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Ärger mit Ebaykäufer - Klassiker

D

dura-atze

Moinsen,

zum ersten Mal habe ich einen Rennradrahmen über Ebay.com verkauft und habe nun Ärger an der Backe... Der Käufer behauptet, dass der Rahmen am Ausfallende verbogen angekommen sei. Nun argumentiert er, dass ich es schlecht verpackt hätte. Nun, dazu muss ich sagen, dass ich es zwar ungewöhnlich aber nicht schlecht verpackt habe.

Meine Methode war wie folgt:

Ich hab Küchentücher und Folie gekauft um das Rad einzuwickeln. Das klingt zwar bekloppt, wurde aber durchaus bewusst getan. Das System war in etwa, pro Rohr ca. 1-2 komplette Rollen Küchentuchlagen und jeweils mit Folie abgesichert. Da entstanden Lagen die mehrere Zentimeter dick waren und mehr Polsterung boten, als es z.B. mit Luftpolsterfolie möglich gewesen wäre. Sämtliche empfindlichen Teile gesondert umwickelt und zwischen dem Hinterbau wurde auch extra genug Material gesteckt, so dass es nicht verbogen werden konnte. Das Schaden selbst sieht aber so aus, als hätte man einen Laster auf den Hinterbau fallen lassen, obgleich das Füllmaterial reichhaltig war...

Was kann man tun... der Käufer wird natürlich ankommen und darauf verweisen, dass es mit "Küchenrolle und Folie" verpackt wurde... aber wie gesagt, das war so gut verpackt, wie ich es mir selbst nur wünschen könnte.

Der Käufer hat natürlich keinerlei Fotos davon gemacht, wie die Verpackung aussah, und ich natürlich auch nicht.

Wie kann man verfahren?
 
Nur ruhig Blut, das läßt sich sicher klären.

Ad 1) Hast du einen Umtausch - Vorbehalt in der Anzeige gehabt?

Wenn ja: dann hat er das Problem und muss es geradebiegen lassen.

Wenn nein: verlange "Beweise", Fotos, die den Vorwurf belegen. Schlimmstenfalls biete an, das Teil zurückzunehmen, dann wirst du sehen, ob er nur Preisnachlass will.

Ad 2) Ein verbogenes Ausfallende kommt nicht durch mangelnde Verpackung zustande, sondern durch Biegedruck (und kann zurückgebogen werden). Schützen kann man sich davor (auch bei der Gabel) mit speziellen Transportsicherungen, die man einschraubt.
 
Picture1214122241_1.jpg
 
Ich fürchte, dass es tatsächlich notwendig (und üblich) ist, bei Versand von Rahmen eine feste Sicherung in die Ausfallenden zu klemmen, zumindest wenn die Kiste nicht sehr viel breiter als der Rahmen ist. Dafür gibt es als extra Kunststoffteile oder man nimmt eine alte Nabe, Gewindestange o.ä.
Wäre ein verbogener Rahmen ohne das bei mir angekommen, hätte ich auch behauptet, dass er nicht gut genug verpackt war.
 
Besch... Situation. Du bist auf die Kooperation des Käufers angewiesen. Und wenn Du einen notorischen Meckerer an der Backe hast, dann hilft alles nix, es steht dann Aussage gegen Aussage und Du kriegst eine negative Bewertung bei ebay. Schau Dir doch mal die Bewertungen des Käufers an, dann kannst Du Dir ein Bild von ihm machen. Hilfreich zur Beurteilung der Sachlage ist, wenn der Käufer noch im Besitz der Verpackung ist. Falls diese arg verbeult/eingedrückt ist, kann eine Beschädigung während des Transports unterstellt werden.

