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Annehmbare Frist zur Nachbesserug ?

niju1

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Hallo NG,

ein weiterer Thread zur Rueckrufaktion 'Rose-Gabel 2008':

Der Haendler hat ohne Frage ein Nachbesserungsrecht.
Konkret: Aber welche Frist muss man als Kunde akzeptieren ?
- Ist eine Reparaturfrist von 6 Wochen (oder ggf. laenger) noch hinnehmbar ?
- Muss der Haendler bei einer solchen Frist ein Ersatzrad (o.ä.) stellen ?

Bin leider kein Experte in diesen Fragen.

Gruss
NiJu1

PS:
Ich moechte keinen Parallelthread eroeffnen, sondern nur genau diese Frage klaeren (die im anderen Thread unterging).
 
AW: Annehmbare Frist zur Nachbesserug ?

Ich halte 6 Wochen für angemessen.

Ersatz während der Nachbesserung ist im Gewährleistungsrecht nicht vorgesehen.
 
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