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Cube E-Bike Rückruf: Schneller als die Polizei erlaubt

Cube E-Bike Rückruf: Schneller als die Polizei erlaubt

Cube E-Bike Rückruf: Der Fahrradhersteller Cube informiert darüber, dass das Modell Cube Reaction Hybrid Rookie SLX 400 aktuell nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf und vom Cube Händler überprüft werden muss. Das Unternehmen teilt mit, dass bei einigen der angegebenen Modelle, ein falscher Radumfang konfiguriert wurde, was zu einer nicht zulässigen Überschreitung der maximalen Geschwindigkeit (mit Unterstützung) führt.

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Cube E-Bike Rückruf: Schneller als die Polizei erlaubt
 

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Re: Cube E-Bike Rückruf: Schneller als die Polizei erlaubt
Hilfreichster Beitrag geschrieben von deeplue

Hilfreich
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Hm, jenseits des lediglich temporären Problems mit dem Verlust des Führerscheins, hielte ich den Hinweis für erheblich, dass Versicherungen (Haftpflicht) SEHR hellhörig werden, wenn das Rad nicht im zugelassenen Modus unterwegs war und damit auch Ansprüche an den Versicherer nichtig werden … Je nach Unfallfolgen zählt eine private Haftung schon zu den wirklich harten Sachen.
 
Viele Fragen...

Wer haftet bei einem Unfall vor dem Rückruf?
Ist das Abwälzen der Verantwortung auf den Kunden durch den Rückruf rechtens?
Werden Kunden von ihrem Verkäufer kontaktiert?
Was ist mit Rädern, die schon weiterverkauft wurden? Ist der Kunde verpflichtet sich selbst zu informieren oder müsste Cube Detektiv spielen?
 
"Reaction Hybrid Rookie SLX 400 Teamline 2023 27,5 (XS / 13.5″)

Die fortgesetzte Verwendung des Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Anpassung des Umfangs kann im Falle eines Unfalls oder bei einer Überprüfung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich möglicherweise dem Verlust des Führerscheins oder einer Sperre, abhängig vom Alter des Fahrers."

Fällt das Keinem auf? Das ist ein Kinderfahrrad und im Bericht steht was von möglichem Führescheinentzug.🤣

Zitat von der Cube Seite:
"Dieses Kinderrad gibt es als OneSize Modell, d.h. diese eine Größe ist passend für Kinder, die sich innerhalb der folgenden Maße befinden:
KÖRPERGRÖSSE: 136 - 147 cm
SCHRITTLÄNGE: 63 - 70 cm"

Ausserdem ist das Rad sowieso nicht STVZO-Konform und darf nicht in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Licht, Reflektoren, Klingel, sehe ich da nirgends?

Ich kenne von Bosch Gen2, daß man den Reifenumfang am Display selbst einstellen kann, da müsste man nicht unbedingt nicht in eine Werkstatt, wenn man das selbst machen kann.
 
"Reaction Hybrid Rookie SLX 400 Teamline 2023 27,5 (XS / 13.5″)

Die fortgesetzte Verwendung des Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Anpassung des Umfangs kann im Falle eines Unfalls oder bei einer Überprüfung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich möglicherweise dem Verlust des Führerscheins oder einer Sperre, abhängig vom Alter des Fahrers."

Fällt das Keinem auf? Das ist ein Kinderfahrrad und im Bericht steht was von möglichem Führescheinentzug.🤣

Zitat von der Cube Seite:
"Dieses Kinderrad gibt es als OneSize Modell, d.h. diese eine Größe ist passend für Kinder, die sich innerhalb der folgenden Maße befinden:
KÖRPERGRÖSSE: 136 - 147 cm
SCHRITTLÄNGE: 63 - 70 cm"

Ausserdem ist das Rad sowieso nicht STVZO-Konform und darf nicht in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Licht, Reflektoren, Klingel, sehe ich da nirgends?

Ich kenne von Bosch Gen2, daß man den Reifenumfang am Display selbst einstellen kann, da müsste man nicht unbedingt nicht in eine Werkstatt, wenn man das selbst machen kann.
Oder Sperre, abhängig vom Alter, dann darf das Kind halt keinen Führerschein machen.
 
