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nein, an der geschäftemacherei unter keinen umständen-deshalb habe ich "angemessen" geschrieben-wenn jemand, der mir persönich gänzlich unbekannt ist, den zusatzaufwand des umschreibens auf sich nimmt, vergüte ich ihm das auch. aber nicht mit 100.- euro, und auch nicht mit 50.- euro.
es kann nur ein kleiner betrag sein, da es sich beim umschreiben weder um eine hochqualifizierte, noch um eine sehr zeitaufwändige tätigkeit handelt.
angemessen halt.
das sehe ich ganz pragmatisch.
das muß jedem klar sein, der hier ein angebot macht (wozu es aber eh nicht kommen wird, hier ist mehr der wunsch vater des gedanken:heul: )