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Klassiker seit über einem Monat an öffentlichem Ständer. Stadt melden?

aryaneightyfive

Trittfrequenzmuffel
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Bei mir um die Ecke ist ein schönes Rennrad schon Opfer von Vandalismus geworden und hängt nun beschädigt/nicht fahrbereit am öffentlichem Fahrradständer. Jedes mal beim vorbeigehen blutet mir das Herz, ich hatte schon ein Schild an den Besitzer geschrieben, ich würde einen Obulus bezahlen und das Rad bergen...Nix....kann man da was machen? Der Stadt Bescheid geben? Kümmern die sich um verwahrloste Bikes? Ziemlich schade um das Ding, viele gute Teile dran

Viele Grüße
Aryan
 
Du kannst es mit Zustimmung des Ordnungsamtes /Fundbüros sicherstellen. Wenn sich innerhalb eines halben Jahres der Besitzer nicht meldet kannst Du es behalten, d.h. nachdem Du eine Bescheinigung der Stadt bekommen hast, dass es nun Dir gehört.
 
Ich würde es einfach abholen, da es dem ehemaligen Besitzer wohl egal ist. Das mit dem Ordnungsamt/Fundbüro wusste ich noch garnicht. Da kann man auf alle Fälle auf Nummer sicher gehen.
 
In jedem Fall nur mit Zustimmung des Ordnungsamtes/Fundbüros. Alles andere fällt unter Diebstahl. Die Bescheinigung nach einem halben Jahr weist Dich dann als neuen Eigentümer aus.
 
Na ja, einen Monat finde ich auch etwas verfrüht, aber nach 'nem halben Jahr mit durchgerosteter Kette und Flugrost auf den Kettenblättern brauch man da kein schlechtes Gewissen haben. Ein Bullenkumpel erzählte mir mal was von "aufgegebenem Eigentum". Pech natürlich, wenn der Besitzer bloß drauf wartet und einen, ich bezeichne es mal als "Versicherungsbetrug", plant. Andererseits würde ich solch ein Abstellen und vergammeln lassen auch mal ganz keck als illegale Müllentsorgung bezeichnen.
Aber sag mal, das geht wirklich mit dem Ordnungsamt? Wie funktioniert das denn genau? Stellt der vorherige Besitzer dann eine Diebstahlsanzeige, fragen die Bullen beim Ordnungsamt/Fundbüro nach? Ich beobachte nämlich auch hin und wieder solche Schmuckstücke und trau mich nur nicht so richtig.
 
als info: ja, geht beim ordnungsamt. Bescheid geben, wo das Fundstück ist, und denen Namen mit angeben. alle 3 Monate werden herrenlose Räder entsorgt....bei meinem Schmuckstück ist mein Name quasi drauf und ich werd mich in nem halben Jahr melden. Ich stells nochmal bei "gestohlene Klassiker" rein....vllt. hats ja mal wem hier gehört.
 
Solange das Rad angeschlossen ist, ist das Eigentum erstmal nicht aufgegeben.
Bevor du etwas unternimmst, melde dies bei der Polizei. Nur so kannst du nicht in Verdacht
geraten, es zu stehlen. Besser auch dem Ordnungsamt. Wenn es ein Schrottrad ist, dürfte es komplett unproblematisch sein.
Du schreibst aber, es ist noch was Wert. Sicher dich ab.
 
als info: ja, geht beim ordnungsamt. Bescheid geben, wo das Fundstück ist, und denen Namen mit angeben. alle 3 Monate werden herrenlose Räder entsorgt....bei meinem Schmuckstück ist mein Name quasi drauf und ich werd mich in nem halben Jahr melden. Ich stells nochmal bei "gestohlene Klassiker" rein....vllt. hats ja mal wem hier gehört.
Ich hols ab und sag dem Ordnungsamt, wo es stand, Marke, Farbe, Nr. etc.? Oder holen die es ab und ich kann mich als potentieller neuer Besitzer vormerken lassen? Ich frag so blöd, weil in meiner Stadt das Ordnungsamt recht lang braucht um Fahrräder zu entsorgen. Zumal ich weiß, dass Räder, wenn sie denn schon beim Wertstoffhof gelandet sind, nicht mehr herausgegeben werden dürfen. Zumindest sagen die das dort. Ich traue denen allen ehrlich gesagt nicht über den Weg. Meine Gemeinde wird seit 20 Jahren von der gleichen Partei regiert, da schleichen sich in die Verwaltungsstrukturen gewissen vetternwirtschaftliche Schwerfälligkeiten und Sturheiten ein.
 
Solange das Rad angeschlossen ist, ist das Eigentum erstmal nicht aufgegeben.
Ja, das Ding ist, dass zu einem Diebstahl aber auch der Vorsatz gehört. "Aufgegebenes Eigentum" ist es auch nicht, nur weil ich oder andere davon ausgehen. Der Vorsatz fällt aber weg, wenn ich bei der Inbesitznahme davon ausgehe, dass das Eigentum aufgegeben wurde - was natürlich erstmal zu beweisen wäre!!! Das hängt ja ganz stark vom Zustand des Rades ab und selbst der sagt auch wenig darüber aus, ob der (ehemalige) Besitzer es nicht mehr haben will. Am Ende geht es lediglich darum das Gericht, idealerweise vorher schon den ermittelnden Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass Du wirklich nicht vorhattest, jemandem sein Eigentum zu entwenden. Sollte das Strafverfahren dann eingestellt werden, wird man das Fahrrad dann trotzdem zurückgeben müssen und es wird dann wohl auf einen außergerichtlichen Vergleich, z.B. Ersatz des geknackten Schlosses, hinauslaufen.
 
ne ne auf keinen fall selbst "pflücken"! das amt machts. und so wichtig ist mir das jetzt nicht. falls es klappt hab ich in 6 monaten ein rel. leicht aufzubauendes rad, falls nicht hab ich auch nicht weniger als vorher.
 