"Reaction Hybrid Rookie SLX 400 Teamline 2023 27,5 (XS / 13.5″)

Die fortgesetzte Verwendung des Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr ohne die erforderliche Anpassung des Umfangs kann im Falle eines Unfalls oder bei einer Überprüfung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich möglicherweise dem Verlust des Führerscheins oder einer Sperre, abhängig vom Alter des Fahrers."

Fällt das Keinem auf? Das ist ein Kinderfahrrad und im Bericht steht was von möglichem Führescheinentzug.🤣

Zitat von der Cube Seite:
"Dieses Kinderrad gibt es als OneSize Modell, d.h. diese eine Größe ist passend für Kinder, die sich innerhalb der folgenden Maße befinden:
KÖRPERGRÖSSE: 136 - 147 cm
SCHRITTLÄNGE: 63 - 70 cm"

Ausserdem ist das Rad sowieso nicht STVZO-Konform und darf nicht in Deutschland auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Licht, Reflektoren, Klingel, sehe ich da nirgends?

Ich kenne von Bosch Gen2, daß man den Reifenumfang am Display selbst einstellen kann, da müsste man nicht unbedingt nicht in eine Werkstatt, wenn man das selbst machen kann.
Witzig, ich dachte die ganze Zeit, dass es irgendwie aussieht wie ein Kinderrad, was aber ja auch täuschen kann... Dass du dich darüber lustig machst, ist aber wirklich grenzwertig. Die Kids arbeiten ganz schön lange auf den Fahrradführerschein hin und wenn sie den dann gleich wieder verlieren, tut das schon weh;)
 
Oder Sperre, abhängig vom Alter, dann darf das Kind halt keinen Führerschein machen.
So ne Sperre geht ja keine 10 Jahre, mal abgesehen davon, dass man das wohl kaum bei einem (wegen einem Herstellerfehler) zu schnellen E-Bike verhängen würde. Selbst wenn man den 14-Jährigen dann erwischt, dürfte das höchstens den Eltern etwas Ärger beschweren...
Ich will ohnehin nicht wissen, wie viele Leute ihr Ebike irgendwie schneller machen, wen E-Scooter ohne Kennzeichen nutzen etc.
 
So ne Sperre geht ja keine 10 Jahre, mal abgesehen davon, dass man das wohl kaum bei einem (wegen einem Herstellerfehler) zu schnellen E-Bike verhängen würde. Selbst wenn man den 14-Jährigen dann erwischt, dürfte das höchstens den Eltern etwas Ärger beschweren...
Ich will ohnehin nicht wissen, wie viele Leute ihr Ebike irgendwie schneller machen, wen E-Scooter ohne Kennzeichen nutzen etc.
So ganz ernst gemeint war das von meiner Seite aus nicht. Ich kann mir schwer vorstellen, das überhaupt eine Strafe gib, wenn jemand mit diesen Fahrrad erwischt wird, und der Gutachter dann feststellt, das nichts manipuliert wurde, sondern ein Werksfehler vorliegt.
 
Zumindest ab den Zeitpunkt der Kenntnis des Rückrufs dürfte es schwer werden sich auf den Herstellerfehler rauszureden. Vorher war das bestimmt möglich. (oder es war schwer zu beweisen, dass man nicht selbst den Umfang manipuliert hat)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne von Bosch Gen2, daß man den Reifenumfang am Display selbst einstellen kann, da müsste man nicht unbedingt nicht in eine Werkstatt, wenn man das selbst machen kann.
Die mögliche Einstellung am Display dient nur dazu, die durch den Tacho angezeigte Geschwindigkeit an die tatsächlich gefahrene anzupassen.
Der grundlegende Wert des Abrollumfanges, welcher die maximale Fahrgeschwindigkeit mit Unterstützung beeinflusst, wird dadurch nicht verändert.
Diesen kann auch der Händler normalerweise nicht einstellen.
Bei den Motoren die ich kenne, kann eine Korrektur dieses Wertes nur durch den Fahrradhersteller mittels einer Onlineverbindung zum Rad erfolgen.
 
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