Hallo,
Im LK Kelheim gibt es zum Glück nicht allzuviele Radwege und wenn man Radwege hasst, findet man immer irgendwo Nebenstrassen um diese zu umfahren.
Und zu deinen Fragen ist hier etwas zu lesen:
Es gibt keine vorgeschriebene Höchstgeschwindig auf Radwegen!
StVO §1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
und
StVO §3 Geschwindigkeit
...
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
...
Radwegebenutzung:
StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
...
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
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Beleuchtung:
StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.
...
3. ...Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Rückstrahler ausgerüstet sein.
4. Fahrräder müssen an der Rückseite mit ..., mindestens einem roten Rückstrahler, ...
...
6. Fahrradpedalen müssen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
7. Die Längsseiten müssen nach jeder Seite
mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden retroflektierenden weißen Streifen an den
Reifen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. ...
...
11. Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
für den Betrieb von Scheinwerfern und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 und 2 mitgeführt werden,
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein,
sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnisse vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen, Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein, anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
12. Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Sonderregelung in NRW
In Nordrhein-Westfalen sind Inhaber einer Lizenz des BDR durch Schreiben des Regierungspräsidiums Köln 53.1.3.1 vom 27.8.1982 von den Vorschriften des § 67 STVZO befreit. Die Befreiung ist auf der Lizenz vermerkt.
Beachte: Rennräder sind NUR von dem festmontierten Scheinwerfer und der Rückleuchte befreit, die aber IMMER mitzuführen sind! Die ganzen Reflektoren müssen auch die Rennräder haben.

Das weis kaum ein RR-Fahrer.
Das sind die zu deinen Fragen relevanten Gesetze. Wenn du mehr wissen willst, musst du dir die
StVO und
StVZO §67 selbst durchlesen.
Ich gebe zu, ich halte mich auch nicht immer an die Regeln, aber so sieht es der Gesetzgeber.
Und da du mein RR kennst, weist du, die vorgeschriebene Beleuchtung und Reflektoren habe ich auch nicht dran, nicht mal bei meinem alten MtB, das mehr als 11kg wiegt.
(ich glaube für MTB's gilt seit kurzem ein Gewicht von 13kg)
Die Polizei hat mich bis jetzt noch nie angehalten, geschweige den kontrolliert. Einmal wurde ich jedoch von einem Polizeiauto mit ein ca. 30cm Abstand überholt! :aufreg:
Das ist und bleibt mein einzige Beitrag zu diesen Themen. Den diese Themen wurden schon in allen RR-Foren bis zum :kotz: ausdiskutiert!!!
Viel Spass
Jokurt