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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Hier in Österreich stellen sie meistens keine Vorfahrt-Gewähren-Schilder auf, sondern machen es so (was den gleichen Effekt hat):

medium_Schilderwald.JPG
Das hatten sie mal bei Landshut auch eine Zeitlang.
Die regionalen Verwaltungen lassen sich halt immer wieder was einfallen nur um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen.
OT:
Schnellstraßen (Kraftfahrstraßen) hören bei uns auch immer kurz vor Einmündungen/kreuzenden untergeordneten Straßen auf nur um gleich danach wieder weiter zu gehen. kA warum.
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Hier in Österreich stellen sie meistens keine Vorfahrt-Gewähren-Schilder auf, sondern machen es so (was den gleichen Effekt hat):

medium_Schilderwald.JPG
...und wenn man dann alles richtig machen möchte und für die sieben Meter zwischen den Schildern auf die rechte Fahrspur wechselt um dann ordnungsgemäß an der Mittellinie auf die Lücke im Gegenverkehr zu warten ist das gehupe auch wieder groß.
 
Anscheinend nicht, wie das Bild von @tutnix2 zeigt :rolleyes:

Anhang anzeigen 383080
Wenn Behörden anderer Meinung sind, dann müssen sie die StVO ändern.
Bis dahin gilt weiterhin, dass Vorfahrt für die ganze Strasse gilt.
Komme ich auf dem Radweg an diese Kreuzung bedeutet dass für mich - die Strasse in der ich mich befinde ist die untergeordnete Strasse und die Querstrasse die Vorfahrtstrasse.
Daher sollte man diesen Unsinn, dass diese kleinen Vorfahrtzeichen, die angeblich nur für Radfahrer gelten, mal rechtlich hinterfragen.
In der StVO finde ich diesbezüglich nichts.

Würde es diese angeblich unterschiedliche Vorfahrtregelung für eine Strasse wirklich geben hätten wir diese Regelung dann auch wenn am Radweg im Foto oben kein Vorfahrtzeichen stehen würde.
Dann würde für die Fahrbahn Hauptstrasse gelten und für den Radweg rechts vor links.

Oder was gilt dann im im Foto hier unten? Gilt das Hauptstrassenschild auch nur für den Radweg?

 
...und wenn man dann alles richtig machen möchte und für die sieben Meter zwischen den Schildern auf die rechte Fahrspur wechselt um dann ordnungsgemäß an der Mittellinie auf die Lücke im Gegenverkehr zu warten ist das gehupe auch wieder groß.
medium_Schilderwald.JPG


In Deutschland ist so ein Schild völlig sinnfrei da ein Radweg, und somit auch die Benutzungspflicht, sowieso hinter jeder Kreuzung endet.
Was dann kommt muss entweder neu beschildert, oder ersichtlich sein.
An der Kreuzung selber gelten die Vorfahrtsregelen und/oder die Vorranregeln nach §9 StVO.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Behörden anderer Meinung sind, dann müssen sie die StVO ändern.
Bis dahin gilt weiterhin, dass Vorfahrt für die ganze Strasse gilt.
Komme ich auf dem Radweg an diese Kreuzung bedeutet dass für mich - die Strasse in der ich mich befinde ist die untergeordnete Strasse und die Querstrasse die Vorfahrtstrasse.
Daher sollte man diesen Unsinn, dass diese kleinen Vorfahrtzeichen, die angeblich nur für Radfahrer gelten, mal rechtlich hinterfragen.
In der StVO finde ich diesbezüglich nichts.

Würde es diese angeblich unterschiedliche Vorfahrtregelung für eine Strasse wirklich geben hätten wir diese Regelung dann auch wenn am Radweg im Foto oben kein Vorfahrtzeichen stehen würde.
Dann würde für die Fahrbahn Hauptstrasse gelten und für den Radweg rechts vor links.

Oder was gilt dann im im Foto hier unten? Gilt das Hauptstrassenschild auch nur für den Radweg?


zu meinem Bild: Und bei dem Vorfahrt achten hat die Fahrbahn von rechts auch noch Vorfahrt achten. Und das an einer Straße wo Fahrzeuge rechts abbiegen und jeder in der Fahrschule lernt, dass er warten muss um Fußgänger und Radfahrer das überqueren der Straße zu ermöglichen.

