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Dopingreglement verstößt gegen Menschenrechte

AW: Dopingreglement verstößt gegen Menschenrechte

dann lass die, die sich sträuben, doch nicht mitfahren. sie werden ja nicht gezwungen aufs rad zu steigen
 
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interessant: Kein Wort des Dementis, kein Verweis auf angebliche Zwillinge im Rückenmark, anitikasachische Machenschaften, kranke Hunde, verseuchtes Bier oder Ähnliches. Eine Geständnis durch besonders lautes Verschweigen, sozusagen. Deswegen auch ein imho besonders konsequenter und mutiger Vorstoß, Doping endlich zu legalisieren.
Im Ernst: ein unglaublicher Schwachsinn. Wenn das durchkäme, ist der professionelle Radsport tot - bzw endgültig auf dem Niveau der World Wrestling League.
 
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Ich könnte das ganze ja sogar im Ansatz verstehen, wenn ein sauberer Sportler sich in seinen Rechten verletzt fühlt, da er ja die Fehler anderer ausbaden muss. Wenn aber ein überführter Doper, der durch sein Verhalten für die ganze Situation mitverantwortlich ist, sich darüber beklagt, wird die Sache irgendwie abstrus :confused:
 
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......endgültig auf dem Niveau der World Wrestling League.

Geiler Vergleich-musste echt lachen, weil ich mir das Tam TAm beim Rennen vorgestellt hab(so mit dem Posing und so)

Man lasse dem Anwalt sein Auskommen und seinem Mandanten seinen Wahn.:love:
 
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Tja, der Herr Kasheshkin weiß ganz genau wie die B-Probe aussehen wird, also greift er nach einem letzten Strohhalm indem er das System an sich in Frage stellt.

Das ganze mit dem Bosman Urteil zu vergleichen ist aber nicht korrekt. Bei Bosman ging es "nur" um Geld. Hier geht es um die Gesundheit der Sportler.
Wenn außerdem tatsächlich ein europäischer Gerichtshof die Zulässigkeit von Dopingtests stark einschränken würde, dann bedeutet das unter dem Strich weniger Geld für alle, weil sich die Zuschauer umorientieren würden.
 
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Ich habe mich immer gefragt , als Kasheshkin erwischt wurde , wieso er ungerührt weiter wurschtelte nachdem Vino schon erwischt war .
Jetzt weiß ich es . Der lebt in einer parallelen Welt zu unserer Welt , einer speziellen Form von Rennradler Schizophrenie .
Kasheshkin gehört nicht auf ´s Rad , sondern in ärztliche Behandlung in einer geschlossenen Anstalt .
 
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Hallo,

also doping schön und gut (oder eben nicht), aber so völlig aus der Luft gegriffen ist das nicht. Immerhin geht es, zumindest im Beispiel Deutschland, um durch die Verfassung garantierte Grundrechte. Diese sind auf jeden Fall höher anzusetzen als der Wunsch nach einem dopingfreien Sport.

Pragmatisch ist es natürlich den Forderungen der Verbände zu folgen.

Wenn es der Arbeitgeberverband wäre der entsprechende Kontrollmöglichkeiten bei Arbeitnehmern einfordern würde (z.B. in Hinblick auf Alkohol / Drogen, ohne jeglichen Verdacht) dann würde zurecht auf die Verfassung und die darin verankerten Grundrechte verwiesen werden.

Gruß,

Frank
 
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Mh, der Vergleich mit Alkohol und Drogen hinkt sicher etwas.
Vergleichbar wäre das schon eher mit Telefonüberwachung von Managern.
Das Ganze könnte man dann ja Korruptionskontrollen nennen.
Andererseits darf mich die Stewardess vorm Flug auch abtasten und meine Tasche durchleuchten.


Stimmt, ich muss ja nicht fliegen.
Kasheschkin muss aber auch nicht radfahren.
Jeder sollte sehen, dass die Regeln sinnvoll sind und Gerichtigkeit durchaus erstrebenswert ist.
 
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Stimmt, ich muss ja nicht fliegen.
Kasheschkin muss aber auch nicht radfahren.
Jeder sollte sehen, dass die Regeln sinnvoll sind und Gerichtigkeit durchaus erstrebenswert ist.

Genau das ist der Punkt "Er muss nicht radfahren" bzw. er darf radfahren, aber halt dann bei keinen ProTour, UCI oder sonst was für Rennen.
So einfach ist das.

