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Stimmt, strafrechtlich ist man raus. Privatrechtlich erfüllt man aber bei Fahrlässigkeit trotzdem einen Tatbestand und wird folglich schadenersatzpflichtig.
Sehr guter Vergleich mit dem Auto zerkratzen! Nur blöd, dass man mit dem zerkratzen des Autos eine Sachbeschädigung begeht.
Ja, das stimmt, die Polizei ist dafür zuständig. Die "Einnässung" dient lediglich als Verweis auf SVG 46 Abs. 1.
Wer das Gefühl hat, dass er mit seinem Fahrrad auf der Landstrasse fahren muss, obwohl es 5m neben ihm ein Radweg hat, wird kurzerhand nass gespritzt. Mache ich immer so. Wenn es jedoch keinen Radweg hat, haben die Radfahrer auch keine andere Wahl als auf der Strasse zu fahren, das finde ich...