AW: Gestürzt auf vereister Straße, wer ist für selbige zuständig?
Hallo,
ich bin grade auf dem Heimweg mit dem RRad gestürzt. Zum glück war es mein Winterrad, da lässt sich das Ei im Hinterrad noch schnell raus machen.
Aber mein Rechter Beinling ist kaputt, mein Rechter Handschuh ist in Mitleidenschaft gezogen und meine Trainingshose sieht rechts jetzt auch nicht mehr so gut aus. Ausserdem darf ich mich jetzt wieder 2-3 Wochen mit einem offenen Knieh rumärgern.
Soweit so eigentlich nicht schlimm, aber aus meiner Sicht finde ich es ziemlich bescheiden, dass in dem Gesamten Wohngebiet dort, nichts gegen das Wetter unternommen wird. Wenn der Schnee dick liegt, wird mal geschoben, aber das wars. Bei dem derzeitigen Wechsel zwischen Frost und Tauwetter ist da Glatteis vorprogrammiert.
Wer hat da eigentlich die Pflichten? Die Stadt oder der Grundstücksbesitzer an der Straße (DRK)? Denn, dass ich angepasst gefahren bin ist klar, die Straßen in dem Wohngebiet sind ständig von Eis bedeckt. Aber irgendwann ist bei den Zuständen ein Sturz vorprogrammiert.
Es kann doch nicht sein, dass ich, als Grundstücksbesitzer jeden Winter die Pflicht habe, meine angrenzende Straße befahrbar zu halten und in dem Wohngebiet da ist ständig Glatteis.
Es geht mir grad um das Prinzip und um einen kleinen Denkzettel. Meint ihr, ich kriege das hin, dass der Zuständige mir Beinlinge, Hose und Handschuhe bezahlt? Und wenn ja, wer ist zuständig?
Entschuldigung für die blöden Fragen, aber ich hab bei dem Gebiet keine große Ahnung.
MfG
Florian
PS: Es geht um diese Kurve und dieses Wohngebiet:
http://maps.google.de/maps?f=d&sour...5196,11.960506&spn=0.004345,0.008529&t=h&z=17
Letztes Jahr gab es bei uns in Linz (Österreich) einen gaanz tollen Fall
wo viel diskutiert wurde. Kurz nach Linz geht ein Stück des Donau-
radweges (ca. 500m) über den Privatgrund deines Yachthafen-,
Waldbesitzers. Wer das nicht weiß wird es beim Radfahren auch nicht
bemerken. Der (ganze) Radweg wird üblicherweise ganz sporadisch von
Schnee befreit, oft natürlich auch nicht. Wenn mal die Sonne rauskommt
und es +2, 3°C bekommt schwimmt natürlich der ganze Radweg. Sobald
die Sonne untergeht hat es sofort eine Glatze (welch Erkentniss
)
So, im Jän. letzten Jahres fährt einer mitn Rad ganau auf diesen 500m
Privatgrund (am Radweg), kommt auf eine Eisplatte, stürzt und bricht
sich einen Arm. Das kluge Kerlchen erstattet darauf Anzeige und will
von dem Grundbesitzter (der ohne Gegenleistung freiwillig den Radweg
über sein Grundstück gehen lässt) € 12.000.- Schmerzensgeld.
Der Grundbesitzter geht natürlich zur Zeitung, und schon steht einige
tage später die Geschichte in der Zeitung. Er selber sagt wenn die
Klage wirklich durchgeht wird er den Radweg auf seinem Grundstück
sperren. Ganz toll. Die Reaktionen (deperte Radfahrer) waren ebenso
toll.
Ich selbst kann auch nur den Kopf schütteln wenn im Winter, wo es
im Stundentakt zwischen nasser Straße und Glatteis wechseln kann,
einer mitn Fahrrad aufs Maul fällt und dann anfängt "hier hätte geräumt
sein müssen". Wer zu dieser Jahreszeit fährt muss ganz einfach damit
rechnen das es glatt ist. Was solche Aktionen dann in der Zeitung
bedeuten könnt ihr euch alle denken.
Selbiges gilt auch für Forststraßen & Co. Viele Landwirte, Waldbesitzter
stellen nur deshalb "Radfahren verboten" Schilder auf, weil es immer
wie solche Spinner gibt, die mit 50km/h eine Schotterstraße
runterglühen, aufs Maul fallen und dann den Besitzter klagen.