hardy55,
eine neutrale oder gar negative Bewertung wird Dir von diesem Benutzer wohl schon sicher sein, hat er sich gewiß schon darauf eingeschossen, daß Du ihn um sein Schnäppchen-Erlebnis gebracht hast (Gratis-Rad - wäre es ein „Lauer“, würde sich „Lau-Lauer“ als lustiges Insider-Wortspiel anbieten). Nicht nur, daß er in ebays Statuten das Recht des Stärkeren auf seiner Seite findet (in der Tat verhält es sich beim Verkäuferbewerten auf
ebay so, als würde man ein wehrloses Kind zusammenschlagen), sondern nun einen Auftrag an sich erteilt sieht, einem ruchslosen Versandabzocker (Du) ein passendes Ströphlein zu singen, andere vor ihm zu warnen.
Streng genommen - und manchmal sieht auch
ebay es so - ist das Androhen einer schlechten Bewertung in der Weise „entweder, oder“ eine Nötigung, die das Auktionshaus interessiert und bei Meldung zur Löschung einer auf das Ausbleiben des Einknicken des Bedrohten erfolgten neutralen oder negativen Bewertung führt.
Ebay fördert leider die übelsten Charakterzüge hervor, nicht nur die Raffgier und Erbsenzählerei, sondern finden sich auch die im wirklichen Leben eher zu kurz Kommenden ermutigt, einem anderen mal so richtig zu zeigen, wo es langgeht, denn Entfernung schafft eine gewisse Sicherheit.
Eher, als den Arsch hinzuhalten, würde ich die 5 Euro behalten, die bereits erfolgte Drohung an
ebay weiterleiten und sowohl die (sowieso erfolgende) negative Bewertung als auch deren Löschung abwarten. Sollte
ebay trotz weitergeleiteter Droh-Mail die negative Bewertung nicht entfernen, könntest Du den Käufer sicher mit einem negativen Bewertungstext bedenken, so Dich der dabei erfolgende positive Zähler nicht stört. Dabei hättest Du sogar zwei Schüsse, denn auf seine entrüsteten Ausruf „Achtung Betrüger, Polizei ist eingeschaltet“, der mit Sicherheit erfolgen würde, hättest Du weitere 80 Zeichen Text frei. Nicht einmal seine Entgegnung abwarten müßtest Du, solltest es aber, denn so hättest Du das letzte Wort.
Im Übrigen sind Beschimpfungen wie „Betrüger“, „Abzocker“ und die Ankündigung, Anwalt oder Polizei wären bereits eingeschaltet, genau das, worüber ich mich immer am meisten freue. Auf erste Titulierungen lassen sich juristische Begriffe wie Beleidigung, eventuell auch Verleumdung anwenden; die Behauptung aber, der Anwalt oder die Polizei wären eingeschaltet gilt in ebays Statuten als eine, in der Bewertung ausgesprochene und ihren Lesern nicht nachprüfbare Vorverurteilung, die nach Meldung zur Löschung der Bewertung führt.
(ich könnte später nach dem entsprechenden Passus suchen)
Deutschländer scheinen eine besondere Art Würstchen zu sein, die gerne lauthals herumschreien und weinen, wie bitterböse sie doch aus dem Internet heraus abgezockt ( <--- wohl der Deutschen Lieblingswort) worden sind und gerne dem Verkäufer 5,- Euro abpressen, die sich doch gut in abendliches Flaschenbier investieren lassen. Spannend wäre es auch, wie sich ein solcher Starkling verhalten würde, wenn er sich mit dem argen Verkäufer dieselbe Stadt als Wohnort teilt...