Mag sein, dass durch eine Blutkontrolle im Familienurlaub Grundrechte berührt sind, nur letztlich scheitert eine Grundrechtsverletzung schlichtweg daran, dass die Grundrechte den Bürger vor dem Staat schützen und nicht den Bürger "Kasheshkin" vor der UCI (die wohl als Verein oder ähnliches organisiert ist, aber auf keinen Fall ein Staatliches Organ darstellt.)
Zwischen Bürgern/Privaten gelten die Grundrechte nur mittelbar und zwar bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen etc. durch die Gerichte.

Also letztlich ist das meines Erachtens totaler Mumpitz, aber wie weiter oben schon gesagt:
Lasst doch den armen Anwalt verdienen :D



Aber es gilt dennoch:
"Auf hoher See und vor Gericht (vor welchem eigentlich) ist man in Gottes Hand"...
 
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Mh, der Vergleich mit Alkohol und Drogen hinkt sicher etwas.
Vergleichbar wäre das schon eher mit Telefonüberwachung von Managern.
Das Ganze könnte man dann ja Korruptionskontrollen nennen.

mit alkohol sicher aber mit verbotenen Drogen da diese ja lt. betäubungsmittelgesetz verboten sind

aber mal eine frage an die "doping-experten" gibts denn "gängige" dopingmittel die unters betäubungsmittelgesetz fallen
meiner meinung NEIN (die zeiten von amphvitaminen ist ja schon etwas länger her)

was ich auch nicht ganz korrekt finde ist die tatsache dass einige dopingmittel verboten sind obwohl man sie nicht nachweisen kann!
(wie zB damals die EPO-probe bei armstrong) oder das eigenblutdoping was ja meines wissens (bitte korrigiert mich) auch nicht nach zu weisen ist!
 
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was ich auch nicht ganz korrekt finde ist die tatsache dass einige dopingmittel verboten sind obwohl man sie nicht nachweisen kann!
(wie zB damals die EPO-probe bei armstrong) oder das eigenblutdoping was ja meines wissens (bitte korrigiert mich) auch nicht nach zu weisen ist!

Eigenblutdoping ist nachweisbar! Man stellt es, laienhaft ausgedrückt, anhand des Alters der Blutkörperchen fest. Der "Lebenszyklus" ist bekannt, bei Eigenblutdoping sind Blutkörperchen aufgrund der Lagerung des Blutes entsprechend älter als sie eigentlich sein dürften.
 
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Ja, ein guter Arzt kann "erkennen", dass mit dem Blut etwas nicht stimmt. Das Problem beim Eigenblutdoping ist derzeit aber noch, dass dafür kein sicherer Nachweis zu führen ist. Das wird sich im laufe der jahre mit einer verbesserten Analytik aber auch noch geben.

Damit ein Dopingtest strafbewehrt werden kann, muss dieser Test so sicher sein, dass eine fälschliche Positivprobe seeeehr unwahrscheinlich ist.

Und nochmal OT: Das mit der "Grundrechteverletzung" ist im Radzirkus ein alter Hut. In den 60er Jahren haben viele Profis Dopingtests generell abgelehnt. Sie seien ja schließlich keine Junkies...
Ist nach meiner Meinung absoluter Schwachsinn und auch ekelhaft, dass sich dopende Profis demnächst von amnesty verteidigen lassen wollen. Sich damit den Bonus einer verfolgten unschuldigen Minderheit zukommen zu lassen - bäh!
 
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Genau das ist der Punkt "Er muss nicht radfahren" bzw. er darf radfahren, aber halt dann bei keinen ProTour, UCI oder sonst was für Rennen.
[...]
Zwischen Bürgern/Privaten gelten die Grundrechte nur mittelbar und zwar bei der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen etc. durch die Gerichte.

Grundrechte entfalten in Privatrechtsverhältnissen nicht nur mittelbare Wirkung.
Eine unmittelbare Wirkung besteht bei Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG sowie Art. 20 Abs. 4 GG.

Ansonsten stimmt die mittelbare Wirkung über die unbestimmten Rechtsbegriffe des Zivilrechts.

