BW-72
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Super Argument - Danke.
Trotzdem hätte ich schon gern darauf eine Antwort.
Vielleicht von jemandem, der sich noch nicht veräppelt vorkommt ...
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Super Argument - Danke.
Trotzdem hätte ich schon gern darauf eine Antwort.
Eigentlich ganz einfach - eigentlich???Ich hab da mal eine andere Frage dazu.
Auf dem Bild sieht man einen kombinierten Rad-Fußweg. Vorfahrtachtenschilder müssen nur Fahrzeuge beachten. Was ist mit den Fußgängern?
Und was ist mit einen Radfahrer, der beim Vorfahrtachtenschild anhält und dann weiter schiebt? Dann ist er ja auch Fußgänger.
Wer behauptet das? Ich jedenfalls nicht.ich fasse das mal zusammen:
-Vorfahrtszeichen gibt es laut STVO nicht -> also ignorieren
Genau das halte ich für Unsinn.-wegen dem Vorfahrtszeichen ist die RWBP unwirksam -> also Straße
Die These von den unterschiedlichen Strassen stammt nicht von mir, ich halte sie für Unsinn.-Abbieger müssen eh auf Durchgangsverkehr achten -> Schilder also wieder unwirksam?
-unterschiedliche Straßen etc. pp.
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Dann solltest Du mal genauer lesen.Irgendwie wird mir nicht klar, welche Position du jetzt vertrittst? Deshalb kann ich den Einwand von @BW-72 schon verstehen (mit dem rumtrollen).
Ist doch schön wenn Du das machst.Fazit für mich jedenfalls:
käme ich da mit dem Rad: Blickkontakt mit den Autofahrenden und erstmal offensiv fahren
käme ich mit dem Auto: Radfahrer hätten für mich Vorrang, egal ob ich da Abbiege oder aus der Seitenstraße komme
Wenn ohne Schild die Benutzungspflicht nach der Kreuzung endet, machen die Schilder doch Sinn. Damit endet die Benutzungspflicht doch vor der Kreuzung?
In Deutschland ist so ein Schild völlig sinnfrei da ein Radweg, und somit auch die Benutzungspflicht, sowieso hinter jeder Kreuzung endet.
Was dann kommt muss entweder neu beschildert, oder ersichtlich sein.
An der Kreuzung selber gelten die Vorfahrtsregelen und/oder die Vorranregeln nach §9 StVO.
Du musst auf die sowieso auf die wechseln, auch wenn es nur die Querstraße ist, aber halt ohne Vorfahrt. Die Österreicher sind (nicht nur da) halt etwas anders. Deswegen haben sie sogar ein eigenes Schild für nicht benützungspflichtige Radwege (Quadratisch statt rund) und bei Trainingsfahrten mit Rennrädern darfst du sowieso auf die Straße.Wenn ohne Schild die Benutzungspflicht nach der Kreuzung endet, machen die Schilder doch Sinn. Damit endet die Benutzungspflicht doch vor der Kreuzung?
Aber wie gehts weiter? Muss man absteigen und schieben, oder auf die Straße wechseln?
Die Erklärung kann nur ein Gericht beantworten, wenn es zum Unfall kommt.
siehe hier:Wer behauptet das? Ich jedenfalls nicht.
zum Verständnis: Ich meinte die kleineren "Vorfahrt gewähren" Schildchen für RadfahrerTrotzdem sollte man nicht immer wieder diese Regeln dort hineininterpretieren, die die StVO einfach nicht hergibt. Wie z.B. die Sache mit der unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse.
Das gibt die StVO nicht her also muss man auch nicht davon ausgehen.
Nicht anderes habe ich geschrieben. Zumindest habe ich das mit "Durchgangsverkehr" gemeint.Was das Abbiegen betrifft solltest Du mal in die StVO schauen.
Ach wirklich? Wäre ich gar nicht drauf gekommenHilft allerdings wenig diese ganzen Unklarheiten zu klären.
Vielleicht solltest du deinen eigenen Scheiss mal genauer lesen. Man könnte auch einfach die Frage beantworten!Dann solltest Du mal genauer lesen.
Zum Verständnis, das hatte ich dazu geschrieben.zum Verständnis: Ich meinte die kleineren "Vorfahrt gewähren" Schildchen für Radfahrer
Auch gibt es keine Zeichen 205 (Vorfahrt achten) die nur für Radfahrer gelten nur weil sie so klein sind - NEIN die gibt es nicht.
Egal wie gross sie sind. Dort wo sie stehen gelten sie für die ganze Strasse und zwar für alle Fahrzeugführer - nichts anderes gibt die StVO her.
Eventuell solltest Du meinen Sch.. genauer lesen. Deine Fragen habe ich vorher alle beantwortet.Vielleicht solltest du deinen eigenen Scheiss mal genauer lesen. Man könnte auch einfach die Frage beantworten!
Machs gut und viel Erfolg beim Blickkontakt jetzt in der dunklen Jahreszeit.Ich bin raus. Danke fürs trollen
Das glaube ich nicht.auf jedem Radweg gilt "rechts vor links", ganz egal, was für ein Weg da von rechts kreuzt
Das glaube ich nicht.
In dem Fall waren es zwei Radwege, also zwei gleichrangige Wege.
IMHO wird das die gleiche Regelung gelten, wie für normale Straßen. Da stehen auch nicht bei jedem Feldweg, der in eine Straße mündet, Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln.
In dem Fall waren es zwei Radwege, also zwei gleichrangige Wege.