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Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

topo

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Hallo Zusammen,

seit dem 1.9 gibt es ja Änderungen im Bereich der STVO:

http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)#StVO-Novelle_2009

http://www.adfc.de/files/2/104/208/D2_ERA_lang_07.pdf

http://www.adfc.de/5081_1

Meine Lieblingsstelle:
(Achtung Ausnahmen und Zusammenhang beachten):

33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden.​

vielleicht ein Anlass die zuständige Behörde über Sicherheitsmängel in der Gestaltung von Wegen und Beschilderung für Fahrradfahrer hinzuweisen.

Wie immer, wird eine im höflichen Ton, und sachlich fundiert vorgetragene Information über Bedenken im Bereich Sicherheit für Fahrradfahrer eher unterstützt als eine schnell hingeschmierte Emotion.

Bitte ins Gedächnis rufen, die Leute denen ihr schreibt sind an Verkehrssicherheit interessiert, ihr steht auf der selben Seite.

Meine Erfahrung in den letzten Tagen ist bisher sehr positiv. Über das Internet habe ich mir den zuständigen Polizeibeamten der Polizeiinspektion (Abt. Verkehrssicherheit), in dem das Stück linksseitiger Fahrradweg liegt welches ich weghaben will, herausgesucht. Dann in einer Email meine Bedenken beschrieben.

Es gab eine Empfangsbestätigung mit einer kurzen Beschreibung an wen die Information weitergeleitet wurde. Von dort gab es auch schon eine Email mit Informationen welche Schritte seitens der Behörde unternommen werden. Reaktionszeiten jeweils wenige Stunden/Tage.

Ich bin angenehm überrascht. Sieht so aus, als würde ich das ein oder andere Vorurteil über Behörden bei mir in Frage stellen müssen.

schönen Gruss

Topo

P.S. bitte den üblichen Flamewar über Fahrradwege in den anderen reichlich vorhandenen Threats weiterführen. Hier bitte zum Thema.
 

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Re: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Bitte ins Gedächnis rufen, die Leute denen ihr schreibt sind an Verkehrssicherheit interessiert, ihr steht auf der selben Seite.

Und das stimmt jedenfalls mal für den Kreis ES ganz sicher nicht.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Die von Dir zitierte Stelle ist übrigens nicht neu.

doch, der alte Text, vor 2009, kommt unten:


35 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen
Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der
Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Links
angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgf
ältige Prüfung nichts Entgegenstehendes ergeben hat,
durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit
Zeichen zur Benutzung durch die Radfahrer auch in
Gegenrichtung freigegeben werden. Davon soll außerorts
bei nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel
und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen
Gebrauch gemacht werden.​
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Ich war immer davon ausgegangen, dass der Text nur gekürzt sei.
Allerdings muss ich zugeben, dass bei genauerem Lesen, man feststellt, dass die Ausnahmen nicht mehr gestattet sind. :D
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Habe mal folgendes geschrieben, mal schauen ob da überhaupt eine Antwort kommt.

ich beziehe mich auf den kombinierten Rad- und Fußweg der innerorts in xx von xx Richtung stadteinwärts geht. Diese Stelle ist beidseitig benutzungspflichtig ausgewiesen. In der Novelle seit 1. September in StVO Absatz 4 Satz 3 II. Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung 33 1. ist folgendes ausgewiesen:

33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden.
siehe (Seite 8):
http://www.adfc.de/files/2/104/208/D2_ERA_lang_07.pdf

Man wird vom ein- und ausfahrenden Verkehr stärker gefährdet und leicht übersehen. Man muss hier öfter als Linksfahrer die seitlichen Querstraßen überqueren und wird leichter übersehen. Auch wird man gezwungen die Straße häufiger zu überqueren, was eine zusätzliche Gefahr ist. Es ist deutlich mühsamer über die vielen Absenkungen zu fahren als auf der Straße. Wenn man auf der Straße mit dem Rad fährt wird man von den Autofahrern genötigt, ausgebremst und verwiesen auf dem Radweg zu fahren. Und dies obwohl die Straße sehr breit ist. Ich halte Radwege innerorts generell als gefährlich, da man häufig übersehen wird. Man muss die Straße häufiger queren als dies ein Autofahrer tun muss.

Für den Radweg der ausserhalb von xx nach xx führt, ist ausserdem die gesetzliche Mindestbreite von 2,40m nicht gegeben und der Belag ist in einem sehr schlechtem Zustand.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Danke für den Hinweis. Das ist ja ein riesiger Unterschied. Was bisher "außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen" die "Regel" war, "sollte" nun "grundsätzlich nicht angeordnet werden".

Wo gibt es denn außerorts auf beiden Seiten Radwege? Praktisch nirgendwo! Will man den neuen Vorschriften genügen, dann müsste man massiv bauen. Ich glaube kaum, dass das gemacht wird.

Aber was heisst in solch einer Vorschrift ein "sollte"? Kann man damit etwas anfangen, oder bleibt in der Praxis alles wie bisher?

Ich werde jedenfalls demnächst auch mal gucken und schreiben. :D

P.S.
33 1. ist in der VwV-StVO - nicht durcheinanderkommen
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Danke für den Hinweis. Das ist ja ein riesiger Unterschied. Was bisher "außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen" die "Regel" war, "sollte" nun "grundsätzlich nicht angeordnet werden".

