Hallo NG,
ein weiterer Thread zur Rueckrufaktion 'Rose-Gabel 2008':
Der Haendler hat ohne Frage ein Nachbesserungsrecht.
Konkret: Aber welche Frist muss man als Kunde akzeptieren ?
- Ist eine Reparaturfrist von 6 Wochen (oder ggf. laenger) noch hinnehmbar ?
- Muss der Haendler bei einer solchen Frist ein Ersatzrad (o.ä.) stellen ?
Bin leider kein Experte in diesen Fragen.
Gruss
NiJu1
PS:
Ich moechte keinen Parallelthread eroeffnen, sondern nur genau diese Frage klaeren (die im anderen Thread unterging).
ein weiterer Thread zur Rueckrufaktion 'Rose-Gabel 2008':
Der Haendler hat ohne Frage ein Nachbesserungsrecht.
Konkret: Aber welche Frist muss man als Kunde akzeptieren ?
- Ist eine Reparaturfrist von 6 Wochen (oder ggf. laenger) noch hinnehmbar ?
- Muss der Haendler bei einer solchen Frist ein Ersatzrad (o.ä.) stellen ?
Bin leider kein Experte in diesen Fragen.
Gruss
NiJu1
PS:
Ich moechte keinen Parallelthread eroeffnen, sondern nur genau diese Frage klaeren (die im anderen Thread unterging).