Ob der Draht "verläßlich" ist, merkst Du erst dann,
wenn es für die Versicherung darum geht,
das Portemonnaie aufzumachen. Und hier kann man sich im allgemeinen darauf verlassen,
daß auf Versicherungen mit steigender Schadenshöhe am wenigsten Verlaß ist.

Doof...ist aber so. Wir können nur froh sein, daß es nicht in die Zuständigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung fällt,
abhanden gekommene Fahrräder zu regulieren. Dann wäre der Versicherungsnehmer vielleicht nicht berufsunfähig -
er wäre aber irgendwann bis zu seinem Lebensende Fußgänger !