Wo gibt es denn außerorts auf beiden Seiten Radwege? Praktisch nirgendwo! Will man den neuen Vorschriften genügen, dann müsste man massiv bauen. Ich glaube kaum, dass das gemacht wird.

Aber was heisst in solch einer Vorschrift ein "sollte"? Kann man damit etwas anfangen, oder bleibt in der Praxis alles wie bisher?

Ich werde jedenfalls demnächst auch mal gucken und schreiben. :D

P.S.
33 1. ist in der VwV-StVO - nicht durcheinanderkommen


Ich fürchte, das "grundsätzlich" bezieht sich nur auf Innerorts.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Und wie sieht es mit bereits bestehenden "linksseitigen" Fahrradwegen aus? Oder gilt die Anordnung nur für neue Radwege?
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Das steht da aber anders. :)

Ich habe mal weitergelesen:

34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach
sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den
Radverkehr in Gegenrichtung
mit Zeichen 237, 240 oder
241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen
"Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

35 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel au-
ßerhalb geschlossener Ortschaften
, ein Benutzungsrecht
innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise
in Betracht.

Das wars dann mit dem "Ausserorts keine linksseitigen Radwege mehr".
Sorry, hätte mich aber auch gewundert.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Und wie sieht es mit bereits bestehenden "linksseitigen" Fahrradwegen aus? Oder gilt die Anordnung nur für neue Radwege?

Es war schon immer so, das geltendes Recht für Neuanlagen sofort umgesetzt wird.
Bestehende Regelungen (Schilder ...), sollen laufend von den Bauträgern, den unteren Verkehrsbehörden und der Polizei auf Sinn und Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Meine Erfahrung ist aber, dass ein Schild das hängt auch hängen bleibt.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Ich bin ja wirklich bemüht.

Ich denke das Beste wärs, all diese geänderten und/oder bestehenden Regelungen auszudrucken und bei der nächsten Belehrungen durch die Rennleitung aus der Trikottasche hervorzuzaubern und mal einen kleinen Interpretations-Gesprächskreis zu bilden...

Da blickt doch keiner mehr durch!
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Ich bin ja wirklich bemüht.

Ich denke das Beste wärs, all diese geänderten und/oder bestehenden Regelungen auszudrucken und bei der nächsten Belehrungen durch die Rennleitung aus der Trikottasche hervorzuzaubern und mal einen kleinen Interpretations-Gesprächskreis zu bilden...

Da blickt doch keiner mehr durch!

:D:D:D

Dann brauch ich aber von heute an auf keine Kalorien mehr zu achten,
die Bibliothek wird von Jahr zu Jahr schwerer (Musterurteile kommen ja dauernd dazu).
Ausserdem bräuchten wir einen Gepäckträger am Renner (sieht ja auch doof aus)
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

:D:D:D

Dann brauch ich aber von heute an auf keine Kalorien mehr zu achten,
die Bibliothek wird von Jahr zu Jahr schwerer (Musterurteile kommen ja dauernd dazu).
Ausserdem bräuchten wir einen Gepäckträger am Renner (sieht ja auch doof aus)
Ich stell mich einfach doof und fasel diesen auswendig gelernten Satz mit der nötigen Theatralik mantra-gleich vor mich hin

Olen muukalainen ja ollut mitään käsitystä pyöräily

Wie gut, dass es das Google-Sprachtool gibt
:D
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?...I/2009/Nr. 52 vom 13.08.2009/bgbl109s2631.pdf

Ich kann da nichts finden das linksseitige Radwege explizit nicht empfohlen werden sollen.
Die Polizei hatte mir per Brief geantwortet das sie 1. nicht zuständig sind und 2. das das nur eine Empfehlung vom ADFC ist und evtl. dieses Jahr eine komplette neue "ERA" (Empfehlung Radverkehrsanlagen) kommen könnte.
In dem Brief wurden auch aktuelle Auszüge der StVO zitiert und da steht eben nur "...Linke Radwege ohne die Zeichen ... dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei angezeigt ist.
 
AW: Fahrradwege und die Kommuniukation mit Behörden.

Es gibt ein Gesetz: StVO


und eine dazugehörige Verwaltungsvorschrift: VwV-StVO
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/StVO-VwV.txt

Die hat sich nicht der ADFC ausgedacht! Die kommen was das Gesetz angeht aus dem Parlament, und was die Verwaltungsvorschrift angeht aus dem Ministerium. Ich hatte gehofft der Polizei wäre das bekannt :D

Solange der ADFC korrekt zitiert ist alles in Ordnung.

Die Polizei ist für Verkehrssicherheit zuständig, selbst dann wenn sie keine Lust dazu haben. Wenn deine Eingabe über einen linksseitigen Radweg also der Verbesserung der Verkehrsicherheit dient (z.B. mangelnde Breite, gefährliche Strassenquerung, häufige Einfahrten, ...) müssen die eigentlich zumindest so tun als hätten sie Spass dran.

Wenn du nicht in Bezug auf die Verkehrssicherheit argumentiert hast ist die Polizei raus. Dann isses je nach Strasse der Bund, das Land, der Kreis, die Kommune, .. .

Ein passus aus der Verwaltungsvorschrift der dir helfen könnte:
29 IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die
Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit
die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen
und den Zustand der Sonderwege zu überwachen.
Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie
der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde
anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 54.
 
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