EINBRUCHdiebstahl des Rades aus dem eigenen EFH, der abgeschlossenen eigenen Garage -> Fahrrad zählt zum Hausrat, keine Deckungserweiterung notwendig, Rad wird bis zur Höhe der Hausrat-Versicherungssumme erstattet.
EINBRUCHdiebstahl aus einem abgeschlossenen Raum eines anderen Gebäudes als dem Versicherungsort oder AUFBRUCHdiebstahl aus einem abgeschlossenen Behältniss innerhalb eines Gebäudes, dass nicht der Versicherungsort ist -> Fahrrad ohne Erweiterung als Hausrat über die sogenannte "Außenversicherung" mitversichert, vorsicht jedoch, da hier häufig eine wesentlich geringere Versicherungssumme gilt als im Versicherungsort.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (
Fahrradschloss "überwunden"/geknackt) und Fahrrad geklaut, also KEIN Einbruch -> Deckungserweiterung "Fahrraddiebstahl". Das werden höchstwahrscheinlich die 7,-€ sein.
Hierbei auf die Nachtklausel achten, sollte nicht Vertragsbestandteil sein.
Außderm klären, dass keine besonderen Anforderungen an das Schloss gestellt werden!
Diese Beschreibung bezieht sich auf den marktüblichen Standard. Abweichungen zu Deinen Ungunsten sind möglich, i.d.R. z.B. beim "billigsten Tarif im www".
Manche Versicherungen versichern dagegen mittlerweile aber auch "Schäden am als Reisegepäck aufgegebenen Rad" und "Schäden am Rad bei Unfall des Transportmittels" (z.B. meine Hausratversicherung
)
Für die ordentliche Erstattung des Schadens musst Du Strafanzeige erstatten und Nachweise über den Wert des Rades erbringen, also Anschaffungsbeleg. Bei einem Selbstaufbau also die einzelnen Quittungen und Fotos des Aufbaus schaden auch nicht.
Hoffe das ist nachvollziehbar.
Greetz
KaRPe