dem Boden.
Ich wedle dann immer mit der Hand vor meinem Scheinwerfer/Lampe hin und her, quasi Lichthupe. Das klappt ganz gut...
 
Einfach eine unglaubliche Unsitte, mittlerweile, mit der ganzen "Lichttechnik". Während wir noch das Glück haben, manchmal von Matrix-Scheinwerfern erkannt und ausgeblendet zu werden, werden Fußgänger und Jogger einfach komplett weiter angestrahlt, auch nicht sehr angenehm für die.

Während hinten bei Autos mittlerweile alles dunkel bleibt, wenn diese tagsüber bei Nebel, Regen oder in Spritzwasser-Gischt unterwegs sind, da die Systeme nur Helligkeit, nicht aber Sichtweite bewerten.

Hier wären eigentlich auch mal ein paar Zwangs-Updates vom KBA sinnvoll, aber von selbst tut sich da nie was.
 
Ich wedle dann immer mit der Hand vor meinem Scheinwerfer/Lampe hin und her, quasi Lichthupe. Das klappt ganz gut...
ich finde es gut, daß ich geistig fit gehalten werde und mir immer neue Abwehrmöglichkeiten gegen neue Technik ausdenken muß. Ob es nun automatische Systeme von Autos sind, oder der 1500lm Scheinwerfer eines Rennradfahrers, der die Tunneldecke und meine Netzhaut ausleuchtet.

Gruß
dasulf
 
Ich wedle dann immer mit der Hand vor meinem Scheinwerfer/Lampe hin und her, quasi Lichthupe. Das klappt ganz gut...
Wenn man einen scharf an die Grenze eingestellten cutoff fährt kann auch Lenker lupfen eine praktikable Verzweiflungsoption sein, gibt ja durchaus Situationen wo zwei Hände am Lenker besser sind als eine...
 
Während hinten bei Autos mittlerweile alles dunkel bleibt, wenn diese tagsüber bei Nebel, Regen oder in Spritzwasser-Gischt unterwegs sind, da die Systeme nur Helligkeit, nicht aber Sichtweite bewerten.
Auch eine super Sache. ich habe, aufgrund der Lichthupe dahinter, um auf fehlende Beleuchtung aufmerksam zu machen, einen Anhörungsbogen aufgrund Drängelns bekommen. Glücklicherweise ohne Folgen, weil scheinbar doch jemand diesen Bogen gelesen hatte.
 
ich finde es gut, daß ich geistig fit gehalten werde und mir immer neue Abwehrmöglichkeiten gegen neue Technik ausdenken muß. Ob es nun automatische Systeme von Autos sind, oder der 1500lm Scheinwerfer eines Rennradfahrers, der die Tunneldecke und meine Netzhaut ausleuchtet.

Gruß
dasulf
Vielleicht war der Rennradler Fledermausforscher, daher Lichtkegel an die Decke des Tunnels?
Automatische Systeme bei Autos: gab es nicht den Zwischenfall in den USA, wo ein Autopilot-Tesla den LKW für ein Stück Himmel hielt?
Die Regelung bzgl. des Auto-Fernlichts und der nur 75 m Distanz zum Radler sind aber echt unverschämt - es sei denn, das Auto kachelt mit 150 Sachen dahin - dann dauert das Blenden nur ganz kurz...
 
Manchmal hilf es auch dort zu fahren, wo eben keine Autos fahren. Das geht auch beim Pendeln zur Arbeit und zurück, auch wenn es dann vielleicht nicht der direkte Weg ist.
 
Wenn man es kann ist die Fernlichtfunktion einer Lupine sehr hilfreich. Einmal aufblenden hat bisher immer zum Dimmen bei PKW geführt. Und ja, das Meer an Licht in der freien Wildbahn ist enorm gestiegen.
 
Vielleicht war der Rennradler Fledermausforscher, daher Lichtkegel an die Decke des Tunnels?
Automatische Systeme bei Autos: gab es nicht den Zwischenfall in den USA, wo ein Autopilot-Tesla den LKW für ein Stück Himmel hielt?
Die Regelung bzgl. des Auto-Fernlichts und der nur 75 m Distanz zum Radler sind aber echt unverschämt - es sei denn, das Auto kachelt mit 150 Sachen dahin - dann dauert das Blenden nur ganz kurz...
…und dann piept auch der Radfahrer nicht mehr 🤷🏻‍♂️

Manchmal hilf es auch dort zu fahren, wo eben keine Autos fahren. Das geht auch beim Pendeln zur Arbeit und zurück, auch wenn es dann vielleicht nicht der direkte Weg ist.

