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Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

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Praetor

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Marburg, Gelsenkirchen
Ist das so gut, oder sollte ich wasn anders formulieren?


Sehr geehrter Herr PHK Schumann,

leider sind Ihre Aussagen nicht ganz richtig.

Laut dem Bundesverkehrsministerium ist es falsch, dass eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Radfahrern der Sicherheit dient. Vielmehr ist es statistisch nachgewiesen, dass baulich getrennte Radwege innerorts die Unfallzahlen drastisch erhöhen. "Die Radwegsbenutzungspflicht darf daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, und muß in jedem Einzellfall begründet werden".

So auch die Polizei Berlin:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/


Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.
"So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen."

An der Wildenbruchstraße wird jedoch genau das Gegenteil gemacht, und so der Radverkehr massiv gefährdet (siehe angefügtes Bild).
(ist auch in meinem Fotoalbum)



Der Radfahrer wird auf der Rotthauser-Straße auch nicht vom Fußgänger getrennt, da er zu parkenden Autos eine Türbreite Abstand halten muß. Hält er diesen Abstand fährt er jedoch meißtens komplett auf dem Gehweg.
In der VwV-StVO steht nun aber, dass ein Radweg möglichst 2,00 m mindestens 1,50 m breit sein muß. Davon kann nur an kurze Engstelle abgewichen werden wenn es unbedingt erforderlich ist.


Ich möchte daher nochmal nachfragen, wie ich ich es schaffe zu den parkenden Autos den Abstand einzuhalten und gleichzeitig auf dem Radweg zu fahren.


Antwort auf meine erste Mail:

"> Sehr geehrter Herr X,
>
> aus polizeilicher Sicht ist der von Ihnen angesprochene Teil der
> Rotthauser Straße ein gutes Beispiel für die sichere Führung von Radfahrern im
> engsten Innenstadtbereich. Der Radfahrer wird von der stark belasteten
> Fahrbahn auf den Gehweg genommen und dort, anhand von Markierungen und
> Verkehrszeichen, vom Fußgänger getrennt. Jeder Verkehrsteilnehmer, hält er sich an
> die Regeln, verfügt über seinen eigenen Bereich. Das Planen solcher
> Sonderwege wird in den Richtlinien zur Einrichtung von Radwegen behandelt.
> Städtische Dienststellen befassen sich u.a. mit den Vorgaben dieser
> Regelwerke. ..."
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.

Da fehlt bei "Rechtslage" ein "s". Außerdem klingt es sehr/zu abwertend. Das würde ich diplomatischer formulieren.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Jep, wenn du jemanden es so schreibst, kommt es meiner Meinung zu einer Abwehrhaltung da du ihn persönlich vorwirfst, das er, bzw. seine Dienststelle keine Ahnung hat.

Ist einer Einigung eher abträglich.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Und was ist der Sinn der Aktion?
Selbstdarstellung.
Was willst du damit bewirken?
Soll ein PHK jetzt sagen das er sinnfreie Briefe ans Volk schreibt, er deiner geistigen Brillianz und deiner profunden Gesetzteskenntnis hilflos ausgeliefert ist.

Herr wirf Hirn!
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Die Aussagen des PHK sind sehr wohl richtig, zumindest was Rechtschreibung und Grammatik betrifft, Deine nicht. Aber es ist in einer Demokratie gut und richtig, dass heute fast jeder an die Hochschule darf. :duck:
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

leider sind Ihre Aussagen nicht ganz richtig.

Besser: Leider kann ich Ihre Aussagen nicht ganz nachvollziehen.


Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.

Besser: Gerne verweise ich auf die Novelle von 1998.


Ich möchte daher nochmal nachfragen, wie ich ich es schaffe zu den parkenden Autos den Abstand einzuhalten und gleichzeitig auf dem Radweg zu fahren.

Hier würde ich nochmal auf die Problematik verwiesen und fragen, welche Lösungen er dafür vorschlägt.

Gruß

Micha
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Was willst Du?

