Gegenfrage: Wenn du bei den gegebenen Umgebungesbedingungen nicht in der Lage bist alle Verkehrsteilnehmenden ( dazu zählen offenbahr auch unbeleuchtete Radfahrer) wahrzunehmen, und diese dadurch massiv gefährdest (das hast du offenbar erkannt, sonst würdest du ja nicht von "Überlebenswillen"...