Gruß
Jörg
 
zu meinem Bild: Und bei dem Vorfahrt achten hat die Fahrbahn von rechts auch noch Vorfahrt achten. Und das an einer Straße wo Fahrzeuge rechts abbiegen und jeder in der Fahrschule lernt, dass er warten muss um Fußgänger und Radfahrer das überqueren der Straße zu ermöglichen.

Gruß
Jörg
Wenn sie links abbiegen müssen sie ja auch den Gegenverkehr beachten.
Warum soll das beim rechts abbiegen anders sein?
Wer dort warten muss wird durch Vorrang geregelt und da gilt immer noch.

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

quad.gif
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Haken bei der Sache ist, dass der Radweg durch diese "Vorfahrtsregelung" de facto nicht benutzungspflichtig ist. Die Benutzungspflicht kann nur gelten, wenn dieser wirklich straßenbegleitend ist und dazu zählen auch die gleichen Vorfahrtsrechte, wie auf der danebenliegenden Fahrbahn.
Ob das vor Gericht dann jemanden interessiert, ist eine andere Frage.
Ansonsten sehe ich das genauso. Die Rechtsabbieger könnten eine Rolle spielen, insbesondere, wenn sie der Meinung sind, sie müssten keine Vorfahrt beachten.
 
Sehe ich anders. Denn sollte der Rechtsabbieger den Radfahrer abräumen, muss letzterer in diesem Fall wohl mit einer Teilschuld rechnen...
Gegen welche Regel soll der Radfahrer denn verstossen haben?
Er fährt auf einem strassenbegleitendem Radweg, sieht ein Z.205 (Vorfahrt achten) welches bedeutet die Querstrasse ist die Vorfahrtstrasse. Damit hat er alle Infos die er braucht.

Der Haken bei der Sache ist, dass der Radweg durch diese "Vorfahrtsregelung" de facto nicht benutzungspflichtig ist. Die Benutzungspflicht kann nur gelten, wenn dieser wirklich straßenbegleitend ist und dazu zählen auch die gleichen Vorfahrtsrechte, wie auf der danebenliegenden Fahrbahn.
Ein Radweg der sich in der gleichen Strasse befindet wie die Fahrbahn ist immer strassenbegleitend. Daran kann kein Verkehrszeichen etwas ändern.
Warum sollte der Radweg also nicht mehr benutzungspflichtig sein?
Vorfahrt gilt immer für die ganze Strasse.
Warum sollte man davon ausgehen hier etwas gelten soll was es nach der StVO garnicht geben kann?



Die Rechtsabbieger könnten eine Rolle spielen, insbesondere, wenn sie der Meinung sind, sie müssten keine Vorfahrt beachten.
Welches Zeichen soll ihm das denn anzeigen?
Er fährt in der gleichen Strasse wie der Radweg. Also muss er, als Abbieger, den Vorrang des Radweges rechts beachten. Als Linksabbieger müsste er ja auch erst mal den Gegenverkehr durchlassen.
 
Vorfahrt gilt immer für die ganze Strasse.
Warum sollte man davon ausgehen hier etwas gelten soll was es nach der StVO garnicht geben kann?
das kommt noch obendrauf.
Ein klassische Katze die sich in den Schwanz beisst :D

Ganz einfach: der Autofahrer, der umsichtig fährt, hält an. Der doofe Autofahrer sieht das Schild vorm Abbiegen auf dem Radweg und denkt sich "ha, der Depp muss warten"
Mir gehts da eher um die Praxis.
Wie gesagt, für mich ist das auch ne klare Sache, aber wenn ich da aufm Radweg fahren würde, würde ich mich auch mehrfach vergewissern, dass der Abbieger auch wirklich wartet (natürlich nur innerlich, nach außen wird offensich gefahren)
 
Theorie, Theorie, Theorie... Wie macht man daraus Praxis?

Die Frage, die zugespitzt werden soll ist die ob der Radweg Teil der Fahrbahn ist oder nicht. Entweder gilt das kleine Vorfahrt achten für alle Spuren oder der Radweg ist separat. Also nimmt man zwei Restwert=null Autos, setzt sich hübsche Automobilistenhelme auf und rummst ordentlich ineinander. Der andere hatte schließlich auch “Vorfahrt achten“, Herr Richter!