Willst Du an dieser konkreten Stelle eine Änderung (Schild mit Radwegbebutzungspflicht weg oder Umbaumaßnahmen, damit Du ungefährdet auf dem Radweg fahren kannst)?
Falscher Adressat. Dann musst Du an die Behörde schreiben, die das Schild abbauen oder den Radweg umbauen kann.

Willst Du den PHK zu Deinem und aller Rennradler Freund machen? Dann antworte ihm freundlicher und mit etwas Selbstironie:
" Danke für Ihre Antwort...Das ist aber leider nur auf den ersten Eindruck richtig...in Wahrheit sind Radwege viel gefährlicher als viel befahrene Strassen ....[inhaltliche Erläuterung hast Du ja sehr gut gemacht]....Das ist ja das Dilemma: Fahre ich korrekt nach Schildern, gefährde ich mich, fahre ich so sicher wie möglich, riskiere ich Ärger (mit Autos und PHKs...), und muss ggf. erst vor Gericht nachweisen, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig war." Am besten redest Du dann aber persönlich mit dem Polizisten ;) Wenn man die Rennleitung mit guten Argumenten für die Rennradgemeinde begeistern kann :D - immer gerne!

Mit deiner Mail erreichst Du wahrscheinlich nur, dass sich der PHK zwischen Pausenbrot und Dienstroutine ein bisschen über diese arroganten Jurastudenten aufregt....:rolleyes:

Wolltest ja Meinungen...:cool:
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Was willst Du?

Willst Du an dieser konkreten Stelle eine Änderung (Schild mit Radwegbebutzungspflicht weg oder Umbaumaßnahmen, damit Du ungefährdet auf dem Radweg fahren kannst)?
Falscher Adressat. Dann musst Du an die Behörde schreiben, die das Schild abbauen oder den Radweg umbauen kann.

Das habe ich schon. Die sagen aber direkt, dass man eben klagen soll (in NRW gibt es seit kurzem keine Widersprüche mehr).

Freundliche Briefe zu schreiben ist aber schon ziemlich schwer. Ich hatte mir bei oben stehenden extram Mühe gegeben.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Freundliche Briefe zu schreiben ist aber schon ziemlich schwer. Ich hatte mir bei oben stehenden extram Mühe gegeben.

:D Das kann ich nachvollziehen.

Um deinen Aussagen noch mehr Gewicht zu verleihen, würde ich in einem Nebensatz noch einfließen lassen, dass du die - ich zitiere - "beste Hausarbeit der Übung im Zivilrecht der Uni Marburg im SS08" geschrieben hast.

Wenn du willst, kannst du auch noch erwähnen, dass du Unterstützung genießt von einem, der die beste Klausur in den Vorlesungen "BGB AT im SS 1997" und "BGB Besonderes Schuldrecht", jeweils an der Universität Münster, geschrieben hat :D. Dann ist endgültig genügend juristischer Sachverstand versammelt.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, was du erreichen willst. Mir ist schon der Anlass deines bisherigen Briefwechsels unklar, denn den erwähnst du ja nicht. Der PHK ist ohnehin machtlos in Bezug auf die Anordnung der Radwegsbenutzungspflicht. Du kannst bei ihm und seinen Kollegen bestenfalls erreichen, dass sie diese Pflicht nicht durchsetzen. Dazu bedarf es aber keiner Belehrungen, sondern einer Schilderung der Situation aus Sicht eines Radfahrers, also aus deiner Sicht. Vielleicht führt dies dann zu mehr Verständnis und einmal mehr "Augen zudrücken" (juristisch: Entschließungsermessen zu deinen gunsten ausüben, also: nicht einschreiten). Wenn du das Schild weghaben willst oder eine allgemeine Überprüfung der Schilder erreichen willst, kannst du dem PHK so viel schreiben wie du willst, der ist dafür nicht zuständig und wird das Schreiben bestenfalls weiterleiten an die zuständige Stelle.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Ist das so gut, oder sollte ich wasn anders formulieren?


Sehr geehrter Herr PHK Schumann,

leider sind Ihre Aussagen nicht ganz richtig.