Spontan würde ich -je nach vertraglicher Verpflichtung der Fahrer gegenüber dem deutschen Verband- beispielsweise den § 823 Abs. 1 BGB heranziehen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Und über den § 823 BGB kann durchaus das Allg. Persönlichkeitsrecht auch im Rechtsverhältnis Privater untereinander geschützt werden. Müsste im "Degenhart-Staatsrecht I" unter Rdnr. 74 f. genauer ausgeführt sein. Hab das Werk aber gerade nicht zur Hand :)

Wie auch immer, die UCI ist sowieso nicht an das deutsche Recht gebunden. Allerdings deutsche Verbände und Veranstalter. Würden wir ein Anti-Doping-Gesetz bekommen wäre die Sache mit der Grundrechtsbeeinträchtigung nochmal ganz anders zu beurteilen.

Beim Kampf gegen Doping muss auch mit Augenmaß vorgegangen werden. Und es ist falsch, bei allen Maßnahmen nur die Fahrer ins Visier zu nehmen.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat anlässlich der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht zu dem Thema einige kluge Sätze gesprochen:

Die Bekämpfung des Dopings im Sport ist zweifellos ein wichtiges Ziel. Man muss sich allerdings fragen, ob eine immer weitere Verschärfung der Dopingkontrollen der richtige Lösungsweg ist. Schon jetzt besteht in diesem Bereich eine hohe Kontrolldichte, die mit erheblichen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte der Sportler verbunden ist. Für Dopingkontrollen werden Daten erhoben, die sehr sensibel sind und weit reichende Rückschlüsse auf die Gesundheit und Persönlichkeit der Sportler erlauben: einerseits das zu untersuchende biologische Material selbst, andererseits aber auch Angaben, die von den Sportlern im Vorfeld der Kontrollen verlangt werden, wie etwa Aufenthaltsdaten zur Ermöglichung von Spontankontrollen oder Krankheits- und Behandlungsdaten für medizinische Ausnahmegenehmigungen. Durch die Errichtung neuer Datenbanken und die Vielzahl beteiligter Kontrollorganisationen entsteht hier eine große Datenmenge, die vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch und Manipulation nur schwer zu schützen ist.

Schaar rät daher, im Bereich der individuellen Dopingkontrollen Augenmaß zu bewahren und verstärkt nach Lösungen für das Dopingproblem zu suchen, die an seiner Wurzel ansetzen. Diese liegt aus seiner Sicht nicht so sehr beim einzelnen Sportler, sondern überwiegend in den Strukturen des Leistungssports, bei den Hintermännern und kommerziellen Nutznießern. Dabei kommt den Sportverbänden und Veranstaltern besondere Verantwortung zu. Sie müssen die Kraft aufbringen, konsequent gegen Teams und Sponsoren vorzugehen, die Doping billigend in Kauf nehmen oder davon profitieren.

Quelle
 
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@jelly
Deine besagten Amphvitamine haben nichts mit Vitaminen am hut und heissen "Amphetamin" was für alpha-Methylphenethylamin steht.

und warum bitte sollte mann mittel die bekannt sind aber nicht nachweisbar nicht verbieten? es geht hier nicht ausschliesslich darum zu verhindern dass jemand etwas nimmt um seine leistung zu steigern sondern auch darum die sportler vor gesundheitlichen schäden zu bewaren.
Die besagten mittel wie zb insulin / epo / testosteron usw auch wenn sie nicht nachweisbar sind (waren) stellen eine gefährdung der gesundheit der sportler dar und sind somit nicht nur weil sie leistung unnatürlich steigern auf die dopingliste zu setzen.

besagte mittel werden zb in der humanmedizin nur eingesetzt um schlimmeres zu verhindern bzw ein krankheitsverlauf zu mildern mit der bereitschaft von folgeerkrankungen/schädigungen durch die medikation eben dieser. Es kann durch mittel wie zb Epo neben den bekannten risiken von "zu dickem blut und damit herzstillstand o schlaganfall usw" zu weiteren weniger kalkulierbaren folgeerkrankungen wie veränderter Signaltransduktionswege kommen die sich oft in Krebserkrankungen oder anderen widerspiegeln können.

Imho gehören diese mittel ob sie nun nachweisbar sind oder nicht auf die DOPINGLISTE.


@thomas68

Eigenblutdoping ist nicht zu 100% nachweisbar. Es kann hier über das alter der Zellen und ein durch eigenblut beeinflusster hoher anteil "alter" zellen sowie abbauprodukten von zellen jeglich ein hinweiss geliefert werden das besagter athlet womöglich mit eigenblut nachgeholfen hat jedoch ist nicht 100% auszuschliessen dass dieser hohe anteil alter zellen nicht natürlichen ursprungs ist.
 
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