Du gehst also los, knackst das Schloss. Dabei wirst du erwischt. Jetzt versuchst du ( nach eigenen Angaben) jemanden ( Gericht, StA) zu überzeugen, dass du nicht vorhattest, jemand sein Eigentum zu entwenden.

Zudem stellst du es als eine Bagatelle hin (Es geht LEDIGLICH darum...)

Jetzt bin ich gespannt, auf die Überzeugungskraft und warum das Amt nich informiert worden ist...
 
ne ne auf keinen fall selbst "pflücken"! das amt machts. und so wichtig ist mir das jetzt nicht. falls es klappt hab ich in 6 monaten ein rel. leicht aufzubauendes rad, falls nicht hab ich auch nicht weniger als vorher.
Und euer Ordnungsamt fährt sofort los, macht einen Umhänger mit Abholfrist dran und holt es nach Ablauf der Frist ab? Vielleicht.
Spätestens wenn der Umhänger dran ist, kommt einen Abend vor Ablauf der Frist jemand mit einem zweiarmigen Fahrradschlüssel und ist schneller als jedes Amt es ist. Ein Diebstahl wird das Ganze auch erst, wenn der vorherige Besitzer eine Anzeige erstattet.
Du gehst also los, knackst das Schloss. Dabei wirst du erwischt. Jetzt versuchst du ( nach eigenen Angaben) jemanden ( Gericht, StA) zu überzeugen, dass du nicht vorhattest, jemand sein Eigentum zu entwenden.

Zudem stellst du es als eine Bagatelle hin (Es geht LEDIGLICH darum...)

Jetzt bin ich gespannt, auf die Überzeugungskraft und warum das Amt nich informiert worden ist...
Erwischt werde ich schonmal garnicht. Warum sollte ich das machen? Wäre ja ziemlich blöd von mir. Aber jetzt mal zur Illustration:

Ein Stahltrekkingrad eines namenhaften frz. Herstellers aus den 80er Jahren steht seit 2 Jahren (solange habe ich es beobachtet) vor sich hinrostend an einem Laternenpfahl. Ein Kumpel, der sauer war, dass ich schneller war, meinte, das stand da schon seit drei Jahren. Der Rahmen, zerkratzte Decals, hat bereits diverse, auch witterungsbedingte Lackabplatzer, stellenweise schon Rostansätze. Kette ist ein steifes Composit aus Stahl, Rost und Moos. Kettenblatt von einer gleichmäßigen Flugrostschicht überzogen. Kassette unter Schmutz, Schmierfett und Rost nicht mehr zu erkennen. Plastikteile des Umwerfers haben sich unter der Einwirkung von UV-Licht nicht nur verzogen, sondern bereits teilweise aufgelöst, ähnlich verhält es sich mit Schaltgriffen und Griffen. Lenker in Folge eines Unfalls stark deformiert.

Am hellichten Tag wurde es mit dem Firmenwagen abgeholt, natürlich mit der großen Schlüsselschere. Zeugen fuhren mit dem PKW vorbei und aus dem öffentlichen Gebäude gegenüber wurden sicher auch einige neugierige und dankbar bewundernde Blicke geworfen. Da bis heute keine Kripo vor der Tür stand, war's wohl kein Diebstahl. Hätte sie, hätte ich den Beamten das Rad gezeigt, und hätte mir als Zeugen den Hausmeister des Gebäudes gegenüber geholt, der wohl dankbar bestätigt hätte, dass der Gaul dort seit 3 Jahren vor sich hinrostete. Vielleicht hätte ich einem Staatsanwalt erklären müssen, warum ich das Ordnungsamt nicht verständigt habe. Wahrscheinlich aber eher dem ermittelnden Kripobeamten, der entscheidet, ob er das Ganze dem Staatsanwalt vorlegt, der sicherlich nichts besseres zu tun hat, als wegen eines vergammelten Fahrrades ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, zumal es offensichtlich ist, dass es sich um "aufgegebenes Eigentum" handeln muss.

Da passiert garnichts. Meinst Du, das jemand, der sein Rad dermaßen vergammeln lässt, noch eine Kaufquittung bzw. eine Rahmennummer hat, die ihn überhaupt als rechtmäßigen Besitzer des Vehikels ausweisen? Wohl kaum. Und ich habe sie auch nicht, denn den Beamten und dem "bestimmt" ermittelnden Staatsanwalt hätte ich erklärt, dass es mein Rad sei, dass ich dort seit Jahren nach einem Unfall abgestellt habe und es bis heute nicht geschafft habe, es wieder abzuholen. Tut mir natürlich leid, dass das die ganze Zeit da rumstand. Natürlich habe ich den Schlüssel für das Schloss nicht mehr und nach drei Jahren Witterungseinflüssen würde der wohl auch kaum noch funktionieren. Da nun niemals jemand eine Diebstahlsanzeige erstatten wird, gehört das Rad wohl mir. Oder hat Dich die Polizei schonmal angehalten, Deine Rahmennummer kontrolliert, Dein Fahrrad konfisziert und Dich aufgefordert, alsbald mit der Kaufquittung auf der Wache zu erscheinen um es wieder auszulösen?

Liebe Grüße :bier:
 
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