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Unterwegs mit der Brevet-Selbsthilfegruppe Sektion Ruhr

Ein "Frohes Neues gehabt zu haben" in die Runde!

In NRW gibt es momentan nächtliche Ausgangssperren. Um die bei der Routenplanung beachten zu können, habe ich ein Overlay für Brouter gebaut:
covid-layer-01.jpg


Um es einzublenden, klickt Ihr am Ende der Karten-Liste auf "Benutzerdefinierte Ebenen", kopiert

https://brevetselbsthilfegruppe.de/covid/nrw/{z}/{x}/{y}.png

in das URL-Feld und klickt auf "Overlay hinzufügen". Dann den Dialog mit dem x oben rechts schließen. Der Layer taucht jetzt in der Karten-Liste auf. Setzt Ihr das Häkchen, wird er angezeigt. Das alles sieht so aus:

covid-layer-02.jpg
 
1610458423641.png


Habe die zwischenzeitlich eingeführten 15-km-Sperren auch in den Layer aufgenommen.

Da man auch nicht in so eine Zone einfahren darf, wenn die Grenze des eigenen Wohnorts weiter als 15 km von einem betroffenen Gebiet entfernt ist, habe ich zur Orientierung auch noch 15-km-Buffer um diese Gebiete eingezeichnet.

Es kann sein, dass Euer Browser nicht direkt die neue Version lädt. Dann hilft es meist, etwas rein- und rauzuzoomen.
 
Da man auch nicht in so eine Zone einfahren darf,

Ich hatte mich heute noch gefragt, wie das wohl ist. D.h. aber, ich darf in den Kreis nicht reinfahren und nicht in den 15km Umkreis, oder?

Es gibt übrigens auch eine App, mit der man sich die Umkreise ansehen kann: Bewegungsradius, im Google-Appstore.
 
Bestimmtheitsgebot...
Es muss in Gesetzten eindeutig geregelt werden, was erlaubt ist und was nicht.
Hier ist das Verlassen geregelt, nicht das Einfahren.
Also darfst Du reinfahren.


Hier muss ich editieren.
Die, gegenüber dem Entwurf geänderte NRW VO hatte ich so nicht auf dem Schirm nach dem Durchlesen der anders lautenden Regelungen anderer Bundesländer.
Da kommt der Wunsch nach einer einheitlichen Bundesweiten Regelung auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nicht richtig. In der Verordnung ist das Hinein- exakt so explizit erwähnt wie das Herausfahren. Bitte lest doch erst mal, bevor Ihr was schreibt. (Nachtrag: Siehe vorheriger Beitrag - @ad-mh : :daumen:)

@dobelli: Genau. In den 15-km-Umkreis des Gebiets darfst Du einfahren. Der entscheidet aber, ob Du auch in das Gebiet selbst einfahren darf: Wenn die Grenze Deines Wohnorts weniger als 15 km entfernt ist ja, ansonsten nein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man das so verstehen: Wenn ich 5 km vor der Grenze wohne, darf ich noch 10 km in den Kreis hineinfahren?
Wenn die Ortsgrenze deines Wohnortes 5 km entfernt ist, nicht dein Wohnort ;-) So hatte ich das jedenfalls erstmal verstanden:

„(3) Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in einem in Absatz 1 genannten Gebiet liegt, dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht über- schritten wird.“

Konkret: Ich darf als Dortmunder nach Recklinghausen-City, aber nicht nach Haltern am See. Weil dann beim Aufsuchen besagter Umkreis nicht überschritten wird. Man kann es aber auch so verstehen, dass dann gilt „jetzt bin ich ja schon legal im Gebiet nach Absatz 1 (habe also bereits aufgesucht), also ist der Rest egal“... es muss halt schnell gehen mit diesen VOs, da tauchen dann plötzlich auch Begriffe wie „Heimatort“ auf, das ist ja eigentlich wieder ganz was anderes...

4x5: Danke für die Kartenmagie!
 
So verstehe ich es auch: wenn man rein darf, dann nach überall im Kreis, ansonsten gar nicht.
 
dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht über- schritten wird.“
Das kann man auch anders auslegen: Man darf das Gebiet nur aufsuchen, wenn man im Grenzsaum wohnt UND der 15 km Abstand vom Heimatort darf dort nicht überschritten werden.

Wobei der Sinn des Ganzen darin liegt, Kontakte zu reduzieren bzw. zu vermeiden und auch wenn man die Anordnung anders verstehen kann, wäre es nicht sinnvoll, sich dort rumzutreiben.
 
Bei der Planung meiner Radtouren berücksichte ich schon seit etwa 9 Monate die Viruslage vor Ort. Dabei entscheide ich mich meistens bei eine Virushochburg einen Bogen zu machen. Das machte ich am Anfang schon so mit dem Kreis Heinsberg. Welche Orte ich meide ändert sich ständig, je nach Viruslage.
Ob es verboten ist oder nur nicht empfohlen, das sehe ich als recht unwichtig, wichtig ist das Ansteckungsrisiko für sichselbst und für Andere zu reduzieren.
 