Laut dem Bundesverkehrsministerium ist es falsch, dass eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Radfahrern der Sicherheit dient. Vielmehr ist es statistisch nachgewiesen, dass baulich getrennte Radwege innerorts die Unfallzahlen drastisch erhöhen. "Die Radwegsbenutzungspflicht darf daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, und muß in jedem Einzellfall begründet werden".

So auch die Polizei Berlin:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/


Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.
"So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen."

An der Wildenbruchstraße wird jedoch genau das Gegenteil gemacht, und so der Radverkehr massiv gefährdet (siehe angefügtes Bild).
(ist auch in meinem Fotoalbum)



Der Radfahrer wird auf der Rotthauser-Straße auch nicht vom Fußgänger getrennt, da er zu parkenden Autos eine Türbreite Abstand halten muß. Hält er diesen Abstand fährt er jedoch meißtens komplett auf dem Gehweg.
In der VwV-StVO steht nun aber, dass ein Radweg möglichst 2,00 m mindestens 1,50 m breit sein muß. Davon kann nur an kurze Engstelle abgewichen werden wenn es unbedingt erforderlich ist.


Ich möchte daher nochmal nachfragen, wie ich ich es schaffe zu den parkenden Autos den Abstand einzuhalten und gleichzeitig auf dem Radweg zu fahren.


Antwort auf meine erste Mail:

"> Sehr geehrter Herr X,
>
> aus polizeilicher Sicht ist der von Ihnen angesprochene Teil der
> Rotthauser Straße ein gutes Beispiel für die sichere Führung von Radfahrern im
> engsten Innenstadtbereich. Der Radfahrer wird von der stark belasteten
> Fahrbahn auf den Gehweg genommen und dort, anhand von Markierungen und
> Verkehrszeichen, vom Fußgänger getrennt. Jeder Verkehrsteilnehmer, hält er sich an
> die Regeln, verfügt über seinen eigenen Bereich. Das Planen solcher
> Sonderwege wird in den Richtlinien zur Einrichtung von Radwegen behandelt.
> Städtische Dienststellen befassen sich u.a. mit den Vorgaben dieser
> Regelwerke. ..."


Bist ein toller Hecht!! Ars** bleibt Ars** wie er schreibt und lacht!!

Gruß k67
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Ich würde solche Briefe auch nicht schreiben. Aber angesichts Deiner Aussage könnte man leicht zugespitzt auch sagen:
Herr wirf Zivilcourage!

Seh ich anders. Ich muß doch die Frage an mich selbst stellen:

a. Was will ich mit der Aktion Brief bewirken?
b. Ist der Brief überhaupt das geeignete Mittel?
c. Ist der Adressat überhaupt der Richtige?

Wer die Fragen beantwortet sieht wohl das die Aktion nur der Eitelkeit dienen kann und nichts bewirken wird.

qed

An welcher Stelle kommt hier Zivilcourage zum tragen?

P.S. Jura kann auch eine Cafemaschine sein und Praetor ein Barista:p
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

wenn theorie und praxis aufeinander treffen.

studier lieber weiter.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Und was ist der Sinn der Aktion?
Selbstdarstellung.
Was willst du damit bewirken?

Selbstdarstellung, wie immer es bei ihm und solchen Dingen ist. Praetor onaniert glaube ich heimlich auf Juristendeutsch. :)
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Ist das so gut, oder sollte ich wasn anders formulieren?
(...)

Nö, das ist perfekt so! - Jetzt noch ein Bild von Dir in eindeutiger Pose dazu und der Herr Schumann kann gar nicht mehr anders als Dir einen Heiratsantrag zu machen.

:eyes:
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Welche Behörde ist dafür eigentlich zuständig? Hier ist sogar ein Schotterweg als Radweg ausgewiesen :confused:
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Welche Behörde ist dafür eigentlich zuständig? Hier ist sogar ein Schotterweg als Radweg ausgewiesen :confused:

Wir sind in Deutschland, also welche Behördensind zuständig?

- Hochbauamt,
- Tiefbauamt,
- Magistrat,
- Verkehrsamt,

etc.

