https://brevetselbsthilfegruppe.de/covid/nrw/{z}/{x}/{y}.png
Da man auch nicht in so eine Zone einfahren darf,
Kann man das so verstehen: Wenn ich 5 km vor der Grenze wohne, darf ich noch 10 km in den Kreis hineinfahren?Wenn die Grenze Deines Wohnorts weniger als 15 km entfernt ist ja, ansonsten nein.
Wenn die Ortsgrenze deines Wohnortes 5 km entfernt ist, nicht dein Wohnort ;-) So hatte ich das jedenfalls erstmal verstanden:Kann man das so verstehen: Wenn ich 5 km vor der Grenze wohne, darf ich noch 10 km in den Kreis hineinfahren?
Das kann man auch anders auslegen: Man darf das Gebiet nur aufsuchen, wenn man im Grenzsaum wohnt UND der 15 km Abstand vom Heimatort darf dort nicht überschritten werden.dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht über- schritten wird.“
Mit dieser Art gesundem Menschenverstand halte ich es auch.Bei der Planung meiner Radtouren berücksichte ich schon seit etwa 9 Monate die Viruslage vor Ort. Dabei entscheide ich mich meistens bei eine Virushochburg einen Bogen zu machen. Das machte ich am Anfang schon so mit dem Kreis Heinsberg. Welche Orte ich meide ändert sich ständig, je nach Viruslage.
Ob es verboten ist oder nur nicht empfohlen, das sehe ich als recht unwichtig, wichtig ist das Ansteckungsrisiko für sichselbst und für Andere zu reduzieren.
Der ist aber einfach einzusammeln. Habe spaßeshalber mal beim Land und bei einem der betroffenen Kreise angefragt, wie es eigentlich mit Autobahnen, Bundesstraßen und sonstigen Durchgangsstraßen aussieht, schließlich ist davon weder in der Ausnahmsliste in der Verordnung noch in irgendeiner FAQ die Rede. Der Kreis hat geantwortet, das wäre nicht geklärt und auf die Ausnahmeliste in der Verordnung verwiesen. Wenn also zu Demonstrationszwecken mal ein paar Bußgelder verhängt werden sollen...Zumal ein einzelner Radler an der frischen Luft wohl kein Risiko darstellt.
Somit BAB, B und Überlandstraßen als "Toll Free Zone" definiert. Logisch, sonst käme ja kein einziger Warentransport mehr irgendwo durch. Aber ihr seht hoffentlich auch, was für ein Emmentaler diese Sowohl als Auch Proklamationen sind .. .Der ist aber einfach einzusammeln. Habe spaßeshalber mal beim Land und bei einem der betroffenen Kreise angefragt, wie es eigentlich mit Autobahnen, Bundesstraßen und sonstigen Durchgangsstraßen aussieht, schließlich ist davon weder in der Ausnahmsliste in der Verordnung noch in irgendeiner FAQ die Rede. Der Kreis hat geantwortet, das wäre nicht geklärt und auf die Ausnahmeliste in der Verordnung verwiesen. Wenn also zu Demonstrationszwecken mal ein paar Bußgelder verhängt werden sollen...
MoinsenErgänzung zum Sperren-Overlay:
Brouter kann in NRW jetzt 15-km-Zonen um ein Stadtgebiet einzeichnen. In Kombination mit dem Overlay sieht das so aus. Anhand der Überlappung mit den blau schraffierten Bereichen kann man jetzt ablesen, ob man in einen Kreis mit 15-km-Sperre einfahren darf oder nicht: in diesem Beispiel Recklinghausen (oben) ja, Oberberg (unten) nein.
Da sich der Brouter-Marker noch nicht wieder ausschalten lässt, am besten einen eigenen Browser-Tab nehmen.
(Sitzt man in einer der Sperrzonen, stimmen die Brouter-Anzeigen noch nicht: zu den 15 km um die eigenen Gemeindegrenze kommt noch das restliche Kreisgebiet hinzu. Aber man hat schon mal eine Orientierung.)
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