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Mist gebaut

...Ansonsten gilt: Füsse und Mundwerk stillhalten! Wenn die Polizei was will dann kommen die zu Dir - da sind die nicht aufzuhalten...
Eben, Neugier kann da höchstens schaden. Wenn es ganz dumm läuft, bringt das erst die Maschinerie in Gang, weil vielleicht die Polizei erst dadurch darauf gestoßen wird, dass da jemand nicht nur einen Unfall hatte, sondern dabei auch so sturzbetrunken war, dass er sich noch nicht einmal daran erinnern kann. Und die (jetzt nicht mehr mögliche) Feststellung eines BAK von mehr als 1,6 Promille ist keineswegs zwingend erforderlich, wenn anderweitig nachweisbar ist, dass der Unfall offensichtlich alkoholbedingt war.
...Und von der Krankenkassen bekommst Du einen Unfallbogen auf dem Du den Hergang des Verkehrsunfalles schildern mußt und zu Deiner Alkoholisierung keine Angaben machen mußt weil man sich selber nicht belasten muß.
Auch richtig und dass die Krankenkasse den Fragebogen schickt, ist bei Unfällen Routine. Da geht es nicht primär darum, dem eigenen Mitglied irgend ein Fehlverhalten nachzuweisen, sondern um die Regressmöglichkeiten der Kasse bei Dritten. Wenn ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert, holt sich die Kasse die Behandlungskosten von der Berufsgenossenschaft zurück, bei Fremdverschulden hat sie evtl. Ansprüche gegen den Schädiger. Da sie aber von der Klinik nur die Diagnose erfährt, fragt sie eben ihr Mitglied nach den näheren Umständen.
 
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Moin ! Ich bin Samstagnacht mit dem Fahrrad auf dem Heimweg gestürzt. Kam von einer Party und war nicht nüchtern (habe nie einen FS gemacht). Ich musste nur über eine Bahntrasse und war weit entfernt von "öffentlichen" Straßen und Autos. Hatte auch Licht am Fahrrad und auch eingeschaltet. Um 4 Uhr nachts war da glücklicher Weise auch niemand außer mir. Wie es zum Sturz kam weiß ich nicht mehr. Habe selber den Notarzt gerufen. Der Krankenwagen hat mein Fahrrad netter Weise mitgenommen. Das scheint auch soweit ok zu sein. Die Jacke und der Rucksack wurden vom Rettungsarzt zerschnitten, die Hose ging beim Sturz kaputt und mein Akkuscheinwerfer ist verschwunden. Im Krankenhaus wurde ich am Auge genäht und im Gesicht mehrfach geklebt. Sieht aber nicht allzu schlimm aus. Mein linkes Knie scheint auch etwas lädiert. Meine Hände sieht vollkommen i.O. also habe ich den Sturz wahrscheinlich nicht abgefangen.

Wie dem auch sei. Moralisch war das natürlich ziemlich schlecht von mir und ich habe auch nicht vor das nochmal zu machen. Kopfschmerzen bereitet mir noch die rechtliche Situation. Wahrscheinlich war die Polizei am Unfallort, ich weiß es allerdings nicht. Mögliche Punkte in Flensburg sind für mich zwar nicht relevant, allerdings könnte ich zu einer Bußzahlung verdonnert werden. Letzteres würde ich gerne abwenden, insofern es sich um eine relevante Summe handeln sollte. Als Student kann ich nicht mal eben ein paar hundert Euro zahlen.

Wäre über Meinungen dankbar.
Jetzt mach dir mal nicht in die Hose, steh das durch, erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.....
Kein Grund zur Sorge....
:daumen:
 
Du kannst sehr froh sein, dass du niemand Anderen geschädigt hast, dann hättest du jetzt ein richtiges Problem. Da du alleine den Schaden hast kann dir schon mal nicht so viel passieren. Die Grenze fürs Radfahren liegt immer noch bei 1,6 Promille. Finde ich persönlich viel zu hoch, aber für dich ist das jetzt gut.