Schöner Traum, natürlich wird es so nicht laufen.
 
Mir gehts da eher um die Praxis.
Wie gesagt, für mich ist das auch ne klare Sache, aber wenn ich da aufm Radweg fahren würde, würde ich mich auch mehrfach vergewissern, dass der Abbieger auch wirklich wartet (natürlich nur innerlich, nach außen wird offensich gefahren)
Natürlich sieht das in der Praxis so aus, dass dann hemmungslos abgebogen wird. Immerhin wird dieser Unsinn, dass Radfahrer dort keine Vorfahrt vor Rechtsabbiegern haben, auch in den Medien verbreitet.
Trotzdem sollte man nicht immer wieder diese Regeln dort hineininterpretieren, die die StVO einfach nicht hergibt. Wie z.B. die Sache mit der unterschiedlichen Vorfahrtregelung für eine Strasse.
Das gibt die StVO nicht her also muss man auch nicht davon ausgehen. Also kann man auch nicht für diesen Behördenmurks bestraft werden.
Wenn bei einem Unfall dort Jemand bestraft werden muss dann der, der solche Verkehrsführungen zu verantworten hat.

Die Frage, die zugespitzt werden soll ist die ob der Radweg Teil der Fahrbahn ist oder nicht. Entweder gilt das kleine Vorfahrt achten für alle Spuren oder der Radweg ist separat.
Sind Radweg und Fahrbahn in der gleichen Strasse haben sie auch die gleiche Vorfahrtregelung.
Alle vorfahrtregelnden Schilder gelten dort für Alle. Das steht in der StVO. Die StVO ist Bundesrecht und in ganz Deutschland verbindlich.
Ob der Radweg Teil der Fahrbahn ist, ist uninteressant.
Ob der Radweg strassenbegleitend ist, ist ausschlaggebend für die Vorfahrt- und Vorrangregelung. Denn Vorfahrt gilt für die ganze Strasse, also mit all ihren Strassenteilen wie eben z.B. Radwege oder Radstreifen.
Ist er dann strassenbegleitend, dann ist er es. Daran können Verkehrszeichen nichts ändern.
 
Also kann man auch nicht für diesen Behördenmurks bestraft werden.
Wenn bei einem Unfall dort Jemand bestraft werden muss dann der, der solche Verkehrsführungen zu verantworten hat.

Behörden zur Verantwortung ziehen wird nie geschehen. Und selbst wenn, die Reaktion darauf wäre dass sie zusätzlich noch “Radfahrer absteigen“ drunterhängen. “Wir müssen die verrückten Selbstmörder ja irgendwie vor sich selber schützen“... Beim nächsten Unfall kommen dann noch Drängelgitter hinzu, hat's ja alles schon gegeben :(

Nein, das einzige womit man diesen Mist vielleicht irgendwie aus Welt schaffen kann sind knallharte abstrakte Prinzipien, wie damals als das Bundesverfassungsgericht die Regeln geschaffen hat, die immer wieder amtlich mit Füßen getreten werden.

(Das, oder ausdauernder Winkelschleifereinsatz ;)
https://www.google.de/search?q=Vollernter+holz&prmd=ivmn&source=lnms&tbm=isch
)
 
@siggi Irgendwie meinen wir beide das Gleiche. Ich verstehe imo nicht ganz, worauf du jetzt hinaus willst?
Hängst du dich daran auf, dass ich meinte, dass das vor Gericht anders entschieden werden könnte?
Das die Behörden da totale Sch***** veranstalten steht doch ausser Frage und das dies entsprechend dann auch in der Rechtssprechung beachtet werden sollte, ebenso. Nur dummerweise habe ich dafür schon viel zu viel Quark gehört/gelesen, als das ich jemals daran glaube, dass man in so einer Situation gerecht behandelt werden würde. Zumal dann noch Interessen der Versicherungen eine Rolle spielen und die legens leider viel zu oft darauf an.