Bei der Planung meiner Radtouren berücksichte ich schon seit etwa 9 Monate die Viruslage vor Ort. Dabei entscheide ich mich meistens bei eine Virushochburg einen Bogen zu machen. Das machte ich am Anfang schon so mit dem Kreis Heinsberg. Welche Orte ich meide ändert sich ständig, je nach Viruslage.
Ob es verboten ist oder nur nicht empfohlen, das sehe ich als recht unwichtig, wichtig ist das Ansteckungsrisiko für sichselbst und für Andere zu reduzieren.
Mit dieser Art gesundem Menschenverstand halte ich es auch.
Die 15km-Regel ist durch die zahlreichen Ausnahmen eh ad absurdum geführt. Bei einer Kontrolle (, die es kaum geben wird,) kann ich immer auf beruflichen Termin oder Besuch bei den pflegenden Verwandten etc. hinweisen. Zumal ein einzelner Radler an der frischen Luft wohl kein Risiko darstellt. Einkehr/Aufenthalt ist ja schließlich unmöglich. 🤔
 
Zumal ein einzelner Radler an der frischen Luft wohl kein Risiko darstellt.
Der ist aber einfach einzusammeln. Habe spaßeshalber mal beim Land und bei einem der betroffenen Kreise angefragt, wie es eigentlich mit Autobahnen, Bundesstraßen und sonstigen Durchgangsstraßen aussieht, schließlich ist davon weder in der Ausnahmsliste in der Verordnung noch in irgendeiner FAQ die Rede. Der Kreis hat geantwortet, das wäre nicht geklärt und auf die Ausnahmeliste in der Verordnung verwiesen. Wenn also zu Demonstrationszwecken mal ein paar Bußgelder verhängt werden sollen...
 
Ergänzung zum Sperren-Overlay:

Brouter kann in NRW jetzt 15-km-Zonen um ein Stadtgebiet einzeichnen. In Kombination mit dem Overlay sieht das so aus. Anhand der Überlappung mit den blau schraffierten Bereichen kann man jetzt ablesen, ob man in einen Kreis mit 15-km-Sperre einfahren darf oder nicht: in diesem Beispiel Recklinghausen (oben) ja, Oberberg (unten) nein.

Da sich der Brouter-Marker noch nicht wieder ausschalten lässt, am besten einen eigenen Browser-Tab nehmen.

(Sitzt man in einer der Sperrzonen, stimmen die Brouter-Anzeigen noch nicht: zu den 15 km um die eigenen Gemeindegrenze kommt noch das restliche Kreisgebiet hinzu. Aber man hat schon mal eine Orientierung.)
1610978289539.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Der ist aber einfach einzusammeln. Habe spaßeshalber mal beim Land und bei einem der betroffenen Kreise angefragt, wie es eigentlich mit Autobahnen, Bundesstraßen und sonstigen Durchgangsstraßen aussieht, schließlich ist davon weder in der Ausnahmsliste in der Verordnung noch in irgendeiner FAQ die Rede. Der Kreis hat geantwortet, das wäre nicht geklärt und auf die Ausnahmeliste in der Verordnung verwiesen. Wenn also zu Demonstrationszwecken mal ein paar Bußgelder verhängt werden sollen...
Somit BAB, B und Überlandstraßen als "Toll Free Zone" definiert. Logisch, sonst käme ja kein einziger Warentransport mehr irgendwo durch. Aber ihr seht hoffentlich auch, was für ein Emmentaler diese Sowohl als Auch Proklamationen sind .. .
 
Ergänzung zum Sperren-Overlay:

Brouter kann in NRW jetzt 15-km-Zonen um ein Stadtgebiet einzeichnen. In Kombination mit dem Overlay sieht das so aus. Anhand der Überlappung mit den blau schraffierten Bereichen kann man jetzt ablesen, ob man in einen Kreis mit 15-km-Sperre einfahren darf oder nicht: in diesem Beispiel Recklinghausen (oben) ja, Oberberg (unten) nein.

Da sich der Brouter-Marker noch nicht wieder ausschalten lässt, am besten einen eigenen Browser-Tab nehmen.

(Sitzt man in einer der Sperrzonen, stimmen die Brouter-Anzeigen noch nicht: zu den 15 km um die eigenen Gemeindegrenze kommt noch das restliche Kreisgebiet hinzu. Aber man hat schon mal eine Orientierung.)
Anhang anzeigen 886389
Moinsen

Du machst ja nicht die Regeln; aber du machst hier definitiv einen guten Job, damit man sich nicht ungewollt in Probleme mit dem Regelwerk fährt. Super

Gruß
dasulf
 
Neues Overlay ist schon oben.
Jetzt mit Angabe, von wann es ist (Stand).
 
Tja liebe Leute,

unser Landes-Wirtschaftsminister rollt sein "Öffnungsprogramm" just an dem Tag aus, an dem mehrere Kreise neue Ausgangssperren verkünden. Heißt: es gibt ein Update unseres Sperren-Layers (Eintrag #362).

Die Sperren in MK und Minden sehen auch zur Sperrzeit "körperliche Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen" vor, in Siegen ist das nicht der Fall. Das habe ich nicht näher modelliert, alle Sperren sind rot eingezeichnet, aber weise in der Beschriftung darauf hin.
 
1618589101871.png

So langsam füllt sich unsere Karte. Kreise mit "Sport erlaubt" sind jetzt blau. Märkischer Kreis wechselt zu Montag allerdings auch auf rot - dann tritt dort die heute erlassene neue Verfügung in Kraft.
 
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