Das Licht was dir jetzt fehlt solltest du aber auf jeden Fall angeben. Gut möglich, dass es sich beim Unfall gelöst hat und so verloren gegangen ist. Sollte aber wenn die Polizei dich fragt angegeben werden.

Bei dieser Witterung würde ich tippen, dass dir nasses Laub zum Verhängnis wurde. Das kann extrem rutschig werden. Gleiches gilt für nasse Brücken aus Holz (Moos). Je nachdem wo man fährt rennen einem auch schon mal Kleintiere in den Weg (Hasen).
 
... Die Grenze fürs Radfahren liegt immer noch bei 1,6 Promille.
Finde ich persönlich viel zu hoch, ....

Vollkommen richtig, wobei dieser Grenzwert von 1,6 Promille BAK nur die strafrechtliche Grenze ist.
Verwaltungsrechtlich kann es schon früher und mit weniger Alkohol im Blut Ärger geben - etwa den Führerschein betreffend.
Es soll hier bitte nicht jeder Radfahrer glauben, er könne sich bis 1,6 Promille folgenlos volllaufen lassen.
Das anzunehmen wäre grundfalsch !
 
Wenn noch eine andere Person geschädigt wurde, dann können schon Werte über 0, 3 für eine Strafanzeige reichen. Ist aber Gott sei dank nicht der Fall. Wäre die Polizei dagewesen, hätten die wohl das Fahrrad eingesackt nehme ich mal an.
 
Richtig, die Strafbarkeit fängt bei 0,3 Promille an, wenn es zusätzlich zur Alkoholisierung ein
kausal verkehrsauffälliges Verhalten gab. Sicherstellung des Fahrrades ist bei Personenschäden üblich.
 
Geht es denn jetzt wieder einigermaßen, körperlich und auch psychisch? Ich kann schon verstehen, dass nicht jeder so cool ist, einfach abzuwarten, ob noch ein dickes Ende kommt oder nicht und da Gewissheit haben möchte.

Und wieder einmal bleibt die Erkenntnis: Im Voll-wie-ein-Uhu-Zustand passieren NIE gute Sachen im Leben, der Preis dagegen ist oft hoch - was ich da schon Ätzendes gehört und mitbekommen habe - Beklaut, sehr wichtige Sachen verloren, teures Auto geschrottet und den Schaden von anderen selbst bezahlen, Lappen weg und MPU, Beziehungen oder Freundschaften ruiniert ...
 
Eben, Neugier kann da höchstens schaden. Wenn es ganz dumm läuft, bringt das erst die Maschinerie in Gang, weil vielleicht die Polizei erst dadurch darauf gestoßen wird, dass da jemand nicht nur einen Unfall hatte, sondern dabei auch so sturzbetrunken war, dass er sich noch nicht einmal daran erinnern kann. ...
Kann ich bestätigen. Ein Freund, solider unauffälliger Familienvater, hat sich mal mit dem Rad langgelegt, definitiv nüchtern, schwere Gehirnerschütterung mit Amnesie. Null Erinnerung an den Unfall. Als er wieder fit war, hat er auf der Wache nach gefragt, ob an dem Tag in der Straße ein Unfall gemeldet wurde. Pampige Ansage des Beamten: "Da werden Sie wohl betrunken gewesen sein." Eine weitere Bestätigung meines Eindrucks, dass neun von zehn Polizisten unverschämt, faul und inkompetent sind.
 
Und die (jetzt nicht mehr mögliche) Feststellung eines BAK von mehr als 1,6 Promille ist keineswegs zwingend erforderlich, wenn anderweitig nachweisbar ist, dass der Unfall offensichtlich alkoholbedingt war.
Lasst uns bloß kein juristisches Seminar aus dieser Angelegenheit machen, aber mir leuchtet nicht ein, in welcher Verfahrensart das zutreffen soll. Im Strafverfahren keinesfalls.

