topo
:-)
Hallo Zusammen,
seit dem 1.9 gibt es ja Änderungen im Bereich der STVO:
http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)#StVO-Novelle_2009
http://www.adfc.de/files/2/104/208/D2_ERA_lang_07.pdf
http://www.adfc.de/5081_1
Meine Lieblingsstelle:
(Achtung Ausnahmen und Zusammenhang beachten):
vielleicht ein Anlass die zuständige Behörde über Sicherheitsmängel in der Gestaltung von Wegen und Beschilderung für Fahrradfahrer hinzuweisen.
Wie immer, wird eine im höflichen Ton, und sachlich fundiert vorgetragene Information über Bedenken im Bereich Sicherheit für Fahrradfahrer eher unterstützt als eine schnell hingeschmierte Emotion.
Bitte ins Gedächnis rufen, die Leute denen ihr schreibt sind an Verkehrssicherheit interessiert, ihr steht auf der selben Seite.
Meine Erfahrung in den letzten Tagen ist bisher sehr positiv. Über das Internet habe ich mir den zuständigen Polizeibeamten der Polizeiinspektion (Abt. Verkehrssicherheit), in dem das Stück linksseitiger Fahrradweg liegt welches ich weghaben will, herausgesucht. Dann in einer Email meine Bedenken beschrieben.
Es gab eine Empfangsbestätigung mit einer kurzen Beschreibung an wen die Information weitergeleitet wurde. Von dort gab es auch schon eine Email mit Informationen welche Schritte seitens der Behörde unternommen werden. Reaktionszeiten jeweils wenige Stunden/Tage.
Ich bin angenehm überrascht. Sieht so aus, als würde ich das ein oder andere Vorurteil über Behörden bei mir in Frage stellen müssen.
schönen Gruss
Topo
P.S. bitte den üblichen Flamewar über Fahrradwege in den anderen reichlich vorhandenen Threats weiterführen. Hier bitte zum Thema.
seit dem 1.9 gibt es ja Änderungen im Bereich der STVO:
http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)#StVO-Novelle_2009
http://www.adfc.de/files/2/104/208/D2_ERA_lang_07.pdf
http://www.adfc.de/5081_1
Meine Lieblingsstelle:
(Achtung Ausnahmen und Zusammenhang beachten):
33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden.
Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb
geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren
verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet
werden.
vielleicht ein Anlass die zuständige Behörde über Sicherheitsmängel in der Gestaltung von Wegen und Beschilderung für Fahrradfahrer hinzuweisen.
Wie immer, wird eine im höflichen Ton, und sachlich fundiert vorgetragene Information über Bedenken im Bereich Sicherheit für Fahrradfahrer eher unterstützt als eine schnell hingeschmierte Emotion.
Bitte ins Gedächnis rufen, die Leute denen ihr schreibt sind an Verkehrssicherheit interessiert, ihr steht auf der selben Seite.
Meine Erfahrung in den letzten Tagen ist bisher sehr positiv. Über das Internet habe ich mir den zuständigen Polizeibeamten der Polizeiinspektion (Abt. Verkehrssicherheit), in dem das Stück linksseitiger Fahrradweg liegt welches ich weghaben will, herausgesucht. Dann in einer Email meine Bedenken beschrieben.
Es gab eine Empfangsbestätigung mit einer kurzen Beschreibung an wen die Information weitergeleitet wurde. Von dort gab es auch schon eine Email mit Informationen welche Schritte seitens der Behörde unternommen werden. Reaktionszeiten jeweils wenige Stunden/Tage.
Ich bin angenehm überrascht. Sieht so aus, als würde ich das ein oder andere Vorurteil über Behörden bei mir in Frage stellen müssen.
schönen Gruss
Topo
P.S. bitte den üblichen Flamewar über Fahrradwege in den anderen reichlich vorhandenen Threats weiterführen. Hier bitte zum Thema.