Vielleicht ist es eine historische Städte, dann natürlich noch der Denkmalschutz.


Jeder Verwaltungsteil muss doch hier was beisteuern.
Die Existenz sowie die Bedeutung der Verwaltung muss doch begründet und manifestiert werden.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Wir sind in Deutschland, also welche Behördensind zuständig?

- Hochbauamt,
- Tiefbauamt,
- Magistrat,
- Verkehrsamt,

etc.

Vielleicht ist es eine historische Städte, dann natürlich noch der Denkmalschutz.


Jeder Verwaltungsteil muss doch hier was beisteuern.
Die Existenz sowie die Bedeutung der Verwaltung muss doch begründet und manifestiert werden.

Du verwechselst da was bzw. unterliegst einem weitverbreiteten Irrtum. Die von dir genannten Ämter sind Stellen der Verwaltung, die gehören aber sämtlich zu einer Behörde, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt - Verwaltungsrecht habe ich nur im Studium gemacht. Behörde ist dagegen in NRW (in den anderen Bundesländern wird es nicht so sehr anders sein) entweder der Oberbürgermeister (bei kreisfreien Städten), der Landrat (bei Kreisen) und bei kreisangehörigen Gemeinden wieder wer anders. Dann gibt es natürlich noch Bundesbehörden, deren Zuständigkeit ist aber die Ausnahme. Letztlich spielt es aber auch keine Rolle, du kannst alle Stellen der Verwaltung anschreiben mit der Bitte, es an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Die von dir genannten Ämter führen dann natürlich verwaltungsintern Anweisungen aus, also z.B. Verkehrsschild bestellen, Ort dafür aussuchen, aufstellen usw., wobei dann Belange des Denkmalschutzes/Naturschutzes und was weiß ich zu berücksichtigen sind, denn der Staat muss sich gesetzestreu verhalten.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Du verwechselst da was bzw. unterliegst einem weitverbreiteten Irrtum. Die von dir genannten Ämter sind Stellen der Verwaltung, die gehören aber sämtlich zu einer Behörde, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt - Verwaltungsrecht habe ich nur im Studium gemacht. Behörde ist dagegen in NRW (in den anderen Bundesländern wird es nicht so sehr anders sein) entweder der Oberbürgermeister (bei kreisfreien Städten), der Landrat (bei Kreisen) und bei kreisangehörigen Gemeinden wieder wer anders. Dann gibt es natürlich noch Bundesbehörden, deren Zuständigkeit ist aber die Ausnahme. Letztlich spielt es aber auch keine Rolle, du kannst alle Stellen der Verwaltung anschreiben mit der Bitte, es an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Die von dir genannten Ämter führen dann natürlich verwaltungsintern Anweisungen aus, also z.B. Verkehrsschild bestellen, Ort dafür aussuchen, aufstellen usw., wobei dann Belange des Denkmalschutzes/Naturschutzes und was weiß ich zu berücksichtigen sind, denn der Staat muss sich gesetzestreu verhalten.

Ich habs gewusst, am Ende ist mein Ob Schuld:D ... mit seinen 17 Ämtern.
Ich wollte ja nur drauf abstellen das wir in Deutschland sind und hierfür mit Sicherheit ein Konvolut an Ämtern & Behörden mit Verwaltungsakten in Frage kommen. Leider. Vielleicht hat der Edmund ja noch ein paar Ideen zur Vereinfachung parat.
 
AW: Kann ich meine Mail so an die Polizei schicken?

Stell deine Sicht der Dinge dar ohne ihn anzugreifen.

Das ist in fast allen Lebenslagen die zielführendere Methode. Selbst wenn er dir in dem Moment schon aus Prinzip nicht ausdrücklich recht geben wird, wird sich die andere Meinung doch bei ihm irgendwie festsetzen und er wird sie in Zukunft zumindest bedenken.

Noch besser ist es, wenn du es so darstellen kannst, dass er selbst drauf kommt und gar nicht mitbekommt, dass du ihn gelenkt hast. Denn dann wird er vehement seine neue Erkenntnis umsetzen :D.
 
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