Richtig ist, dass für die Trunkenheit im Verkehr im Sinne von § 316 StGB zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit (bei Radfahrern ab 1,6 Promille unwiderleglich zu vermuten) und relativer Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille mit dem zusätzlichen Erfordernis der "alkoholbedingten Ausfallerscheinung") zu unterscheiden ist. Das gilt sowohl für die vorsätzliche als auch die fahrlässige Begehungsweise.

Allerdings hat der Tatrichter die absolute bzw. relative Fahruntüchtigkeit im Falle der Verurteilung zweifelsfrei festzustellen. Und das setzt voraus, dass er jeweils eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille bzw. 0,3 Promille für erwiesen hält. Für die relative Fahruntüchtigkeit ist außerdem zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass das Unfallgeschehen Folge der Alkoholisierung war. Das ist schon dann zu verneinen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer nüchternen Person der Unfall ebenso passiert wäre. In der gerichtlichen Praxis ist das der größte Stolperstein für eine Verurteilung. Etliche nüchterne Fahrer sind schon z.B. an Eisenbahnschienen, Pollern oder Bordsteinkanten zu Sturz gekommen. Entsprechende Feststellungen sind jedenfalls unerlässlich.

Reiner, meintest Du vielleicht, dass für die Feststellung der BAK nicht zwingend ein Atemalkoholtest oder eine Blutprobenentnahme notwendig sind? Da würde ich Dir Recht geben. Maßgeblich wären dann aber die gerichtlichen Erkenntnisse zum vorangegangenen Alkoholkonsum. Alex haben wir ja inzwischen so gut geimpft, dass er gegenüber allem und jedem schweigt. Abgesehen von der weltweiten Forenöffentlichkeit. :D Ansonsten sehe ich derzeit aber niemanden, der ihn mit Trinkmengenangaben belasten könnte.
 
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Darf die Rennleitung Blut ohne Zustimmung des Delinquenten abnehmen (lassen)?

Eine Vernehmung durch die Polizei hat ja wohl auch im Krankenhaus nicht stattgefunden. Insofern halte ich es für unwahrscheinlich, daß Blut abgenommen wurde.
 
Reiner, meintest Du vielleicht, dass für die Feststellung der BAK nicht zwingend ein Atemalkoholtest oder eine Blutprobenentnahme notwendig sind? Da würde ich Dir Recht geben. Maßgeblich wären dann aber die gerichtlichen Erkenntnisse zum vorangegangenen Alkoholkonsum. Alex haben wir ja inzwischen so gut geimpft, dass er gegenüber allem und jedem schweigt. Abgesehen von der weltweiten Forenöffentlichkeit. :D Ansonsten sehe ich derzeit aber niemanden, der ihn mit Trinkmengenangaben belasten könnte.

Dem Rettungssanitäter habe ich natürlich wahrheitsgemäß geantwortet, als der mich gefragt hat. Die Polizei war nach meiner jetzigen Einschätzung nicht involviert.Habe in der Situation glücklicher Weise die richtige Nummer gewählt und nicht die Rennleitung angerufen.
 
Darf die Rennleitung Blut ohne Zustimmung des Delinquenten abnehmen (lassen)?
Wenn der Beschuldigte keinen oder einen entgegenstehenden Willen äußert, bedarf es grundsätzlich der richterlichen Anordnung. Dann kann die Entnahme sogar mit Zwang durchgesetzt werden. Bei einem Unfall gegen 4.00 Uhr morgens ist ein Bereitschaftsrichter allerdings oftmals nicht zu erreichen. In diesen Fällen erfolgt die Entnahme daher regelmäßig ohne gerichtlichen Beschluss. Unter Umständen kann das zu einem Beweisverwertungsverbot führen, aber im Detail würde das jetzt zu weit führen.

Du hast ja Recht, momentan deutet nichts auf eine Entnahme hin.
 
Geht es denn jetzt wieder einigermaßen, körperlich und auch psychisch? Ich kann schon verstehen, dass nicht jeder so cool ist, einfach abzuwarten, ob noch ein dickes Ende kommt oder nicht und da Gewissheit haben möchte.

