Die Tatsache, dass jemand ein Kickstarter-Unternehmen ist, berechtigt meiner Meinung nach nicht dazu, gegen das BGB zu verstoßen, oder ein Produkt mit Eigenschaften zu bewerben die nicht gegeben sind (saw-resistant).
Für mich ist der Fall Tex-Lock erledigt (auf ebay Kleinanzeigen verkauft).
Da...