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Gelöschtes Mitglied 89324
"Gerichtliche Mahnschreiben" gibt es nicht. Du meinst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der vom...Gerichtliche Mahnschreiben zu ignorieren gibt richtig Stress...da ist der Spaß vorbei..
Gläubiger behauptete Anspruch vom Gericht nicht geprüft. Der Zweck des Verfahrens ist, mit dem darauf folgenden Vollstreckungsbescheid schnell an einen gerichtlichen Titel zu kommen, den dann der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers vollstrecken kann. Wahrscheinlich sind da dann noch andere Gläubiger, die eher da waren und vorrangig zu befriedigen sind. Daß das für den Schuldner "Streß" sei, ist eine eher romantische Vorstellung:
Es gibt Schuldner, die sehr gut damit leben. "Streß" gibt es nur auf Seiten des Gläubigers, der dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen muß, um an sein Geld zu kommen. Rechne vorsichtshalber damit, nichts zurückzubekommen. Es ist übrigens sinnvoll, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte einen Blick ins Schuldnerregister zu werfen und die Bonität des Gegners zu prüfen.