Eben, Neugier kann da höchstens schaden. Wenn es ganz dumm läuft, bringt das erst die Maschinerie in Gang, weil vielleicht die Polizei erst dadurch darauf gestoßen wird, dass da jemand nicht nur einen Unfall hatte, sondern dabei auch so sturzbetrunken war, dass er sich noch nicht einmal daran erinnern kann. Und die (jetzt nicht mehr mögliche) Feststellung eines BAK von mehr als 1,6 Promille ist keineswegs zwingend erforderlich, wenn anderweitig nachweisbar ist, dass der Unfall offensichtlich alkoholbedingt war....Ansonsten gilt: Füsse und Mundwerk stillhalten! Wenn die Polizei was will dann kommen die zu Dir - da sind die nicht aufzuhalten...
Auch richtig und dass die Krankenkasse den Fragebogen schickt, ist bei Unfällen Routine. Da geht es nicht primär darum, dem eigenen Mitglied irgend ein Fehlverhalten nachzuweisen, sondern um die Regressmöglichkeiten der Kasse bei Dritten. Wenn ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert, holt sich die Kasse die Behandlungskosten von der Berufsgenossenschaft zurück, bei Fremdverschulden hat sie evtl. Ansprüche gegen den Schädiger. Da sie aber von der Klinik nur die Diagnose erfährt, fragt sie eben ihr Mitglied nach den näheren Umständen....Und von der Krankenkassen bekommst Du einen Unfallbogen auf dem Du den Hergang des Verkehrsunfalles schildern mußt und zu Deiner Alkoholisierung keine Angaben machen mußt weil man sich selber nicht belasten muß.
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