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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Das Problem dabei: auf einem schmalen Radweg ist man viel näher am rechten Rand als das ein Autofahrer auf einer Straße jemals sein wird und auf freie Sichtachsen an der Einmündung/Kreuzung wird auch nie gedacht. Wenn Pflanzen oder gar Bauwerke direkt am Eck den Blick versperren kommt rechts-vor-links einem Vier-Wege-Stoppschild gleich. Eine "asymmetrische" Vorrangregelung wird hier also eigentlich viel dringender benötigt als auf Straßen im KFZ-Format.

Sorry, ich meinte nicht Radwege neben der Straße.
Als Autofahrer hat man nicht an allen Einmündungen ohne Vorfahrtsschild immer Rechts-vor-Links.
So wird es auch auf Radwegen sein. Wenn da ein geschotteter Feldweg kreuzt, wird man auch auf einem geteerten Radweg Vorfahrt haben ohne dass das ein Schild anzeigt.
 

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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Wenn da ein geschotteter Feldweg kreuzt, wird man auch auf einem geteerten Radweg Vorfahrt haben ohne dass das ein Schild anzeigt.

Den verlinkten Artikel hast du aber schon gelesen, oder?
Zitat:
"Das Argument des Klägers, dass Schnittflächen sich kreuzender Radwege vom Ausbauzustand her zumindest ansatzweise vergleichbar sein müssen, um von einer Kreuzung im Sinne der Straßenverkehrsordnung ausgehen zu können, wiesen die Richter zurück."

Es war in dem Fall eben gerade nicht so! D.h. über die Wegebeschaffenheit steht da nichts direkt, aber er war wohl "deutlich schlechter ausgebaut", also vermutlich nicht geteert, so wie die Nordbahntrasse.
 
Meiner Meinung nach schon. Es gilt grundsätzlich immer Rechts-vor-Links. Wenn das nicht so sein soll, muss ein Schild dastehen.
Eine andere Regel ist mir nicht bekannt. Ich lerne aber gerne dazu.

Ein paar Ausnahmen gibt es schon, z.B. wenn man aus einer "Spielstraße" kommt, dann gilt "rechts vor links" für denjenigen nicht.
 
Bordsteinkanten nicht zu vergessen. Straßen, die mit einem abgesenkten Bordstein in die andere münden, sind gegenüber der mit ebener Fahrbahn nachrangig. Gibt es hier im Wohnviertel häufig, gepflastert vs. geteert.
 
Sorry, ich meinte nicht Radwege neben der Straße.

Bei Radwegen neben der Straße ist die Situation theoretisch klar: wenn man die Frage der „Straßenbegleitung“ positiv beantworten ist kann auch die Vorfahrtsituation des Radweges nur noch von verwirrten Behörden wieder unklar gemacht werden.

Das wahre Pulverfass sind die Wege abseits von Straßen, dort wird auf die Sichtachsen gepfiffen und wenn man dann schneller als Schrittgeschwindigkeit an irgendeiner nah am Weg stehenden rechtsseitigen Sichtblockade vorbeifährt (zwangsläufig viel enger als das ein Autofahrer überhaupt könnte!) riskiert man einen verschuldeten Unfall, denn jedes Stück freie Fläche dahinter könnte sich bei weiterem Vorbeifahren als “Weg“ entpuppen. Typischer Fall von “Radfahrer sind Fußgänger mit einer mobilen Sitzgelegenheit“-Denke, jeder der schneller fahren will soll gefälligst das Auto nehmen sonst ist er ein unverantwortlicher Raser...
 
Meiner Meinung nach schon. Es gilt grundsätzlich immer Rechts-vor-Links. Wenn das nicht so sein soll, muss ein Schild dastehen.
Eine andere Regel ist mir nicht bekannt. Ich lerne aber gerne dazu.
§ 8
Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,


1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
 
§ 8
Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,


1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Genau. Dagegen ist die von
...Bordsteinkanten...
oben überlieferte Regel mit ganz grosser Vorsicht zu genießen. § 10 Satz 1 StVO Im Wortlaut:

Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (...).



Er gilt also womöglich gar nicht, wenn eine Straße in eine andere einmündet; das ist mit den sonstigen dort geregelten Konstellationen nicht vergleichbar und es liegt wohl auf jeden Fall kein "Einfahren oder Anfahren" vor, wenn ich als Verkehrsteilnehmer aus einer nach der allgemeinen Rechts- vor Links-Regel bevorrechtigten Straße komme. Die Gerichte sind sich jedenfalls insoweit einig, als es zweifelhaft ist, ob der Bordstein in dieser Konstellation eine Vorfahrtregelung im Sinne von § 8 StVO darstellt. Wer sich an solchen Stellen auf seine Vorfahrt verlässt, wird deshalb oft eine Mitschuld zu tragen haben. Das gilt bestimmt auch für nicht eindeutige Radwegkreuzungen. Ich halte für überlegenswert, ob bei Unfällen an passenden Stellen wie etwa dieser nicht die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit haftbar gemacht werden, kann; siehe § 10 Satz 3 StVO: "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."
 
Zuletzt bearbeitet:
siehe § 10 Satz 3 StVO: "Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."
Richtig! Zur Klarstellung der Situation.
Leider sollen diese Zeichen mehr und mehr zur Umkehrung der Situation dienen.
Sie sollen aus einem strassenbegleitenden Radweg einen nicht mehr strassenbegleitenden Radweg machen.
Ich frage mich in welcher StVO das steht.
Ist ein Radweg strassenbegleitend dann ist er es. Daran kann ein Z.205 nichts ändern.
 
Er gilt also womöglich gar nicht, wenn eine Straße in eine andere einmündet; das ist mit den sonstigen dort geregelten Konstellationen nicht vergleichbar und es liegt wohl auf jeden Fall kein "Einfahren oder Anfahren" vor, wenn ich als Verkehrsteilnehmer aus einer nach der allgemeinen Rechts- vor Links-Regel bevorrechtigten Straße komme.

Interessant. Hier (https://www.google.de/maps/place/Langendreer,+Bochum/@51.4667832,7.3212299,3a,75y,301.05h,67.89t/data=!3m7!1e1!3m5!1sN98tEAjG0mImq5yodZMERA!2e0!6s//geo0.ggpht.com/cbk?panoid=N98tEAjG0mImq5yodZMERA&output=thumbnail&cb_client=maps_sv.tactile.gps&thumb=2&w=203&h=100&yaw=35.033672&pitch=0&thumbfov=100!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47b91f411c295ce7:0x65275875eba8b1!8m2!3d51.4705371!4d7.326905) haben sie nämlich extra einen "Bordstein" quer über die Straße gezogen, um "links vor rechts" für ungültig zu erklären (ist da auch sinnvoll, da man von einer Kreuzung mit Ampel kommt und dort sonst alles stoppen würde).
Unbenannt.png
Allerdings: es gibt zusätzlich ein Vorfahrt-gewähren-Schild.
 
Ich sehe hier immer weniger blaue Lollis, werden hier nach und nach abmontiert. Jetzt müssen das nur noch Autofahrer kapieren .
 
Von mir aus dürfen die Autos da gern drauf parken, wenn Halter Hundi gassi führt. Das untermauert mein Recht da nicht fahren zu müssen.
 
Bin heute wieder auf einem Radweg gefahren wo der Lolli wech ist - sch... Konditionierung
 
Sag ich doch, Parkplätze drauss machen, Parkraum ist doch Mangelware. Und jeder der parkt fährt nicht rum. :D
 
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