Und wieder einmal bleibt die Erkenntnis: Im Voll-wie-ein-Uhu-Zustand passieren NIE gute Sachen im Leben, der Preis dagegen ist oft hoch - was ich da schon Ätzendes gehört und mitbekommen habe - Beklaut, sehr wichtige Sachen verloren, teures Auto geschrottet und den Schaden von anderen selbst bezahlen, Lappen weg und MPU, Beziehungen oder Freundschaften ruiniert ...

Ehrlich kam mir erst heute in den Sinn, dass es vielleicht Probleme mit der Polizei geben könnte. Köfperlich geht es wieder halbwegs, bin vorhin nach Hause gekommen und habe auf dem Rückweg nochmal den Unfallort in Augenschein genommen, weil ich noch meinen Frontscheinwerfer vermisse, der aber nicht aufzufinden war. 100 Taler hat der gekostet aber naja. Habe auch nochmal versucht den Unfallhergang zu rekonstruieren aber keine Chance. Ich habe aber noch die Stelle gefunden, an der ich lag. Kurz davor lagen massig Glassplitter auf der Fahrbahn. Keine Ahnung, ob ich denen vielleicht ausweichen wollte und mich dabei gepackt habe. Platten habe ich keine aber die Vorderradbremse und der Lenker müssen ausgetauscht werden. Mehr konnte ich noch nicht feststellen.

Ich habe natürlich ein ziemlich mieses Gewissen. Die 1.6pm hielt ich persönlich immer für zu hoch angesetzt und dann mache ich selber so ein Mist. Naja, nochmal Glück gehabt. Jetzt nur noch mit 0.0 oder Laufen.
 
Alex, Du stellst gerade unsere gesamte Prozessstrategie in Frage! :eek:

Ach, mach' Dir mal keinen Kopf. Wird schon. :D

Ach naja. In dem Moment ging mir nix durch den Kopf und ich habe nur geantwortet. Aber so eine Aussage ist ja nicht wirklich belastbar im Ernstfall. Ich denke, die Krankenkasse wird sich nochmal melden und das war es dann.
 
Und nochmal vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben und von ihren Erfahrungen berichtet haben.
 
du scheinst viel Kontakt mit Polizisten zu haben
In 36 Jahren als Rad- und Autofahrer, 25 Jahren Kreditkartenbenutzer und 15 Jahren Hausbesitzer bleibt das nicht aus.
Bei dem einen Mal, als ich zu Recht von einer Zivilstreife auf einen Autobahnparkplatz gebeten wurde (unterwegs im PKW mit Mini-Anhänger, 110 km/h) waren die Beamten ausgesprochen verständnisvoll, haben das Mininum kassiert und die Dreckskarre von der Eiltransporte-Firma sogar noch angeschoben.
Die restlichen Begegnungen beim Anzeige-Erstatten wegen Kreditkartenbetrung, Sachbeschädigung und KFZ-Aufbruch und per Lautsprecher aus drei Meter Abstand von hinten angeplärrt werden, man habe gefälligst den Radweg zu benutzen (Tempo 30 Straße, Radweg ausschließlich für die Gegenrichtung), haben mein Bild von der Rennleitung nicht verbessert.
 
Ach naja. In dem Moment ging mir nix durch den Kopf und ich habe nur geantwortet.

Schwindeln und taktieren will gekonnt sein und ist auch nur bedingt lernbar - ich kann es auch nicht (Ist bei mir ein Kindheitstrauma, ich habe am Morgen des Heiligabend mal gelogen und der Weihnachtsmann hat mich dafür rund gemacht :)).
 
Schwindeln und taktieren will gekonnt sein und ist auch nur bedingt lernbar - ich kann es auch nicht.
Bei der zweitgefährlichsten Frau der Welt dürfen wir uns nie ganz sicher sein. Könnte auch ein meisterhaft inszenierter "Doppel-Bluff" sein.

Ich bin mir aber sicher, dass Du eine Lüge sehr viel charmanter verpacken könntest als ein durchschnittlich gewachsener Mann.
 
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