Anpassung; gute Idee.
Dann könnte Automobilindustrie und die Stelle für Zulassung neuer Fahrzeugmodelle auch mal mit mehr Rücksichtsmaßnahmen gegenüber stärker exponierte Verkehrsteilnehmer handeln.
Ist schon nicht schön wenn ich in meinem normalen Kombi fahrend, direkt in die Fluchtlichter der höherliegenden SUVs schaue
 
…und dann piept auch der Radfahrer nicht mehr 🤷🏻‍♂️



Anpassung; gute Idee.
Dann könnte Automobilindustrie und die Stelle für Zulassung neuer Fahrzeugmodelle auch mal mit mehr Rücksichtsmaßnahmen gegenüber stärker exponierte Verkehrsteilnehmer handeln.
Ist schon nicht schön wenn ich in meinem normalen Kombi fahrend, direkt in die Fluchtlichter der höherliegenden SUVs schaue
Reden wir hier über Radfahren oder Autofahren?

Wem es stört, dass Autos einem beim Pendeln mit dem Rad blenden, muss halt woanders fahren oder sich damit abfinden. Ich habe selbst einen ca. 800m langen Abschnitt, der nicht optimal ist und könnte diesen meiden, aber dann wäre der Weg zur Arbeit auch kürzer. Will ich das? Nein.
 
Manchmal hilf es auch dort zu fahren, wo eben keine Autos fahren. Das geht auch beim Pendeln zur Arbeit und zurück, auch wenn es dann vielleicht nicht der direkte Weg ist.
Das ist halt nur für wenige möglich. Heutzutage gibt es selbst außerorts nur wenige Wege, die Radlern und Fußgängern vorbehalten sind. Und selbst dort wird munter illegal mit dem Auto gefahren
 
Manchmal hilf es auch dort zu fahren, wo eben keine Autos fahren. Das geht auch beim Pendeln zur Arbeit und zurück, auch wenn es dann vielleicht nicht der direkte Weg ist.
auch wenn ich den einwand im grunde verstehe, und tendenziell meine routenplanung auch gern anhand dieses kriteriums ausrichte: sich als radfahrer zurückzuziehen, weil die bedingungen auf mit auto geteilten abschnitten nicht ideal sind, kann keine nachhaltige lösung sein.
 
Manchmal hilf es auch dort zu fahren, wo eben keine Autos fahren. Das geht auch beim Pendeln zur Arbeit und zurück, auch wenn es dann vielleicht nicht der direkte Weg ist.
Ja, wenn man zufällig an Orten lebt und arbeitet zwischen denen das ausnahmsweise mal geht, dann geht das. Schön für dich.
 
Reden wir hier über Radfahren oder Autofahren?

Wem es stört, dass Autos einem beim Pendeln mit dem Rad blenden, muss halt woanders fahren oder sich damit abfinden. Ich habe selbst einen ca. 800m langen Abschnitt, der nicht optimal ist und könnte diesen meiden, aber dann wäre der Weg zur Arbeit auch kürzer. Will ich das? Nein.

Und wenn dann auf deiner angenehmeren, aber längeren Pendelstrecke etwas passiert, gilt es bei der Versicherung nicht als Arbeitsweg...
 
Was mich verwundert ist die Tatsache dass in D ein blinkendes Rücklicht anders wie bei mir in Ö nicht erlaubt ist. Gerade das blinken hat m. M. nach einen Sicherheitsgewinn und die Leuchtdauer ist wesentlich länger.

Da ich in der Nähe zu D wohne muss ich immer mein Rücklicht umschalten wenn ich da radln gehe.
 
Ich fahre in D auch tagsüber mit blinkendem Rücklicht rum und nur wenn es Dunkel ist im permanent Modus.

So lange man das Blinklicht an den Helm macht ist es auch in D legal als Zusatzbeleuchtung, nun am Rad angebracht ist es nicht erlaubt. Echt stupid.
 
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