AW: Handgepäck und und Pulver für ISO-Getränke
Es hängt tatsächlich auch von den Kontrolleuren ab, was rein darf und was nicht.
Im Zweifelsfall lieber in den Koffer damit!
Bei Pulver werden sie alle ein wenig misstrauig.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere
•Explosivstoffe,
•komprimierte Gase,
•oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
•leicht entzündliche Stoffe,
•giftige oder aggressive Stoffe,
•flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
2. Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.
Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:
•Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
•Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
•scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
•stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
•Benzinfeuerzeuge (Zippos)
Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:
•Besteck
•Rasierklingen
•Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet
werden können
•Katapulte
•Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann
•Stricknadeln
•jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
Nur im Handgepäck dürfen folgende Gegenstände befördert werden:
•einzelne Lithium-Batterien oder -Akkumulatoren mit über 100 Wh bis 160 Wh als Ersatzzellen für elektronische Gebrauchsgüter wie z. B. Laptop-Computer, Mobiltelefone, Uhren und Kameras; maximale Anzahl: 2