Bei DHL ist der Regulierungsablauf kompliziert und aufwändig, falls die Verpackung noch vorhanden und beschädigt ist:
1. Der Käufer meldet den Schaden online, unter Angabe des Absenders, der Sendungsnummer etc.
2. Der Käufer muss den Schaden nachträglich bei einer Poststelle bestätigen lassen
3. Die Poststelle schickt Karton mit Rahmen und Verpackungsmaterial an eine zentrale Stelle der Post
4. Bei der zentralen Stelle der Post wird die Schadenshöhe ermittelt. Wichtig ist, dass der Käufer ausdrücklich darauf hinweist, er möchte die Ware zurück geschickt bekommen - sonst wird sie verschrottet (kein Witz).
5. Falls der Schaden als Transportschaden entschädigt wird, bekommst Du das Geld und nicht der Empfänger, denn Du bist Vertragspartner von DHL.
6. Du musst Dich dann mit dem Empfänger einigen.

Ist die Verpackung nicht mehr vorhanden, ist das große Schiete. Entweder vertraust Du dem Käufer und bietest ihm eine kleine Rückzahlung an oder es steht Aussage gegen Aussage und Du handelst Dir eine negative ebay-Bewertung ein.

Wie auch immer: ich beneide Dich nicht.

Viel Erfolg,
Volker
 
Die Bewertung ist ja wirklich das kleinste - wenn auch ein wirkliches - Problem.
Auch als Käufer will man ja keinen Rahmen, der so aussieht.

Da scheint es sich mir wirklich um einen Transportschaden zu handeln. Vielleicht können Käufer und Verkaüfer zusammenwirken, um das Problem zu lösen.
 
Häßliches Thema.

Ich gehe davon aus, daß das ein Privatverkauf war. Bei einem gewerblichen Verkauf haftest Du sowieso bis zum Empfänger. Ich bin kein Rechtsgelehrter, habe nur beruflich recht viel mit Versand (durch Paketdienste) zu tun.

Fälle von Böswilligkeit auf jeder der beiden Seiten ausgeschlossen - zunächst haftet der Käufer für den Transportweg ab der Abgabe der Ware beim Versanddienstleister. Allerdings muß der Verkäufer für ausreichende Verpackung sorgen. Der Versanddienstleister wird sich auf DIN ISO 2248 zurückziehen, bei der jedem Versender die Haare zu Berge stehen. Demnach muß ein Packstück (bis 10 kg, wovon ich hier ausgehe) 10x einen freien Fall aus 80 cm Höhe unbeschadet überstehen und die Verpackung immer noch einen Transport zulassen. Die 10 freien Fälle umfassen 1x Ecke, 3x Kante, 6x Fläche. Da hast Du mit Küchenrolle und Folie (keinerlei Rückstellkraft) nicht den Hauch einer Chance.

Damit ist es der Schrift nach kein Transportschaden, sondern unzureichende Verpackung. Darauf läuft es in der Praxis bei den Paketdiensten so gut wie immer hinaus.

Der Verkäufer wird argumentieren, daß die Umverpackung einwandfrei war, was durch die Küchenrollenpolsterung durchaus möglich sein kann. Trotzdem hat der Fall auf die Ecke das Rohr geknickt.

Jetzt kannst Du es natürlich auf sich beruhen lassen, denn Du hast ja dein Geld, oder warten was passiert. Wenn der Verkäufer wider dein Erwarten was beweisen will und kann, wird am Ende Recht gesprochen werden und die Kosten des Verfahrens werden verteilt. Oder ein Anwalt gibt Dir vorher einen anderen Rat (und ebenfalls eine Rechnung).

Falls man sich auf unzureichende Verpackung verständigt, ist auf Wunsch des Käufers die Reihenfolge Nachbesserung (bzw. Ersatzlieferung, wirst Du nicht können), Minderung (aber was soll der Käufer mit einem Preisnachlass) und Wandlung (in der Praxis würdest Du dem Käufer seine Kosten erstatten und ihn bitten, den Rahmen kostenlos zu entsorgen, denn was willst Du noch damit anfangen).

Eine Entscheidung, wie Du jetzt vorgehen willst, kannst Du wohl nur aus dem Bauch heraus treffen.
 