Denke doch nur an das Bußgeld für Nichtbeachtung der RWBP. Scheiss egal, ob der blaue Lolli da Rechtens steht oder nicht, du musst den Radweg benutzen! Und darfst nicht mal nen Widerspruch dagegen machen und das als Aufhänger zum Wegklagen dieser RWBP benutzen.
Die Idee hatte ich ja mal, aber da wurde ich hier im Forum schnell eines Besseren belehrt. Da haben sich "die Behörden" schon gut abgesichert :D
 
Behörden zur Verantwortung ziehen wird nie geschehen.
Ja, das war schon immer die Denkweise wenn sich staatliche Strukturen mal ein paar Jahrzehnte so richtg schön einlulln.
Wie das Ganze dann jedesmal ausgeht hat die Geschichte ja nun schon öfters gezeigt.
Hab das selber schon einmal mitgemacht.

@siggi Irgendwie meinen wir beide das Gleiche. Ich verstehe imo nicht ganz, worauf du jetzt hinaus willst?
Ich will darauf hinaus, dass nichts weich gekocht wird.
Sieht man doch schon an diesem unsinnigen Gerede mit der unterschiedlichen Vorfahrtsregelung in der gleichen Strasse.
Irgend Jemand kam vor Jahren mal auf den Trichter, dass dann ja die Radwegbenutzungspflicht entfällt weil der Radweg ja nicht mehr zur Strasse oder Fahrbahn gehört. Fast alle haben es aufgeschnappt und kaum hinterfragt, sogar unsere Justiz.
Schon gab es die ersten Urteile weil der Radfahrer ja dann keinen Vorrang mehr hat, er fährt ja auf einer ganz anderen Strasse.
Da sieht man wie jahrelanges dummes Geschwätz plötzlich zum ungeschriebenen Gesetz wird.

Auch gibt es keine Zeichen 205 (Vorfahrt achten) die nur für Radfahrer gelten nur weil sie so klein sind - NEIN die gibt es nicht.
Egal wie gross sie sind. Dort wo sie stehen gelten sie für die ganze Strasse und zwar für alle Fahrzeugführer - nichts anderes gibt die StVO her.
Sollte man immer wieder betonen.
Doch was liest man immer wieder - auch in Radforen??? "Kleine Vorfahrt achten Schilder für Radfahrer"
Man, da könnt ich kotzen.

Dies und andere Sachen sollten immer wieder betont und öffentlich hinterfragt werden.
 
@siggi Ich sehe es ja genau wie du, aber was kann man tun?
Als Radfahrer ist man an so einer Kreuzung immer der Dumme. Denn selbst wenn die Beschilderung widerrechtlich aufgestellt wurde, so ist sie halt vorhanden und demnach auch anzuwenden.
Da hilft wohl nur, die Schilder in Eigenregie abzumontieren :idee:
 
@siggiDenn selbst wenn die Beschilderung widerrechtlich aufgestellt wurde, so ist sie halt vorhanden und demnach auch anzuwenden.
Eben das ist der Punkt. Doch genau das geschieht nicht.
Nimm einfach mal das Bild von @tutnix2
Was sieht man?
Radweg ist strassenbegleitend und es steht rechts am Radweg ein Z.205 (Vorfahrt achten).
Fahrbahn und Radweg befinden sich in der selben Strasse also gilt auch das Z.205 für alle.
Eigentlich eine ganz einfache Sache sozusagen das kleine 1x1 der Vorfahrtsfragen.

Ja und was wird alles in so eine Verkehrsführung hineininterpretiert? Haben wir ja hier auch schon alles durchgekaut.
-Rechtsabbieger haben plötzlich Vorfahrt.
-Plötzlich gibt es unterschiedliche Vorfahrten für die selbe Strasse.
-u.s.w.

Was wird denn da von der Beschilderung noch angewandt??
 
Radweg ist strassenbegleitend und es steht rechts am Radweg ein Z.205 (Vorfahrt achten).
Fahrbahn und Radweg befinden sich in der selben Strasse also gilt auch das Z.205 für alle.
Eigentlich eine ganz einfache Sache sozusagen das kleine 1x1 der Vorfahrtsfragen.
Ein noch vollkommen unbeachteter Punkt:
Das scheint ein mit Zeichen 240 ausgeschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg zu sein.
Selbst wenn das Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren" nur für den Radweg und nicht für die gesamte Straße gelten sollte haben wir da dann noch immer Fußgänger, die Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen haben, "Vorfahrt gewähren" gilt für sie nicht!
Auch wenn es eine abknickende Vorfahrt wäre würde das nichts am Vorrang der Fußgänger ändern.
 
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