War die ganze Küchenrollenpolsterung am Ende nicht auchnoch in einem Karton versenkt? Kann mir kaum vorstellen wie soetwas dann passieren kann.
 
müsste bei seitlichem Druck das nicht ganz woanders (weiter richtung Sitzrohr) abknicken, so Hebel usw? Das sieht wie ne üble Stauchung aus, als wenn das vertikal auf das Auge aufgeschlagen ist und am Rohranfang nach innen weggeknickt ist.
 
Du hast doch bestimmt noch die Bilder vom ebay Angebot, aus denen sollte hoffentlich hervor gehen, dass der Rahmen iO. war als du ihn angeboten hast.

Dann sind da die Bilder vom ausgelieferten Zustand, ist natürlich Schrott, da kann man wohl nichts mehr machen. Aber aus den beiden Zuständen läßt sich doch zweifelsfrei rückschließen, dass der Schaden beim Transport passiert sein muss. Und in den Statuten von dhl wir wohl kaum verlangt sein, dass zwischen den Ausfallenden eine Stange angebracht sein muss.
 
Du hast doch bestimmt noch die Bilder vom ebay Angebot, aus denen sollte hoffentlich hervor gehen, dass der Rahmen iO. war als du ihn angeboten hast.

Dann sind da die Bilder vom ausgelieferten Zustand, ist natürlich Schrott, da kann man wohl nichts mehr machen. Aber aus den beiden Zuständen läßt sich doch zweifelsfrei rückschließen, dass der Schaden beim Transport passiert sein muss. Und in den Statuten von dhl wir wohl kaum verlangt sein, dass zwischen den Ausfallenden eine Stange angebracht sein muss.

Siehe DIN-Norm im Tremalzo-Post oben, die fand ich übrigens sehr wissenswert!
 
Du hast doch bestimmt noch die Bilder vom ebay Angebot, aus denen sollte hoffentlich hervor gehen, dass der Rahmen iO. war als du ihn angeboten hast.

Dann sind da die Bilder vom ausgelieferten Zustand, ist natürlich Schrott, da kann man wohl nichts mehr machen. Aber aus den beiden Zuständen läßt sich doch zweifelsfrei rückschließen, dass der Schaden beim Transport passiert sein muss. Und in den Statuten von dhl wir wohl kaum verlangt sein, dass zwischen den Ausfallenden eine Stange angebracht sein muss.

Du bist ja gut , sollen die etwa beschreiben ( Gerichtsfest) welcher Artikel wie eingepackt werden soll , wie lang soll den die Abhandlung werden und wer soll das alles lesen und begreifen :eek:
Nee , das geht klar andersherum.
Auf dem Angebotsbild war der heile , jetzt zermatscht = schlecht verpackt .
Das ist doch wohl klar , das man den Hinterbau sichert ( gibt ja extra so Kunststoffbrücken dafür ), und warum wohl ??
Und die Verpackung muss halt einiges ertragen an Druck , das Teil wird ja nicht vom Wandsbeker Boten händisch transportiert .
Dumm gelaufen
Geld zurück
und auf der Stelle trampeln und heulen ( das hilft )

Den Transporteur zu belangen , also ich tät mir das nicht antun , wenn nicht der Empfänger beim Empfang die zermatschte Verpackung schon reklamiert hat.
Der wird immer behaupten : Verpackung war ja unbeschädigt.

Mit ebay hat das ganze wohl nichts zu tun .
 
Leute, immerhin kann man auch Champagnerflaschen versenden, die wird man auch nicht 10 x aus 80 cm fallen lassen können, ohne dass sie Brei sind. Man kann doch bitte schön erwarten, dass die nicht wie ein Homo Erectus mit den Paketen umgehen.
 
Man kann alles (nahezu) unzerstörbar verpacken. Damit das ne Kiste mal von nem Förderband (es wird nun mal fast automatisch sortiert und verladen) fliegt oder im Container beim befüllen dummerweise ganz unten liegt rechne ich halt, und verpacke so, das auch bei Stürzen aus nem Meter Höhe oder mehr fast nichts passieren kann. Wenn natürlich Panzerketten-Spuren auf dem Karton sind - dagegen kann man kaum was machen.
 
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